Servus Sonny!
Insofern teile - aus reiner Höflichkeit, verpflichtet bist Du nicht - letztmalig der KM mit, dass sich die Tochter bei Dir melden müsse wg. Unterhalt.
Vielleicht ergänzt mir einem Schlußsatz á la "das ist das letzte Mal, dass Du auf Anfragen KM hinsichtlich KU für Tochter reagieren/antworten wirst".
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Am Ende des Tages muss die Tochter Unterhalt von Dir verlangen.[...]
Insofern teile - aus reiner Höflichkeit, verpflichtet bist Du nicht - letztmalig der KM mit, dass sich die Tochter bei Dir melden müsse wg. Unterhalt.
[...]
Gruß. toto
Wie schon von mir in #14 dargelegt: unter den gegeben Umständen (giftende KM) würde ich da gar nicht mehr mit Dieser kommunizieren.
Zumal Du mit der KM ja keine "rechtlichen verbindungen oder Verpflichtungen" hast.
Die KM ist ja Ihrerseits auch nicht verpflichtet, Dinge die Du Ihr (der KM) sagst und/ oder schreibst an die Tochter weiter zu kommunizieren.
Du weißt dann also nicht, ob das bei der Tochter auch ankommt.
(Analog gilt ja bei Volljährigkeit des Kindes auch: Kein Unterhalt mehr auf das Konto der KM zu überweisen, sondern ausnahmslos auf das Konto des Kindes!! Aber das nur nebenbei.)
Der bessere Weg (wenn nicht schon gemacht) die Tochter anschreiben und darauf hinweisen, dass in Unterhaltsfragen (und sonstigen die Tochter betreffende Dinge) mit der KM KEINE Kommunikation mehr stattfinde,t sondern nur noch zwischen Dir und Deiner Tochter selbst.
Hallo Kakadu
Kontakt zur Tochter habe ich keinen, kann man behaupten. [...]
Der letzte Kontakt war ein "Danke" für meine Geburtstagswünsche zum 20. per whats app.
[...]
LG Sonny
Der Whatsapp -kontakt: ist das der der KM oder der der Tochter?
Vielleicht solltest Du die Angelegenheit auch mal aus Sicht Deiner Tochter betrachten...:
Sie meldet sich nicht bei Dir, also besteht auch kein Unterhaltsbedarf...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Der bessere Weg (wenn nicht schon gemacht) die Tochter anschreiben und darauf hinweisen, dass in Unterhaltsfragen (und sonstigen die Tochter betreffende Dinge) mit der KM KEINE Kommunikation mehr stattfinde,t sondern nur noch zwischen Dir und Deiner Tochter selbst.
Genau das würde ich nicht machen!
Es gibt keine Kommunikation. Und Tochter hat sich noch nicht einmal wg Unterhalt gemeldet. Ergo gibt es aus Sicht der Tochter keine Bedarf an Unterhalt.
Wenn Tochter also den Kontakt nicht sucht bzw. ihm aus dem Weg geht und deshalb auf Unterhalt verzichtet - dann ist das wohl so zu akzeptieren.
Wenn KM versucht Geld für sich im Namen des Kindes :knockout: einzutreiben, dann hat der TO ihr klargemacht, dass das bei einer 20jährigen eben nicht mehr funktioniert.
Will KM nun also Geld für Kost & Logi vom "Kind" haben, dann soll sie es beim "Kind" einfordern. und dann kann das "Kind" überlegen, ob es auszieht, jobben/ Geld verdienen geht od versucht (s)einen Unterhaltsanspruch gg. dem TO durchzusetzen.
Aber der Tochter jetzt hinter her rennen wg eines etwaigen Unterhaltsanspruches - das würde ich nicht tun.
toto
Hallo @TotoHH, @all,
genau deshalb schrieb ich zum Schhluß:
Hallo,
[...]
Vielleicht solltest Du die Angelegenheit auch mal aus Sicht Deiner Tochter betrachten...:
Sie meldet sich nicht bei Dir, also besteht auch kein Unterhaltsbedarf...
Im Übrigen: warum sollte sich der TO bei einer mehr als Volljährigen (immerhin schon 20) mit einer nicht zuständigen KM herumschlagen? Noch dazu mit einer giftenden, die "böse" Whatsapd´s
schreibt?
Dafür gibt es überhaupt keinen Grund.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Toto hallo Kakadu
Vielen Dank für die tollen,nachvollziehbaren Antworten. sehr souverän, gefällt mir!!!
Das hat mir alles sehr geholfen und ich gehe gestärkt in die Angelegenheit.
Heute kam Whatsapp von KM. "Da ich meinen Verprlichtungen für Oktober nicht
nachgekommen bin hätte Sie heute einen Termin beim Jundendamt. Die Tochter
gäbe sich allergrößte Mühe mich zufrieden zu stellen und ich wäre auch in der Pflicht
ihr zu helfen". Na ja, das Jungendamt denkt da sicher genauso wie Ihr.
Da bin ich mal gespannt was nun als nächstes kommt. Mit der Whatsapp an die
Tochter warte ich noch ein bißchen und bin der gleichen Meinung wie TotoHH. Abwarten.....
Dann kann man sich immer noch auf einen Kaffee verabreden.
Gruß
Sonny
Hallo @Sunny,
zunächst einmal: unabhängig davon, dass Du von KM oder (ggf) von der Tochter per Whatsapp in Unterhalts -oder ähnlichen Dingen kontaktiert wirst;
Ich persönlich halte diese Medien in (zB.) Unterhaltsangelegenheiten nicht für das Mittel der Wahl (im absolut privaten Bereich ist es ok).
Soll heißen: An Deiner Stelle würde ich den Schriftverkehr seriös, also per Brief und in entscheidenden Dingen per Einschreiben abwickeln.
ansonsten:
Hallo Toto hallo Kakadu
Vielen Dank für die [...]
Heute kam Whatsapp von KM. "Da ich meinen Verpflichtungen für Oktober nicht
nachgekommen bin hätte Sie heute einen Termin beim Jugendamt.
Gruß
Sonny
... dort wird sie genau das zu hören bekommen, was wir hier schon gesagt haben.
Das Jugendamt wird sich mit ziemlicher Sicherheit nicht mit der Mutter in Unterhaltsangelegenheiten für einer Volljährige auseinandersetzen. Von der Seite hast Du nichts zu befürchten.
Auch Eurer Tochter gegenüber darf das JA nur noch beratend tätig werden (also auch hier gibt es sowas wie Beistandschaft nicht mehr)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Kleiner Nachschlag:
[...]
"Die Tochter gäbe sich allergrößte Mühe mich zufrieden zu stellen und ich wäre auch in der Pflicht ihr zu helfen".
[...]
Dann kann man sich immer noch auf einen Kaffee verabreden.
Gruß
Sonny
Nun ja, das kann Dir Deine Tochter ja in einem persönlichen Kontakt (Schriftverkehr, Telefonat, Treffen) gerne mitteilen bzw. erklären...
Im Übrigen: Eine Unterhaltspflicht für Dich läuft erst ab dem Monat an, in welchem Du (rechtmäßig) von Deiner Tochter (oder deren RA) in Verzug gesetzt wurdest;
heißt hier: Deine Tochter muß Unterhalt fordern und in diesem Zusammenhang Ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo liebe Community,
den Unterhalt an meine 20-jährige Tochter habe ich im Okttober 2017 auf eure Empfehlung hin eingestellt
und auch interessanterweise nichts mehr gehört seither.
Jetzt nach einem Jahr bekomme ich von der KM die Nachricht ich solle wieder Unterhalt bezahlen,
da die Tochter ( inzwischen 21) in einer Agentur ein entgeltfreies Praktikum begonnen hat,
deshalb nicht mehr arbeiten kann und jetzt wieder meine Unterstützung (Unterhalt) braucht.
Meine Frage wäre ob ich hier, wenn das so wäre, wieder Unterhalt bezahlen muss wenn ich
die Unterlagen bzw. Nachweise darüber bekomme ???
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hallo,
ich würde gar nichts machen. Einfach weil die KM nicht mehr deine Ansprechpartnerin ist.
Deine Tochter muss sich selbst melden, wenn sie etwas will.
Und dann muss sie nachweisen dass sie bedürftig ist.
Und bedürftig ist sie nur in Ausbildung oder Studium.
Sophie
Ich hab's jetzt mal nachgelesen, dass ist aber jemand hartnäckig. Die KM ist bei einer 21jährigen definitiv raus was Forderung des "Kindes"unterhalts (außer sie wäre der gesetzliche Vormund) angeht. Also runde Ablage.
Wenn Tochter Unterstützung benötigt darf sie sich gerne selber melden. Außerdem klingt es fast so, als hätte Tochter schon gearbeitet. Da stellt sich dann die Frage ob überhaupt noch Unterhalt geleistet werden muss.
Unterlagen und Nachweise aber auch über das Einkommen der KM da jetzt ja beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.
Servus Sonny!
Zunächst ist das, was KM zu Dir sagt nicht von Relevanz: Tochter muss selbst an Dich herantreten!
Weiter muss Tochter erst mal den Nachweis antreten, ob ihr KU-Anspruch überhaupt berechtigt ist.. Hierzu hat sie Dir alle entsprechenden Unterlagen (Ausbildungsvertrag, etwaige Einkünfte, Belege, etc), ebenso wie Einkommenszahlen von KM zur Beurteilung vorzulegen.
Wenn das alles geschehen ist, kann beurteilt werden, ob und in welcher Höhe KU von Dir zu leisten ist....
Grüßung
Marco
P.S.
AS war schneller. ich less es trotzdem stehen...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo und vielen Dank für die schnellen Antworten!
Das meine Tochter sich bei mir melden muss, wenn sie etwas will, ist mir schon klar.
Auch die Belästigungen der KM perlen bei mir ab, sind aber lästig.
Die Frage war ja nur hypothetisch. Ist die Tochter denn bedürftig bei einem entgeltfreien Praktkum?
Mich hätte interessiert, ob ich hier noch in der Verantwortung bin.
Hallo,
da die Tochter mit 20 erst die Schule beendet hat, dürfte da noch grundsätzlich eine Unterhaltspflicht bestehen.
Aber nur, wenn sie eben in Ausbildung oder Studium sich befindet. Wobei beim Studium vorrangig Bafög beantragt werden muss.
Ein entgeltfreies Praktikum ist weder Ausbildung noch Studium.
Wäre es ein Pflichtpraktikum vom Studium würde es über Bafög und Unterhalt zu zahlen sein.
Da hättest du aber informiert werden müssen.
Ich vermute mal, dass die Tochter nichts macht und jetzt einfach mal schaut was ihr Spass machen könnte.
Insofern einfach abwarten. Unterhalt ist erst ab in Verzugsetzung zu zahlen und das muss die Tochter erledigen.
Sophie
Die Frage war ja nur hypothetisch. Ist die Tochter denn bedürftig bei einem entgeltfreien Praktkum?
Mich hätte interessiert, ob ich hier noch in der Verantwortung bin.
Was hat sie denn im letzten Jahr gemacht? Gearbeitet?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco
Die KM sagte ja, dass die Tochter jetzt nicht mehr arbeiten kann wegen dem Praktikum.
Da ich zu der Tochter noch nie groß Kontakt hatte, habe ich keine Ahnung was sie macht.
Unsere Kommunikation war immer einsilbig. Der letzte Kontakt war meine Frage nach
Ihrer Adresse. Ohne Antwort. tzz
Servus Sonny,
ich habe den leisen Verdacht, dass Dich jemand für blöd verkaufen möchte:
Wenn Tochter wo auch immer ein Job hatte, wäre das Praktikum nicht zwingend nötig gewesen … ergo macht sie es aus freien Stücken und wäre m.E. damit nicht unterhaltsberechtigt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Sonny,
bitte entschuldige, sollte ich die Angaben überlesen haben aber mal ehrlich, weshalb bist du dir sicher das du überhaupt für dein Kind Unterhalt zahlst?
Gruß
Matze
Hallo @Sonny
Hallo liebe Community,
den Unterhalt an meine 20-jährige Tochter habe ich im Okttober 2017 auf eure Empfehlung hin eingestellt
und auch interessanterweise nichts mehr gehört seither.
Jetzt nach einem Jahr bekomme ich von der KM die Nachricht ich solle wieder Unterhalt bezahlen,
da die Tochter ( inzwischen 21) in einer Agentur ein entgeltfreies Praktikum begonnen hat,
deshalb nicht mehr arbeiten kann und jetzt wieder meine Unterstützung (Unterhalt) braucht.
Meine Frage wäre ob ich hier, wenn das so wäre, wieder Unterhalt bezahlen muss wenn ich
die Unterlagen bzw. Nachweise darüber bekomme ???
Vielen Dank für Eure Hilfe.
klingt ganz nach "täglich grüßt das Murmeltier",
Die ganze Situation hattest Du doch schon mal vor genau einem Jahr?
Hattest Du zwischenzeitlich Kontakt zu Deiner Tochter und konntest in Erfahrung bringen, welchem Studium das bereits absolvierte Praktikum als Vorbereitung dienen sollte?
Was natürlich auch die Frage aufwirft, warum Deine Tochter auch jetzt noch nicht studiert (und ob sie sich überhaupt für ein Studium beworben hat(te) und wenn nicht, warum nicht und warum sie ein weiteres Praktikum absolviert.
Zu den anderen Dingen wurde ja schon was gesagt. die KM ist seit Volljährigkeit der Tochter nicht nur nicht mehr zuständig, sondern unterhaltsrechtlich selbst verpflichtet, sich gegebenenfalls am Barunterhalt für die Tochter zu beteiligen.
Wenn Du willst, kannst Du der KM ein letztes mal(!) mitteilen, das Unterhalt für die Tochter nicht mehr in Ihrem Zuständigkeitsbereich fällt und einfach mal (spaßeshalber) Einkommensunterlagen einfordern (wenn Sie schon der Meinung ist, Du müßtest Unterhalt zahlen).
Ansonsten wartest Du schlicht und ergreifend ab, wann und wie sich die Tochter in der Sache bei Dir meldet.
Deren Schreiben bestimmt dann Dein weiteres agieren in der Sache....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo liebe Community,
nach so vielen guten, fachlichen Ratschlägen von Euch wollte ich Euch mal nach ein paar aktuellen Fakten fragen.
Nachdem ich nun 1 Jahr nichts mehr gehört habe kam heute ein Brief, diesmal von meiner
One-night Stand Tochter(einen Vaterschaftstest hat mir die Mutter 2013 verweigert#Marco). Inzwischen ist sie 22 und schreibt freundlich,
dass sie ab September 2019 nun doch studieren geht. Sie möchte mich darauf hinweisen,
dass sie ab sofort wieder Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser liege laut Ihren Unterlagen bei 527 € monatlich laut Düsseldorf Tabelle,
ich möchte bitte das Geld monatlich auf Ihr Konto überweisen. Über die KM liegen keine Informationen vor.
In der Anlage war ein Schreiben der Hochschule, dass ein Studienplatz für sie reserviert wäre. Der erste Studientag wäre der 23.9.2019.
In 2 Monaten werde ich 65 und will endlich ab 2020 in Rente gehen. Ich habe mit meiner Partnerin noch 2 unterhaltspflichtige Söhne die studieren,
bzw. noch zur Schule gehen. Da ich immer selbstständig war werde ich keine Rente bekommen,
ich lebe dann von brutto ca. 2000 € Mieteinnahmen abzgl. Steuer, KV etc., soweit vermietet ist. Der letzte Kredit ist zum 1.10. fällig
und ich bin dann schuldenfrei. Wie lautet die aktuelle Formel über Unterhalt mit 22 und was schlagt ihr mir vor?
Irgendwie bin ich es langsam auch leid solange für diesen einen Ausrutscher finanziell belästigt zu werden.
viele liebe Grüße
Sonny
Hallo,
Ich würde ihr freundlich schreiben, dass ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig seien. Sie bitte sofort nach der Immatrikulation einen bafög-antrag zu stellen hat, da Bafög vorrangig zu beantragen ist.
Und das du weitere unterhaltsberechtigte hast, die bis auf das Studierende andere Kind vor ihr im unterhaltsrang stehen.
Sie soll dir den Teil des Antrages für Bafög zukommen lassen, in dem die Einnahmen der Eltern abgefragt werden. Diesen würdest du ausfüllen und direkt an das BafögAmt senden.
Sobald der bafögbescheid vorliegt möge sie dir diesen,ebenso wie Unterlagen über die Einkünfte der Mutter zukommen lassen, damit der Familienrechtliche haftungsanteil für beide Elternteile berechnet werden kann.
Ach so, hat sie schon eine Ausbildung? Wenn ja steht diese mit dem studium in Zusammenhang?
Sophie