Hallo,
ich habe da mal eine Frage, die mir bisher keiner beantworten konnte oder wollte.
Ich Lebe noch mit meiner Freundin zusammen und da es bei uns ständig kriselt und nicht mehr an einem Strang ziehen, werden wir wohl bald getrennte Wege gehen. Wie sieht es dann mit meiner Zahlungsverpflichtung aus ? Wir sind nicht verheiratet, seit 3 Jahren zusammen und haben eine gemeinsame Tochter mit fast 8 Monaten, bei der ich die Vaterschaft selbstverständlich anerkannt habe. Neulich erkundigte sie sich, wie es finanziell bei ihr aussehen würde, wenn wir uns getrennt haben. Nach ihrer Schilderung, wären das 154 € Kindergeld, 311 € Erziehungsgeld und 750 € Sozi glaube ich inkl. Miete bis 400 € Warm. Das ich für meine Kleine Zahlen muss weiss ich und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, je nach Einkommen ablesbar. Dann glaube ich, muss ich bis zum dritten Lebensjahr meiner Tochter Unterhalt an Meine dann Ex-Freundin zahlen. Stimmt das und wie viel ist das ? Muss ich nach den drei Jahren nur noch Kindesunterhalt zahlen ? Und die 750 €, ist das vieleicht dieser Anteil, den ich beisteuern soll ?
Für eine Antwort meines Problemchens wäre ich sehr dankbar.
Grüsse, Michi
Hallo Michi,
ja es ist so, wenn das Kind 3 Jahre alt ist, fällt der Betreuungsunterhalt für die Mutter weg.
Du zahlst für das Kind Unterhalt bis es 18 Jahre alt ist, bzw eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, höchstens bis 27 Jahre, wenn das Kind studieren sollte.
Zur Berechnung des BU wird Dein bereinigtes Nettoeinkommen hergenommen, der KU abgezogen und dann der BU berechnet.
Könnte sein du wirst bis zum Selbstbehalt gekürzt.
Gruß Melly
hallo Mugl,
zunächst mal der Paragraph auf den sich eine Unterhaltsforderung stützen kann: 1615L BGB. Das was bis jetzt geschrieben wurde ist wohl richtig, aber natürlich nicht alles!! Du wirst um einen Anwalt nicht umhin kommen, sollte die Sache "akut" werden. Was Dir nicht zu hoffen ist. Die erste Frage wird eine verfahrenstechnische sein: Anders als bei der Festsetzung Kindesunterhalt (Deine Einkommensnachweise ans JA > Nachschauen in der D-Tabelle > Festsetzung) läuft es beim 1615l wohl (meine RA ist sich wie immer nicht 100% sicher, da alles Gummi ist) anders: Der Unterhaltbedürftige (ex-freundin) muss seinen Unterhaltbedarf und damit seine Bedürftigkeit (wichtiges Wort) beziffern (sie muss sagen sie möchte x€ von dir und warum). Der Bedarf errechnet sich aus der Differenz dessen was sie verdienen könnte, wenn sie kein Kind bekommen hätte und dem was sie jetzt mit Kind verdient. Dabei ist immer die Frage ob sie derzeit einer zumutbaren Tätigkeit nachgeht. Putzen und Döner verkaufen ist nicht zumutbar. Eine "Weiterarbeiten" in seinem alten Job und damit eine Fortsetzen der alten Lebensumstände ist wohl zumutbar. Diese Differenz müsstest Du decken, wobei Dir dann wohl nicht weniger bleiben darf als ihr. Also nochmal: Deine EX tritt an Dich mit einer bezifferten Unterhaltforderung ran und dann mußt du Auskunft über Dein Einkommen geben (es sei den Du sagt: Ok, das zahle ich). Wenn Du das nicht willst, musst Du dagegen angehen und sagen: Ich bin in dieser Höhe nicht leistungsfähig und Deine Einkünfte offenlegen. Solltest Du in Umkehrung dieses Verfahrens aufgefordert werden erst (!!) Deine Einkünfte offenzulegen, damit dann irgendwas berechnet wird, paß auf. Laut 1605 BGB bist Du nur gegenüber Verwandten (siehe Kindesunterhalt) ersten Grades und Ehepartner zur Offenlegung verpflichtet. Nicht gegenüber einem außerehelichen Lebenspartner. Es gibt an dieser Stelle noch kein klarstellendes BGH-Urteil, so hier auch bei Rechtsanwälten Unsicherheit herrscht. So weit, bin auch gerade dran.
Gruß
robbi
hallo mugl,
ich würde in jedem fall einen Vaterschaftstest abwarten. Du sagst Du hast die Vaterschaft anerkennt. Kläre über einen Rechtsanwalt wie Du aus der Nummer rauskommst und per Vaterschaftstest sicherstellen kannst, dass Du WIRKLICH der Papi bist. Rechne mal hoch, es geht um locker mal 100.000 Euro die Du bis Dein Sohn mit Ausbildung fertig ist, Kindunterhalt zahlen musst. Der Test hat mich 400 Euro gekostet.
Auch wenn Du absolut sicher bist, dass Du der Vater bist, lass es Dir schwarz auf weiss bestätigen. Laut Statistik sollen angeblich 10% in Deutschland Kuckuckskinder sein, also der sexy Postbote hat z. Bsp. mal kurz hingelangt. Die Erhebung ist im Grunde egal, es geht nur darum, dass es heute technisch möglich ist, das zu überprüfen und dann "musst" Du es machen. Kein Rat, sondern eigentlich Pflicht, mach's mit Dir selbst aus 😉
Grüße
Ach und noch was: Eine Frage die ich in diesem Kontext, weil ich einen ähnlichen Fall wie mugl habe gerne mal ansprechen möchte.
Wenn seine Freundin im vierten Kindsjahr nachweisen kann, dass sie z. Bsp. aufgrund von Rückenleiden (Bandscheibe oder sowas) erwerbsunfähig ist, na, wer zahlt dann wohl???
Habt Ihr Infos dazu finden können oder Erfahrung?
Hallo MagiX,
wieder weißt 1615L BGB Rat: Wenn eine Frau infolge Schwangerschaft und/oder Geburt/Entbindung krank geworden ist, hatsie auch über die 3 Jahre hinaus einen Unterhaltanspruch. Will sie den durchsetzen, ist sie allerdings in der Beweisspflicht. Gutachten sind bekanntlich teuer. Gegengutachten allerdings leider auch.
Gruß
Da liesse sich also vermutlich nachdem das Kind drei Jahre alt ist ein wenig mit "spielen", wenn die Mutter es drauf ankommen lässt. Hätte gerne mal nen Erfahrungsbericht, ich glaube aber, solche Väter werden wir hier nicht mehr antreffen, die haben sich ihrer Ohnmacht ergeben :knockout:
@ MagiX,
mugl hat nicht nach einem vaterschaftstest gefragt.
ich glaube aber, solche Väter werden wir hier nicht mehr antreffen, die haben sich ihrer Ohnmacht ergeben
solche sprüche kannst du dir schenken.
wir betreiben hier keine abwertung bzw hetze gegen mütter oder väter.
nur vorsichtshalber möchte ich dich an einen vernünftigen ton " schreiben " erinnern.
mel
eh hallo? jeder hat hier so seinen eigenen Fall sonst hätte ich Eure Foren sicher nicht gefunden. mir ging es aus diesem thema heraus um die ergänzende Frage, ob es hier Menschen gibt, die uneheliche Kinder haben und wie es nach dem dritten Jahr ausschaut, wenn die Frau nicht arbeiten gehen mag. Bei meiner Ex ist das leider so sicher wie das Armen in der Kirche.
Wenn man als Vater auf Kind und Kegel verzichten muss, dann hat die ein oder andere Emotion in einem Satz sicher nichts mit Hetze zutun, sondern ist tief durch Traurigkeit begründet. Meine Freundin verlies mich mit samt Kind vor grade mal zwei Wochen, ich stehe kurz vor der "Brücke" 🙁 , da ist mir das was Du da sagst eigentlich ziemlich schnuppe werter Admin. Das ist Eure Community, ist mir klar, aber in meiner Situation betrage ich mich noch recht vernünftig.
Ferner hast Du den tieferen Sinn des letzten Satzes meines Postings den Du als Hetze auffasst nicht ganz verstanden, denke ich zumindest.
Weißt, MagiX, es ist eine Kunst in Foren wie diesen zu arbeiten.
Niemand ist gefeit vor Falscheinschätzung oder Fehlinterpretation. Wir können nur in dem Umfange Hilfe und Beistand leisten, wie uns Informationen vorliegen. Und immer wieder ist ein jeder gefordert, seine eigenen Erlebnisse und Erfahrungen nicht in die Geschichte des/der anderen zu projezieren. Ich meine damit nicht warnende Hinweise. Es ist aber eindeutig so, dass kein Fall mit dem anderen vergleichbar ist (und wir eben auch nicht alle Infos haben). Seien es Unterschiede in der Weltanschauung, den Lebenszielen oder oder oder.
Was mich jetzt gerade irritiert: Du schreibst im obersten Beitrag, ihr werdet euch trennen und in dem vor meinem, ihr habt euch vor zwei Wochen getrennt.
ich stehe kurz vor der "Brücke"
Das ist verständlich und du kannst dir der Unterstützung hier sicher sein. Bei aller Betroffenheit, versuche deine aktute Situation beim eingehen auf Beiträge anderer in den Hintergrund treten zu lassen.
aber in meiner Situation betrage ich mich noch recht vernünftig.
Naja, wir alle haben da so unsere eigenen Maßstäbe, gelle 😉
die haben sich ihrer Ohnmacht ergeben
Ich nehme hier nur mal den Inhalt, nicht die Worte. Sicherlich haben sich viele der Unabänderbarkeit der Umstände ergeben. Und damit gebe ich den Ball an dich zurück: Was willst du wie ändern?
Zur Unterhaltspflicht über die drei Jahre hinaus hat robbi die Rechtsgrundlage bereits genannt. Und sicherlich gibt es hierzu entsprechende Urteile. Letztlich ist es Darlegungs- und Ermessensfrage, womit wir beim Thema sind, "Familienrecht ist zu wenig in Gesetzen verankert, sondern wird von Richtern gemacht." In meinen Augen, das mag jetzt dem einen oder anderen gar nicht schmecken, ist die Ungleichbehandlung der KMs ehelicher und nicht ehelicher Kinder unverständlich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
bin gerade wegen Unterhalt in ähnlicher Lage vor Gericht(Vorgeplänkel).
Ein paar Ergänzungen zu robbi.
Lebensgefährtin wird wie Verwantenunterhalt(1.Grd.) gerechnet, du kommst um eine Offenlegung nicht herum, wenn Du Ihre Forderungen nicht bezahlen kannst.
Eine Mutter muß auf keinen Fall bis zum dritten Lebensjahr des Kindes arbeiten, dass zur Zumutbarkeit. Sollte sie arbeiten, ist auch nicht sicher in wie weit der Verdienst angerechnet wird. Deine Ex hat Anspruch auf eine Entschädigung, in der Höhe Ihres vorherigen Verdienstes, dabei gilt der Halbteilungssatz. Sollte sie vor Geburt nicht gearbeitet haben zählt der Bedarfsfall 750€. Dann bekommt sie aber keine Sozi mehr.
Du mußt erst bezahlen, ab erster schriftlichen Forderung von Ihr, nicht rückwirkend. (1000€ Selbstbehalt der Mutter gegenüber)
Literatur:Heiß/Born
cool
Unterhaltsrecht
Ein Handbuch für die Praxis
Verlag C. H. Beck München
@DeepThought
Du hast absolut recht, ich sehe noch nicht klar und bin noch nicht sorecht entscheidungsfähig was meine eigene Situation angeht, daher sollte ich vorsichtiger sein, wenn ich anderen Menschen Beistand leisten möchte. Meine eigene Geschichte kann ich hier noch nicht posten, da sozusagen das erste Band noch nicht abgeschlossen ist. Räumlich sind wir jedenfalls schon mal getrennt und RAs tauschen sich aus.
Es ist für mich schwer zu akzeptieren DeepThought, dass bei gegenwärtiger Rechtslage der Vater eines unehelichen Kindes lediglich ein Umgangsrecht hat. Dieses Umgangsrecht ist, wenn ich denn wenigstens dies wahrnehmen wollte, bei einer Entfernung zwischen Kind und Vater von ca. 300 km (eine Zugfahrt Hin und Zurück, ICE kostet ca. 100 Euro), arbeitslos aber mit Ersparnissen auf Bankkonten (die durch meinen Rechtsanwalt und Fixkosten geschröpft werden), nur sehr begrenzt umsetzbar. Ich habe damit noch nicht abgeschlossen, dass ich bis vor zwei Wochen mein Kind täglich um mich hatte und nun nichts mehr von ihm hören oder sehen kann.
Will sagen, dass nach allem was ich im Web finden konnte und so wie die RAs schreiben und die Rechtslage es vorsieht, ich rein gar NICHTS ändern kann. Ich bin im Moment dabei mich dem zu ergeben. Dein letzter Absatz DT, spricht mir aus dem Herzen. Ich verstehe soviel Ungerechttigkeit nicht.
Danke Cool und DeepThought für die Ausführungen.
Vielen Dank euch allen,
die Antworten Haben zum Teil beruhigt, zum Teil beunruhigt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss ich für den Fall der Trennung für 3 Jahre mit meinem Selbstbehalt herum kämpfen, prost Mahlzeit. Ich bin ja nicht gerade geizig aber Leben wollte ich eigentlich schon noch. Fürs erste Danke
Man(n) ist doch nicht der einzige !
[Editiert am 5/6/2004 von Mugl]
Hi,
@ Magix
Ich habe eben deinen Beitrag gelesen, mir gehts momentan genauso 🙁
Wo hattest du den Vaterschaftstest gemacht und ist das Kind nun von Dir ?
Weil du das nicht geschrieben hast.
Und mußten alle 3 sich testen lassen?
Also Du, Mutter und Kind ?