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Unterhalt für Kinder über 18

 
(@sim73)
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Hallo ihr Lieben,
bin neu hier und hab so einige Foren durchgelessen und diese wurde mir empfohlen.

Info zu mir: Bin Verheiratet, netto Lohn 2080,-eur, habe zwei eheliche Kinder 3 und 8 Jahre, sowie eine nicht eheliche Tochter 19 Jahre(Wohnt bei der Mutter).Meine Frau kann nicht Arbeiten muß die Kinder entsprechend nach Schule und Kindi betreuen.

Vorgeschichte: Als Sie 18 wurde habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt. Sie hat die Reguläre Schule mit 14 hingeschmissen und die weiteren Weiterbildungsmaßnahmen sind entsprechend in den Sand gesetzt worden,hat aufgegeben wurde Rausgeschmissen usw....also keinen Schulabschluß oder Ausbildung. So jetzt kommt Sie nach 14 Monaten mit 19 an und fordert unterhalt weil Laut Ihrem Anwalt Sie sich z.Zt. wieder mal eine maßnahme des Arbeitsamtes zur Qualifizierung zur Erreichung eines Ausbildungesplatzes  teilnimmt.Jetzt fordert er von mir den Gehaltsnachweis für 2012 sowie Unteralt zu zahlen nach Abzug von Kindergeld in höhe von 421,-eur.

Jetzt meine frage wie soll ich mich verhalten,was kann ich tun usw.

Meine Finanzziele Situation ist momentan so das ich gar keinen Spielraum habe um Unterhalt zu zahlen und ICH will auch KEINEN MEHR ZAHLEN.Habe 18 Jahre lang geblutet und glaubt mir habe alles versucht um dem kind zu Helfen wirklich alles aber die Kindesmutter hat sich stättig Quergestellt hinzu kommt noch das meine Tochter seit 2Jahren keinen kontakt will bzw mit unserer ganzen Familie Oma und Opa usw.

Ich hoffe auf eure Hilfe ,dank im voraus,lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 12:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sim73 (und willkommen),

um´s vorweg zu nehmen: Eindeutig beantworten kann die Frage nach vorliegender Unterhaltspflicht nur ein Richter.

Deine Tochter hat die Obliegenheit, eine Ausbildung "planvoll und zielstrebig" aufzunehmen.
Hier findest Du den Verweis auf ein Grundsatzurteil des BGH (XII ZR 173/96) sowie andere Einzelfälle und deren richterliche Bewertung.

Auf Basis der Andeutungen (u.a. "z.Zt. wieder mal eine Maßnahme des Arbeitsamtes") könnte man durchaus vermuten, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht.

Nichts desto trotz ein paar weitere Anmerkungen, Rückfragen:
- 421 EUR ist ein interessante Zahl, wie kommt der Anwalt darauf ?
- Barunterhaltspflichtig sind bei Volljährigkeit beide Elternteile, d.h. Töchting müsste ggf. auch Einkommensnachweise der Mutter vorlegen.

Ich ersten Schritt würde ich vorschlagen, dem Anwalt mal zurückzuschreiben:
"Liebe RAtte,
mit leichter Verwunderung habe ich vernommen, dass Töchting offenkundig Unterhalt begehrt.
Zwecks Beurteilung, wie ich mit dieser Forderung umgehen sollte, bitte um eine Darstellung ihres bisherigen Werdegangs sowie die nunmehr geplante Weiterbildungsmaßnahme.
Gruß
Sim73"

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 16:56
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

" eine Ausbildung "planvoll und zielstrebig" aufzunehmen",die mögklichkeiten hatte Töchting ja zu genüge ich Persönlich sehe darin keine Kontinuität!!!!!
- 421 EUR ist ein interessante Zahl, wie kommt der Anwalt darauf ?Wie der darauf kommt keine Ahnung???
Ich gehe davon aus,das die KM dahinter steckt,da Töchting noch bei ihr wohnt und KM Hartz4 bezieht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 20:04
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

Frage meiner seitz-habe 14 monate nichts gehört wegen KU und jetzt will sie KU ,was hat sie in der zwischenzeit genacht Finanziel gesehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 20:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Frage meiner seitz-habe 14 monate nichts gehört wegen KU und jetzt will sie KU ,was hat sie in der zwischenzeit genacht Finanziel gesehen?

woher sollen die User dieses Forums das wissen, wenn nicht einmal Du selbst es weisst?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 20:34
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

Hi brille,
keiner aber vieleicht hat jemand hier ähnliches erlebt oder durchlebt es gerade.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 20:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

keiner aber vieleicht hat jemand hier ähnliches erlebt oder durchlebt es gerade.

und wenn jetzt jemand schreiben würde "meine Tochter ist in der Zeit kellnern gegangen", "hat sich ein Jahr lang mit einem Hut vor den Bahnhof gesetzt" oder "hatte einen gut verdienenden Lover" - was genau hilft Dir das dann?

Du löst Probleme nicht, indem Du die falschen Fragen stellst. Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes richtet sich nach dem Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (Schule, Studium, Ausbildung); nicht nach dem, was es in der Vergangenheit (nicht) gemacht hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 20:54
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

Hast ja recht ...bin noch angefressen wegen schreiben von Ihrem RA!!! Hört Jahre nix von Töchterchen und dann das!!!!

Frage: Anwalt nehmen oder erst mal auf eigene Faust was unternehmen und wie vorgehen?

Wie ich schon erwähnte ,kann und möchte keinen Unterhalt mehr zahlen!!!!!!!!!!!!!!!

Bin auf der suche nach Antworten ,Rat , Hilfe ,Tröstende Worte........................................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 21:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Sehr geehrte RAtte,
wie Sie wissen müssten, sind an die Forderung von Unterhalt für Volljährige ganz bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.
Bitte machen Sie sich kundig welche das sind und reichen die entsprechenden Auskünfte und Belege ein, bevor Sie mich wieder belästigen.
Bis dahin betrachte ich ihr Schreiben als gegenstandslos.

Sim73

Nicht mehr und schon garnicht, was genau er dir liefern soll.
Der soll seine Arbeit erstmal selbst machen.

Einen eigenen Anwalt brauchst du noch lange nicht.

Ich sehe es zwar auch wie United etwas zwiespältig halte deine Chancen aber für gut.

Einerseits gilt zwar, dass der Fordernde seine Ausbildung zügig durchzuführen hat, andererseits gibt es mehr als genug Richter, die das grundsätzlich weit interpretieren und z.B. argumentieren, dass du bisher ja noch keine Ausbildung bezahlt hättest.
Dem müsstest du aber entgegenhalten, dass du zwischen 14 und 18 ja weiterhin KU bezahlt hast, und in diesem Zeitraum genug Zeit für eine Ausbildung gewesen wäre.

Im Moment solltest du dich aber entspannt zurück lehnen und abwarten, was die RAtte dir serviert.
Danach unterhalten wir uns hier weiter.
Wenn das überhaupt noch nötig wird.

P.S.
Wenn der Schrieb der RAtte im Ton verbindlich war, kannst du natürlich auch den Entwurf von United verwenden.
Aber meistens sind sie es nicht, dann hättest du auch keinen Grund freundlich zu antworten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 22:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sim,

noch eine andere Überlegung: Wenn Deine hoffnungsvolle Tochter mit 14 die Schule geschmissen hat (keine Ahnung, wie das ging, denn damals war ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt), hat sie nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Ich wüsste nicht, welche "Ausbildung" man ohne Schulabschluss machen könnte; mehr als eine angelernte Tätigkeit ist damit nicht drin.

Wenn das Arbeitsamt ihr irgendeine Beschäftigung verordnet, um sie aus der Arbeitslosenstatistik rauszubekommen oder ihr beizubringen, wie man länger als eine Woche lang bei einer Sache bleibt, ohne sie wegen "kein Bock" gleich wieder hinzuschmeissen, ist das vielleicht nett von denen - aber bei einem erwachsenen Menschen kein unterhaltsauslösender Sachverhalt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 22:44




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wichtiges Detail noch am Rande:
Gibt es vielleicht noch einen unbefristeten Titel?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 22:57
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

Titel???
Nicht das ich wüßte...außer die Vaterschaftserklärung bei Geburt des Kindes!!!

Danke für den Rat , werde meinem Anwalt erstmal absagen und entsprechend allein handeln .
Melde mich sobald es neues gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 14:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

viel wichtiger für dich: deine minderjährigen Kinder stehen im ersten Rang. Du hast vier Personen, denen du zu Unterhalt verpflichtet bist. Mindestens 225 + 272 Euro für die Kinder. Verbleiben 1553 Euro. Dann ist m. E. Deine Ehefrau noch vorrangig  berechtigt. Und der Selbstbehalt der nicht privilegierten Tochter gegenüber beträgt 1150 Euro. Da bleibt gar keine Spanne für Unterhalt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 15:53
(@sim73)
Schon was gesagt Registriert

OK..,LBM,
jetzt stellt sich die frage, handel ich jetzt doch alleine Anwalt anschreiben usw. oder nehme ich gleich meinen und der macht evtl. ähnliche Aufstellung und Thema erledigt oder ist das Prozedere doch so das Töchting alles offen darlegen.
lg sim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2013 18:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie bereits angedeutet und beschrieben, ist die gesetzliche Sachlage relativ eindeutig. Ein RA kostet Geld, welches Du nicht hast. Grundsätzlich kannst Du auch ganz allein nach aussen auftreten. Erst wenn es vor Gericht geht besteht RA-Zwang.

Vorrangig zu klären wäre, ob die berufsvorbereitende Maßnahme eine schulische Ausbildung darstellt. Trifft dies zu, so könnte sie privilegiert sein und ebenfalls im 1. Rang stehen. Bedingung hierfür ist:
1. unter 21 Jahre
2. schulische Ausbildung (allgemein bildendender Schulabschluss wird angestrebt)
3. bei einem Elternteil wohnend
4. unverheiratet

Checke das ab. Vordere Unterlagen an etc., das ist Dein Recht und deren Pflicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2013 00:09