Unterhalt für Exfra...
 
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Unterhalt für Exfrau als künftiger Alleinerziehender Vater

 
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie heisst es so schön, man trifft sich immer zweimal im Leben. Vor mehr als zwei Jahren habe ich schon einmal einen Thread eröffnet und viele Antworten auf meine Fragen bekommen.

Das Leben hat es mich noch einmal mit meiner Frau versuchen lassen und uns ist eine Trennung erspart geblieben.

Jetzt allerdings stehen wir vor einer sehr ernsten Krisensituation und ich brauche erneut Euren Rat.

Zu meiner Situation:

Tochter ist mittlerweile 7 Jahre alt und die Ehe besteht nun seit mehr als 8 Jahren.

Auch die Einkommenssituation hat sich geändert:

Vater                                                                                                                                                                   

Brutto 2605,00 EUR                                 
Netto  1857,00 EUR  (StKl. 3)

Mutter

Brutto 900,00 EUR (schwankt etwas)
Netto  770,00 EUR (Stkl. 5)

Kindergeld 184 EUR erhalte ich weil öff. Dienst

In meinem Bruttogehalt sind noch 95,00 EUR frühere Kinderanteil Ortszuschlag enthalten, die bei Änderung der Kindergeldzahlung wahrscheinlich weg fallen würden.

Ich fahre täglich 55 km eine Strecke zur Arbeit. Dazu benutze ich öff. Verkehrsmittel, da ich keinen Führerschein machen darf.

Es gibt insgesamt 2 Kredite die zu bedienen sind:

Kredit 1

100 EUR

Eigentlich ein Kredit für die Schwiegereltern, der aber auf mich läuft und monatlich wieder zurückgezahlt wird. (manchmal aber auch nicht)

Kredit 2

258 EUR

Kreditvertrag fürs Familienauto. Kreditnehmer und Fahrzeughalter bin auschliesslich ich. Im Falle einer Trennung würde mir das Auto aber nichts nützen, da ich wie gesagt keinen Führerschein machen darf. Meine Frau ist aber auf das Auto beruflich angewiesen.

Ich habe monatliche Aufwendungen für Fahrtkosten zur Arbeit in Höhe von 145 EUR.

Ich beabsichtige im Falle einer Trennung die Betreuung unserer Tochter zu übernehmen. D. h. ich will mit ihr in unserer Wohnung wohnen bleiben.

Im Prinzip möchte ich auch von meiner Frau keinen Unterhalt für unsere Tochter, sie soll mit ihrem Geld dann ein neues Leben beginnen können.

Mein neues Leben als alleinerziehender Vater würde mir zunächst mal rund 260 EUR weniger netto bescheren.  Das ist der Unterschied zwischen StKl. 3 und 4.

Meine Frau hingegen gewinnt etwas mehr als 90 EUR hinzu, aber damit könnte ich irgendwie leben, wenn das andere einigermassen gereglt wird.

Jetzt habe ich ein paar konkrete Fragen:

Wenn ich unsere Tochter behalte wie ist das mit Unterhalt für meine Frau??

Was und wieviel müsste ich ihr theoretisch bezahlen??

Kann ich theoretisch auch die Rate fürs Auto mit diesem Unterhalt verrechnen??

Ich zahle im Moment fast alle Ausgaben von meinem Konto, darunter auch eine RisikoLV für meine Frau.

Bin für jede konkrete und hilfreiche Antwort dankbar.

Buerohengst78

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 13:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bürohengst,

in Deiner Rechnung ist ein grundsätzlicher Denkfehler: Wenn Du tatsächlich AE-Vater bist, ist Deine Steuerklasse nicht 4, sondern 2.

Deine Unterhaltspflicht gegenüber DEF bemisst sich vor allem nach dem Einkommensunterschied und nicht nach Autokrediten. Du solltest alles in Deiner Macht Stehende tun, damit Deine DEF nicht auf die Idee kommt, finanziell ausgesorgt zu haben, wenn sie nur Eure Tochter in ihren Besitz bringt. Denn genau das werden ihr Anwalt und "gute Freundinnen" ihr eindringlich raten. Und dann bist ganz schnell Du derjenige, der schauen muss, wie er mit 1.000 EUR im Monat über die Runden kommt und wie oft er sein Kind sieht.

Ja, theoretisch ist die Mutter Eurem Kind unterhaltsverpflichtet. Angesichts ihres aktuellen Einkommens wird da aber kaum etwas kommen. Insofern: Alles, was Deinem Wunschkonstrukt "AE-Vater" nützt, solltest Du sehr behutsam behandeln und gerade NICHT mit spitzer Feder rechnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 13:56
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

[in Deiner Rechnung ist ein grundsätzlicher Denkfehler: Wenn Du tatsächlich AE-Vater bist, ist Deine Steuerklasse nicht 4, sondern 2.]

Ich bin bei meiner Rechnung erst einmal davon ausgegangen, dass ich im Trennungsjahr zunächst in StKl. 4 wechseln muß oder ist das falsch??

Bei StKl. 2 wäre der Einkommensverlust den ich hätte sogar geringer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich beabsichtige im Falle einer Trennung die Betreuung unserer Tochter zu übernehmen. D. h. ich will mit ihr in unserer Wohnung wohnen bleiben.

Was sagt denn deine Frau dazu?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 14:22
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Was sagt denn deine Frau dazu?

Meine Frau weiß von meinem Plänen und sie wird sie wohl auch akzeptieren. Sie hat nach 8 Jahren Ehe gemerkt dass sie wohl mehr auf Frauen steht.
Außderdem hat sie sich in der Vergangenheit auch nicht grossartig um ihre Tochter gekümmert, selbst wenn Sie Gelegenheit dazu gehabt hätte.
Schule, Organisatorisches, Hausarbeit um all das hab bis auf wenige Ausnahmen ich mich gekümmert.

Für mich wäre das also nichts Neues und meine Frau hätte endlcih das was sie will ihre Freiheit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 14:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn und solange ihr da eine gewisse Einigkeit habt, solltest du tatsächlich versuchen in dieser Phase eine gütliche Einigung hin zu bekommen.

Da du vermutlich sowieso keinen KU bekommen wirst, würde ich ihr vielleicht folgendes vorschlagen:

Du verzichtest auf KU und wechselseitig auf EU aber sie soll das Auto selbst finanzieren und ihre Eltern ihren Kredit selbst. (Wieso bezahlst überhaupt einen Kredit der Schwiegis?)

Ausserdem wechselt ihr sofort in die Stkl. 4/4 und teilt euch den Steuerbescheid.

Ggf. bietest du ihr noch ein wenig Starthilfe an.

Jedenfalls alles was ihr die Lösung schmackhaft macht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 15:08
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Wenn und solange ihr da eine gewisse Einigkeit habt, solltest du tatsächlich versuchen in dieser Phase eine gütliche Einigung hin zu bekommen.

Genau das ist auch meine Absicht und sie möchte auch eine freundschaftliche Trennung.

Du verzichtest auf KU und wechselseitig auf EU aber sie soll das Auto selbst finanzieren und ihre Eltern ihren Kredit selbst. (Wieso bezahlst überhaupt einen Kredit der Schwiegis?)

Den Kredit brauchten die Schwiegereltern als sie mal kurzfristig fast insolvent waren.  Im Prinzip zahlt meine Schwiegermutter ja monatlich an mich zurück.

Ausserdem wechselt ihr sofort in die Stkl. 4/4 und teilt euch den Steuerbescheid.

Auch das hatte ich vor. Dazu hätte ich dann aber noch eine Frage.

Wenn wir jetzt in 4/4 wechseln heisst das dann ich komme nächstes Jahr in die 2 oder wie geht das?

Dass meine Frau die Rate fürs Auto übernimmt ist wahrscheinlich nicht möglich, d. h. die würde auf alle Fälle an mir hängenbleiben. Ich hatte vor das Auto zu Ende zu finanzieren und es dann zu verkaufen und mit ihr zu teilen.

Ich weiss auh nicht inwieweit und wie lange wir eventuell in unserer Wohnung getrennt voneinander leben müssen/wollen.

Deshalb wüsste ich halt gern, was ihr im "Normalfall" an Unterhalt zustehen würde, damit ich dann Argumente habe, nach dem Motto:

Ich zahle Auto, Versicherung, Telefon, Miete etc.

Hoffe das war jetzt irgendwie verständlich rübergebracht.

Buerohengst78

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 16:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb wüsste ich halt gern, was ihr im "Normalfall" an Unterhalt zustehen würde, damit ich dann Argumente habe, nach dem Motto:

Also der Normalfall ist, zumindest aus unserer Sicht, dass jemand kommt und deiner Ex von den Vorzügen der Einelternfamilie vorschwärmt, sie sich euer Kind schnappt ans andere Ende von Deutschland zieht, ihren Job kündigt und du alles, was über deinem Selbstbehalt von 1.000,- liegt bei ihr ablieferst.

Von diesen 1.000,- € zahlst du weiterhin weiterhin ihr Auto und deinen Schwiegi-Kredit, sowie die Umgangskosten mit deinem Kind, egal wie weit weg es mit der Mutter gezogen ist, sowie die ausufernden Justizkosten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 17:02
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke für die Aufklärung Beppo, aber ich glaube und hoffe in unserem Fall wird die Sache nicht so laufen.

Wir sind beide an einer gütlichen Einigung interessiert, denn weder ich noch sie verfügen über die Mitel für einen Justizkrieg.

Für mich steht bei der ganzen Sache auch das Wohl unserer Tochter im Vordergrund. Ich möchte sie nicht aus gewohnten Strukturen herausreissen und aufgrund der häufigen Abwesenheit meinter Frau ist es für uns Beide nichts neues allein zurechtkommen zu müssen.

Ich habe nicht vor mich aufs Zahlen und Besuchen zu beschränken sondern werde eben jetzt die volle Verantwortung übernehmen.

Meine Frau hat in den ganzen Jahren sich nie intensiv um sie gekümmert. Sie hatte schon immer ihre Freiräume und hat sie auch genutzt und jetzt ist sie auf der Suche nach der ganz grossen Freiheit. Da stört ein Kind nur. Sie hat das so zwar nicht gesagt, aber irgendwie durchblicken lassen.

Deshalb bitte ich jetzt nochmal um die Beantwortung meiner Fragen, ganz konkret auch wenn das vielleicht für den Rest hier "unnormal" erscheint.

Liebe Grüße

Buerohengst78

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bürohengst,

den "Normalfall" (also das, was wohlmeinende Berater Müttern regelmässig empfehlen) haben wir Dir bereits geschildert. Denn der Unterschied zwischen "frei sein" und "Kind betreuen" macht jeden Monat ganz leicht viele hundert Euros aus; da kann man als Mutter schon mal "schwach" werden. Das ist "normal".

Deine Aufgabe ist es daher, dafür zu sorgen, dass dieser "Normalfall nicht eintritt...

Deshalb bitte ich jetzt nochmal um die Beantwortung meiner Fragen, ganz konkret auch wenn das vielleicht für den Rest hier "unnormal" erscheint.

es gibt hier kein Recht auf Wunschantworten; nur Erfahrungen aus dem richtigen Leben. Eine davon ist: Deine Frau braucht keine finanziellen Mittel für einen Rosenkrieg; die bekommt sie sämtlich vom Steuerzahler per Verfahrenskostenhilfe gestellt. "Wir wollen uns friedlich trennen" ist daher eine gängige Lüge im deutschen Familienrecht, auf die schon viele Väter hereingefallen sind.
Auch diesen Plan

Ich habe nicht vor mich aufs Zahlen und Besuchen zu beschränken sondern werde eben jetzt die volle Verantwortung übernehmen.

hatten viele von uns nicht. Wenn man trotzdem plötzlich durch die halbe oder ganze Republik fahren muss, um sein Kind zu sehen, weil Madame samt Kind zu einem/r neuen Lebenspartner/in gezogen ist, betrachtet man das anders.

In Summe: Es macht Sinn, sich mit der Realität zu befassen - und nicht mit Wunschdenken, das auf unverbindlichen mündlichen Absprachen beruht, die jederzeit gecancelt werden können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 19:59




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Jetzt habe ich ein paar konkrete Fragen:

Wenn ich unsere Tochter behalte wie ist das mit Unterhalt für meine Frau??

Deiner Frau ggü. bist du wohl erstmal auch zu Untrhalt verpflichtet. Allerdings kannst du vom ber. Netto erstmal den KU (wenn sie nicht zahlt) abziehe und erst dann wird der Anspruch deiner Frau berechnet.

Was und wieviel müsste ich ihr theoretisch bezahlen??

Ich peile mal überden Daumen zwischen 300 - 500 €

Kann ich theoretisch auch die Rate fürs Auto mit diesem Unterhalt verrechnen??

Nein.

Falls ihr eine Immobilie besitzt und du dort bleibst kann dir noch ein Wohnwertvortel zugerechnet erden (nach dem Trennungsjahr)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 20:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deshalb bitte ich jetzt nochmal um die Beantwortung meiner Fragen, ganz konkret auch wenn das vielleicht für den Rest hier "unnormal" erscheint.

Das ist normal in allen Fällen, in denen ein Mutter das so möchte.

Das heißt nicht, dass es in jedem Fall so kommen wird, denn es gibt jede Menge Frauen, die sowas nicht tun würden.

Es gibt aber auch eine Menge Frauen, die ihre guten Absichten ganz schnell fallen lassen, und sie mit Argumenten wie:
"Ein Kind gehört zur Mutter."
"Du musst jetzt in erster Linie an dich und dein Kind denken."
"Du nimmst doch nur was dir zusteht."

In eine andere Richtung gelenkt werden.
Und wenn das geschieht, hast du kaum noch eine Möglichkeit das von mir beschriebene zu verhindern.
Und ihre Unterhaltsansprüche sind dann höher, als was du oberhalb deines SB verdienst.

Und glaub mir, dass was du oben als Argument für deine positive Prognose anführst, haben 90% der Leute hier auch kurz vor oder nach der Trennung gesagt.

Wenn dieser Fall nicht eintritt, und alles so kommt, wie du es dir erhoffst, und was wir dir alle wünschen, dann ist ihr Unterhaltanspruch theoretisch 0,- denn alles was sie oberhalb ihres eigenen Einkommens als EU bekäme, müsste sie wieder als KU bei dir abliefern.

Da gibt es also kaum was zu berechnen.
Der Unterhaltsfluss von dir zu ihr liegt also irgendwo zwischen 0,- und rund 800,-€.

Die einzige Frage, die aus meiner Sicht noch nicht beantwortet wurde ist, die nach der Steuerklasse:
Ja, dann gehörst du ab 1.1.2011 in die Stkl. 2 und sie in die 1.

Oder habe ich noch eine übersehen?

Gru
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 20:36
(@buerohengst78)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank an Tina und Beppo für die beiden letzen Antworten, das waren genau diese Infos, die ich wissen wollte.

Mir ist natürlich klar, dass meine Frau den Spieß auch umdrehen kann und ich dann zusehen darf, wie ich mit meinen 1.000 EUR über die Runden komme. Aber ihr könnt davon ausgehen, dass mir auch dies irgendwie gelingt.

Ich bin vom Grundsatz her ein sparsamer Mensch und hätte rein theoreitsch auch kein Problem damit KU für meine Prinzessin und evtl EU zu leisten. Allerdings bin ich mir sicher, dass meine Frau auch dann nicht mit dem Geld klar kommen würde. Das ist nicht das Leben, dass ich mir für meine Prinzessin wünsche.

Deshalb möchte ich gern das Heft des Handelns in der Hand behalten und die Verantwortung für meine Prinzessin übernehmen. So wie ich das ja jetzt quasi schon tue.

Liebe Grüße

Buerohengst78

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 21:25