Hallo liebe User,
ich hatte mal 1996 an meinem Geburtstag betrunken einen one-night-stand und bin da wohl in eine
Babyfalle getappt. Mit der Mutter wurde ich ich dann einig mit dem Unterhalt.
Sie lebt wahrscheinlich von Harz IV und hat noch eine uneheliche Tochter mit 17.
Keine Ahnung, auf jeden Fall ist sie wahrscheinlich arbeitslos und immer blank.
Die Tochter ist jetzt 20 und hat im Juli Ihr Abitur mit 2,8 gemacht. Keine gute Basis zum Studieren.
Auf meine Frage, was sie nun machen will, gab sie keine Antwort.
Titel bestehen keine gegen mich, da ich
mich mit der Mutter immer einig wurde. Letzten Monat habe ich die vereinbarten 400,00€
nicht gleich am 1. 9. bezahlt und bekam gleich eine böse Whats app von der Mutter.
"Ich vermisse den Unterhalt für deine Tochter. Bitte überweise heute noch!!"
Meine Frage an die Fachleute wäre folgende. Kann ich die Zahlung jetzt einfach einstellen,
da ich ab Oktober eh im Vorruhestand bin oder wie ist die übliche Vorgehensweise?
Ich würde mich sehr freuen über einen Rat.
Hi.
Stelle den Unterhalt einfach ein.
Zum einen darfst du schon lange nicht mehr an die Mutter zahlen. Ab 18 muss der Unterhalt an das Kind gehen, es sei denn dieses erklärt explizit etwas anderes.
Schreibe einen netten Brief an die Tochter und frage sie, was sie in Zukunft vor hat. Du kannst ihr auch mitteilen, dass du dich natürlich weiter an ihren Ausbildungskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beteiligen wirst. Diesen Brief würde ich in diesem Fall per Einschreiben mit dem Zusatz "eigenhändig", damit einigermaßsen sichergestellt ist, dass auch die Tochter dieses Schreiben tatsächlich erhält
Deshalb bittest du um Übersendung von Ausbildugnsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung, Einkommennachweisen von ihr und ihrer Mutter und dem Nachweis über Beatragung des Bafögs (falls sie studiert).
Und dann warte ab was passiert. Alle Briefe und Schimpftiraden der KM kannst du getrost ignorieren. Sie ist nicht mehr dein Ansprechpartner
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Du kannst Deine Zahlungen sowieso einstellen wenn kein Titel besteht. Solltest aber trotzdem Geld auf die Seite legen.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Tochter selbst dafür verantwortlich ist, ihren Unterhalt einzutreiben. Dein Ruhestand hat allerdings nichts damit zu tun. Lad Deine Tochter einfach auf einen Kaffee ein und sschlage ihr vor, das friedlich zu regeln. Falls sie das nicht wünsche, möge sie Dir Einkommensunterlagen der Mutter, von ihr selbst und einen Ausbildungsnachweis vorlegen damit Du den Unterhalt ermitteln kannst. Und Du müsstest natürlich wissen wo sie wohnt.
Servus Sonny!
Zunächst brauchst Du auf Nachrichten der KM hinsichtlich KU nicht reagieren, da Eure Tochter seit ihrem 18. Geburtstag volljährig ist und damit nicht von ihrer Mutter vertreten wird.
In diesem Zusammenhang muss Tochter sich selbst um KU kümmern, sofern sie diesen überhaupt beanspruchen will.
Auf das Konto der KM würde ich abgesehen davon mit obiger Begründung eh´ nix mehr überweisen...weisst Du, ob Tochter den ihr zustehenden KU erhalten hat ab Volljährigkeit?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Eltern sind ihren Kindern bis zum ersten beruflichen Abschluss zu Unterhalt verpflichtet. Deshalb besteht dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht.
Da die Tochter volljährig ist, muss sie sich allerdings selbst um ihren Unterhalt bemühen. D.h. sie muss ihre Bedürftigkeit nachweisen (z.B. durch eine Schulbescheinigung, Lehrvertrag, .... ).
Außerdem muss sie sich um die Berechnung des Unterhalts kümmern und von beiden Eltern Einkommensauskünfte anfordern damit die Berechnung geprüft werden kann. Letzlich muss sie ein Konto benennen auf das der Unterhalt eingezahlt werden soll.
Weiterhin ändert sich die Berechnung des Unterhalts, da ab 18 sowohl Vater als auch Mutter barunterhaltspflichtig werden, außerdem steht der Tochter das gesamte (und nicht nur das halbe) KG zu.
Nichts machen ist kein Grund für Unterhalt, auch wenn die Gerichte eine Übergangsphase zugestehen.
Deshalb solltest Du eine Nachricht an die KM schreiben, dass sich die Tochter bei Dir melden soll damit ihr darüber reden könnt wie sie sich ihre Zukunft vorstellt und wie es mit dem Unterhalt weiter gehen soll.
VG Susi
Moin Sonny,
kann den anderen nur zustimmen. Jetzt ist Deine Tochter am Zug. Sie hat nachzuweisen, dass Sie Unterhalt benötigt.
P.S.
Die Tochter ist jetzt 20 und hat im Juli Ihr Abitur mit 2,8 gemacht. Keine gute Basis zum Studieren.
Zum Zeitpunkt der Zeugung Eurer Tochter war ein solcher Abi-Schnitt eigentlich "Standard". Nur weil heute das Abitur total entwertet wurde, würde
ich Eurer Tochter nicht die studierfähigkeit absprechen. Vielleicht hat sie mehr für die Schule tun müssen, als mancher "Auswendiglerner", der dann in jeder schwierigen Lebens- / Prüfungssituation scheitern wird. Gruß Ingo
Hallo Ihr Lieben,
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben. Ich werde
die Zahlung einstellen und mich mit der Tochter in Verbindung setzen und darüber reden.
Sonst habe ich keinen Kontakt, außer zum Geburtstag eine Whats app und ein paar Euros.
Ich habe ja Ihre Telefonnummer und versuche mich mit Ihr zu treffen.
Den KU hat schon die Tochter bekommen, da Sie Inhaber des Kontos ist.
Die KM hat aber die Karte und Zugang zum Konto, sagte mir die Tochter. Da Sie noch zu Hause
wohnt wird sie wohl mit einigen Kosten belastet, wie ich vermute. Ohne Unterhalt wird das natürlich knapp,
weshalb die Mutter sehr interessiert ist, dass weiterhin pünkltlich Geld ins Haus kommt.
Die KM meinte mal zu mir das arme Mädchen wäre schon gestraft genug, dass sie ohne Vater aufwachsen
mußte. Ich könnte Ihr wenigstens eine gute Ausbildung finanzieren.
Als ich mich letzes Jahr mal der Tochter treffen wollte, hatte sie keine Zeit, da sie in einer Boutique am Wochenende
etwas dazu verdient. Ich wohne auch 350 km entfernt und habe Familie.
Die Basis zum Studieren möchte ich mit dem Abi-Schnitt nicht absprechen. Mit 20 anfangen, nur mit meinem Geld
wird es aber sehr schwierig werden denke ich.
LG
Sonny 🙂
Naja. Dazu gibt es schlicht und einfach Bafög.
Hat meine Große auch beantragt. Klar sind keine großen Sprünge drin, aber es funktioniert, vor allem mit nem Nebenjob 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo liebe Fachleute, liebe midnightwish
ich habe nun der Tochter angekündigt, die Unterhaltszahlungen ab sofort einzustellen, worauf die KM !
sofort geantwortet hat. Sie meinte, nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt:-) ( Sonntags) müsse ich weiterhin
aber bitte PÜNKTLICH das Geld überweisen, da sich meine Tochter vor einer Ausbildung befindet!!!!
Die Tochter wäre an der Hochschule abgelehnt worden und müsse nun bis Januar auf die
nächste Anmeldung warten. Bis dahin hätte sie sich beim Roten Kreuz für ein FSJ beworben.
Leider hätte sie noch keine Antwort.
Wie gehe ich nun damit um? Muss ich weiterhin überweisen oder soll ich erst mal abwarten.
Was für Unterlagen soll ich anfordern?
LG
Sonny
Hallo,
da sie abgelehnt wurde (bitte den Nachweis darüber fordern) muss sie sich bis zum nächsten Ausbildungs/Studienbeginn selbst unterhalten.
Wenn sie das FSJ beginnt, dann hat sie eigenes Einkommen. Hier ist die Frage, ob das FSJ etwas mit dem geplanten Studium zu tun hat (bei meiner Großen war es an einigen Unis Pflicht vorab ein 3-9monatiges Pflichtpraktikum vorzuweisen und an einer anderen war es keine Pflicht, brachte aber Bonuspunkte für die Zulassung). Ist das hier nicht der Fall, sondern soll nur dazu dienen, weiter Kindergeld zu erhalten, dann wäre die Frage, ob hier überhaupt eine Unterhaltpflicht besteht. Und sollte sie bestehen, so wäre das FSJ-Entgelt ca. 330 € anzurechnen ebenso wie das volle Kindergeld.
Ich würde der KM gar nicht antworten. Ich würde der Tochter schreiben (nachweislich), dass du die Ablehnung der Uni benötigst und eine Information, wie sie jetzt weiter vorgehen will. Und ihr mitteilen, dass sie - sofern sie nicht in Ausbildung/Studium ist - keinen Unterhaltsanspruch hat. Gerne könne man sich treffen und über ihre Zukunft sprechen. Und dann könnte auch darüber gesprochen werden, ob und inwieweit du sie freiwillig unterstützen würdest.
Sophie
Hallo,
in Anlehnung an die Vorschreiber:
eventuell kann man ja der Tochter auch freundlich mitteilen, das Sie die alleinige Ansprechpartnerin in Sachen Unterhalt ist. Die KM ist da raus und hat da nichts mehr zu wollen und/ oder zu fordern.
Im Gegenteil: Mit Volljährigkeit der Tochter ist nunmehr auch die Kindesmutter zu Barunterhalt gegenüber Eurer Tochter verpflichtet.
Das heißt Ihr Beide als Elternteile seid - im Rahmen Eurer finanziellen Möglichkeiten --> Stichwort Quotelung - Eurer Tochter gegenüber Barunterhaltspflichtig.
Kindergeld wird ab Volljährigkeit voll angerechnet (nicht mehr wie vorher anteilig/ hälftig).
[...] Bis dahin hätte sie sich beim Roten Kreuz für ein FSJ beworben.
Leider hätte sie noch keine Antwort.
Wie gehe ich nun damit um? Muss ich weiterhin überweisen oder soll ich erst mal abwarten.
Was für Unterlagen soll ich anfordern?
LG
Sonny
Nicht selten wird ein FsJ finanziell honoriert (bei meiner Tochter war es 400,-€ monatl). Es kann also passieren, dass dann gar kein Unterhalt von Dir mehr fällig wird, weil die Bedürftigkeit entfällt.
Ich würde bis zum entsprechenden Nachweis (Vertragswerk) Unterhalt einstellen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nur noch der Klarheit halber: Der Anwalt der KM kann natürlich überhaupt keine Äußerungen zum Wohle des Kindes machen, da er ja als Anwalt der Mutter verpflichtet ist, deren Lage zu optimieren. Will sagen, dieser Anwalt äußert sich natürlich ausschließlich zum Wohle der Mutter und ist überdies in einem Beratungskonflikt da die Tochter ja mit Erreichen der Volljährigkeit nun Prozessgegnerin ist.
Hallo liebe Gemeinde,
den Unterhalt an meine 20-jährige Tochter habe ich im Okt. eingestellt. Die Tochter macht nun doch kein FSJ, da sie schon ab Februar
studieren will. ( noch keine Zusage) Kontakt habe ich keinen zu Ihr, nur zur giftenden Mutter.
Die KM hat mir den Ablehnungsbescheid von der Hochschule geschickt und ist der Meinung, dass ich auf Grund von "Mangels Aubildungsplatz"
weiterhin Unterhalt bezahlen müßte. Ihr Kindergeld bekommt sie ja auch noch aus diesem Grund.
Die Mutter(Privatinsolvenz) kommt nun auch mit Moral. Die arme Tochter hätte ja
keinen Vater gehabt und ich könne Ihr wenigstens eine gute Ausbildung finanzieren.
Ich solle sie(uns) nicht im Stich lassen.
Wie denkt Ihr über den Hinweis mit dem fehlenden Vater(one-night-stand) und kann ich die Tochter auf Ihre Erwerbsobliegenheit
aufmerksam machen oder muss ich weiterhin bezahlen. Wie wird nochmal der Unterhalt berechnet wenn sie dann wirklich studiert?
LG Sonny
Hallo,
gab/gibt es einen Titel?
Wenn Kind nicht im September/Oktober mit Ausbildung/Studium begonnen hat, auch weil sie evtl. keinen Studienplatz erhalten hat, dann kann sie sich selbst unterhalten.
Diese Übergangsfrist zwischen Schule und Ausbildung ist ja nun verstrichen.
Und es ist ihr zuzumuten, dass sie nebenbei jobbt um ihren Bedarf zu decken. Zumal das Kindergeld ja auch noch da ist.
Und Unterhaltsberechtigt ist nur wer unterstande ist sich selbst zu unterhalten. - bei volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen.
Und da die Tochter sich selbst nicht gemeldet hat würde ich das Schreiben der KM geflissentlich ignorieren.
Berechnung Unterhalt Studium
Kind auswärts wohnend: Anspruch 735 € - 192 € Kindergeld - Baföganspruch = Rest durch Einkommen beider Elternteile zu quoteln.
Aber Selbstbehalt 1.300 €.
Sophie
Hallo @Sonny,
wie bist Du an die verschiedenen Infos gekommen?
Zu Anfang hast Du geschrieben die KM bekäme Hartz4
jetzt schreibst Du, die (KM) sei in Privatinsolvenz... sind die Angaben belegt/ verifizierbar?
Weiter schreibst Du:
][...]
Die Tochter macht nun doch kein FSJ, da sie schon ab Februar
studieren will. ( noch keine Zusage)
Die KM hat mir den Ablehnungsbescheid von der Hochschule geschickt und ist der Meinung, dass ich auf Grund von "Mangels Aubildungsplatz"
weiterhin Unterhalt bezahlen müßte.
[...]
Hat sie nun noch keine Zusage oder ist sie abgelehnt ? Dann hat sie zwar auch keine Zusage, dafür aber eine Absage...
Was ich Dir in #10 schon geschrieben habe, hat Dir @AnnaSophie nochmal bestätigt:
Mit der KM brauchst Du Dich bei einem volljährigen Kind nicht herumschlagen, mit einer keifenden/ giftenden schon gar nicht.
Wenn Du höflich sein magst, kannst Du das der KM mitteilen, wenn nicht ist es auch gut (siehe @AnnaSophie: ignorieren- wäre im Übrigen auch meine Vorgehensweise).
Ich würde den Unterhalt einfach eingestellt lassen, bis sich Deine Tochter in der Sache an Dich wendet.
Aber auch hier steht Dir frei, Dich mit einem Brief an Deine Tochter zu wenden, um Klarheit in die Situiation zu bringen.
Im Gegenzug zu @AnnaSophie bin ich der Meinung:
Hallo,
Und es ist ihr zuzumuten, dass sie nebenbei jobbt um ihren Bedarf zu decken. Zumal das Kindergeld ja auch noch da ist.
Sophie
Deine Tochter macht keine Ausbildung und ist somit (vollumfänglich) selbst für Ihren Lebensunterhalt zuständig.
Da Sie keinerlei Ausbildung macht, muß/ braucht sie auch nicht nur nebenher jobben, sondern muß - bis zum Beginn einer Ausbildung/ Studium (hauptberuflich) - (vollzeit) jobben gehen, um Ihren Lebensunterhalt (-bedarf) zu decken.
Edith:@AnnaSophie:
[...]
Titel bestehen keine gegen mich,
[...]
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu, hallo Ihr,
vor 4 Jahren sagte mir die KM, sie wäre in einer Privatinsolvenz, die müßte ja noch dauern.
Das mit Hartz IV vermute ich nur. weil sie nie einen Beruf hatte. Unterlagen liegen mir keine vor.
Die Ablehnung von der Hochschule liegt mir vor.
("Ihrem Antrag konnte leider nicht entsprochen werden". Eignungskriterien 2,5, Rangplatz 337,letzter vergebener
Rangplatz 185) Es ging um das Wintersemester 17/18. Ich denke sie wird sich wohl neu bewerben für das Frühjahr,
Februar18.
Gruß Sonny
Hallo @Sonny,
im Grunde genommen sollte Dich die Einkommenssituation der KM (zunächst) nicht weiter interressieren...
Die wird erst wichtig, wenn es tatsächlich zu Unterhaltsforderungen Deiner Tochter Dir gegenüber kommt/ kommen sollte.
Wie ist überhaupt das Verhältnis zu Deiner Tochter, habt ihr Kontakt?
Wenn ich Deinen ersten Beitrag so lese hat ja die KM Deine Telefonnummer (-> Whatsapp), das spricht ja zumindest für Kontakt(e)... :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu
Kontakt zur Tochter habe ich keinen, kann man behaupten. Ich habe sie die letzten 10 Jahre
auf mein Bestreben hin zweimal kurz gesehen, da war sie sehr zurückhaltend und ruhig, eher
verhalten. Trotzdem enstand bei mir das Gefühl, dass sie nur auf Bestreben der Mutter Kontakt hatte.
Der letzte Kontakt war ein "Danke" für meine Geburtstagswünsche zum 20. per whats app.
Auf meine Frage, was sie nun machen will, kam keine Antwort mehr, nur noch von der KM.
Gesehen habe ich sie das letzte Mal Ostern dieses Jahr in dem Laden in dem sie jobbte.
Ein Hallo wie gehts, zwei drei Fragen von mir und dann mußte sie wieder arbeiten.
LG Sonny
Naja immerhin. Du könntest ihr über whatsapp direkt mitteilen, dass sie - und nicht die Mutter - Unterhaltsgläubigerin und Ansprechpartnerin ist, und wenn sie Unterhalt von Dir wünscht, mit Dir kommunizieren muss und Du ihr die Modalitäten gerne bei einem Kaffee verklickern kannst.
Kontakt zur Tochter habe ich keinen, kann man behaupten.
Am Ende des Tages muss die Tochter Unterhalt von Dir verlangen. Und erst dann kannst (und solltest) Du prüfen, ob eine weitere Unterhaltspflicht vorliegt.
Insofern teile - aus reiner Höflichkeit, verpflichtet bist Du nicht - letztmalig der KM mit, dass sich die Tochter bei Dir melden müsse wg. Unterhalt.
Ob diese das dann tut, weil ihre Mutter Geld braucht, wird sich zeigen. Ist aber nicht Deine Baustelle. Wenn Tochter sich diese Blöße nicht geben will und deshalb die Mutter Geld von Dir haben will, dann lass es einfach an Dir abperlen.
Gruß. toto