Hallo an alle,
ich hoffe ich finde hier eine Lösung für meine Frage:
Meine Tochter 21 macht eine Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer Schule in BW,
dafür ist jeden Monat ein Schulgeld von 160 € zu bezahlen welches bisher durch Bafög und Unterhalt gedeckt war.
Sie wohnt bei der KU welche Ihr das Kindergeld überläßt .
Mein bereinigtes Netto beträgt 2200€ die KU ist wg. Jobwechsel nicht Leistungsfähig der Unterhalt lt. DDT beträgt 353 € .
Wie sieht es mit dem Schulgeld aus, ist dieses als Sonder/ Mehrbedarf anzusehen oder bereits im Unterhalt enthalten.
BAFÖG bekommt meine Tochter keines mehr.
Vielleicht kann mir im Forum ja jemand darüber Auskunft geben ob ich das Schulgeld zusätzlich bezahlen muß.
Freundliche Grüße
Johannes R
Hallo,
die Sache ist nicht ganz einfach. Das Schulgeld könnte Mehrbedarf darstellen, da es in der normalen Unterhaltsberechnung nicht enthalten ist.
Andererseits muss auch der Besuch der privaten Schule begründet werden, d.h. warum besucht die Tochter keine staatliche Schule? Denn dann wäre kein Schulgeld zu zahlen.
Könnte die Tochter an eine staatliche Schule wechseln?
VG Susi
Hm, wann hat sie denn die Ausbildung begonnen?
IMO sollte inzwischen in allen Bundesländern die Schulgeldfreiheit in diesem Bereich gelten. (Hessen war mit August 2020 eines der letzten Bundeländer)
Allerdings ist ja eine kostenpflichtige Privatschule nicht zwingend notwendig ,das es auch staatliche Schulen gibt, wo die Ausbildung schon immer kostenlos war.
Im übrigen kann man sich die Ausbildung auch selbst finanzieren (als angehender Ergotherapeut hat mein Sohn im letzten Schuljahr jeden Monat die 400 € Schulgeld selbst erarbeitet) oder versuchen BAB dafür zu bekommen.
edit: Hab grad beim Verband nachgelesen. Ba-Wü hat immer noch die 160 €-Grenze. Soll aber auch abgeändert werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für die schnellen Auskünfte,wobei mir bei der Ausbildung ein Fehler unterlaufen ist.
Sie macht eine Ausbildung zur Ergotherapeutin nicht zur Physiotherapeutin. Sorry für die Verwechselung.
@ midnightwish :
Sie befindet sich mittlerweile im 3. Ausbildungsjahr.
@ Susi64 :
Ein Schulwechsel könnte, falls möglich, eventuell problematisch sein da sie gerade verschiedene Praktika durchläuft.
LG Johannes
Moin
Das Schulgeld für diesen Ausbildungszweig beläuft sich in BW an staatl. Einrichtungen nach meiner Recherche auf besagte 160€. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, also ist Tochter im letzten Ausbildungsjahr. Im Einzelfall kann im Rahmen des BAföG eine Förderung in Frage kommen.
Meine Einschätzung: Da ddie Eltern anscheinend deutlich leistungsfähig sind (nur Dein EK ist hier schon genug), werden sie - sorry Du - das Schulgeld leisten müssen. Rechtl. betrachtet dürfte es sich um einen Mehrbedarf handeln.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Ich nochmal. Zur Leistungsfähigkeit. Meine Aussage bezieht sich auf die rein uh-rechtliche Leistungsfähigkeit lt. Unterhaltsgesetzgebung. Das BAföG-Amt rechnet aber anders, es kennt ganz andere Freibeträge für den UH-Pflichtigen. Von daher rate ich, unbedingt Dir einmal die BAfög-Bestimmungen bei Deinem Kind Dir anzuschauen. Im Zweifel oder bei Ratlosigkeit fordere Deine Tochter auf, einen neuen BAföG-Antrag (passiert doch wohl eh jedes halbe Jahr) zu stellen und schaue genau nach, was Deinerseits und auch von Tochters Seite aus alles angegeben werdern kann. Das heißt, Du mußt auch den Antrag Deiner Tochter kennen, was sie alles angegeben hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
noch eine Anmerkung, wenn bisher Bafög gezahlt wurde, warum wird es in Zukunft keins mehr geben?
VG Susi
Hallo ,
entschuldigt das ich mich erst jetzt melde, hatte ein Problem mit meinem PC javascript:void(0);
@ oldie: Bafög geht nach meinem Steuerbescheid und mein Einkommen ist dafür anscheinend zu hoch lt.bescheid
@ Susi : im Vorjahr war meine ältere Tochter noch in Ausbildung, da hatte ich noch einen Freibetrag.
Danke nochmals für Eure schnellen Antworten,
sieht so aus als müßt ich das Schulgeld allein bezahlen 🙁
VG Johannes