Unterhalt für Tocht...
 
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Unterhalt für Tochter mit 20

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schreibe ihr auch freundlich zurück, dass du sie gerne unterstützt, aber zur genauen Berechnung die Einkommensverhältnisse der Mutter benötigst und sie auch BaFÖG beantragen muss

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.09.2019 14:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo,

ich kenne deine Geschichte nicht, aber meine Frage wäre vorab, ob du überhaupt als Vater eingetragen bist, da ihr wohl nicht verheiratet wart und kein Vaterschaftstest vorgenommen wurde. Hast du einfach so anerkannt oder zahlst du auf freiwilliger Basis?

Falls eine Rechtspflicht besteht, sind die Ratschläge oben natürlich korrekt, andernfalls wäre es sicher angebracht sich zusammenzusetzen und vorab zu reden.

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Geschrieben : 09.09.2019 15:54
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Da ich damals kurz vorher mit meiner noch-Partnerin auch Vater geworden bin und mein neues Haus bezugsfertig war, wollte ich Unannehmlichkeiten vermeiden,
und habe mich aus Angst als Vater eintragen lassen. 
Das ich die Nacht mit Ihr verbracht hatte war ja nicht strittig.  Zu einem späteren Zeitpunkt hat die KM den Vaterschaftstest mit Rücksicht auf das Kind verweigert.
Stimmt die Forderung prinzipiell mit den 527 €?? oder wie wird das dann gerechnet?
LG

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 16:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Nein, die 527€ stimmen nicht unbedingt.
735-komplettes Kindergeld 204 - noch unbekanntes Bafög.

Dazu kommt dass du
1 Kind in allgemeiner schulausbildung (Abi) hast, was im 1. Unterhaltsrang steht. Eine Ehefrau im 2. Rang, es sei denn sie kann dich selbst unterhalten.
Und 2 Kinder, mit der Tochter die im 4. Rang stehen.
  Der Selbstbehalt gegenüber Studenten beträgt 1.300 €, bereinigt.
Und je nach OLG werden die unterhaltsbeträge der vorrangig berechtigten Evtl.. Vorher abgezogen.

Dein jahresnetto plus steuerersattung/12 = durchschnittlich es netto.
Davon gehen private Krankenversicherung, 5 % berufsbedingte Aufwendungen oder mehr nach Aufwand und 4 % vom brutto als zus. Altersvorsorge abgezogen.

Dann muss man schauen ob das Schulkind und die Mutter vorab berechtigt und abgezogen werden dürfen. Wenn ja geht das vorher ab.
Wenn nicht muss das auch bei der Berechnung einfliessen.

Bekommt das andere studierende Kind Bafög?

Sophie

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Geschrieben : 09.09.2019 16:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo AnnaSophie,

überlese ich es gerade oder wurde noch gar nicht gesagt, dass die Tochter auswärts wohnt? Wenn sie doch bei der Mutter wohnt, wäre doch DDT anzusetzen, oder?

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Geschrieben : 09.09.2019 17:02
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Danke AnnaSophie,

das "Kind" wohnt inzwischen nicht mehr bei der Mutter und hat entweder eine eigene Wohnung
oder wohnt mit ihrem Freund zusammen. Normal mit 22 denke ich.
Meine Frau kann sich selber unterhalten und mein studierender Sohn bezieht kein Bafög.
Wie wird das denn gerechnet, wenn ich nun in  Rente gehe. Mein letzter Steuerbescheid ist ja noch von 2017.
Nimmt man dann die Einnahmen von 2017 als Berechnung oder die aktuellen logischen Bezüge
über die es ja noch keinen Bescheid gibt? Was bedeutet DDT?
LG Sonny

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 21:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

DDT = Düsseldorfer Tabelle

Könnte dein Sohn Bafög erhalten?

Beim Bafög-Antrag sind die Einkünfte vom vorletzten Kalenderjahr ausschlaggebend. Man kann aber ein Aktualisierungsantrag stellen, so dass die derzeitigen Einkünfte angerechnet werden.

Wenn du in Rente gehst muss halt neu gerechnet werden. Und geschaut werden wer Anspruch auf wieviel Geld hat.
Aber Studierende müssen vorab Bafög beantragen. Hier sollte dein Sohn auch Bafög beantragen bzw. du kannst eure Zahlen mal in einen Bafögrechner eingeben. Dann siehst du ja schon, ob er überhaupt Bafög bekommen könnte.

Sophie

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Geschrieben : 09.09.2019 22:03
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Schön dass Ihr so engagiert Euch in die Probleme der Beteiligten hineindenkt.

Heute bekam ich einen Anruf von der KM, anfangs noch freundlich dann aber zunehmend aggressiv!
Sie wollte meine Nettoeinnahmen im Jahr wissen wegen bafög. (Man muss natürlich auch den Anfang der Geschichte lesen).
Sie wollte angeblich für die Tocher die doch noch mit der Mutter zusammen wohnt Bafög  beantragen und der Sachbearbeiter hat abgeraten, da die Tochter einen
Nebenjob für 450 € hat. Dieser würde dann vom Bafög abgezogen ??!! und es ergäbe praktisch eine positive 0.
Sie wäre besser dran mit dem Unterhalt.
Als ich dann auch noch von Rente und Unterhaltsrängen gesprochen habe fühlte sie sich wohl beleidigt und wiederholte 5 x dass es
sich um MEINE Tochter handelt und diese meinen Söhnen in nichts nachsteht. Außerdem hätte sie mir jetzt 4 ? !(1) Jahre
meine Ruhe gelassen und MEINE Tochter soll auch das Recht haben etwas zu werden, was ja dann nun ausnahmslos an mir läge
Auf meine Antwort, dass ich mich drum kümmere meinte sie ich solle mich sputen, sagte noch "so ein ARschloch"
beim Auflegen und legte auf. Darauf hin bekam ich die app von der Tochter. sie wolle kein bafög beantragen. hm
was nun? Max sagte ja, dass nun doch DDT anzuwenden sei ???? Das bedeutet ja dass ich hier wohl das doppelte zu bezahlen habe
als wenn sie eine eigene Wohnung hätte. Etwas durcheinander bin ich schon.
vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen.
Grüße Sonny

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2019 22:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie MUSS BAföG beantragen, wenn sie bedürftig ist, das ist kein Wunschkonzert.

Der Anspruch berechnet sich, wenn sie bei ihrer Mutter lebt,  nach der Summe eurer beiden Einkünfte und der entsprechenden Stufe der DDT

Vorrangige Unterhaltspflichten müssen auch vorrangig berücksichtigt werden.

Mal angenommen, du hättest nur 1600 Euro Netto und ein Kind in Schulausbildung, für das du 351 Euro zahlst, dann wärst du danach nicht mehr leistungsfähig.

Hättest du nach Zahlung des Unterhalts an dein schulpflichtiges Kind noch 1600 übeig, wärst du in Höhe von 300 Euro noch leistungsfähig.

Grundsätzlich:
Bedarf (resultierend aus der Summe der Einkünfte  BEIDER Elternteile) - volles KG - Bafög = Unterhaltsanspruch an die Eltern. Und dieser Bedarf wird anteilig von den Eltern erbracht. Verdient KM 3000 netto und du 2000, trägt sie 3/5 und du 2/5. Und du musst nicht mehr Unterhalt zahlen, als du nach deinem eigenen Nettoeinkommen verpflichtet wärst.

Eure Tochter muss euch beide auffordern Auskunft zu geben. Dann muss sie dir die Einkünfte der Mutter und der Mutter deine Einkünfte offen legen. Und sie muss Bafög beantragen. Wenn dann alle Faktoren bekannt sind, kann man rechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.09.2019 22:30
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Eure Tochter muss euch beide auffordern Auskunft zu geben. Dann muss sie dir die Einkünfte der Mutter und der Mutter deine Einkünfte offen legen. Und sie muss Bafög beantragen. Wenn dann alle Faktoren bekannt sind, kann man rechnen.

und nicht zu vergessen, sie muss auch ihre eigenen Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen legen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 10.09.2019 22:36




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und nicht zu vergessen, sie muss auch ihre eigenen Einkünfte und Vermögensverhältnisse offen legen.

Sehr richtig, und da:

... der Sachbearbeiter hat abgeraten, da die Tochter einen
Nebenjob für 450 € hat. Dieser würde dann vom Bafög abgezogen ??!! und es ergäbe praktisch eine positive 0.
Sie wäre besser dran mit dem Unterhalt.

Wird vermutlich auch dies ein Nullsummenspiel ... Da fährt sie dann vermutlich doch mit Bafög besser.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 10.09.2019 22:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Meine Tochter bekommt trotz 450 € Nebenjob den Bafög-Höchstsatz. Der Minijob wird in dieser Höhe nämlich noch nicht mit angerechnet.

Ich denke, da will dich jemand ver***

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.09.2019 22:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein. Meine Tochter bekommt trotz 450 € Nebenjob den Bafög-Höchstsatz. Der Minijob wird in dieser Höhe nämlich noch nicht mit angerechnet.

Ok, dass wusste ich nicht.
Aber beim KU wird dieser angerechnet.

Ich denke, da will dich jemand ver***

Kommt das im Unterhaltsrecht nicht regelmäßig vor?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 10.09.2019 23:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Bafög wird der Nebenjob nicht angerechnet solange dabei weniger als 5400 Euro pro Jahr verdient werden und die Voraussetzungen für das Bafög erfüllt werden.

Beim Unterhalt werden BAfög und Nebenjob angerechnet, da beides Einkommen des Kindes ist.

VG Susi

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Geschrieben : 11.09.2019 00:01
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte 2017 noch gut 3000/monatl. netto Einkünfte. Die Mutter arbeitet wie sie sagt in irgendeinem Büro. Nehmen wir
mal an für 1200 netto und die Tochter für 450 mit dem Nebenjob. Worst case? bzw. was passiert wenn sie keinen
Antrag stellen wird auf bafög, wie sie mir es gepostet hat. Es macht sie ja niemand darauf aufmerksam! Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Soll ich sie aufklären oder einfach mal abwarten und den Kopf in den Sand stecken. Sollte ich mich mit Ihr treffen? Sie steckt ja voll unter der Fuchtel der Mutter, die
mir nichts gutes will und mich als Versager in Sachen Vater beschimpft, obwohl ich immer korrekt war. Was würdet ihr mir empfehlen?
soll ich mal zu einem Anwalt oder mit Ihr vereinbaren Ihr 300 € monatlich zu überweisen, vorausgesetzt sie ist (die Mutter:-)) zufrieden ??
Es war ja nur die eine Nacht vor 23 Jahren und jetzt beschimpft sie mich obwohl sie angeblich die Pille nahm. voll krass.
LG
Sonny

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2019 11:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du teilst ihr mit, dass du bereit bist Auskunft zu geben, dass du die Einkünfte ihrer Mutter zur Berechnung der Haftungsanteile benötigst und dass sie ihre Bedürftigkeit belegen muss, bevor der Unterhaltsanspruch berechnet werden kann und dazu Bafög beantragt werden MUSS. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sie mit Bafög, Nebenjob und Kindergeld ihren Anspruch selbst deckt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 11.09.2019 11:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo,

ich würde noch ergänzen, dass du das ganze schriftlich machen solltest, um einen Nachweis zu haben, dass du an einer außergerichtlichen Lösung interessiert bist. Dank schlechter Erfahrungen bin ich ein großer Freund von Postzustellungsurkunden. Man braucht ein wenig Zeit, weil man das Schreiben dem Gerichtsvollzieher vorlegt und er sorgt für die Zustellung. Das ist gerichtsfest und du hast einen Nachweis darüber welches Schreiben zugestellt wurde. Kostet etwa 14€. Aber in den meisten Fällen wird auch ein Einschreiben reichen.

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Geschrieben : 11.09.2019 11:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) Dank schlechter Erfahrungen bin ich ein großer Freund von Postzustellungsurkunden. Man braucht ein wenig Zeit, weil man das Schreiben dem Gerichtsvollzieher vorlegt und er sorgt für die Zustellung. Das ist gerichtsfest und du hast einen Nachweis darüber welches Schreiben zugestellt wurde. Kostet etwa 14€. Aber in den meisten Fällen wird auch ein Einschreiben reichen.

Dem schließe ich mich an. Bei mir kostet das 11 Euro ... Gerichtsvollzieherverteilerstelle findet man im Internet bzw. beim Amtsgericht (des Zustellortes) kann man diese telefonisch erfragen.
Ich mach das meist so, dass ich die per Einwurfeinschreiben zum Gerichtsvollzieher schicke. Der stellt die dann zu. Ist noch nie schief gegangen. Die Gerichtsvollzieher haben auch weniger Interesse irgendwas zu verleugnen. Terminsachen kann man auch faxen bzw. persönlich vorbei bringen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 11:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ach ja, noch eine Ergänzung. Deine Tochter meinte ja auf 537€ Unterhalt gekommen zu sein. Sie verwechselt das aber mit der Bedarfstabelle eines Studenten gemäß §§12-13a Bafög. Unterhaltsrechtlich sieht das ganz anders aus.

Vielleicht sollte aber noch jemand beantworten wie es mit deinen Rentenplänen aussieht, da bei dir ja der Renteneintritt "freiwillig" ist; ich meine damit, dass es bei Selbstständigen keine Rechtspflicht gibt. Der Unterhalt wird nämlich aus den Einkünften der letzten 12 Monate berechnet. Gehst du aber mit 2000€ netto in Rente und zahlst davon noch deine private KV und berücksichtigst den Unterhalt für ein minderjähriges Kind, so bist du spätestens ab dem 21ten deiner Tochter wahrscheinlich gar nicht mehr leistungsfähig ihr gegenüber (abhängig von den Kosten der Privaten).

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 12:30
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

# Max, ich denke sie hat die DDT gegoogelt und schaute auf Unterhalt über 18. Sie ging von 1900 € Gehalt aus
und da steht 527€. Einfach oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2019 13:49




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