Hallo zusammen,
ich bin noch für ein ganzes Jahr Unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter meines Sohnes.
Seit einigen Monaten geht er täglich von 7:30 - 14:30 zu einer Tagesmutter.
Meine Ex-Freundin nutzt die gewonnene Zeit nicht, sondern macht es sich anscheinende zuhause gemütlich.
Nach eigenen Angaben geht es Ihr zur Zeit finanziell so gut wie noch nie zuvor und sie wird auch sicher nicht "Putzen gehen".
Es ist also nicht absehbar, dass Sie in nächster Zeit ein eigenes Einkommen haben wird.
Meine Frage: Ist das rechtens? Sie bezieht zusätzlich Leistungen nach HartzIV und vertrödelt die Tage.
Allerdings ist sie auch immer schnell dabei zu jammern, dass ihre Freizeit durch den Jungen so stark eingeschränkt ist.
Ich könnte Platzen vor Wut!!!! Der Junge ist 2-3 Wochenenden im Monat bei mir. Diese freien Wochenenden sind Ihr nach eigener Aussage sehr wichtig. Wenn ich ihn nicht zuahuse habe, bin ich üblicherweise Arbeiten. Mir bleiben 760Euro zum Leben und Madame gibt das Geld mit vollen Händen aus ohne selber ihren Hintern zu bewegen.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Beste Grüße und vielen Dank.
Was heißt denn 760 € zum leben? Wieviel verdienst du denn netto?
Und übrings wußte ich noch nicht das eine Tagesmutter bezahlt wird um die Freizeitgestaltung deiner Ex zu förden.
1700,-
davon zahle ich noch unterhalt für ein weiteres kind und muss weiterhin monatlich 200euro für noch offene unterhaltsrückstände aus der vergangenheit an die arge abzahlen.
Also 1700€
wieviel denn für jedes Kind und wieviel für die EX?
Wieviel hast du denn am Ende noch übrig? Ich meine wieviel hast du um zur Arbeit zu kommen und um deine Wohnung zu bezahlen. Also ohne die 200€ müßtes du ja mindestens 900 bis 1000€ für dich haben. Aber die 200€ müßte/sollten doch mit berücksichtigt werden.
350,- unterhalt km
196,- unterhalt kind 1
196,- unterhalt kind 2
200,- ausstehender rückstand kind1
30,- ausstehender rückstand kind2 (hatte ich zuvor vergessen!)
= 972,- monatliche verpflichtungen
bleiben also nur noch 728,- für mich.
ich kämpfe seit 2 jahren mit der arge (abt. unterhaltsheranziehung), mit dem JA und mit der unterhaltsvorschusskasse
alle stellen ständig neue berechnungen auf und stimmen sich in keiner weise ab. viele forderungen werden sogar parallel von den verschiedenen ämtern gestellt.
... aber das war ja gar nicht meine frage.
kann ich sie zwinge arbeiten zu gehen oder sich statt dessen ganztägig um den jungen zu kümmern?
ich möchte nicht, dass er mit 2 jahren nur aus faulheit von fremdem menschen betreut wird.
Hi,
vielleicht hilft dir dieser link weiter: http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_490135.html
Wenn Dein Kind 3 Jahre alt ist ...
Ich ziehe nicht aus.
Normaler Weise bezahlt auch niemand die Tagesmutter wenn deine EX nicht arbeiten geht. Falls doch mußt du Druck beim JA machen. Ich meine 2-3 monate mag ja ok sein aber dann sollte sie doch einen Job finden, ansonsten wäre es ja veruntreung von staatsgeldern. Es kann ja nicht sein das deiner Ex die Freizeit bezahlt wird. Du zahlst ja dafür das Sie dein Kind betreut.
Hi,
Meine Frage: Ist das rechtens?
ja, vgl. § 1615 l BGB Abs. 2
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Dabei ist es unerheblich, ob das Kind teilweise von einer Tagesmutter betreut wird.
Sie bezieht zusätzlich Leistungen nach HartzIV und vertrödelt die Tage.
Sie bezieht nicht zusätzlich Leistungen nach Hartz IV. Der Unterhalt und auch das Kindergeld werden mit den Leistungen verrechnet, was bedeutet, dass unter dem Strich kein Cent mehr als die Grundsicherung nach Hartz IV und evtl. Elterngeld bei der Mutter und dem Kind ankommt.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Zitat von sky:
Dabei ist es unerheblich, ob das Kind teilweise von einer Tagesmutter betreut wird.
Unerheblich ist es nicht, wenn das Ja die Tagesmutter bezahlt obwohl die Frau nicht arbeiten geht.
aber es kann doch nicht sein, dass das JA die hälfte der kosten einer tagesmutter bezahlt und die mutter diese zeit nicht für die jobsuche nutzt.
ich weiss aus meinem bekanntenkreis, dass ein regulärer hartzIV empfänger jeden cent den er auf der straße findet, angeben muss und seine bezüge dadurch stramm gekürzt werden können.
sie gibt an, momentan ein einkommen von über 1400euro zu haben. das kann doch nicht durch hartzIV geregelt sein.
es scheint so, als ob bei müttern von seiten der ämter beide augen zugedrückt werden. als vater hingegen muss man die hose bis zum anschlag runterlassen.
Unerheblich ist es nicht, wenn das Ja die Tagesmutter bezahlz obwohl die Frau nicht arbeiten geht.
Das steht aber nirgends, dass das JA das bezahlt.
Fraglich finde ich eher die Höhe des BU, denn theoretisch müssten dem TO ja gegenüber seiner Ex ein Selbstbehalt von 1000 Euro gegenüberstehen.
Mir ist aber nicht klar, ob die Rückzahlung des UH vor der Zahlung von BU geht.
Oder gelten bei Unterhaltsrückständen die Selbstbehaltsgrenzen nicht?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
347€
+208€
+ Miete
+ Elterngeld/Erziehungsgeld
--------------------------------------
1400€
?????
Wie geht denn das? 154 € Kindergeld und deinUnterhalt werden von der Grundsicherung wieder abgezogen.
das JA zahlt die hälfte der kosten für die tagesmutter. bedgründung war damals, dass die KM ein praktikum macht. das hat sie aber längst wieder aufgegeben.
wenn ich meinen anwalt richtig verstanden habe, dann gilt der selbstbehalt von 1000 euro bei mir nicht, weil ich weitere verpflichtungen durch mein 2. kind habe.
das werde ich nochmal in erfahrung bringen.
ich bin einfach stinksauer, weil die KM ohne scham alle register zieht um sich zu bereichern und nicht in die absicht verfolgt selber arbeiten zu gehen.
sie kann sogar rücklagen bilden, die dann ihr vater in sicherheit bringt.
Na von Hartz 4 bezahlt wohl niemand eine Tagesmutter, dann gehts dem jenigen doch zu gut.
Hi mork,
da liegt Dein Anwalt aber erstmal falsch. Das zweite Kind wir normal mit berücksichtigt. Ab 2008 sogar im ersten Rang wie alle mindj. Kinder, erst danach kommt die KM. Ist dein Netto von 1700 bereits bereinigt ? Irgendwie bin ich der Auffassung, hier stimmt einiges nicht. Wann war Deine letzte Festsetzung der Unterhaltsbeträge?
Was mich wundert: 1700 - 196(Kind 1) - 196(Kind 2) - 350 (KM1) = 958 ?? Schon hier stimmt es nicht.
Was ist mit der 2. KM?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Unerheblich ist es nicht, wenn das Ja die Tagesmutter bezahlt obwohl die Frau nicht arbeiten geht.
Und welchen Einfluss soll das auf die Unterhaltspflicht haben? Und jetzt bitte Fakten, Gesetz und Rechtsprechung dazu.
Wie setzen sich die 1400€ zusammen? Ich tippe auf Grundsicherung und 300€ Elterngeld. Das müsst hinauen, wenn ich mich nicht ganz irre.
Woher willst Du wissen, ob und inwieweit sie sich um Arbeit bemüht? Wenn sie ALG II bezieht muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und im Zweifel auch Bewerbungen nachweisen.
Laufender Unterhalt geht vor, soweit es sich bei den Rückständen um Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse handelt. Vielleicht mal mit dem Anwalt beraten, ob diese Zahlungen eingestellt werden können. Sind diese Rückstände tituliert?
Wenn ARGE, Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse jeweils unterschiedlich rechnen, empflielt sich eine Berechnung durch einen Anwalt, oder letztendlich eine Klärung durch das Gericht. Die jetztige Situation ist ja recht unbefriedigend.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
ich weiss es von ihr selbst, dass sie sich nicht um arbeit bemüht.
sie wird noch dieses jahr abwarten, so lange bin ich noch unterhaltspflichtig, und dann eine umschulung beantragen.
das ALGII bekommt sie offensichtlich im moment auch ohne arbeiten zu gehen oder sich zu bemühen. sie ist ja noch mit der betreuung unseres sohnes beschäftigt. daraus ergibt sich ja auch ihr unterhaltsanspruch gegenüber mir.
nur ist es eben so, dass der junge täglich 7std. bei der tagesmutter ist.
diese logik will mir einfach nicht ein leuchten.
Zitat von sky:
Und welchen Einfluss soll das auf die Unterhaltspflicht haben? Und jetzt bitte Fakten, Gesetz und Rechtsprechung dazu.
Ihr kann genau so ein fiktives Einkommen unterstellt werden wie einem Mann, seine EX will doch arbeiten oder warum die Tagesmutter. Bei der Ex reden wir doch von Betreungsunterhalt oder? Die Tagesmutte ist schließlich nur dafür da das die Frau arbeiten kann oder liege ich da falsch? Warum sonst sollte das Amt die hälfte bezahlen, wenn die Frau nicht arbeiten will. So eine Tagesmutter ist bestimmt nicht ganz so billig.