Guten Morgen nochmal und herzlichen Dank für Eure vielen Antworten!
Zusammenfassend habe ich aus Euren Beiträgen gelesen, dass ich wohl relativ glimpflich davon gekommen bin mit meinen Zahlungspflichten?
Und ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass diese Zahl im Schreiben des JA steht bzw. sich rechnerisch daraus ableiten lässt.
Vielleicht kann ich ein bisschen bei der Beseitigung der Ungereimtheiten helfen oder dazu beitragen, ich habe nochmal alle Unterlagen durchforstet und hierbei eine Berechnung des Jugendamtes bzw. "die Berechnung" des Jugendamtes vom August 2023 gefunden.
schon mehrere Unterhaltsberechnungen (vermutlich auch vom JA) gegeben hat
Mehrere hat es tatsächlich nicht gegeben, weil wir zuvor immer nach Düsseldorfer Tabelle berechnet und angepasst haben. Zuvor war das Verhältnis zwischen Ex Frau 1 und mir sowie Ex Frau 2 und mir besser. Inzwischen ist das Verhältnis Ex Frau 1 zu Ex Frau 2 gut aber das Verhältnis beider zu mir nicht.
Dann verstehe ich nicht, was das Jugendamt gerechnet hat.
Könnte es sein, dass das Jugendamt den erhöhten Bedarfskontrollbetrag bereits in die neue Forderung mit eingerechnet hat?
Die Unterhaltsberechnung vom 28.08.2023, also die letzte verbindliche Berechnung die ich im September erhalten habe, setzt sich wie folgt zusammen:
Durchschnittliches Nettoeinkommen: 4.666,02 Euro (Dank Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Überstundenauszahlung, Leistungsprämien etc.)
Abzüglich Berufsbedingter Aufwendungen -233,30 Euro
Gewerkschaft: 29,05 Euro
Krankenversicherung: 195,41 Euro
Krankenversicherung Kinder: 114,03 Euro
zusätzliche Altersvorsorge: 199,68 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung: 33,42 Euro
Unfallversicherung: 23,79 Euro
Haftpflichtversicherung: 6,81 Euro
Umgangskosten: 11,00 Euro
Eigenbeteiligung Beihilfe / Krankheitskosten / Medikamente etc.: 66,54 Euro
Insgesamt: -679,73 Euro
unterhaltsrechtliches Einkommen: 3752,99 Euro
Wohnkosten warm: 1.270,00 Euro
Das ist mehr als 520,00 Euro
Daher erhöht sich der notwendige Selbstbehalt um 750,00 Euro
Es ist auch mehr als 650,00 Euro
Daher erhöht sich der angemessene Selbstbehalt um 620,00 Euro
Berechnung Unterhalt:
Kind 1: DT 5/3 706,00 Euro - 125 Euro hälftiges Kindergeld = 581,00 Euro
Kind 2: DT 5/2 603,00 Euro - 125 Euro hälftiges Kindergeld = 478,00 Euro
Kind 3: DT 5/2 603,00 Euro - 125 Euro hälftiges Kindergeld = 478,00 Euro
insgesamt: 1.537,00 Euro
Prüfung auf Leistungsfähigkeit:
3.752,99 - 581 - 478 - 478 = 2.215,99
Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 2.120,00
Verteilungsergebnis:
Unterhaltsschuldner: 2.216,00
Kind 1: 706,00 davon Kindergeld 125,00
Kind 2: 603,00 davon Kindergeld 125,00
Kind 3: 603,00 davon Kindergeld 125,00
insgesamt 4.128,00 Euro
Zahlungspflichten:
Der Unterhaltsschuldner zahlt an:
Kind 1: 581,00 Euro (berechnet aus 120% des Mindestunterhalts der Altersstufe 3 von derzeit 588,00 Euro)
Kind 2: 478,00 Euro (berechnet aus 120% des Mindestunterhalts der Altersstufe 2 von derzeit 502,00 Euro)
Kind 3: 478,00 Euro (berechnet aus 120% des Mindestunterhalts der Altersstufe 2 von derzeit 502,00 Euro)
Gesamt: 1537,00 Euro
Überprüfung Bedarfskontrollbetrag:
unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen 3.752,99 Euro
105%
Selbstbehalt: 1.650,00 €
Wohnwert: 750,00 €
notw. Selbstbehalt: 2.400,00 €
Einkommen: 3.752,99 €
UH 3 Kinder: 1.299,00 €
verbleib. EK: 2.453,99 €
abzgl. Selbstbe. 53,99 €
Bei 110% und 120% Bedarfskontrollbetrag nicht gewährt
Das sind alle Daten aus der klassischen Berechnungssoftware des Jugendamtes. Ich bin sicher ihr alle könnt damit wesentlich mehr anfangen als ich...
Du kannst dir überlegen, ob du deswegen ein Fass aufmachen willst.
Ich will tatsächlich eigentlich kein Fass aufmachen. Erst recht nicht wegen geringer Beträge. Andererseits will ich mich einfach zur Wehr setzen gegen meine Ex-Frauen die ein sehr ungerechtes Spielchen spielen mit mir und die Kinder ganz unschön manipulieren. Ich bin nicht geizig und überrasche meine Kinder lieber aus eigenem Antrieb und aus eigenen Mitteln mit bedarfsorientierten Finanzspritzen, Anschaffungen oder schönen Vorhaben. Und das soll auch weiterhin so drin sein.
Durchschnittliches Nettoeinkommen: 4.666,02 Euro (Dank Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Überstundenauszahlung, Leistungsprämien etc.)
Abzüglich Berufsbedingter Aufwendungen -233,30 Euro
Gewerkschaft: 29,05 Euro
Krankenversicherung: 195,41 Euro
Krankenversicherung Kinder: 114,03 Euro
zusätzliche Altersvorsorge: 199,68 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung: 33,42 Euro
Unfallversicherung: 23,79 Euro
Haftpflichtversicherung: 6,81 Euro
Umgangskosten: 11,00 Euro
Eigenbeteiligung Beihilfe / Krankheitskosten / Medikamente etc.: 66,54 EuroInsgesamt: -679,73 Euro
unterhaltsrechtliches Einkommen: 3752,99 Euro
Bis hierhin stimmt soweit alles?
Du hast Steuerklasse 1 und keine Steuerrückzahlung im Auskunftszeitraum erhalten?
Durchschnittliches Nettoeinkommen: 4.666,02 Euro (Dank Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Überstundenauszahlung, Leistungsprämien etc.)
Abzüglich Berufsbedingter Aufwendungen -233,30 Euro
Gewerkschaft: 29,05 Euro
Krankenversicherung: 195,41 Euro
Krankenversicherung Kinder: 114,03 Euro
zusätzliche Altersvorsorge: 199,68 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung: 33,42 Euro
Unfallversicherung: 23,79 Euro
Haftpflichtversicherung: 6,81 Euro
Umgangskosten: 11,00 Euro
Eigenbeteiligung Beihilfe / Krankheitskosten / Medikamente etc.: 66,54 EuroInsgesamt: -679,73 Euro
unterhaltsrechtliches Einkommen: 3752,99 Euro
Bis hierhin stimmt soweit alles?
Du hast Steuerklasse 1 und keine Steuerrückzahlung im Auskunftszeitraum erhalten?
Das stimmt, Steuerklasse 1 und Rückzahlung erhalten. Inwiefern beeinflusst das die Berechnung? Also ich meine die Rückzahlung. Das Jugendamt wollte einen aktuellen Steuer Bescheid von mir welcher mir zum Zeitpunkt der Berechnung jedoch noch nicht vorlag und daher nicht übersandt wurde.
Das stimmt, Steuerklasse 1 und Rückzahlung erhalten. Inwiefern beeinflusst das die Berechnung? Also ich meine die Rückzahlung. Das Jugendamt wollte einen aktuellen Steuer Bescheid von mir welcher mir zum Zeitpunkt der Berechnung jedoch noch nicht vorlag und daher nicht übersandt wurde.
Steuerrückzahlungen sind Teil deines jährlichen Einkommens und sind zu berücksichtigen.
Kannst du deine Altersvorsorge aufstocken, wie oben von mir erwähnt?
Leider sind es aber mehr als 12%
Hallo zusammen,
Leider sind es aber mehr als 12%
Äh, ja, stimmt. Inzwischen habe ich verstanden, wie hier der Hase läuft: Es sind die Tabellenbeträge, die um 9,7 Prozent erhöht werden.
Davon abgezogen wird das (hälftige) Kindergeld, aber das Kindergeld wird nicht angehoben. Heißt also, die Erhöhung geht vollständig zu Lasten des Unterhaltszahlers, denn der "Rabatt" durch das Kindergeld wurde nicht angepasst.
Daraus ergibt sich dann, je nachdem in welchem Kästchen der Düsseldorfer Tabelle man sich befindet, eine unterschiedlich hohe prozentuale Steigerung, wenn man auf die Zahlbeträge schaut - und natürlich ist diese Prozentzahl dann überall größer als jene 9,7 Prozent, mit denen die ganze Berechnung ursprünglich mal begonnen hatte.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Steuerrückzahlungen sind Teil deines jährlichen Einkommens
Heißt das, ich habe einfach nur Glück gehabt, dass das Jugendamt nicht noch einmal nach dem Steuerbescheid gefragt hat? Oder haben sie sich die Information woanders, z.B. aus den Bezügemitteilungen bzw. der Jahresabrechnung gezogen?
Kannst du deine Altersvorsorge aufstocken, wie oben von mir erwähnt?
Was die Altersvorsorge angeht bin ich als Beamter beim Staat schon mal von Haus aus nicht ganz schlecht abgesichert, zusätzlich dazu habe ich eine Rentenversicherung, eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Bausparvertrag und privates Sparbuch. Gibt es da aus Deiner Sicht noch Verbesserungs- / Aufstockungsbedarf?
Meine tatsächliche Überlegung war in absehbarer Zeit die Anschaffung eines neuen PKW - idealerweise mit einem privaten Kredit zu 0% Finanzierung. Würde so etwas, insbesondere wenn der Kredit privater Natur (z.B. bei den Eltern) ist, anerkannt werden als "Schulden"?
Heißt das, ich habe einfach nur Glück gehabt, dass das Jugendamt nicht noch einmal nach dem Steuerbescheid gefragt hat? Oder haben sie sich die Information woanders, z.B. aus den Bezügemitteilungen bzw. der Jahresabrechnung gezogen?
Ja, Glück gehabt, sag ich jetzt mal.
Was die Altersvorsorge angeht bin ich als Beamter beim Staat schon mal von Haus aus nicht ganz schlecht abgesichert, zusätzlich dazu habe ich eine Rentenversicherung, eine Lebensversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Bausparvertrag und privates Sparbuch. Gibt es da aus Deiner Sicht noch Verbesserungs- / Aufstockungsbedarf?
Wie gesagt, wüßte nicht warum du nicht auch dein 20% deines Gehalts über der Beitragsbemessungsgrenze nicht auch nicht auch zusätzlich in eine ALV stecken darfst. Ob das bei Beamten komplett anders ist kann ich nicht beurteilen.
Meine tatsächliche Überlegung war in absehbarer Zeit die Anschaffung eines neuen PKW - idealerweise mit einem privaten Kredit zu 0% Finanzierung. Würde so etwas, insbesondere wenn der Kredit privater Natur (z.B. bei den Eltern) ist, anerkannt werden als "Schulden"?
Google mal nach Kredite und Unterhalt. Ich konnte damals bspw. damit argumentieren, dass ich ein grösseres Auto benötige, weil 4 Kids mit neuer Partnerin, und hierfür ein kredit notwendig war. Kannst ja mal damit 'winken' und schauen was passiert.
Hallo Papavondrei,
Zusammenfassend habe ich aus Euren Beiträgen gelesen, dass ich wohl relativ glimpflich davon gekommen bin mit meinen Zahlungspflichten?
Meiner Meinung nach: ja, bist du 😉
Der Knackpunkt in der Unterhaltsberechnung "deines" Jugendamtes ist, dass die erhöhten Wohnkosten (d.h. 750 Euro mehr als in der Düsseldorfer Tabelle veranschlagt) vollumfänglich bei den Selbstbehalten und vor allen Dingen bei den Bedarfskontrollbeträgen berücksichtigt wurden. Ich bin zu faul, es im Detail nachzurechnen, aber ich denke, es ist i.W. dieser Punkt, der zwei oder sogar drei Zeilen zu deinen Gunsten ausmacht.
Alles andere, also die (Nicht-)Berücksichtigung von Steuererstattungen oder eine eventuelle Optimierung der Altersvorsorge in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist demgegenüber eher Kleinkram, und wenn du mich fragst: man sollte sein Glück nicht überstrapazieren. Du bist in Zeile 2 einsortiert, und der Versuch, nach Zeile 1 (also Mindestunterhalt) zu kommen, ist bei deinem Einkommen, sagen wir mal: sportlich!
Was die Altersvorsorge betrifft: Erstens hast du da ja schon einiges, und vor allen Dingen, eine Altersvorsorge muss in erster Linie als Altersvorsorge taugen - der Versuch, seine eigene Altersvorsorge auf unterhaltsrechtliche oder auch steuerliche Vorteile zu trimmen, kann schon mal zu suboptimalen Entscheidungen hinsichtlich des eigentlichen Zwecks einer Altervorsorge führen. Wie gesagt, du tust schon einiges, und wenn überhaupt irgendwas fehlt, dann m.E. irgendwas mit Aktien, z.B. ein ETF-Sparplan - und dies ist zunächst einmal unabhängig davon, ob oder wie du das beim Unterhalt oder bei der Steuer unterbringen könntest.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
unterhaltsrechtliches Einkommen: 3752,99 Euro
Man gut, dass diese "Zahl" nun doch noch ohne Befragung des Jugendamtes gefunden wurde. 😆 😉
Alles andere, also die (Nicht-)Berücksichtigung von Steuererstattungen oder eine eventuelle Optimierung der Altersvorsorge in unterhaltsrechtlicher Hinsicht ist demgegenüber eher Kleinkram, und wenn du mich fragst: man sollte sein Glück nicht überstrapazieren.
Völlig richtig. Man sollte auch gar nicht mehr drüber nachdenken, denn eine tatsächliche Steuererstattung würde dazu führen, dass die beliebte 2-Jahres-Frist nicht zu laufen beginnt...
Hmpf, sorry, ich wollte meinen vorhergehend dumm verklicken Beitrag noch bearbeiten, habe aber zu lange dafür gebraucht :).
Guten Morgen nochmal und herzlichen Dank für Eure vielen Antworten!
Zusammenfassend habe ich aus Euren Beiträgen gelesen, dass ich wohl relativ glimpflich davon gekommen bin mit meinen Zahlungspflichten?
Ja, in der Tat, ich glaube, dass Du mit Deiner Berechnung wirklich gut davon gekommen bist. Ich bin auch seit Jahren in der Chose aktiv und wie es halt so ist, liest man sich immer wieder regelmäßig in die aktuelle Gesetzeslage ein.
Ich denke, dass alleine der Ansatz der zusätzlichen Wohnkosten schon ziemlich fair ist. Es gibt genug Dinge, die Dir aufgedrückt werden könnten, um vielleicht sogar die Wohnkosten zu senken.
Natürlich ist der gesamte Zahlbetrag schon nicht ohne, aber wir reden ja auch von 3 Kindern, das ist ebenso nicht ohne. Ich habe "nur" für 2 zu zahlen und bin mit der Berechnung meiner Basisdaten lange nicht so glimpflich davon gekommen. Wir sind zwar nicht vor Gericht gelandet, aber nach anwaltlicher Beratung wäre es bei mir hart unrealistisch, unter Zeile 4 der DDT zu rutschen und da haben beide Anwälte fast schon Konsens erreicht. Stufe 3 wäre bei einem "milden" Richter vielleicht noch irgendwie machbar, aber dafür wollte ich weder Gerichtsverfahren noch die Streitsituation mit der Mutter riskieren.
Natürlich - die neuen Ausprägungen der DDT sind in meinen Augen völlig überzogen und hart an der Realität vorbei. Aber eine weitere Senkung Deiner Unterhaltskosten würde ich nur darin sehen, wenn die aktuellen DDT irgendwie angegriffen und geändert würden. Eine weitere Senkung Deiner Stufe halte ich für unrealistisch. Ist aber nur meine persönlich Meinung und in keiner Form fies gemeint. Ich denke, dass Deine Kids nicht in der Armut leben werden und wenn Du als Papa halbwegs gerade unterwegs bist, ist der Unterhalt bei weitem nicht das einzige, was zu einem guten Auskommen der Kinder beiträgt.
Hallo Karmag,
ich wollte meinen vorhergehend dumm verklicken Beitrag noch bearbeiten, habe aber zu lange dafür gebraucht
Ich hab's entsprechend nacheditiert und den "verklickten" Beitrag gelöscht.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@all
Der Kontrollbetrag ist bei Papavondrei nicht die 1650€ (2023) oder 1750€ (2024)
KU-Zahlbeträge gemäß DT 2024: 454 + 454 + 553 = 1.461 + 1.750 (Bedarfskontrollbetrag EK-Gruppe 2) = 3.211
Seine Miete beträgt 1270€, welche ja anerkannt wurde. So liegt damit auch der Kontrollbetrag um 620€ höher.
1270 - 650 = 620
Dann muss der Kontrollbetrag von 1750€ um die 620€ erhöht werden.
DT 2024:
wären dann 454 + 454 + 553 = 1461 + 2370 = 3831€ (bei 105%)
426 + 426+ 520 = 1372 + 2370 = 3742€ (bei 100%)
An der Miethöhe könnte auch niemand etwas drehen.
Die liegt mit den drei Kindern bei 4 Personen, was 1444€ Kaltmiete wären (Die Kinder sind auch in seiner Bedarfsgemeinschaft). (Mietobergrenze München https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html )
Deshalb wurde er 2023 auf 105% gesetzt. Entscheidend ist aber was von der Bezügemitteilung abgezogen wurde. Wurde die VBL abgezogen? Wenn nicht dann ist dass ein Fehler.