Unterhalt für meine...
 
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Unterhalt für meinen Sohn

 
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo. Ich bezahle Unterhalt für meinen Sohn. Er wird nächstes Jahr 18 und fängt jetzt am 01.09.20 seine Ausbildung an  wie lange muss ich für ihn an die Mutter den Unterhalt zahlen. ??
Mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 15:35
(@wasserfee)
Registriert

moin,

gibt es einen Titel?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 15:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo enzo,

grundlegend endet die Unterhaltspflicht mit Ende der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, es sei denn er macht nach der Ausbildung ein Studium, dass auf der Ausbildung aufbaut, dann sind die Eltern da auch noch unterhaltspflichtig.

Mit Beginn der Volljährigkeit ändern sich aber die Spielregeln und meistens sinkt der Unterhalt auch deutlich, weil beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Um deine Situation beurteilen zu können sind noch ein paar Dinge wichtig:

- wohnt dein Sohn während der Ausbildung noch bei seiner Mutter?
- Wie hoch wird sein Ausbildungsgehalt sein?
- Gibt es einen Titel über den Unterhalt?
- Wie hoch ist dein bereinigtes Einkommen?

Grundlegend wird seine Ausbildungsvergütung abgl. berufsbedingter Aufwendungen zumindest teilweise auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet, also kann es sein, dass dein Zahlbetrag sinkt, falls er eine Ausbildungsvergütung erhält. Kannst du uns vielleicht ein paar zusätzliche Informationen geben?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 15:50
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok. Also der Sohn wohnt bei der Mutter . Es gibt einen Titel.
Der Sohn bekommt glaube ich 980 € . Mein bereinigte Einkommen weiß ich momentan nicht .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 18:14
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo. Ich bezahle Unterhalt für meinen Sohn. Er wird nächstes Jahr 18 und fängt jetzt am 01.09.20 seine Ausbildung an  wie lange muss ich für ihn an die Mutter den Unterhalt zahlen. ??
Mfg

An die Mutter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Danach an ihn. Bei seiner Ausbildungsvergütung von 980 Euro im Monat hat sich das Thema für Dich aber wahrscheinlich im September erledigt. Na gut, vielleicht musst Du noch 12,73 Euro an die Mutter überweisen ... Titel ändern/löschen lassen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 19:16
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Wo kann ich es berechnen lasse  bzw ändern lassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2020 19:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Kinder werden nach und nach alle erwachsen ;-)!

Enden geht in zweierlei Hinsicht, einmal dass die Kindesmutter den Titel freiwillig herausgibt. Die zweite Möglichkeit ist eine Klage vor dem Familiengericht auf Herausgabe.
Wenn die Kindesmutter zu keiner freiwilligen Conservation bereit ist, dann bleibt letztendlich nur die Klage.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 20:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das Kind eine Ausbildung macht, dann wird das Ausbildungseinkommen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Zunächst werden 100 Euro berufsbedingte Ausgaben abgezogen und der Rest dann auf beide Eltern verteilt.

Wenn er ein Netto-Ausbildungsgehalt von 980 Euro hat, dann werden davon zunächst diese 100 Euro abgezogen, Rest 880 Euro und durch 2 geteilt, Du kannst 440 Euro vom Unterhaltsanspruch abziehen.

Ist das Kind volljährig, dann ändert sich die Berechnungsgrundlage, da beide Eltern unterhaltspflichtig sind. Der Unterhaltsanspruch berechnet sich jetzt aus dem addieren Einkommen der Eltern und das Ausbildungsgehalt wird abzüglich der 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen darauf angerechnet.

Wichtig ist das die Zahlen stimmen, deshalb solltest Du Dir den Ausbildungsvertrag mal zeigen lassen.

Solange das Kind minderjährig ist muss die KM entweder den Titel herausgeben oder eine Vollstreckungsverzichtserklärung über den übersteigenden Anteil. Macht die KM nicht mit, dann musst Du eine Abänderung des Titels beim Familiengericht einklagen.

Ab Volljährigkeit ist Dein alleiniger Ansprechpartner das Kind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2020 21:00
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Danke schön  . Das heißt ist mein Sohn 18 und es ist in 7 Monaten soweit kann ich es mit ihm ändern bzw abklären richtig ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2020 10:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kann ich es mit ihm ändern bzw abklären richtig ??

Du musst sogar.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 11:27




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @enzo11da & @all,

Ok. Also der Sohn wohnt bei der Mutter . Es gibt einen Titel.
Der Sohn bekommt glaube ich 980 € . Mein bereinigte Einkommen weiß ich momentan nicht.

Bei dem Einkommen Deines Sohnes sehe ich - analog zu @SAM - auch keinen großen Spielräume mehr für einen Unterhaltsbeteiligung durch Dich..., zumal ja auch noch das Kindergeld dazukommt...

Dein bereinigtes Einkommen ist - zumindest aus meiner Sicht - zunächst(!) nicht von Wichtigkeit...  
Zur Vorsicht trotzdem die Frage: Wann wurde Dein Einkommen zuletzt von der KM bzw. durch das JA oder anderweitig (RA) überprüft?
Wie hoch ist Deine aktuelle Unterhaltslast gemäß gültigen Titel?

Vielleicht noch was allgemeines bezüglich der Rückgabe (der vollstreckbaren Ausfertigung) des Unterhaltstitels:
Es ist (so zumindest meine eigene Erfahrung in der Sache) ein Trugschluß, dass die KM (zu minderjährigen Zeiten des Kindes) den Titel herausrücken muß
(Sie drumrum bitten bzw. sie dazu auffordern ist trotzdem nicht falsch, auch eine Vollstreckungsverzichtserklärung von Ihr unterschreiben zu lassen sollte man zumindest versuchen...
Was man auf jeden Fall kann: die KM auffordern, einer Titelabänderung zuzustimmen
Das Hauptproblem bei dem ganzen Prozedre ist halt, dass keine 2 Titel zeitgleich existieren sollten(dürfen), da dann aus beiden vollstreckt werden köntte

Bis zur Volljährigkeit wäre - zumindest aus rechtlicher Sicht - die KM der richtige Ansprechpartner. Allerdings halte ich es für klug, Deinen Sohn schon frühzeitig (jetzt) persönlich in die Unterhaltsangelegenheit zu involvieren...
Hier wäre (wie ist Dein Verhältnis zum Sohn?) entweder ein Telefonat oder aber ein freundlicher Brief das Mittel der Wahl.
Da kann man ja schon mal zu einem treffen (Essen?) einladen und anklingen lassen, dass man sich gerne in der Sache mit Ihm unterhalten möchte.

Ab Volljährigkeit ist nur noch der Sohn Dein Ansprechpartner.
Bezüglich Deiner Eingangsfrage:
Bis zur Volljährigkeit (einschließlich des Monates in dem der Sohn volljährig wird) auf das Konto der KM
Ab Volljährigkeit sollte der Unterhalt nur noch auf das Konto des Sohnes überwiesen werden.
Falls der Sohn es anders möchte, soll er dies schriftlich erklären.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 12:37
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Also mein verhältniss zu meinen Kindern aus der ersten Ehe ist super . Selbst mein Sohn hatte mich drauf angesprochen das ich bestimmt weniger oder gar nicht bald bezahlen müsste. Mit der Mutter hatte ich mich mit der Mutter auf 600 für beide Kinder geeinigt . Die Tochter ist jetzt 11. Mein nettolohn ist 2800 € .
Wie würdet ihr mir jetzt empfehlen vorzugehen 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2020 14:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...] Mit der Mutter hatte ich mich mit der Mutter auf 600 für beide Kinder geeinigt. Die Tochter ist jetzt 11. Mein nettolohn ist 2800 € .
Wie würdet ihr mir jetzt empfehlen vorzugehen  

Fett: liest sich so, als hättest Du auch zur KM (immer noch, zumindest) kein schlechtes Verhältnis. Zumindest läßt die private Einigung - mit anschließender Titulierung und hier auf einen Betrag (mittlerweile deutlich) unterhalb der Sätze der DDT den Schluß zu...
Zumindest in dem Faden hier
https://www.vatersein.de/Forum-topic-27794-start-msg344049.html#msg344049
hast Du ja schon mal ein gutes Verhältnis zu KM durchblicken lassen, allerdings hast Du nichts mehr über den Ausgang der Geschichte geschrieben (obwohl angekündigt ;o) ...

Bei 2800,- € Netto und geschätzten 2500,- € unterhaltsrelevanten Einkommen (entspricht zunächst Einkommensgruppe 3) wären aktuell - bei  Minderjährigkeit beider Kinder (und unter Berücksichtigung einer Herabstufung wegen des 3. Kindes)
für den Sohn (bei Minderjährigkeit und Altersstufe 12 -17) 420,- € und
für die Tochter (Altersstufe 6-11) 344,- fällig gewesen...(wenn ich mich nicht völlig verrechnet habe...)
Vorgehensweise wie hier schon angedeutet:
Setz Dich mit den beiden (KM und Sohn) zusammen und versuche es einvernehmlich zu klären.
Versuche in dem Gespräch, jetzt und für die Zukunft den Titel loszuwerden (also auch keinen Neuen zu erstellen).

Zuvor müsste man hier noch Dein genaues unterhaltsrelevantes (bereinigtes) Netto eruieren und dann kannst Du mit den hier ermittelten Zahlen ins Rennen (Gespräch) gehen.
Wenn ich es richtig gelesen habe ist OLG Köln zuständig? Wenn ja brauchen wir ein paar Eckdaten (wieviel KM zur Arbeit, bei Gewerkschaftszugehörigkeit höhe der Beiträge, private Altersvorsorge, private Krankenzusatzversicherung), da OLG Köln die 5% Regel in der Regel nicht anerkennt (siehe Unterhaltsleitlinien OLG Köln):
https://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/index.php

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:50
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Danke . Ja das verhältniss ist ganz gut. Jeder hat seine Familie und ist neu verheiratet. Sie hat ein weiteres Kind von dem neuen man und ich eins mit der neuen Frau. Eigentlich ist alles friedlich kann mich aber erinnern das es damals als es um die unterhaltsberechnung ging es nicht so friedlich war da es ja um Geld ging womit sie Arbeiten kann  was braucht ihr genau um  mir zu helfen . Wie ich es richtig verstanden habe soll ich mich mit dem Sohn und ihr zusammensetzen und den Titel ändern richtig ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2020 18:37
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @enzo11da

was benötigt wird, hatte ich Dir im letzten Beitrag im letzten Absatz geschreiben.
Ansonsten
:
Du solltest versuchen den Titel gegen eine tragfähige und einvernehmliche Untrhaltsfindung (möglichst ohne neuen Titel !!) "eintauschen".
Eine erneute Titulierung muß bei Bedarf (bzw. spätestens wenn vom Sohn kein Unterhalt mehr benötigt wird) wieder aus der Welt geschaft werden.
Im Falle eines (nicht zu wünschenden) schlechterwerden der Beziehung zum Sohn, kann dies zu Problemen führen, die dann nur gerichtlich gelöst werden können.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 20:32
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok . Vielen Dank. Also wie ich es verstanden habe dass sobald mein Sohn 18 ist (habe ein super Verhältnis zu ihm) der unterhalt an ihn geht und nicht an die Mutter. Richtig ??
Wenn er dann sagt Papa ich möchte nichts mehr von dir du hast schon genug gezahlt ich es nur mit ihm klären muss ? Sobald wir uns einig sind ich nichts mehr an ihn zahlen brauche ???
Mfg
Und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2020 13:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ab Volljährigkeit ist Dein einziger Ansprechpartner das Kind. Die KM kann auch aus einem bestehenden Titel dann nicht mehr vollstrecken, das kann nur noch das Kind.

Du solltest mit Deinem Kind beraten wie es in der Volljährigkeit weiter gehen soll und wieviel Unterhalt zu zahlen wäre. Ab Volljährigkeit bekommt das volle KG, was auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, schon alleine dadurch wird der Unterhalt an sich niedriger und das Einkommen des Kindes wird abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (100 Euro) auf den Unterhalt angerechnet. Da bleibt nicht viel übrig.

Je nachdem wie Du das Verhältnis zu Deinem Sohn einschätzt kann eine stillschweigende Vereinbarung getroffen werden (Du zahlst, was vereinbart wurde, gepfändet wird nicht) oder aber durch eine Verzichtserklärung des Kindes über den übersteigenden Betrag oder einfach durch Herausgabe des Titels und Du zahlst, was vereinbart wurde.

Gibt es keine Einigung dann bleibt nur die Abänderung durch das Familiengericht. Viele Väter haben hier Bedenken, die sich aus der Vergangenheit ergeben. Die Sachlage beim Unterhalt für volljährige Kinder ist aber ziemlich eindeutig und steht bei richtiger Rechnung auf Seiten des Vaters.

Eltern sind Kindern zu Unterhalt bis zum ersten berufsbildenden Abschluß verpflichtet. Wenn Dein Sohn also seine Ausbildung erfolgreich beendet erschlischt die Unterhaltspflicht an sich.
Problematisch könnte nur werden, wenn Dein Sohn danach noch studieren will.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 15:24
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
[...]
Je nachdem wie Du das Verhältnis zu Deinem Sohn einschätzt kann eine stillschweigende Vereinbarung getroffen werden (Du zahlst, was vereinbart wurde, gepfändet wird nicht) oder aber durch eine Verzichtserklärung des Kindes über den übersteigenden Betrag oder einfach durch Herausgabe des Titels und Du zahlst, was vereinbart wurde.
[...]

VG Susi

@enzo11da sprach (schrieb :wink:) von einem "super Verhältnis"
Das sind ja schon mall super Startbedingungen-
Unanbhängig von einer möglichen stillschweigenden Vereinbarung würde ich aber schon darauf drängen/ hinwirken, den unbefristeten Titel aus der Welt zu schaffen

Hallo,
[...]
Viele Väter haben hier Bedenken, die sich aus der Vergangenheit ergeben. Die Sachlage beim Unterhalt für volljährige Kinder ist aber ziemlich eindeutig und steht bei richtiger Rechnung auf Seiten des Vaters.
[...]
VG Susi

Aus eigenem (negativen) Erleben kann ich zumindest den Teil der Väter verstehen, welche Bedenken haben, da diese nicht (grundsätzlich) unbegründet sind.
Die hiesigen Richter sind ein ganz eigenes Völkchen und nutzen - so zumindest meine Erfahrungen - ihren Urteilsspielraum nach "GutDünken" schamlos aus...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 15:49