Hallo @all
eine Kinderbetreuung wird unter anderem dann übernommen ,wenn die KM eine Maßnahme vom Arbeitsamt macht.Im übrigen müssen Nachweise erbracht werden,daß sie sich um Arbeit bemüht.
Hat die KM schon gearbeitet bevor Euer Kind auf die Welt kam?
Gruß Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Ihr kann genau so ein fiktives Einkommen unterstellt werden
das ist Blödsinn. Aus der Betreuung durch die Tagesmutter bzw. der Kostenübernahme durch das JA lässt sich kein fiktives Einkommen ableiten. Die Mutter ist nach Unterhaltsrecht zur Arbeitsaufnahme nicht verpflichtet. Sozialrechtlich sieht das anders aus, jedoch spielt das bei dem Unterhaltsanspruch gegen den Opener keine Rolle.
Du bringst hier die Rechtsgebiete durcheinander - leider.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Noch ein Hinweis:
In Berlin und Brandenburg ist es bisher so, dass Kinder unter drei Jahren ja nur einen Anspruch auf Betreuung haben, wenn beide Eltern bzw die Alleinerziehende arbeiten geht.
Fällt diese Bedingung dann weg, verliert das Kind nicht den Betreuungsanspruch, sondern dieser wird aufs Minimum reduziert (hier 30h). Das hat den Grund, dass die Kinder ja soziale Bindungen aufbauen (Gruppe, Erzieherin) und auch einen geregelten Tagesablauf haben. Und dass man sie da nicht wieder rausreißen soll.
Wenn Deine Ex "viel Zeit für sich braucht", ist ja möglicherweise ihre Motivation sich mit dem Kind zu beschäftigen, nicht soooo hoch. Dann ist es für das Kind vielleicht gar nicht so übel bei einer TM zu sein, mit anderen Kindern zusammen, wo es auch gefördert wird.
Die Finanzierung dabei jetzt mal außen vor gelassen...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
sie hat vor der geburt gearbeitet, allerdings lief ihr zeitvertrag genau passend zum geburtstermin aus.
in der medienbranche wird sie mit kind wohl kaum eine neue anstellung finden. die arbeitszeiten sind in ihrem ehemaligen beruf viel zu unregelmäßig.
hinzu kommt, dass sie sich bei ihren letzten 2 arbeitgebern nicht grade mit ruhm bekleckert hat.
nach eigener angabe hat sie jetzt auch "sowieso gar keinen bock mehr auf die medienbranche".
es fehlt ihr leider auch weiterhin an quallifikation und an refrernzen um dort noch mal einzusteigen.
"putzen" gehen wird sie "auf gar keinen fall". ich habe ihr diesen beruf aber auch niemals explizit vorgeschlagen. nur bin ich der ansicht, dass man in einer finanziellen notsituation (in der stecke aber wohl nur ich 😉 nun mal auch jobs mit geringerem ansehen zumutbar sind. es muss ja nicht gleich als putzfrau sein, aber wer geld verdienen will, der findet auch was.
mir würde ja schon die gute absicht ausreichen.
Moin
Scheint aussichtslos zu sein.
Wenn er unter den Selbstbehalt fällt, kann es daran liegen das die Unterhaltsrückstände tituliert sind. Dann kann man auch unterhalb des SB liegen. Bei mir waren es damals 636 Euro auf die ich heruntergepfändet werden sollte. Da bin ich nur rausgekommen da sich das JA darauf eingelassen hat, das ich eine Lohnabtretung in Höhe von 200 Euro unterschreibe und den laufenden Unterhalt bediene. Somit mußten meine LG und ich 10 Monate lang 200 Euro unter dem Hartz IV Satz leben.
Gruß
Martin
gibt es denn eigentlich das "existenzminimum" noch? hab das wort schon lange nicht mehr gehört.
heute spricht man glaube ich lieber von der "armutsgrenze"; und für väter mit schulden bei verschiedenen ämtern scheint es die nicht zu geben.
erst man vielen dank für die schnellen antworten!
und jetzt will der kleine mann nach draussen.
gibt es denn eigentlich das "existenzminimum" noch? hab das wort schon lange nicht mehr gehört.
Das gibt es, jedenfalls theoretisch und oft auch praktisch. Mir ist unklar, warum Du bzw. Dein Anwalt für die Rückstände nicht wenigstens eine "kleinere" Ratenzahlung vereinbart.
Noch mal die Frage: Handelt es sich um Unterhaltsvorschuss und ist der Unterhalt tituliert?
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
es handelt sich um ca.4000 euro, die die ARGE (abt. für unterhaltsheranziehung) von mir fordert, weil die KM von anfang an hartzIV bezogen hat.
weitere 500 euro fordert die unterhaltsvorschusskasse und 900 das JA für kind2.
unterschrieben habe ich bisher nur für die forderungen des JA für kind2.
es handelt sich um ca.4000 euro, die die ARGE (abt. für unterhaltsheranziehung) von mir fordert, weil die KM von anfang an hartzIV bezogen hat.
Ganz ehrlich, dass kann man nur anhand aller Einzelheiten beurteilen. Wann hast Du denn die Überleitungsanzeige von der ARGE erhalten und wird rückwirkend für die Zeit vor Überleitungsanzeige Unterhalt verlangt? Wenn dem so ist, müsste geprüft werden, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Sozialrecht ist aber nicht meine Baustelle, ich würde Dir deshalb in dieser Sache eher zu einem Sozialrechtler bzw. einem entsprechenden Forum raten.
unterschrieben habe ich bisher nur für die forderungen des JA für kind2.
Das war unklug. Die Vorschusskasse kann nur das rückverlangen, was der Pflichtige nach Zivilrecht hätte zahlen müssen. Jetzt ist die Rückzahlungspflicht zementiert - leider. Ich würde trotzdem mit dem JA in Verhandlung treten und eine kleiner Ratenzahlung versuchen. Bei 3 Unterhaltspflichtigen und einem Netto von 1700€ hätte das JA keine Chance auf Lohn/Gehalt zuzugreifen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
mork schreibt
es handelt sich um ca.4000 euro, die die ARGE (abt. für unterhaltsheranziehung) von mir fordert, weil die KM von anfang an hartzIV bezogen hat.
das verstehe ich nicht ganz. die KM hat geld von der arge erhalten. der KV hat dann wohl kein KM-unterhalt gezahlt. warum nicht? wurde er denn irgendwann DAMALS von der arge dazu aufgefordert? wenn ja, wie kam es dazu, dass der KV nicht zahlte?
wenn nein, warum muss er JETZT die 4000€ zurückzahlen, wenn er bisher nicht dazu aufgefordert wurde?
meine KM erhält ja auch hartz 4, ist alleinerziehend, kind ist 6 monate alt. bisher kam das jobcenter noch zu keinem zeitpunkt auf mich zu! davon abgesehen, bin ich dank KU schon knapp unter 900€ selbstbehalt.
aber muss ich dann irgendwann - wie nun der TO wahrscheinlich ebenfalls - auch eines tages "soundsoviel" zurückzahlen, OBWOHL das amt bisher mich zu gar nix aufgefordert hat?
oder evtl ERST ab dem zeitpunkt, wo man etwas von mir verlangt?
alles verwirrend...
Gruss
Ariba
Hallo Ariba,
aber muss ich dann irgendwann - wie nun der TO wahrscheinlich ebenfalls - auch eines tages "soundsoviel" zurückzahlen, OBWOHL das amt bisher mich zu gar nix aufgefordert hat?
oder evtl ERST ab dem zeitpunkt, wo man etwas von mir verlangt?
[url= http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html [/url] § 33 SGB II[/url] mal lesen.
Mir scheint hier eher das Problem zu sein, dass ARGE, Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse unterschiedlich rechnen und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, so dass der Opener nicht weiß woran er ist.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
>klickbarer Link zu § 33 SGB II<
Deiner Funktioniert leider nicht sky.
Thanks!
Hab es gelesen(was leider nicht bedeutet, ich hätte alles verstanden :redhead:)
Auf den Punkt: Muss nun nachträglich Geld zurückgezahlt werden, oder erst ab Antragstellung der KM bzw. der Arge?
Gruss
Ariba
die ARGE hat schon vor der geburt unseres sohnes einen anspruch von ca. 700 euro monatlich an mich gestellt. die haben eben kurzerhand versucht alle hartzIV kosten von mir zurückzufordern.
darauf hin habe ich mir einen anwalt genommen. die verhandlungen haben viele monate gedauert und die ARGE und mein anwalt haben sich ständig neue berechnungen hin und her geschickt. ich habe in dieser zeit nur den KU gezahlt und die mutter hat weiter hartzIV bekommen.
ende der geschichte war dann, dass ich weiterhin 550 euro + KU an die KM zahlen musste und der aufgelaufene betrag von ca.4000 euro, durch die ARGE geleiste hartzIV unterstützung, jetzt von mir abzuzahlen ist.
zusätzlich habe ich noch ca. 5000 euro bafög schulden und 800 euro ausstände beim JA. ruckzuck hat man 10.000euro schulden und hat sich davon noch nicht mal einen plasma-tv und drei handyverträge gekauft, die heute bei schuldnern eigentlich zur etikette gehören.
meine ex hat übrigens schon ihre flüge für den sommerurlaub gebucht.