Unterhalt für Mann?...
 
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Unterhalt für Mann? Berechnung?

 
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo und frohe Weihnachten ;-)),

mal eine andere Konstellation als gewöhnlich:

Scheidung eingereicht. Verfahren läuft. Sieben Jahre verheiratet.

Mann derzeit ca. 2300.- Netto - 374 Kindesunterhalt
Frau derzeit  ca. 3700.- Netto + 374 Kindesunterhalt

1 Kind wohnt bei frau.

Frage nun: hat der Mann Anspruch auf Unterhalt? Wie wird dieser berechnet?

Danke und Gruß

Fred

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2011 19:43
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Fred,

solaneg Ihr nicht geschieden seid und nur getrennt lebt, hast du selbstverständlich Recht auf Trennungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Ist noch nicht so lange her, dass hier lang und breit ausgerehnet wurde, was wann in welcher höhe bei beiden abgezogen wird, damit aus "Netto laut Kontoauszug" ein "bereinigtes Netto" im familienrechtlichen Sinne wird.

4% vom Brutto Altervorsorge, Fahrtkosten, anrechnungsfähige (d. h. gemeinsam in der Ehe gemachte) Schulden ...

Von dem, was dann übrig bleibt, zahlt der mehr verdienende Ehegatte an den weniger Verdienenden 3/7 bzw. 45% der Differenz zwischen beiden bereinigten Netto.

Da das Kind nicht bei dir lebt, ist bei dir vom bereinigten Netto auch der KU abzuziehen.

Du bist also einerseits verpflichtet, die 374 € KU an die KM zu überweisen.
Und anderrseits berechtigt, selbst Trennungsunterhalt zu verlangen.

Ob das nun 500 oder 800 Euro werden, hängt von den o.g., von dir noch nicht näher erläuterten Details ab.
Sollte aber nicht so schwierig sein, das selbst zu berechnen. Das OLG deines Gerichtsbezieks gibt dazu detaillierte Richlinien heraus, die sich an den Süddeutschen oder der Düsseldorfer orientieren. Der Rest ist reine Formsache. Ob ihr deshalb vors Gericht müsst, entscheidet deine DEF und du selbst.

Spannender wird der nacheheliche UH ... das kommt als Scheidungsfolge auf jeden Fall zur Sprache.

"Viel Erfolg!" und ebenfalls "Frohe Weihnachten!"

wünscht  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 20:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ist sicher ein spannender Versuch, ich halte es allerdings für sehr unwahrscheinlich, dass du als Vater Unterhalt erhältst.
Wenn überhaupt, dann nur TU vor der Scheidung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 22:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fred,

Ist sicher ein spannender Versuch, ich halte es allerdings für sehr unwahrscheinlich, dass du als Vater Unterhalt erhältst.

Was dich aber nicht daran hindern soll, auf diese Art und Weise deine Ex-Holde für ein Weilchen in einen Zustand der Unruhe zu versetzen; und sei es auch nur, um ihr auf diesem Umweg unmissverständlich klar zu machen, dass ...

Mann derzeit ca. 2300.- Netto - 374 Kindesunterhalt

... dein derzeitiges Einkommen und ihre Vorstellung von Kindesunterhalt nun wirklich nicht zusammenpassen: 2.300 Euro netto sind allenfalls Zeile 3 der DT; da nur ein Kind meinetwegen noch Hochstufung nach Zeile 4 und somit 327 Euro; aber ganz bestimmt nicht die 374 Euro laut Zeile 6! Daher könnte da im Subtext durchaus mitklingen: Will Madame partout nicht glauben, dass du jetzt deutlich weniger verdienst als früher, obwohl sie die Gründe dafür kennt, und auf deinen Unterhaltszahlungen in bisheriger Höhe bestehen - dann würdest du das leider, leider gerichtlich klären lassen müssen, und bei der Gelegenheit könne man dann ja mal in einem Aufwasch gleich die Frage nach dem Unterhalt für dich klären lassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 22:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fred,

dreierlei zur Sache selber. Erstens:

Frau derzeit  ca. 3700.- Netto + 374 Kindesunterhalt

Der KU, den sie erhält, ist nicht für sie, sondern für's Kind, und hat somit nichts in der Liste ihrer Einnahmen zu suchen. Mach dich nicht angreifbar, indem du Dinge in die Berechnung aufnimmst, die man dir links und rechts um die Ohren hauen wird.

Zweitens: Ich weiß ja, dass eure Situation u.a. durch eine gewisse Immobilie reichlich kompliziert ist - ist diese Baustelle denn inzwischen einigermaßen auseinandergedröselt? Das spielt hier insofern eine nicht ganz unerhebliche Rolle, als eheprägende Schulden ggf. zu berücksichtigen sind (so wie Biggi vorhin schon geschrieben hatte). Wenn es darauf hinausläuft, dass Wohnvorteil und Schuldendienst sich gegenseitig aufheben, nun gut, dann kann man das Einkommensverhältnis 2.300 Euro zu 3.700 Euro mal als erste Basis für eine Berechnung nehmen, aber gib uns trotzdem mal einen Hinweis, wie's aktuell auf der Immobilien- und Schuldenbaustelle aussieht. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Madame sich hier noch "arm rechnen" kann, insbesondere wenn sie auf einen entsprechend frauenfreundlichen Richter trifft.

Drittens: Ich versuch trotzdem mal 'ne erste Schätzung. OLG dürfte Bamberg sein, d.h. es gelten 5% pauschal für berufsbedingte Kosten, und die 10%-Regelung beim Erwerbsbonus. Ich rechne daher bei dir mit 115 Euro und bei ihr mit 185 Euro berufsbedingten Kosten (wobei sie vermutlich Möglichkeiten hat, per Einzelnachweis mehr als das geltend zu machen). Außerdem nehme ich jetzt mal an, dass ihr beide zusätzliche Altersvorsorge geltend machen könnt, sagen wir mal 120 Euro bei dir und 200 Euro bei ihr (hier bitte die echten Zahlen ersetzen, unter Berücksichtigung der Obergrenze "4% vom Brutto", bzw. bei ihr 24%, falls sie selbstständig ist und somit bei ihrem Netto noch keine gesetzliche Rentenversicherung abgezogen ist). Dann hätten wir bei dir: 2.300 Euro minus 115 Euro berufsbedingte Kosten minus 120 Euro Altersvorsorge minus 374 Euro KU, und somit 1.691 Euro. Bei ihr: 3.700 Euro minus 185 Euro berufsbedingte Kosten minus 200 Euro Altersvorsorge, und somit 3.315 Euro. Differenz beträgt 1.624 Euro, davon die Hälfte von 90% sind 731 Euro, die sie an dich als Unterhalt zu zahlen hätte. Aber, geh' nicht unbedingt davon aus, dass du das tatsächlich in dieser Höhe kriegst; wie ich schon angedeutet habe, hat sie noch einige Stellschrauben, an denen sie unterhaltsmindernd drehen kann, und was dann ein Richter daraus macht, ist in eurem komplizierten Fall sogar noch weniger vorhersehbar als es sonst ohnehin schon ist ...

Immerhin würde bei Trennungsunterhalt / nachehelichem Unterhalt in dieser Größenordnung wenigstens der KU wieder stimmen: 2.300 Euro eigenes Einkommen plus 700 Euro Unterhalt von der Ex sind Zeile 5 der DT, Hochstufung da nur ein Kind ergibt Zeile 6 und somit tatsächlich die 374 Euro Kindesunterhalt, die Madame selbst schließlich für korrekt hält 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2011 23:28
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke,

ja alles klar. Mindernde Schulden(zinszahlungen) und Wohnwertvorteil dürften sich ungefähr aufheben. Danke für die Größenordnung, damit kann ich gut rechnen.

Wie lange würde man den denn bekommen? Wir sind sieben Jahre verheiratet.

Es ist für mich interessant, ob man als Mann tatsächlich Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommt? Habe hier auch schon zwei Meinungen gehört: als Mann nicht bzw. klar, gilt für beide. Mit welcher Argumentation will es ein Gericht denn verweigern?

Danke und Gruß Fred

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2011 15:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin IF,

Mit welcher Argumentation will es ein Gericht denn verweigern?

da gibt es mannigfache Möglichkeiten. Der eigentliche Unterhaltsgrund ("...wer ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten...") entfällt ja schon mal: Jeder von Euch beiden kann seinen Lebensunterhalt problemlos aus seinem eigenen Einkommen bestreiten. Karrierehindernisse kannst Du auch kaum einwenden: Deine Ex (und nicht Du) soll künftig Euer Kind betreuen - und trotz dieser "Doppelbelastung" hat sie das höhere Einkommen. Eheliche Nachteile sehen anders aus.

Bleibt die Aufstockung zum Ausgleich eines Gehaltsgefälles. Wärest Du eine Frau, würde das möglicherweise anders aussehen. So kann man aufgrund Eures komplizierten Immobilienkonstruktes aber vermutlich Wege finden, die Deiner Ex hohe eheliche (anrechenbare) Schulden aufbürden, denen Du nichts entgegensetzen kannst.

Ich weiss nicht, ob ich mit einem Netto von 2.300 EUR eine EU- oder TU-Klage gegen meine Ex anstrengen würde. Bei mir selbst hätte - neben juristischen Unwägbarkeiten - dabei jedenfalls auch mein persönlicher Stolz eine Rolle gespielt.

Aber das soll Dich natürlich nicht hindern, die theoretische Möglichkeit einer solchen Klage als mehr oder minder gewichtiges Argument für eine aussergerichtliche Klärung der anstehenden Fragen einzusetzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 15:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fred,

in Ergänzung zu Martin´s Einschätzungen:

Mit welcher Argumentation will es ein Gericht denn verweigern?

Die korrekte Frage lautet:
Mit welcher Argumentation wird ein Gericht den Unterhaltsanspruch bejahen ?

Vor dem Grundsatz der Eigenverantwortung muss kein Unterhalt verweigert werden, sondern ein Anspruch ggf. begründet werden.

Da kommt in Deinem Fall in der Tat lediglich Aufstockungsunterhalt in Betracht (um Dir einen Zeitraum zu belassen, Deinen Lebensstandard von den eheprägenden Verhältnissen auf den Dir angemessenen Standard herabzuschrauben - als angemessener Übergangszeitraum wird hier häufig ein Drittel der Ehedauer angesetzt).

Schwierig dürfte Deine Argumentation in diesem Zusammenhang werden, wenn Du bis dato keine Bestrebungen hinsichtlich Unterhaltsbegehren gezeigt hast (aus dem gestellten Scheidungsantrag schliesse ich, dass Ihr schon längere Zeit getrennt seid, in dem Du vermutlich auch ohne Unterhalt klargekommen bist) ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 16:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Halllo Fred

falls ich mich zu unklar ausgedrückt habe (was durchaus möglich ist), folgt hier die Erläuterung:

Was dich aber nicht daran hindern soll, auf diese Art und Weise deine Ex-Holde für ein Weilchen in einen Zustand der Unruhe zu versetzen; und sei es auch nur, um ihr auf diesem Umweg unmissverständlich klar zu machen, dass (...) dein derzeitiges Einkommen und ihre Vorstellung von Kindesunterhalt nun wirklich nicht zusammenpassen

Ich an deiner Stelle würde diese Unterhalt-für-Fred-Geschichte in erster Linie als taktisches Mittel nutzen, um Madame schneller von dem Ross herunterzuholen, sie könne dein ehemals besseres Einkommen zum Zwecke überhöhter KU-Forderungen für ewig und alle Zeiten in die Zukunft fortschreiben. Ihr sozusagen aufzeigen, dass die Geschichte auch ganz anders ausgehen könnte, um sie auf diesem Umweg zu einer zügigen Neufestsetzung des Kindesunterhalt anhand deiner tatsächlichen Einkünfte zu bewegen (im Moment liegt der KU-Festsetzung schließlich ein fiktives Einkommen zugrunde, dass du wohl nie und nimmer mehr wirst erzielen können).

Und ja, dabei reden wir "nur" über fünfzig Euro hin oder her, und nicht über siebenhundert. Und nochmal ja, wenn du eine Frau wärest, sähe die Geschichte ganz anders aus: Gibt schließlich unter den AE-Vätern relativ viele, die auch noch Echsenunterhalt zahlen müssen, aber einer Frau will unsere fantastische Gerichtsbarkeit so etwas i.d.R. nicht zumuten. Wenn eine Frau am Ende der Ehe weniger verdient als zuvor, dann ist das per richterlicher Wassersuppe ein ehebedingter Nachteil, ohne dass es einer weiteren Begründung dieses Sachverhalts bedarf; wenn ein Mann weniger verdient, dann gilt das erst mal als ein bösartiger Versuch, den Unterhalt zu prellen. Wenn eine Frau zum Zeitpunkt der Trennung/Scheidung dauerhaft krank wird, dann ist natürlich der pöse Mann daran schuld, und deshalb ist er unterhaltspflichtig; wenn ein Mann krank wird, dann ist das ein bösartiger Versuch, Unterhaltszahlungen von der armen Frau zu erschleichen; und so weiter, und so fort.

Ist nicht immer so, d.h. ganz ohne Chance bist du nicht, und wir haben hier bei vatersein.de durchaus auch Fälle, wo der Staat eine Frau aucn noch in die Unterhaltspflicht nehmen will für ihren Ex, obwohl die Kinder bei ihr leben (z.B. Nadda könnte dir ein Lied davon singen); im Großen und Ganzen ist aber die Wahrscheinlichkeit, mit einem Unterhaltsbegehren vor Gericht durchzukommen, deutlich größer, wenn der Unterhaltsbegehrende das richtige, also weibliche Geschlecht hat.

Du musst demzufolge bei deiner Entscheidung zwei Dinge bedenken: Erstens, du bist keine Frau; und zweitens, du lebst in einem feministisch durchseuchten Staat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2011 16:50