Hallo zusammen,
ich weiß dass es einigen hier im Forum noch deutlich schlechter geht als mir, dennoch ist mir grad gewaltig schlecht und ich wage gar nicht daran zu denken was alles auf mich zukommt.
In Kürze: Habe mit KM nie zusammengelebt, der Sohnemann war also nicht geplant, dennoch wollte sie ihn trotz aller Umstände haben, und ich habe versprochen, nicht davonzulaufen.
Da ich ihre Gefühle zu mir nicht so erwidern kann, dass wir wirklich eine kleine gemeinsame Familie sein könnten, ist das persönliche Verhältnis zwischen uns beiden sehr... schwierig und schwankend. Habs zur Geburt im Januar leider nicht rechtzeitig geschafft (über 600km), aber bin sofort in den Flieger gesprungen, und war seit Geburt soweit es mir möglich war jedes zweite oder dritte Wochenende da. Direkt nach der Elternzeit gemeinsam in ihrer Wohnung (!) im August und September ist das Verhältnis leider sehr eisig geworden und ich kann mit ihr nicht mehr konstruktiv reden/schreiben, ohne dass sie mir Sachen vorwirft, was ich alles falsch gemacht habe, dass ich "Konsequenzen aus meinem Handeln ziehen" soll und dass ich "Kompromisse eingehen soll", aber was sie damit genau meint, darauf soll ich selber kommen.
Meinen Kindesunterhalt zahle ich vom ersten Tag an (Studium mit Stipendium).
Sie hat zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet, dann hat der AG die Lohnzahlungen plötzlich eingestellt und sie unrechtmäßig gekündigt. Gerichtsurteil gegen Unrechtmäßigkeit der Kündigung besteht mittlerweile, aber dank der Unfähigkeit ihres Anwalts war vom AG bisher trotz Vollstreckungsurkunde nichts zu holen. Das Gericht hat aber bestätigt dass das Arbeitsverhältnis gültig ist, sie ist somit noch bis Januar in Elternzeit. Dass sie danach nicht in ihren alten Job zurückkehren kann ist nur logisch.
Daher bekommt sie ALGII vom Jobcenter, da zwar gültiger Arbeitsvertrag, aber kein Geld.
Ich werde zum 7.11. mein Studium beenden und zum 8.11. ein Arbeitsverhältnis anfangen. Da dann ein neuer Unterhaltstitel her muss, war ich hier vor Ort beim Jugendamt, wo mir schonend beigebracht wurde, dass ich jetzt eventuell / waaahrscheeeeinlich auch für die Mutter Unterhalt zahlen muss, da das Jobcenter seine Grundsicherung dann auf mich abwälzen will.
Habe also gestern Paragraphen gewälzt und ausgerechnet, dass ich ab November 47% meines Einkommens an Mutter und Kind abtreten muss, und das Jobcenter sich entspannt zurücklehnt und ihr AG sich ins Fäustchen lacht??
8 Jahre Studium, dafür?
Das Jobcenter (aus ihrer Stadt, nicht aus meiner!) hat mir schon zum zweiten Mal einen Fragebogen geschickt und mich aufgefordert, meine Einkünfte offen zu legen. Muss ich darauf reagieren (auch wenn sie IHR drohen die Zahlungen einzustellen wenn von MIR nichts kommt?) Muss nicht vom Jobcenter ein BESCHEID über ihren Bedarf kommen, den das Jobcenter von mir haben will, und dann muss ich darlegen inwieweit ich leistungsfähig bin?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht die KM und erst recht nicht meinen kleinen Sohnemann ums Geld bringen. Ich zahle auch jetzt schon deutlich mehr über meine eigentliche Verpflichtung hinaus an die KM (Anschaffungen für den kleinen, kaputte Waschmaschine, Großeinkauf wenn ich da bin,...) Ich verstehe nur nicht dass ich plötzlich als einziger die ganze "Familie" komplett versorgen soll, während wir niemals verheiratet waren oder überhaupt zusammen gelebt haben, und weder Amt noch der fiese Arbeitgeber mehr einen Finger krumm machen?
In der Unterhaltsklausel heißt es, dass der KV zum Unterhalt der Mutter gegenüber verpflichtet ist, "(2) Soweit die Mutter einer ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT nachgeht, WEIL sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist,"
Sie ist doch aber noch erwerbstätig, und zwar in Elternzeit, auch wenn das Elterngeld zur Deckung ihres Bedarfs nicht ausreicht.
Kann ich dem Jobcenter mit dieser Begründung die Stirn bieten? Muss das Jobcenter das akzeptieren? Und muss ich einen Bescheid abwarten bevor ich mich vor der "Gegenseite" nackig mache, oder wie muss ich jetzt überhaupt reagieren???
(Kindesunterhalt ist aktuell von all dem nicht betroffen und den zahle ich auch weiterhin und in voller Höhe und mit neuem Titel wegen Arbeitsvertrag)
Danke für eure Hilfe, Meinungen, Ratschläge...! :erstaunt039:
esaias
Hallo Esias,
so ganz werde ich aus Deinen Ausführungen nicht schlau.
Ihr lebtet nicht zusammen?
Ihr seid verheiratet?
Wieso ALGII? War sie so kurz in dem Job?
Wie kommst Du auf 47%? Das erscheint mir sehr hoch (bei Deinem Studium und Stipendium)
Ja, prinzipiell muss die KM bis das Kind 3 Jahre ist gar nichts arbeiten.
Was hat das Jobcenter mit ",ob ich leistungsfähig bin" zu tun? Das "leistungsfähig" hat möglicherweise mit Eurer
Situation zu tun. Sichern icht mit "Unterhalt". Aber dazu müsstest Du die obigen Fragen beantworten.
Grüße Doni
P.S. Die Überschrift verwirrt etwas. 😉
Hallo Esaias,
als erstes ist die KM nicht erwerbstätig, wenn sie Elterngeld bezieht, dann ist sie in der Elternzeit, wobei auch eine Erwerbstätigkeit (in begrenztem Umfang) möglich ist. In Deinem Fall denke ich aber, dass sie in Elternzeit ist. Richtig ist, dass Elterngeld Einkommen der KM ist und angerechnet wird.
Trotzdem bist Du ihr Betreuungsunterhalt schuldig, wenn Du leistungsfähig bist, solange sie ihren Bedarf nicht decken kann (zumindest für die nächsten 3 Jahre), da sie Dein Kind betreut. Die Leistungsfähigkeit will das Jobcenter überprüfen. Wie Du den Fragbogen gut ausfüllst kannst Du hier im Forum fragen.
Rechtliche Grundlagen findest Du z.B. hier: http://www.rechtsanwaelte-biedenkopf.de/Familienrecht/Erste_Hilfe_bei_Trennung_und_Scheidung/Haeufig_gestellte_Fragen/Betreuungsunterhalt_ledige_Mutter .
VG Susi
Richtig ist, dass Elterngeld Einkommen der KM ist und angerechnet wird.
wobei der Sockelbetrag von 300,- anrechnungsfrei bleibt.
@TO: ohne konkrete Zahlen zu kennen (ihr Einkommen vor der Geburt, Dein zukünftiges Einkommen) wird es sehr schwer, etwas zu raten.
Gruss von der Insel
Danke schon mal für die Kommentare, auch der Link hat mir weitergeholfen.
Wir sind und waren nie verheiratet, und haben auch noch nie in einem gemeinsamen Haushalt o.ä. gelebt (außer vorübergehend für die Dauer meiner Elternzeit; das aber auch eher zwangsläufig, da ich in ihrer Stadt keine eigene Wohnung habe).
Sie hat vorher / immer noch einen 400€-Job, allerdings erst für wenige Monate (geschätzt 8 Monate bis zur Geburt), davor hatte sie relativ nahtlos ein Arbeitsverhältnis in dem sie mehr verdient hat.
Sie bekommt also aktuell nur den Grundbetrag von 300€ als Elterngeld.
ALGII und nicht ALGI bekommt sie, weil sie ja formal einen Arbeitsvertrag hat (auch wenn der AG nicht mehr bezahlt hat) und deswegen die Bedingungen für ALGI nicht erfüllt sind.
Mein Bruttogehalt wird ab November 3.917€ sein, dazu max. 2.000€ Leistungsprämie im Jahr.
Da ja bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit das Nettogehalt zugrunde gelegt wird, weiß ich noch nicht was dabei rauskommt. Wird dann der Steuerfreibetrag mit eingerechnet oder nicht?
Ohne den Steuerfreibetrag komme ich auf ein Netto von rund 2.300€, wenn ich sie voll unterhalten muss bezahle ich 800€ + 273€ für den Kleinen. Macht dann die erwähnten 47%. Mir bleiben von den 2.300€ also 1.227€, von dem dann noch meine Miete (360€), Kosten für Auto etc abgehen, und dann noch die Reise- und Unterkunftskosten (650km) um den Kleinen sehen zu können + Ausstattung für den Kleinen, die mir die KM seit neustem nicht mehr bereitstellen will (Soll also per Zug / Mitfahrgelegenheit auch Windeln, Tücher, Essen, Schüsseln, Lätzchen, Löffel und alles was dazugehört mitbringen).
Sorry falls ich gelegentlich etwas abschweife :stonefall:
Ich sollte mich jetzt also vor ihrem Jobcenter nackig machen, obwohl mir gar kein Bescheid über ihre "Bedürftigkeit" vorliegt, die ich übernehmen soll? Und wie errechnet sich der Unterhalt dann genau?
Danke für eure Unterstützung...
esaias
Servus esaias!
Das
In Kürze: Habe mit KM nie zusammengelebt, der Sohnemann war also nicht geplant, dennoch wollte sie ihn trotz aller Umstände haben, und ich habe versprochen, nicht davonzulaufen.
lässt mich erst mal aufhorchen: wie sicher bist Du, der leibliche Vater des Kindes zu sein? Und nein: gewisse Ähnlichkeiten mit Dir sind nicht zwingend Beweis dafür...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Esaias,
Ich sollte mich jetzt also vor ihrem Jobcenter nackig machen, obwohl mir gar kein Bescheid über ihre "Bedürftigkeit" vorliegt, die ich übernehmen soll? Und wie errechnet sich der Unterhalt dann genau?
Du hast vermutlich eine Überleitungsanzeige vom Jobcenter erhalten (prüfe mal den Text aus deren Schreiben).
Um die Einkommensauskunft wirst Du nicht herumkommen.
Derzeit bist Du noch Student (und für Betreuungsunterhalt aller Voraussicht nach nicht leistungsfähig).
Ab November sieht es anders aus.
Mir bleiben von den 2.300 also 1.227, von dem dann noch meine Miete (360), Kosten für Auto etc abgehen, und dann noch die Reise- und Unterkunftskosten (650km) um den Kleinen sehen zu können
Dein Selbstbehalt gegenüber Madame beträgt 1.100 EUR.
Allerdings ist Dein Einkommen zuvor zu bereinigen, d.h. Du teilst dann dem JC nicht nur mit, was Du verdienst, sondern ebenfalls alles, was Du für abzugsfähig hälst.
Wichtig zu wissen, wäre in diesem Zusammenhang, welches OLG für Euer Kind zuständig ist (in den verschiedenen OLG-Bereichen gelten jeweils unterschiedliche Unterhaltsrechtliche Leitlinien).
Ein Hinweis vorab: Da Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto zu berücksichtigen ist, solltest Du Dir Gedanken über den Abschluss einer Riester- oder ähnlicher Versicherung machen.
In Eurem Fall ist es tatsächlich so, dass das "arme Hascherl" durch anrechnungsfreies Elterngeld und nen leistungsfähigen Vater für sich mehr Geld in der Tasche hat, als ohne Nachwuchs.
Gruß
United
Da ja bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit das Nettogehalt zugrunde gelegt wird, weiß ich noch nicht was dabei rauskommt. Wird dann der Steuerfreibetrag mit eingerechnet oder nicht?
Ohne den Steuerfreibetrag komme ich auf ein Netto von rund 2.300€, wenn ich sie voll unterhalten muss bezahle ich 800€ + 273€ für den Kleinen. Macht dann die erwähnten 47%. Mir bleiben von den 2.300€ also 1.227€, von dem dann noch meine Miete (360€), Kosten für Auto etc abgehen, und dann noch die Reise- und Unterkunftskosten (650km) um den Kleinen sehen zu können + Ausstattung für den Kleinen, die mir die KM seit neustem nicht mehr bereitstellen will (Soll also per Zug / Mitfahrgelegenheit auch Windeln, Tücher, Essen, Schüsseln, Lätzchen, Löffel und alles was dazugehört mitbringen).
Berechnung des Unterhaltes (Schema)
Basisbetrag für Unterhalt (Prinzip):
Einkommen netto (normalerweise Einkommen der letzten 12 Monate; Du bist noch (!) Student))
- berufsbedinge Aufwendungen (Fahrt zur Arbeit (je Kilometer, nicht Entfernungskilometer!), Aufwand Schulung/Weiterbildung, auch Büro oder PC wenn es nicht der AG stellt, etc.)
- anrechenbare Schulden (hier wird nichts anfallen, da Du wahrscheinlich keine Schulden hast, wegen dem Kind)
- Altersvorsorge (bis zu 4%; muss aber nachgewiesen werden)
- nicht vermeidbare Kosten (dürfte bei Dir nicht anfallen)
= Anzusetzende Summe
Dies wird je Elternteil ermittelt. Jeder hat einen Selbstbehalt in dem die Miete bereits enthalten ist.
Danach wird quasi halbiert; Für Arbeiten bekommt derjenige Teil 1/7 bzw. 1/10 (hängt ab vom OLG) als "Anreiz für weiterarbeiten" "geschont".
Beispiele sind in der Düsseldorfer Tabelle enthalten http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/
Zum korrekten Ausrechnen benötigt man ein Programm. Wird aber hier im Forum auch ausgerechnet. 😉
Im Kindes-Unterhalt sind alle Kosten für den Kleinen außer der Krankenversicherung (wird aber mitversichert sein) enthalten.
Welches OLG ist für Dich zuständig?
Von daher würde ich empfehlen, diesbezüglich mit der KM reden. Solange Du für das Kind nicht zahlst, würde ich zumindest einen Großteil
finanzieren.
Grüße Doni
Moin Esaias,
Daher bekommt sie ALGII vom Jobcenter, da zwar gültiger Arbeitsvertrag, aber kein Geld.
Wichtig wäre zu wissen, welche Leistungen nach SGB2 überhaupt erbracht werden, denn nur dieser Betrag darf auch zurückverlangt werden. Dabei sind KG und KU als Einkommen zu berücksichtigen. Lass dir das also auf jeden Fall vom JC aufschlüsseln.
Ohne den Steuerfreibetrag komme ich auf ein Netto von rund 2.300€, wenn ich sie voll unterhalten muss bezahle ich 800€ + 273€ für den Kleinen.
Da du für 2 Personen unterhaltspflichtig bist, würde sich nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen ein KU von 257€ ergeben.
Und hierüber:
Da Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto zu berücksichtigen ist, solltest Du Dir Gedanken über den Abschluss einer Riester- oder ähnlicher Versicherung machen.
solltest du tatsächlich nachdenken, denn damit senkst du dein unterhaltsrelevantes Einkommen. Das könnte dazu führen, dass dein Selbstbehalt gegenüber der KM zum Teil unterschritten wird.
und dann noch die Reise- und Unterkunftskosten (650km) um den Kleinen sehen zu können
Auch anteilige Umgangskosten sind möglicherweise abzugsfähig und sollten angegeben werden.
8 Jahre Studium, dafür?
Dieses besch... Gefühl kenne ich nur zu gut. Hier hilft leider nur, sich klarzumachen, dass es sich um einen überschaubaren Zeitraum handelt.
Gruß
Brainstormer
Hey,
wie sicher bist Du, der leibliche Vater des Kindes zu sein?
Ich bin mir insofern sicher, als dass wir damals viel Zeit zusammen verbracht haben und das Kind auch auf einer gewissen Vertrauensbasis entstanden ist, also kein ONS o.ä.
Gewissheit habe ich nicht, also keinen Test oder so. Sicher bin ich mir schon.
Wichtig wäre zu wissen, welche Leistungen nach SGB2 überhaupt erbracht werden, denn nur dieser Betrag darf auch zurückverlangt werden. Dabei sind KG und KU als Einkommen zu berücksichtigen. Lass dir das also auf jeden Fall vom JC aufschlüsseln.
Kann ich das vom JC so verlangen? Also mir darzulegen, um was / welchen Betrag es überhaupt geht? Kann ich das vor der Darlegung meiner persönlichen Verhältnisse fordern, oder läuft das dann irgendwie parallel?
Dass ich da nicht drum rum kommen werde habe ich mittlerweile verstanden.
Steht mir jetzt ärger ins Haus, weil ich schon so lange überfällig bin? (Frist war 27.09.)
Du hast vermutlich eine Überleitungsanzeige vom Jobcenter erhalten (prüfe mal den Text aus deren Schreiben).
Von dem Wort habe ich noch nie etwas gehört, was ist das?
Das Schreiben vom Mai sagt nur, dass die Unterhaltsansprüche auf das JC übergeht (allerdings dachte ich damals noch dass es um den Unterhalt für das Kind geht, den ich damals ja schon auf das Mündelkonto bezahlt habe)
Das aktuelle Schreiben sagt überhaupt nichts davon, nur dass sie "verpflichtet ist meine Leistungsfähigkeit für den Unterhalt nach §1615I BGB (für die Mutter des Kindes) zu prüfen."
Um die Einkommensauskunft wirst Du nicht herumkommen.
Derzeit bist Du noch Student (und für Betreuungsunterhalt aller Voraussicht nach nicht leistungsfähig).Ab November sieht es anders aus.
Soll ich dann aktuell erstmal reinschreiben "Kein Einkommen"? So wie das aussieht, wollen sie ja von mir die aktuelle Situation haben, und ich fange ja erst im November meine Arbeit an. Von zukünftigen Veränderungen fragen sie schließlich (noch) nicht.
Ein Hinweis vorab: Da Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto zu berücksichtigen ist, solltest Du Dir Gedanken über den Abschluss einer Riester- oder ähnlicher Versicherung machen.
Danke für den Hinweis, dem werde ich nachgehen.
[...]
= Anzusetzende Summe
Dies wird je Elternteil ermittelt. Jeder hat einen Selbstbehalt in dem die Miete bereits enthalten ist.
Danach wird quasi halbiert; Für Arbeiten bekommt derjenige Teil 1/7 bzw. 1/10 (hängt ab vom OLG) als "Anreiz für weiterarbeiten" "geschont".
[...]
Welches OLG ist für Dich zuständig?
[...]
Von daher würde ich empfehlen, diesbezüglich mit der KM reden. Solange Du für das Kind nicht zahlst, würde ich zumindest einen Großteil
finanzieren.
Wird es nicht bei verheirateten/geschiedenen halbiert? Da sie vorher nur nen geringfügigen Job hatte steht ihr, soweit ich gelesen habe, auch nur dieser "Standard" zu, erhöht sich aber entsprechend auf den Mindestbedarf von 800€. Und nicht die Hälfte "unseres" Einkommens. Liege ich da richtig?
OLG wird Berlin sein; sie wohnt mit Kind in Berlin, ich Baden-Württemberg.
Reden wird zur Zeit immer schwieriger, aber das ganze passiert auch völlig unfreiwillig, wir wollten beide schon den Kindsunterhalt für uns regeln je nach Bedarf, wurden aber vom Amt "gezwungen" alles mit Urkunde etc. zu machen. Auch bezahle ich darüber hinaus noch recht viel zusätzlich, soweit es mir möglich ist. Am besten aber natürlich persönlich, weil jede Überweisung vom JC ihr direkt eingestrichen wird (so wie letzte Woche 250€ die ich ihr überwiesen hatte weil ihre Waschmaschine kaputt gegangen ist, und die ihr prompt vom Amt als "Ansparung" gestrichen wurden :againstwall: )
Immer wieder danke für euren Rat! :thumbup: :redhead:
Moin esaias,
die juristische Seite der Medaille namens "Betreuungsunterhalt" ist recht pragmatisch: Durch Schwangerschaft und Geburt hast Du der Mutter Deines Kindes juristisch einen "Schaden" zugefügt, denn unabhängig von ihrer vorherigen Beschäftigungssituation steht sie bis zum 3. Lebensjahr Eures Kindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wenn wir uns als Gesellschaft den Luxus leisten, dass unsere Kinder von einem Elternteil (und nicht wie in sozialistischen Ländern von staatlichen Nannys oder vor 100 Jahren von den Grosseltern) betreut werden, muss irgendwer hat für diesen Luxus einstehen. Ob die Eltern vorher zusammengelebt oder sich erst am Tag der Zeugung kennengelernt haben, ist für Unterhaltsfragen und die Rechtsstellung eines Kindes (glücklicherweise) genauso bedeutungslos wie die Frage, ob es ein Wunschkind oder ein Verhütungsunfall war: Es ist da und kostet Zeit und Geld.
Es wäre unsinnig, sich darüber aufzuregen; das steht so im BGB und ist dort für jeden nachlesbar. Grundsätzlich ist das auch im Interesse eines Gemeinwesens: Niemand hätte was davon, wenn ständig irgendwelche Knaben irgendwelche Mädels schwängern - und der Steuerzahler dann für den Unterhalt von Müttern und Kindern aufkommen müsste.
Aktuell wird es in Deinem Fall allein um die Höhe Deiner Zahlungen gehen. Da haben Dir die Vorposter schon gute Tipps zur Einkommensbereinigung gegeben. Von wirklicher Bedeutung wird aber nicht sein, möglichst jeden Euro einzusparen, sondern über die offensichtlich recht grosse Entfernung eine funktionierende Umgangsregelung zu installieren und zu leben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aktuell wird es in Deinem Fall allein um die Höhe Deiner Zahlungen gehen. Da haben Dir die Vorposter schon gute Tipps zur Einkommensbereinigung gegeben. Von wirklicher Bedeutung wird aber nicht sein, möglichst jeden Euro einzusparen, sondern über die offensichtlich recht grosse Entfernung eine funktionierende Umgangsregelung zu installieren und zu leben.
Ich verstehe nicht wie Du auf die 800 € kommst die Du zu zahlen müssen glaubst.
Hier (OLG Frankfurt) rechnet man glaube ich so:
EInkommen 2300
KU ./. 257
AN-Pauschale ./. 150
1/7 Erwerbst.-bonus ./. 329
Summe 1564
davon die Hälfte 732 und da sind weder die Umgangskosten drin noch Altersvorsorge. Sie bekommt doch Elterngeld?
Und in der Tat würde ich mich erstmal um das hier kümmern:
Aktuell wird es in Deinem Fall allein um die Höhe Deiner Zahlungen gehen. Da haben Dir die Vorposter schon gute Tipps zur Einkommensbereinigung gegeben. Von wirklicher Bedeutung wird aber nicht sein, möglichst jeden Euro einzusparen, sondern über die offensichtlich recht grosse Entfernung eine funktionierende Umgangsregelung zu installieren und zu leben.
Moin Esaias,
Kann ich das vom JC so verlangen? Also mir darzulegen, um was / welchen Betrag es überhaupt geht? Kann ich das vor der Darlegung meiner persönlichen Verhältnisse fordern, oder läuft das dann irgendwie parallel?
Nein. Erstmal musst du Auskunft erteilen und anschließend präsentiert dir das JC dann die Berechnung. Wenn diese fehlerhaft ist oder Angaben fehlen/nicht berücksichtigt wurden, kannst du die Berechnung beanstanden bzw. Widerspruch einlegen.
Gruß
Brainstormer
[Klugscheißermodus]
Summe 1564
davon die Hälfte 732
1564 / 2 = 782
[/Klugscheißermodus]
Probeieren kann man es ja :p
Hallo,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe bist Du bereits im Mai (?) aufgefordert worden Unterlagen beizubringen. Aus dieser Sicht wäre es sinnvoll erst einmal die aktuellen Daten als Student zu schicken.
Da Du aufgefordert wurdest kann der Unterhalt nämlich auch rüchwirkend geltend gemacht werden.
Es wird wenig Sinn machen nicht darauf hinzuweisen, dass Du ab November Geld verdienst, aber ab November gibt es eine neue Rechnung.
VG Susi
Moin Esaias,
bin etwas irritiert (in Anlehnung an Susi) ...
Erstmal musst du Auskunft erteilen und anschließend präsentiert dir das JC dann die Berechnung.
Erstmal suchst Du das Schreiben aus dem Mai wieder raus.
Wenn da steht "wir übernehmen Leistungen für das Kind [blablabla] Unterhaltsansprüche auf uns übergegangen [blablabla] und fordern Sie auf Auskunft zu geben [blablabla]", dann ist das eine Überleitungsanzeige.
Hast Du seinerzeit Auskunft erteilt ?
Wenn die da geschrieben haben "wir übernehmen Leistungen für Mutter und Kind blablabla", dann wäre die Antwort "Auskunft bereits im Mai erteilt, kommt wieder, wenn es Euch besser geht".
... und wenn im Mai eine Auskunft wegen Kindesunterhalts gefordert wurde und jetzt eine Auskunft wegen Mütterunterhalt, dann empfinde ich diese Salamitechnik als durchaus grenzwärtig ...
... und als Reaktion auf diese Grenzwärtigkeit würde ich tatsächlich lediglich Stipendium und sonstige aktuelle Einkünfte offenlegen (reicht das denn eigentlich für den KU).
Es wird wenig Sinn machen nicht darauf hinzuweisen, dass Du ab November Geld verdienst, aber ab November gibt es eine neue Rechnung.
Eine Bringschuld á la "ab November bin ich aber ganz reich" existiert nicht.
Da dürfen die dann gerne später nochmal nachfragen.
Familienrechtlich stimmen Deine Ausführungen zum Bedarf = 800 EUR.
Gruß
United
Ich hätte wahrscheinlich den Betreff beider Briefe genauer lesen müssen, denn da stand jeweils drin dass es um Betreuungsunterhalt für die KM geht.
In den Briefen selber ist immer nur die Rede von "Unterhalt", so dass ich vom Kindsunterhalt ausgegangen bin, bis mir nun diese Woche eröffnet wurde dass der Mutter auch Unterhalt zusteht.
Den Brief bzw. die Aufforderung im Mai hatte ich zurückgewiesen mit der Begründung, dass ich ja gerade vor ein paar Wochen alles offengelegt hatte, und der KU damit errechnet und auch urkundlich festgesetzt wurde und ihnen auch die Urkunde vorliegt (dachte ja immer noch es ginge um KU und die wollten kucken obs nicht noch mehr zu holen gibt). Da kam dann auch keine Reaktion mehr bis auf den neuen Brief im September, in dem nochmal das gleiche gefordert wurde.
So wie es jetzt für mich aussieht ist auch mit irgendwelchen Formulierungen nichts mehr zu machen oder zu gewinnen, oder? Ich wurde im Mai in Kenntnis gesetzt darüber, dass die KM Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGBII bekommt, damit wäre ich ab dann leistungspflichtig, wenn erst ab November leistungsfähig, dann muss ich eben ab da zahlen.
Mein Ansatz wäre jetzt: Ich ruf morgen das JC an (weil ich schon so spät bin), entschuldige mich kurz und erkläre vielleicht auch kurz dass ich das verwechselt hatte. Mache dann am Wochenende die Einkommenserklärung fertig und schicke die dahin.
Oder begehe ich damit irgend einen vermeidbaren Fehler?
Ich danke euch sehr für eure Unterstützung
esaias
Hallo TO,
Ich weiß nicht, wo jetzt dein Problem ist. Du wurdest zur Auskunft aufgefordert und dem kommst du nach. Mit deinem Einkommensnachweis der letzten 12 Monate. Dein zukünftiges Einkommen ist im Moment nicht relevant. Denn wer garantiert dir, dass dein zukünftiger Arbeitgeber nicht morgen schon in Insolvenz geht. Du beantwortest wahrheitsgemäß das wonach du gefragt wirst und das sind die letzten 12 Monate, nicht mehr und nicht weniger. Warum willst du alles verkomplizieren?
Gruß
papa2011
Hallo Esaias,
immer der Reihe nach.
1. Anfrage vom Mai beantworten damit das JC festtellt, dass Du für diesen Zeitraum nicht leistungsfähig bzw. u.U. nur geringfügig leistungsfähig bist.
Aus den unterlagen dürfte aber hervorgehen, dass das Studium beendet wurde/wird. Trotzdem solltest Du warten was als nächstes passiert.
2. Erst wenn die Rechnung für die Vergangenheit stimmt, geht es ab November weiter. Z.Z. hast Du doch gar keine Abrechnungen/Belege über Dein Einkommen ab Nov.!
Bürokratie ist immer Schritt für Schritt abzuarbeiten ansosnten entsteht Chaos.
VG Susi