Hallo!
Die Tochter (20 Jahre) meiner LG ist ein kleines Unglücksküken. Der leibliche Vater hat nie Unterhalt bezahlt. In der Schule lief es leidlich und dennoch hatte sie es geschafft, eine Ausbildung als Bürokauffrau anzugehen.
Jetzt ca. 3 Monate bevor die dreijährige Ausbildung beendet wäre, wurde ihr vom Chef gekündigt. Der ist knapp vor der Insolvenz, hat seit einem Jahr nur unregelmäßig oder nur nach gerichtlicher Aufforderung Ausbildungsvergütung bezahlt. Dies hat sich auf das Arbeitsverhalten der Kleinen ausgewirkt, die dann auch öfters krank war. Auch Mobbing war ein Thema, da sich die Mitarbeiter gegenseitig in die Pfanne hauten. Eine weitere Mitarbeiterin wurde zudem gekündigt. Andere warten ebenso auf Ihren Zahltag. Schlußendlich ist nun gekündigt -- u.a. wegen Fehlzeiten -- und das Mädchen ist zuhause (Kost + Logis frei) bei der Mutter, hat aber kein Geld mehr auf dem Konto.
Die Berufsschule hat gesagt, sie könne Ihre Ausbildung trotzdem zu Ende machen, wobei der Drang danach aufgrund der mißlichen Lage (Weltuntergangsstimmung) bei dem Mädchen auch nur noch schwach vorhanden ist.
Jetzt die eigentliche Frage Richtung Unterhalt. Kommt trotz abgebrochener Ausbildung weiterhin Kindergeld bzw. wohin muss sich das Mädchen wenden, um Unterstützung zu bekommen. Oder ist vielleicht hier "nur" die Mutter gefordert, da die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen wurde. Wenn ja, wieviel Geld muss dem 20-jährigen "Kind" zur Verfügung stehen.
Die Mama ist berufstätig, kann aber aufgrund Miet- und sonstiger Verpflichtungen auch keine großen Sprünge machen.
Danke für Euren Rat
rightfighter
Hi
Jetzt die eigentliche Frage Richtung Unterhalt. Kommt trotz abgebrochener Ausbildung weiterhin Kindergeld bzw. wohin muss sich das Mädchen wenden, um Unterstützung zu bekommen.
Wenn sie sich sofort ausbildungssuchend beim Arbeitsamt meldet: Ja.
Sofort heisst hier: An dem Tag, wo sie von der Kündigung erfährt. Die muss noch nicht ausgesprochen worden sein. Manchmal kann das Arbeitsamt auch schnell einen prakt. Ausbildungsplatz vermitteln und die Ausbildung kann fast unterbrechnungsfrei fortgesetzt werden. Auch ein Blick zur IHK schadet nicht.
Die FamK mag es gar nicht, wenn nicht augenblicklich solche Umstände mitgeteilt werden. Und eine dann notwendige Neubeantragung kann locker ein halbes Jahr dauern. Also dort anrufen und sich die Unterlagen zuschicken lassen.
Ist das "Kind" ausbildungssuchend so besteht Anspruch auf ALG2. Die Eltern haben hier keine UH-Pflicht.
Gruss oldie
(der das Spiel schon zweimal durch hat)
Edit: Falls Tochter im Hauhalt der Eltern lebt geht die Arge von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Abhängig vom Haushalts-EK kann ALG2 gewährt werden oder nicht. Das hat aber nichts mit Unterhalt laut BGB zu tun sondern ist Sozialrecht (SGB II).
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie!
Du bist Spitze! :thumbup:
Werden die Information gleich brandheiß umsetzen.
Herzlichen Dank - Dir und den Forumsmitgliedern ein Frohes Osterfest
rightfighter
Hallo,
trotz der gelaufenden Umstände würde ich mich auch sofort noch bei der IHK bzw. auch Handwerkskammer + Arge melden.
Innerhalb eines gewissen Zeitraumes besteht die Möglichkeit, zur Fortsetzung der Ausbildung von einem "überbetrieblichen" Bildungsträger.
Man kann mit diesen Leuten sehr gut reden und die Möglichkeit einer "Aufnahme" ist sehr hoch.
Schlußendlich ist nun gekündigt -- u.a. wegen Fehlzeiten
Wenn noch nicht soviel Zeit verstrichen ist, dann sofortige Kündigungsschutzklage einreichen.
Einem Azubi zu kündigen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, zumal sich durch das Mobbing die Fehlzeiten entschuldigen lassen.
Ziel der Klage sollte sein:
1. Fortführung des Ausbildungsverhältnisses mit der Berücksichtigung, dass die betrieblichen Ausbildungsinhalte ab sofort über einen überbetrieblichen Bildungsträger vermittelt werden.
(Vorteil: Die Ausbildung bleibt im Rahmen der "normalen Ausbildungszeit und sieht auch im Lebenslauf gut aus.
In der Regel ist die Vergütung etwas höher als bei den anderen Bildungsträgern)
oder wenigstens
2. Abfindung
Die Ausbildung ist der Grundstein für den beruflichen Werdegang und hier sollte man mit allen Mitteln kämpfen. Natürlich muss die Motivation der betroffenen Person gestärkt werden.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi
Noch 'ne Bemerkung:
Die Berufsschule hat gesagt, sie könne Ihre Ausbildung trotzdem zu Ende machen, wobei der Drang danach aufgrund der mißlichen Lage (Weltuntergangsstimmung) bei dem Mädchen auch nur noch schwach vorhanden ist.
UNBEDINGT wahrnehmen, und wenn Madam dorthin geprügelt werden müsste. Das ist Grundvoraussetzung für eine Weitervermittlung durch das Arbeitsamt oder der IHK für eine Fortsetzung der Ausbildung. Wegen läppischer 3 Monate sollte auch sie einsehen, hier keinen Aufstand zu machen und einfach mal verantwortungsbewusst zu handeln. Und zwei abgeschlossene Berufsausbildungen haben noch niemandem geschadet, aber vielen geholfen im Leben Tritt zu fassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.