Hallo liebe Leute,
ich bin seit ca. 2 Wochen verheiratet und zwar mit einer russischen Frau, die seit 7 Jahren in Deutschland studiert. Wie bemißt sich der zu zahlende Unterhalt für den Fall einer baldigen Scheidung? Kinder haben wir noch keine. Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank
Sladi
Hääh???? Ihr seid seit 2 Wochen verheiratet und wollt Euch jetzt schon scheiden lassen??????
Naja, Eure Sache ...!
Wie auch immer - ich denke, dass sie unter die "Kurzehenregelung" fällt und Du somit nicht sehr lange (wenn überhaupt - bei zwei Wochen) Unterhalt zahlen musst.
Julchen
Mission impossible?
Hallo Sladi,
von was hat denn bitte die Frau vorher gelebt?
Das sollte da auch schon stehen.
Ansonsten schließe ich mich Julchen an.
Kurzehen sollten nicht unbedingt zu einer langen Unterhaltsdauer führen.
Öhmm...mal ne Frage...warum hast Du denn überhaupt geheiratet?*grübel
Nach 2 Wochen schwebt man doch eigentlich noch im 7.Himmel 😉
Gruß
Melly
Hääh???? Ihr seid seit 2 Wochen verheiratet und wollt Euch jetzt schon scheiden lassen??????
Naja, Eure Sache ...!
Wie auch immer - ich denke, dass sie unter die "Kurzehenregelung" fällt und Du somit nicht sehr lange (wenn überhaupt - bei zwei Wochen) Unterhalt zahlen musst.
Julchen
Ich bin mit meiner Frau seit 5 Jahren glücklich zusammen. Beabsichtige mich aber für die Zukunft abzusichern - mit einem Ehevertrag. Sie dazu zu bewegen, wird nicht so einfach werden. Unsere Ehe werde ich aber definitiv vom Zustandekommen eines Ehevertrages abhängig machen. Ich möchte mit ihr einen Vertrag aushandeln, der beiden Erwartungen entspricht. Hat vielleicht jemand von Euch den einen oder anderen Rat, der bzgl. des Aushandelns eines solchen Vertrages hilfreich ist?
Danke und viele Grüße
Sladi
Hallo Sladi,
also ich kanns ja fast nicht glauben was ich hier lese 😮
Ich mach doch wenn dann bitte vorher nen Ehevertrag und heirate wenn der unter Dach und Fach ist.Ne Scheidung kostet ja bitte auch ne Menge Geld.
Die zahlt man nicht einfach mal so aus der Portokasse!
Jetzt nen Ehevertrag durchsetzen ist ja Schwachsinn und dann auch noch die Frau mit Scheidung unter Druck zu setzen.
Die neue Rechtsprechung würde diesen Vertrag sicherlich knacken...also der Vertrag wäre evtl nichtig.
Ansonsten denk ich, bist Du mit solch Fragen am Besten bei einem Notar aufgehoben, da so ein Ehevertrag nur gültig ist, wenn er notariell aufgesetzt und beglaubigt ist.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
was kostet denn eine Scheidung? Im übrigen wollte ich vor unserer Heirat nicht zu ihr gehen und sagen, dass ich sie nur mit Ehevertrag heirate. Eheverträge müssen nicht zwangsläufig vor der Hochzeit gemacht werden. Warum könnte ein jetzt abgeschlossener Ehevertrag ncihtig sein?
Gruß
Sladi
Hallo Sladi,
was ne Scheidung kostet, hängt vom Einkommen ab.
Natürlich auch vom Streitwert.
anwalt muß ja auch gezahlt werden.
Wird auf jeden Fall nicht billig.
Also nun wieder zum Ehevertrag.
Der Ehevertrag kann leicht als sittenwidrich angefochten werden, da die Frau mit einer Scheidung unter Druck gesetzt wird.
Der BGH hat ja erst kürzlich über solch Eheverträge entschieden.
Kannst übrigens hier im forum auch auf die Suche danach gehen.
Die Zukunft wird was Eheverträge betrifft nicht sonderlich sicher sein.
Die Notare gehen jetzt schon davon aus, daß jeder 3 Ehevertrag vor Gericht angefochten wird, da zum Zeitpunkt des Vertrages oft klar ersichtlich ist, daß da nur ein Partner nen großen Vorteil hat.
Schließt man dann noch den Versorgungsausgleich aus, dann kannst davon ausgehen, daß der Vertrag geknackt wird, da sowas der Vater Staat garnicht mehr sehen will.
Im Übrigen...ein Ehevertrag schützt noch lange nicht vor nachehelichen Unterhalt, das soll auch klar geschrieben werden.
Vater Staat sichert sich da auch ab und sagt klar: Ehevertrag hin und her..wird die Ehe geschieden und die Frau meldet sich beim Sozialamt, muß der Mann trotzdem Kohle abdrücken.
Die Scheidung darf nicht zu Lasten des Staates fallen.
Wenn die Frau aus Russland dann auch noch nen Kind aus dieser Ehe bekommt, dann zahlst samt Ehevertrag bis zum St.Nimmerleinstag.
Soviel zu den Eheverträgen!
Gruß
Melly
Ps: hab nochwas vergessen!
Solltest Du jetzt auf die Idee kommen, Dich wieder von der Frau zu trennen, mußt erstmal durchs Trennungsjahr, zahlst also fleißig Trennungsunterhalt, da keine Härtefallscheidung vorliegt.
[Editiert am 30/11/2004 von Melly]
Hallo Sladi,
in meinem Umfeld haben sich ziemlich viele scheiden lassen. Ich denke im Schnitt kann man so mit 2000-3000 € rechnen. Aber nach 2 Wochen machst du dir solche Gedanken? Ist irgendwas vorgefallen? Irgendein Gefühl, was dich dazu veranlasst? Freu dich doch, daß es nach 5 jähriger Beziehung zu einer Heirat gekommen ist. Dann solltet ihr ja auch glücklich zusammen sein.
Lucas
Hallo Lucas,
öhm...Du meinst sicher pro Kopf soviel Geld.
Dann waren es "saubere" Scheidungen, also ohne groß mit Anwalt.
Alleine so eine Unterhaltstreiterei kann genug kosten um erstmal die nächsten Monate nur für den Anwalt und das Gericht arbeiten zu gehen.
Sollte Sladi eine Scheidung ins Auge fassen, weil seine Frau den Ehevertrag nicht unterschreibt, wird das keine glatte Scheidung, glaub das mal.
Da fällt mir persönlich schonmal nix mehr zu ein, da ich es nicht verstehen kann, daß man eine Frau mit einer Scheidung unter Druck setzt, sowas beim Notar zu unterschreiben.
Wenn ich heiraten will, mach ich mir die Gedanken vorher und wenn sie nicht unterschreiben möchte, dann heiratet man einfach nicht.
So einfach ist es doch oder?
Nicht 2 Wochen nach Hochzeit einer Erleuchtung folgen und meinen , ok...zwing ich die Frau jetzt dazu.
Ich finde das schon unglaublich, sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen.
Gruß Melly
Hallo Sladi,
ist doch ein bisschen kurzsichtig von Dir das Ganze oder? Vor der Heirat hast Du nichts von Deinen Absichten seinen Ehevertrag abschliessen zu wollen zu ihr gesagt, aus welchen Gründen auch immer....
Jetzt willst Du, dass Sie dir einen Ehevertag unterschreibet, wenn nicht, willst Du Sie mit der Androhung einer Scheidung unter Druck setzten.
Hast Du Dir schon mal überlegt, das dieses ganze Theater sie vielleicht dazu bringt, Dich zu verlassen? Und da es die "Schuldfrage" bei einer Scheidung nicht mehr gibt, wirste dann auch zahlen müssen.
Ich finde es mehr als unfair, was Du mit Deiner Frau da treibst.
Grüsse Leny
Hallo zusammen,
ich möchte es nochmal für alle unmißverständlich klar machen. Ich denke, dass es völlig legitim ist, sich über einen Ehevertrag - auch nach der Hochzeit - auszutauschen. Mir kommt es nicht darauf an, einen Knebelvertrag abzuschließen, sondern eben einen Vertrag, der nicht die Basis eines glücklichen Miteinander für die kommenden 50 Jahre zerstört.
Ich stelle einfach mal ein paar Fragen in den Raum.
Ist es okay, wenn sich meine Frau auf jemanden einläßt, mit dem sie vielleicht in Russland von meinem EU ganz lustig vor sich her lebt?
Sollte meine Frau wirtschaftlich besser gestellt sein als ich, erwarte ich auch nicht, dass sie mein nacheheliches Leben finanziert. Da bin ich einfach zu stolz für. Weshalb sollte man dann den Zugewinnausgleich nicht ausschließen? Die Gleichberechtigung ist heutzutage soweit fortgeschritten, dass sie sich genauso am Erwerbsleben beteiligen kann, wie auch ich es tue. Ich denke auch, dass sie das auch erfolgreicher machen wird als ich. Wer soll da noch etwas gegen den Ausschluß des Versorgungsausgleichs als auch gegen den gegenseitigen Unterhaltsverzicht einwenden?
Nach all den Kapriolen, die ich im letzten Spiegel und auch in den einzelnen Foren dieser homepage gelesen habe, zwingt sich doch ein Ehevertrag förmlich auf!
Danke für Eure statements.
Sladi
Hallo Sladi,
Du vergißt Dein Eingangsposting.
Du hast ganz klar geschrieben, daß Du den Ehevertrag jetzt willst und wenn die Frau nicht unterschreibt, Du die Scheidung einreichts...mit genauer Frage was die Ex dann an Unterhalt bekommt etc.!!!!
Sicherlich kann man einen Ehevertrag auch nach einer Eheschließung abschließen...da sagt ja auch keiner was.
Aber die Frau so unter Druck zu setzen und mit einer Trennung drohen...sorry das ist für mich :
1 geschmacklos
2 sittenwidrig
3 ekelhaft
So jetzt wieder zum Ehevertrag der Dir so wichtig ist:
Zugewinn kann man natürlich ausschließen...da macht auch der Gesetzesgeber weniger Probleme.
Aber Versorgungsausgleich heute in einen Ehevertrag auszuschließen ist mehr als bedenklich und es wird wohl durch die neuen Urteile des BGH keinen Notar mehr geben, der diesen Vertrag absegnet.
Ich hab Dir doch schon geschrieben, daß Ausschluß des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag von Richtern nicht mehr gerne gesehen wird und somit ein Ehevertrag als sittenwidrig gilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt ganz klar, daß Versorgungsausgleich nicht ausgschlossen werden soll.
Wenn man heute hergeht:
Zugewinn, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt im Vertrag ausschließt...wird Dir der Vertrag herzlich wenig bringen, da der Gesetzesgeber durch das Urteil des BGH gezwungen ist, diesen Vertrag als sittenwidrig zu erklären.
Ganz klar gesagt....am Versorgungsausgleich rumufummeln bringt nix, da diese Entscheidung grundsätzlich auch bei einer Scheidungsfolgevereinbarung immer erst vom Richter abgesegnet werden muß.
Nachehelicher Unterhalt wurde von mir auch gründlich erklärt.
Wer will sagen was bei Euch in 30 Jahren ist?
Einer von Euch kann krank werden und somit kein Geld mehr verdienen.
Reicht der andere Partner die Scheidung ein, da er das Elend nicht mehr ertragen kann...und lieber nen gesunden Partner will...darf er nicht denken...oki ich hab Ehevertrag...Partner Pech gehabt, bekommt nix.
Der Gesetzesgeber sagt klar...Unterhalt ist immer zu zahlen...Ehevertrag hin oder her, wenn der andere Partner ein Sozialfall wird und für sich selbst nicht sorgen kann und Hilfe beim Staat einreicht.
Sag mir jetzt bitte was Du jetzt mit diesen Gesetzen und Urteilen an Vorteilen hast?
Du darfst nie vergessen, daß DEINE Frau auch mal ein Kind bekommen könnte...dann fällt sie schonmal ne Zeit aus..oder Du machst Erziehungsurlaub. Man darf NIE sagen, die Frau verdient später eh mehr als ich.
Krankheit...Unfälle das alles kann euer Leben von Heute auf Morgen grundsätzlich auf den Kopf stellen.
So das wars von meiner Seite...ich denke genauer gehts nicht.
Ach wenn Du auf der Startseite bist, solltest mal nach unten scrollen, da hat unser Admin grad neue Urteile von Eheverträgen reingesetzt.
Gaaaaanz genau lesen...auch zwischen den richterlichen Zeilen.
Im Übrigen....sollte Deine Frau nen Kind bekommen und das noch keine 12 Jahre alt sein, wenn Ihr Euch trennt, steht ihr immer Betreuungsunterhalt zu!!! Den kann man nie per notariellen Ehevertrag ausschließen.
Der Ehevertrag wäre somit sittenwidrig.
Auch Kindesunterhalt darf man nie ausschließen...sowie natürlich der Trennungsunterhalt...der ist die heilige Kuh und darf nicht mal im Ehevertrag erwähnt werden.
Das würde jedem Richter ein Lächeln aufs Gesicht zaubern....weil er wieder ein Urteil fällen könnte, was furchtbar weh tun könnte.
Da mal die Prozesskosten und Anwaltskosten erwähne, die der dann zu zahlen hat, der den Prozess verliert.
Gruß
Melly
Hallo sladi
mich drängt sich seit deines Eingangsposting die Frage auf, was das eigentlich, damit zu tun hat, dass deine Frau Russin ist, oder hat sie einen deutschen Pass?
Nur mal nachgefragt...
Grüße
Biga
Ist es okay, wenn sich meine Frau auf jemanden einläßt, mit dem sie vielleicht in Russland von meinem EU ganz lustig vor sich her lebt?
An dieser Stelle - in gewisser Weise an biga anschliessend - woher kommt dieses Misstrauen?
Gruß mit vielen Fragezeichen - AJA
Hallo lieber Sladi,
kann man nicht eine Ehe innerhalb der ersten 6 Wochen einfach ANNULIEREN?
Fragt sich und Dich
JÖRG
Wenige sind imstande, von den Urteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen (Albert Einstein 1879-1955)
Hallo Bigi und Aja,
meine Frau hat keinen deutschen Pass. Sie hat einen russischen Pass. Um mein Mißtrauen - ich würde es eher als Ängste umschreiben - zu verstehen muß man sich mit der russischen Mentalität auseinandersetzen. In Russland ist die Scheidungsrate wesentlich höher als in Deutschland und das hängt wohl damit zusammen, dass die Rechtsfolgen einer Scheidung von denen in Deutschland erheblich abweichen. Weder für die Frau noch für den Mann hat eine Scheidung so weitreichende Konsequenzen, wie das in Deutschland der Fall ist. Meine Frau ist mit eben dieser Handhabung von Ehen aufgewachsen und ich könnte mir vorstellen, dass sie dies ähnlich locker sieht, ohne auch nur im geringsten daran zu denken, welche Konsequenzen eine Scheidung für mich haben würde. Darüberhinaus ist sie ihrer Familie (Mutter, die verwitwet ist und als Invalidin von 20 EUR im Monat lebt; ihr Bruder studiert in Deutschland) sehr stark verbunden, was ich auch gut finde. Dennoch denke ich, wenn Geldnot bestehen sollte, dann kann man zwangsläufig nicht darauf verzichten, auf mein Einkommen zu verzichten. Eine Scheidung garantiert ihr dieses Geld. Die Zeit, die wir miteinander bisher verbrachten und noch beabsichtigen gemeinsam zu verbringen, hat sie und wird sie mich auch als starken Partner an ihrer Seite erleben - jedoch nicht nach einer Scheidung. Und genau das ist der Punkt, vor dem ich mich absichern möchte.
Im übrigen beabsichtige ich für den Zeitraum während unserer Ehe, in dem sie nicht arbeitet, in eine private Rente einzuzahlen, um auch für sie eine Rente aufzubauen.
Viele Grüße
Sladi
Hallo Sladi,
das sind doch alles Dinge, die Du vorher gewußt hast.
Dann frag ich mich ernsthaft, was jetzt der neue Spiegel mit Deinen Ängsten zu tun hat.
Da heißt es doch so schön....erst denken dann handeln.
Ich hab mir übrigens den Artikel im Spiegel auch fein säuberlich reingezogen und wenn Du das auch gemacht hast, wirst Du den Abschnitt gefunden haben, wo durch die Urteile des BGH auch Eheverträge zum Schutz des Geldbeutels in Frage gestellt werden.
Ich kann nur noch zum 20 Mal sagen...Eheverträge sind schneller unwirksam als Du Dir das vorstellen kannst.
Der Versorgungsausgleich ist durch das neue Urteil des BGH nicht mehr so einfach auszuschließen.
Wenn sich Deine Frau absichern will, hängt sie Dir ein Kind an, denn diesen Unterhalt kann man nicht aus Eheverträgen ausklammern.
Bei einer Ehe zahlt der Mann dann bis er schwarz wird...wie Du auch aus dem Spiegel entnehmen kannst.
Ansonten kann ich nur immer und immer wieder darauf hinweisen, die Urteile zu lesen und hier nicht immer wieder das Selbe zu fragen, wo Du schon genug Antworten bekommen hast.
Im Übrigen hilft es Dir nicht sonderlich, wenn Du eine zusätzliche Altersabsicherung für Deine Frau abschließt und damit meinst, Du kannst notariell den Versorgungsausgleich raus nehmen.
Das funzt nicht mehr.
Wenn Du schon sagst...Deine Frau ist als Russin schlau genug, dann wirst Du davon ausgehen müssen, daß sie den Ehevertrag anfechten wird und dann wirds für Dich verdammt teuer.
Da sie dann evtl zum Zeitpunkt X kein Geld oder wenig Geld hat, mußt Du als Ehemann, der fleißig sein Geld heim trägt auch noch Prozesskostenvorschuß für Deine Frau zahlen und solch Prozesse können schonmal gut 3 Jahre und mehr dauern.
In der Zeit bekommt sie dicke Trennungsunterhalt, wo sie die Mutter in Russland gut versorgen kann.
Das macht man nämlich gerne an der Scheidung anhängig und da wird erst geschieden, wenn alle Klagen vom Tisch sind.
Ansonsten kann ich Dir nur herzlich gratulieren, daß Du jetzt erst auf die Gedanken gekommen bist, was alles passieren kann, wenn die Frau meint, die Zeit ist reif ich lasse ihn sitzen und räume dicke ab.
Gruß
eine mit dem Kopf schüttelnde
Melly