Hallo zusammen,
ich brauch einfach mal dringend Rat und Hinweise, was ich in meiner Situation tun kann.
Meine Ehe wurde 2009 nach 5-jähriger Dauer (je nach Sichtweise auch als Martyrium zu bezeichnen) geschieden. Unser damals 5-jähriges Kind lebt bei der Mutter. Neben dem Kindesunterhalt muss ich bis Ende 2011 Unterhalt zahlen. Danach nicht mehr. Das war der Inhalt des gemeinsam geschlossenen Vergleichs. Der KM wurde auferlegt, einer Teilzeitbeschäftigung in einem ihrer Ausbildung entsprechenden Beruf nachzugehen; während der Ehezeit hat die KM ihre Selbständigkeit geplant, ist aber nie einer geregelten Tätigkeit nachgegangen.
Im letzten Jahr war die KM 5 Wochen in der Psychiartrie. Auch in der Ehezeit war die KM bereits 2x in der Psychiartrie wegen Depressionen. Es kann sein, dass dies mit ihrer seit langen jahren bestehenden Schilddrüsenerkrankung zu tun hat.
Nun meine Frage:
Wenn meine Ex nun ein neues Unterhaltsverfahren anstrengt und von mir auf unbegrenzte Zeit weiter Ehegattenunterhalt verlangen will, weil sie aufgrund ihrer Vorerkrankung nicht in der Lage ist, Geld zu erwirtschaften:
- Welche Aussichten auf Erfolg hat sie?
Was kann ich tun, um mich gegen diese unverschämten Übergriffe zur Wehr zu setzen?
Moin Feldhase,
Meine Ehe wurde 2009 nach 5-jähriger Dauer (je nach Sichtweise auch als Martyrium zu bezeichnen) geschieden.
Ein Martyrium erleidet man freiwillig - oder man beendet es, indem man geht.
Zur verlässlichen Beantwortung Deiner Fragen bräuchte man eine Glaskugel - und die gibt es im Familienrecht nicht. In Eurem Vergleich ist sicher nicht nur das Jahr 2011, sondern auch ein Monat als Enddatum für nachehelichen Unterhalt vermerkt. Im darauffolgenden Monat stellt Du die Unterhaltszahlungen einfach ein. Wenn Deine Ex deswegen eine neuerliche Klage anstrengt, stellt Du diese hier samt Begründung ein; dann sehen wir weiter.
Was kann ich tun, um mich gegen diese unverschämten Übergriffe zur Wehr zu setzen?
Ganz grundsätzlich bist Du mit zwei Jahren EU billig davongekommen; das hätte angesichts des Kindes auch deutlich länger oder sogar unbefristet sein können. Wenn es eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit gibt, die auch schon zu Ehezeiten bestand, wird Deine Unterhaltspflicht möglicherweise verlängert; das kannst Du nicht im Voraus verhindern.
In jedem Fall sind Depressionen aber keine Krankheit, die man sich aussucht; "unverschämte Übergriffe" ist jedenfalls die falsche Bezeichnung dafür.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Feldhase,
Nun meine Frage:
Wenn meine Ex nun ein neues Unterhaltsverfahren anstrengt und von mir auf unbegrenzte Zeit weiter Ehegattenunterhalt verlangen will, weil sie aufgrund ihrer Vorerkrankung nicht in der Lage ist, Geld zu erwirtschaften:
- Welche Aussichten auf Erfolg hat sie?
Wenn sie jemanden findet, der ihr das gutachterlich bescheinigt, sind ihr Aussichten sehr groß.
Was kann ich tun, um mich gegen diese unverschämten Übergriffe zur Wehr zu setzen?
Das Einzige, was mir dazu einfällt, wäre ein lautes Nachdenken über das Zusammenspiel von Erziehungsfähigkeit und psychischer Erkrankung!
LG, Uli
n jedem Fall sind Depressionen aber keine Krankheit, die man sich aussucht; "unverschämte Übergriffe" ist jedenfalls die falsche Bezeichnung dafür.
Hi Martin,
ich gebe dir recht, dass Depression ein sehr belastendes SChicksal sein kann. Aber wenn man die Erkrankung als Grund vorschiebt, um sich gar nicht erst um Erwerbstätigkeit bemühen zu wollen und gleichzeitig aber gesund genug sein will, um den Anforderungen der Erziehung und Unterhaltung von 2 Kindern gewachsen zu sein und gleichzeitig noch ein gut verdienender neuer Partner zur Stelle ist und sie jetzt in besserer Lebenssituation als zu unserer Ehe...
Ich habe meinen Gürtel deutlich enger schnallen müssen, während sich meine EX den Luxus leisten konnte, mit ihrem neuen Partner in ein Einfamilienhaus mit Garten einzuziehen.
Ich denke, da kann man schon mal auf die Idee kommen, von der EX abgezockt zu werden, oder???
... während sich meine EX den Luxus leisten konnte, mit ihrem neuen Partner in ein Einfamilienhaus mit Garten einzuziehen.
Ich denke, da kann man schon mal auf die Idee kommen, von der EX abgezockt zu werden, oder???
Wie lange lebt das Pärchen denn schon zusammen? Bei eheähnlichen Verhältnissen ist ja auch nicht unbedingt zumutbar, diese auch noch von aussen unterstützen zu müssen!
Hi Feldhase
Herzlich Willkommen
Vielleicht kannst Du aus diesem Urteil Erkenntnisgewinn ziehen. Der dort geschilderte Fall ist dem Deinen nicht unähnlich. Wichtig dabei zu beachten sind sämtliche Zeiträume und Zeitmomente, also was wann wie lange passiert ist., welche Zusammenhänge existieren oder behauptet werden können.
Auch wenn aus dortiger Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, so dürfte dies für den Ehegattenunterhalt (und seine Abarten) solange unerheblich sein, wie keine durch das Kind hervorgerufenen Umstände diesbezüglich eingetreten sind bzw. behauptet werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Uli
meine Ex ist seit 09/2007 mit ihrem Neuen liiert, seit 10/2008 leben sie in dem Haus mit Garten.
@ Uli
meine Ex ist seit 09/2007 mit ihrem Neuen liiert, seit 10/2008 leben sie in dem Haus mit Garten.
Dann solltest Du spätestens zum Jahresende aus der Nummer raus sein, denn die Gerichte gehen von 2-3 Jahren aus ab wann eine Beziehung als gefestigt angesehen werden kann.
@ Oldie,
DANKE für den Hinweis!!! Es gibt in der Tat einige Parallelen!
@ Uli,
dein Wort in Gottes Ohr; es wäre zu schön, um wahr zu sein!
Ich bete inständig, dass sie mit ihrem jetzigen Typen zusammen bleibt! Sonst geht's mir nämlich doch an den Kragen, oder?
LG
Feldhase
Sonst geht's mir nämlich doch an den Kragen, oder?
Vermutlich, ich konnte ein Lied davon singen! :exclam: