Unterhalt für 2 Kin...
 
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Unterhalt für 2 Kinder an Oma, weil sich die Kinder derzeit dort aufhalten !

 
(@lucky2002)
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Zurzeit befinde ich mich wohl in einer miesen Position und zwar folgender......
Meine Kinder leben seit einiger Zeit bei Ihrer Grossmutter(meiner Mutter), die leibliche Mutter ist aufgrund von Krankheit ausgefallen und davon ab sind wir schon lange getrennt!?
Derzeit ist ein Gerichtsstreit im Gange, weil die Oma der Meinung ist das der Lebenmittelpunkt der Kinder bei sich zu sehen ist, da bin ich ganz anderer Meinung!
Zunächst wurde mir von Ihr das Umgangsrecht entzogen, indem sie Druck auf die Kinder ausgeübt hat und mittlerwiel sind diese auch so beeinflusst das Sie vor Gericht mitgeteilt haben, das sie bei der Oma bleiben wollen usw.
Aber das gehört hier nicht hin, denke das die Beurteilung der Klasenlehrer eine grosse spielt, weil erhebliche Erziehungsdefizite vorliegen, demzufolge werde ich auch nicht aufhören darum zu kämpfen!

Das Thema Unterhalt !
Mittlerweile werde ich dazu genötigt das ich einen Antrag auf Pflegegeld für die Oma zustimmen soll und ferner wurde mir mitgeteilt das ich Unterhalt zu leisten hätte!
Gefordert werden 668.-€

So nun meine finanzielle Situation!

Ich bin seit über einem Jahr neu verheiratet und in unserem Haushalt leben neben mir und meiner Frau 2 Kinder im Alter von 8 und 11, ausserdem befinde ich mich nach gescheiterter Selbstständigkeit in einem Insolvenzverfahren!
Unterhaltspflichtig bin ich meinen Söhnen 13 +14
Das Kindergeld für meine Söhne bekommt die Oma!
Meine Frau hat keine Einkünfte lediglich das Kindergeld für die beiden Mädels 368.-€, Unterhalt für ihre Kinder bekommt meine Frau nicht, weil die Väter erfolgreiche Drückeberger sind!UVG ist aufgebraucht!
Mein Nettoeinkommen beträgt mtl. 1692.-€

Auflistung der Einnahmen/Ausgaben mtl.:
Nettoeinkommen 1692.-€
Warmmiete        - 590.-€
Strom                - 100.-€
Telefon              -  50.-€
Zahnersatz        - 100.-€ hier habe ich eine Ratenzahlung vereinbaren können, weil der Ersatz erforderlich war
Rückzahlung UVG-  25.-€ hier wurde ich verurteilt UVG zurückzuzahlen, weil dieser meiner Mutter gezahlt wurde
                                      Kinder während der Zeit nicht in meinem Haushalt gelebt haben!Geld hat halt die Oma erhalten!
                                      Fands nicht richtig aber , weil uns nur eine Haustüre getrennt hat!
Fahrzeug            - 50.- €  Haftpflichversicherung, benötige das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit (ca. 20km eine Fahrt)

Es bleiben dann 777.-€ über......dann wäre noch das Kindergeld was meine Frau erhält  368.-€!
Wären dann insgesamt 1145.-€ falls das Kindergeld bei der Berrechnung angerechnet wird.
Die Chance das meine Frau eine Vollzeitstelle antritt sind sehr gering bzw. nicht vorhanden, weil wir auf einem Dorf leben und Sie trotz abgeschlossnere Berufausbildung als Erzieherin kaum eine Chance hat einen Job zu finden!

Ich bin nunmehr aufgefordert zum 1.5.2010 von einem Anwalt mtl. 668.-€ Unterhalt zu zahlen!
Demzufolge würden dann 109.-€ (mein Nettoeinkommen)bzw. 477.-€ (Netto+Kindergeld) überbleiben!
Ehrlich gesagt wenn ich mir überlege das ich mtl. 800km hin und rückweg zur Arbeit habe , bei ca. 10l Benzinverbrauch (ca.120.-€)
weiss ich nicht wovon wir leben sollen?!

Sehe keine Chance was einzusparen?

Das ich den Unterhalt erbringen muss steht ausser Zweifel!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 14:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Herrje...

Das ich den Unterhalt erbringen muss steht ausser Zweifel!

Ja, für den Fall dass du weiterhin Weicheigleich durch die Welt spazierst und Zustände beklagst, statt sie zu ändern.

Wie in deinem anderen Topic geschrieben, schnappst du dir deine Kinder. Damit entfällt auch der mir nicht erklärlicher Klagegrund.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 20:25
(@lucky2002)
Schon was gesagt Registriert

Deep mit gejammere hat es einfach nichts zutun!
Aber es macht sich wirklich eine Ratlosigkeit breit!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lucky,

er hat doch Recht! Du lässt Dir von Deiner Mutter - entschuldige - die E**r abreißen und rechnest rum, statt die Kinder zu Dir zu nehmen! Es ist mir ein Rätsel, wie Du die Kinder Deiner Frau bei Dir wohnen haben kannst, Deine eigenen aber bei *D*E*I*N*E*R**M*U*T*T*E*R* wohnen lassen kannst.

Hallo, Erde an Lucky? WER sind die Eltern? Es wird Zeit, dass Du Deine Mutter auf DEN Platz schubst, auf den sie gehört. Eine Oma, die sich gern auch um die Kinder kümmern kann, aber die kapiert, wer die Eltern sind und wer die Hosen an hat.

Kopfschüttelnd, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 21:18
(@lucky2002)
Schon was gesagt Registriert

Einfahcer gesagt als getan.....
Immerhin war die Oma ja auch einige Jahre für die Kinder da!

Aber ihr habt definitiv RECHT!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 22:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es sagt ja niemand, dass die Oma nicht mehr für die Kinder da sein darf. Das darf und soll sie ja auch weiterhin. Aber an der Position, wo sie hingehört. An der Omaposition und nicht der Mutterposition.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 22:51
(@lucky2002)
Schon was gesagt Registriert

Fürs erste müsste ich den Kontakt unterbinden...weil halt von Oma extrem mies Einfluss ausgeübt wird!
Charakterlich ist meine Mutter wiederlich und ich bin wirklich froh das ich von meinem Vater erzogen wurde, als meine Eltern sich getrennt haben!

Und ich kann auch kein Risiko eingehn...immerhin habe zunächst versichert das ich die Kinder nicht von heute auf morgen wegnehme!
Das hatte meine Anwalt mir empfohlen, damit wir diese eintweilige Anordnung vom Tisch kriegen!
Wir werden sehen!
Lass mich jetzt erstmal beraten...was ich tun muss.....um schnellst mögliche zu handeln, ohne mir ein Eigentor zu schiessen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 23:38
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lucky!

Es bleiben dann 777.-€ über.....

wovon diese Posten aus den SB zu zahlen sind:
Telefon              -  50.-€
Zahnersatz        - 100.-€ hier habe ich eine Ratenzahlung vereinbaren können, weil der Ersatz erforderlich war
Rückzahlung UVG-  25.

Bezahlen musst du auf alle Fälle etwas - du kannst nicht fremde Kinder "vorschieben" um für deine eigenen Kinder nichts bezahlen zu müssen (was rechtlich sowieso nicht geht).

Gefordert werden 668.-€

Was Stufe 1 entspricht, aber das KG nur zur Hälfte vom Bedarf abgezogen wurde - es aber komplett angerechnet werden darf.

§ 1612b
Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.

In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.

(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

Das KG der beiden Stiefkinder solltest ihr mit einer Berechtigtenbestimmung auf dich umschreiben, dann erhält ihr für die bei lebenden Kinder erhöhtes Kindergeld (3 und 4 Kind).

Mache auch einmal eine Vergleichsrechnung, wieviel UH du zahlen kannst ohne ergängzendes ALG II beantragen zu müssen. Ich denke nämlich, das es besser wäre einen Titel zu unterschreiben und ergänzendes ALG II zu beantragen, als wenn du abwartest bis die Klage rum ist und dann einen ALG Antrag stellst. Dann wird dir nämlich für die davor liegende Zeit kein UH angerechnet und du musst mit weniger auskommen, als wenn du gleich einen Antrag gestellt hättest und UH gezahlt hast.

Also mach mal die ALG II Berechung und beachte:
a, die Bereinigung des Einkommens
b, Abzug titulierten UH

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2010 10:31