Unterhalt für Tocht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt für Tochter mit 20

Seite 4 / 6
 
(@maxmustermann1234)
Registriert

Oh, ok, wenn es 527 waren, dann wohl eher das. Ich hatte 537 im Kopf, das wäre halt der Bedarf nach BAFÖG.

Wie ist es eigentlich mit dem Studium: steht es in inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausbildung deiner Tochter?

Aber eins wollte ich noch loswerden, hatte bisher nur keine Zeit: Dein "Ausrutscher" hat sicher auch einen Namen und ist ein Mensch. Vielleicht solltest du deine Einstellung zu deinem Kind mal überdenken und Kontakt mit ihr aufnehmen. Einiges löst sich einvernehmlich einfacher und vielleicht findet ihr ja doch irgendwie zusammen. Denn schließlich erwarten dich vielleicht auch mal dort Enkelkinder.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 14:07
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

sie studiert ibis ?? mit einem Nebenjob hat sie ja keine Ausbildung oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2019 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe keinen Grund warum du deine Rentenpläne nicht umsetzen könntest.

Sie ist ja nicht mehr privilegiert, also gibt es die gest. Erwerbsobliegenheit mehr.

Die KM ist nun auch mit im Boot und die Tochter ist auch verpflichtet die Unterhaltslast durch Ausschöpfung von Ausbildungshilfen zu mindern.

Wenn du noch minderjährige Kinder hast gehen die in der Unterhaltskette eh vor allen anderen Personen und auch deine Frau wäre vor der Tochter zu unterhalten (auch wenn ihr zusammenlebt wird, wenn euer Einkommen unterschiedlich ist ihr Bedarf anhand eures gemeinsamen Einkommens mitermittelt)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 14:31
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo midnightwish,

ich meinte damit, dass er faktisch gegenüber seiner Tochter nicht leistungsfähig wäre, denn bei 2000€ bleibt für sie definitiv nichts mehr über. Aber der Unterhalt wird ja auf Basis des Vorjahreseinkommens berechnet, oder nicht?

Sorry, hatte nicht gelesen, dass sie Abi gemacht hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 15:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber eins wollte ich noch loswerden, hatte bisher nur keine Zeit: Dein "Ausrutscher" hat sicher auch einen Namen und ist ein Mensch. Vielleicht solltest du deine Einstellung zu deinem Kind mal überdenken und Kontakt mit ihr aufnehmen. Einiges löst sich einvernehmlich einfacher und vielleicht findet ihr ja doch irgendwie zusammen. Denn schließlich erwarten dich vielleicht auch mal dort Enkelkinder.

Deine Sichtweise, aber keine gültige, nur weil man sich auf der "moralisch richtigen Seite" erwähnt.

Wenn ein Kind aufgrund der Entscheidung einer KM entstanden ist, dann man als Vater nicht an der Erziehung beteiligt wird und nur als Zahlesel zur Verfügung steht, dann sehe ich es als gerechtfertigt an, dass man das maximale an geringen Zahlungen herausholt, was nur irgendwie geht. Die Tochter hat selber die Möglichkeit sich mit dem Vater zu unterhalten, sie entscheidet sich aber zur Maximallösung und Kommunikation über die KM.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 15:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Kasper,

die Tochter hat ihn doch angeschrieben (schreibt er). Ob die Tochter der Wunsch der Mutter oder einfach ungeplant war, kann keiner sagen. Meine Partnerin hat auch ein Kind mit jemandem vom dem sie sicher keins wollte, aber so ist das halt manchmal. Und die Kleine da hinzubringen, wo sie jetzt ist, war für sie wesentlich schwerer als für ihn, sowohl mit der Betreuung als auch finanziell. Es gehören halt auch zwei dazu.

Ich konnte dem Text nicht entnehmen, warum sich nicht an der Erziehung beteiligt wurde: wollte die Mutter nicht oder hat der Vater sich nicht bemüht?

Und selbst wenn das Kind so entstanden ist, würde ich trotzdem den Versuch unternehmen mit dem Kind Kontakt aufzunehmen und ihr meine Sichtweise schildern. Vergiss nicht, dass solche Kinder gerne von der Mutter indoktriniert werden. Das Kind hört immer, dass der Vater sich nicht interessiert, hat aber keine Möglichkeit zu merken, was hinter den Kulissen abläuft. Wenn sie dann nicht will, dann geht es wirklich nur noch um Ansprüche und dann sehe ich es auch als legitim an so wenig zu zahlen wie rechtlich zulässig ist: wer mehr haben will, der muss halt die Kommunikation aufnehmen. Aber wenn sie dann doch Kontakt will: der Unterhalt fließt ihr selbst zu und nicht der Mutter. Wenn sie dadurch nicht nebenbei arbeiten müsste, wäre das ein echter Mehrwert für sie.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 15:37
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Genau Kasper, da bin ich voll deiner Meinung 100 pro in allem!!. Wie schon mal erwähnt wohne ich 350 km entfernt und habe hier ein tolle Familie.
Das ich damals besoffen auf die Babyfalle reingefallen bin, ist meine Schuld und ich halte es meiner angeblichen Tochter nicht vor.
Im Gegenteil, ich habe versucht korrekt zusein und auch mich mit ihr zu treffen, wenn ich mal da war. Sie hatte aber immer was vor und war beim
einzigen Treffen vor 4 Jahren sehr einsilbig und an einer Beziehung nicht interessiert. (indoktriniert)
Im Hintergrund natürlich immer die keifende Mutter die meint ich müßte meinen Verpflichtungen, wie sie auch,  nachkommen und
meinen Anteil bezahlen. "Schließlich wäre es auch MEINE Tochter" genauso wie meine Söhne.

Im Brief von meiner Tochter steht da ganz einfach drin, dass sie ab September 2019 Anspruch auf 527 € Unterhalt hat und
ich möchte das Geld bitte am 15. September überweisen, wie auch die folgenden Monate und Jahre. s. oben
Anhand meiner oben angegebenen Zahlen wollte ich von der community mal wissen ob
das so seine Richtigkeit hat. 735 € - Kindergeld 208 - nicht beantragtes Bafög dann Quotelung. Ich wollte mal die fragen die sich auskennen
was hier zu tun ist mit meinen noch guten Einnahmen 2017 von 3000€/monatl.. Ich will nicht noch einen Fehler machen und auch nicht als
Zahldepp ein Leben lang dastehen, wenn kein Anspruch sich ergibt. Enkelchen hin  oder her 🙂
Ich brauche eine sinnvolle und auch korrekte Strategie für dieses Problem.
Ich habe sie nun erstmal angeschrieben ob sie sich nächste Woche mit mir treffen will und warte auf Antwort # Max
sicher auch ein guter Weg dem ich nicht im Wege stehe.
Sie kann ja nichts dafür.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2019 16:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vergiss nicht, dass solche Kinder gerne von der Mutter indoktriniert werden. Das Kind hört immer, dass der Vater sich nicht interessiert, hat aber keine Möglichkeit zu merken, was hinter den Kulissen abläuft.

Ein billiges Argument, warum ein Kind sich zu einem Elternteil wie sau benehmen darf.
Ich akzeptiere Deine Ansicht, dass man als Elternteil (Vater) dadrüber stehen sollte und soooo viel Verständnis aufbringen muss. Meine Ansicht ist es nicht. Auch ein Kind ist für sein Verhalten Verantwortung, im steigenden Maße wie das Alter steigt. Und von einem Ü18 Kind kann erwartet werden, dass es sich Gedanken macht, oder aber halt damit rechned, dass es auf Widerstände trifft, wenn es einen Elternteil nur als Zahlinstrument ansieht.
Ich habe mir geschworen, dass meine Kinder, die sich gegen mich stellen, jeden Cent den sie von mir haben wollen, per Gericht einklagen müssen. Die bekomme genau nur das, was Ihnen zusteht. Und mit 65 geht ich in eine betreute Wohneinrichtung und fordere von Ihnen Unterhalt.

Jedem das Seine.
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 16:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Sony,

ich wollte es nur anregen. Ich persönlich habe meinen Vater erst mit Anfang 20 kennen gelernt, es gab aber auch nie Forderungen nach Unterhalt von mir. Es ist halt schwer sich in die Situation anderer rein zu versetzen. Man kann nur das Angebot machen, annehmen muss sie es selbst.

An Kasper gerichtet würde ich sagen, dass es einen Unterschied macht, ob eine Mutter im Namen des Kindes eine Klage erhebt oder ob ein Kind mit 18 denselben Weg geht oder auf ein Angebot zum Gespräch eingeht. Und die jahrelange Beeinflussung einer Mutter gegen den Vater ist schwer zu überwinden, auch mit 18. Ich habe aber nicht gesagt, dass man für alles Verständnis haben muss. Wenn mein Kind mich mal verklagen sollte, so wäre auch bei mir Schluss mit lustig: man verklagt sich nicht bei einer funktionierenden Beziehung. Aber bisher hat das Kind nichts anderes getan als um Unterhalt zu bitten.

Wenn kein Wunsch nach Kontakt besteht, dann ist das halt so, dann gibt es auch nur das, was man zahlen muss. Trotzdem kann das Kind nichts dafür, wie es gezeugt wurde und deshalb finde ich die abwertende Bezeichnung "mein Ausrutscher" an der Stelle unangebracht. Ich weiß nicht, wie eure vergangenen Jahre gelaufen sind, aber wahrscheinlich war es für dein Kind auch nicht rosig, wenn du ihr erklärst, dass sie Produkt einer Babyfalle war und es deswegen keinen regelmäßigen Umgang gab (jetzt mal ganz verkürzt dargestellt).

Ich will doch einfach nur sagen: versucht mal miteinander zu reden, sachlich und in Ruhe. Vielleicht hilft es ja...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 17:43
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Dann bemüh doch mal einen bafögrechner.
Wenn ich bei dir von 50.000 brutto ausgehe und bei der Mutter von 30000 kommt ein Bafög satt von 300 € raus.
Und mit Kindergeld und MiniJob ist die Tochter nicht mehr bedürftig.

Insofern darauf bestehen, dass ein bafög-antrag gestellt wird. Und mitteilen, dass  du von 300 € Bafög ausgehst. Dazu das komplette Kindergeld sowie der Minijob würden dazu führen dass sie ihren Bedarf selbst decken kann.
Sollte dies nicht der Fall sein, so mögen sie bitte den Bafög Bescheid sowie ihre Einkünfte und die uUnterlagen der Mutter vorlegen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 18:05




(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sonny
Als erstes würde ich die Tochter darauf aufmerksam machen, das sie verpflichtet ist Bafög zu beantragen und das Du gerne bereit bist das Formular 3 auszufüllen. Wenn Du dieses ausfüllst nimmst Du zwar die Zahlen von 2017, aber füllst auch gleichzeitig den Aktualiesierungsantrag mit den aktuellen Zahlen aus. Als Studentin hat Deine Tochter Anspruch auf 735€ -204 € KG - Bafög- 450 € Job und da denke ich nicht das noch ein Unterhaltsanspruch zumal ja noch andere Unterhaltsberechtigte da sind. So weit ich weiß, soll das Bafög auch ab nächsten Jahr auf etwas über 800 € erhöht( ob  das schon durch den Bundestag ist weiß ich nicht) werden.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 18:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sonny!
ganz ehrlich: bevor ich weiter meine angebliche Tochter sponsore würde ich erst mal wissen wollen, ob sie tats. meine biologische  Tochter ist.
KM hat damals den VS-Test verweigert mir Rücksicht auf Seelenzustand Tochter; ich denke das Mädel ist mittlerweile alt genug, selbst zu entscheiden, ob hier endgültig Gewissheit herbei geführt wird oder nicht.
Insofern sähe ich folgende Vorgehensweise:
1. Feststellung der Vaterschaft, wenn positiv
2. Prüfung, ob KU-Anspruch gerechtfertigt und wenn ja, in welcher Höhe.
3. Ermittlung der von BEIDEN Eltern zu leistende KU-Anteile.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 18:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Höchstsatz ist bereits auf 853 erhöht worden und wird 2020 nochmal auf 861 erhöht werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 18:57
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Als Studentin hat Deine Tochter Anspruch auf 735€

@Sonny, das stimmt so nicht, wurde im laufe des Threads aber schon erklärt.

Solange die Tochter bei einem ET wohnt wird der Anspruch aus dem addierten Einkommen der Eltern bestimmt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 19:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

1. Unterhaltsbedarf klären: Wohnt sie noch zu Hause oder nicht. Daraus ergibt sich dann der Unterhaltsanspruch insgesamt. Wohnt sie nicht zu Hause dann ist der Unterhaltsbedarf z.Z. 735 Euro.
2. BAfög ist  zu beantragen, Nebenjob ist anzugeben. BAfög + Einkommen aus dem Nebenjob reduzieren den Unterhaltsbedarf.
2a) Normalerweise ist beim BAfög der Steuerbescheid des vorvor letzten Jahres (als diese Jahr, der von 2017) zu berücksichtigen. Wenn Du aber in Rente gehst ist Dein Einkommen wesentlicher geringer und das sollte dann auch beim BAfög berücksichtigt werden. Mit dem BAfög-Amt sollte geklärt werden, was da zu tun ist.
3. Damit der Unterhalt gequotelt werden kann ist Deine Tochter verpflichtet auch eine Einkommensauskunft der Mutter einzuholen und Dir (zur Kontrolle ob richtig gerechnet wurde) zugänglich zu machen.
4. Dein Selbstbehalt beträgt 1300 Euro gegenüber Deiner Tochter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 19:21
(@sonny)
Schon was gesagt Registriert

Danke Anna Sohia und danke Susi, genau das wollte ich wissen. Eine Frage noch...
Was ändert sich denn an dem Betrag 765 € o. 851, wenn die Tochter mit Ihrer Mutter zusammen wohnt?
Theoretisch müßte der Anspruch ja geringer ausfallen oder ?
Wenn nun, wie schon gerechnet die Eltern zusammen 70.000 brutto verdienen wie hoch
ist dann der anzunehmene Anspruch und stimmt dann die Rechnung noch AnnaSophia?
Muss ich da wieder in die DDT schauen? Oder stimmen die Zahlen noch
Was ist, wenn sie Bafög einfach verweigert und Ihren kleinen Nebenjob einfach aufgibt? Viele kleine
Stolperfallen. Immerhin habe ich langsam den Überblick und kann mich wehren. Danke euch! Vielleicht fällt noch jemand was ein
zu meinem weiteren Vorgehen. Stand der Dinge ist aktuell, dass ich am und ab 15. September 527 €
und dann monatlich und Folgejahre bis sie fertig ist bezahlen soll.

#Marco den gleichen Gedanken hatte ich auch. die Tochter muss nur einwilligen was ich nicht glaube.
Ich hatte auch vor diesen Test so ein wenig als Druckmittel einzusetzen. Mal sehen wie sie reagiert.

# Max natürlich habe auch ich mir Gedanken gemacht über Moral und ob ich nun ein schlechtes Gewissen haben muss.
Die KM meint ja ich hätte" als Vater voll versagt" und könnte ihr wenigstens eins gute Ausbildung zukommen lassen.
Aber der Fisch ist nun geputzt denke ich und man kann mir kein schlechtes Gewissen mehr einreden, weil ich mich nicht
um "meine" Tochter gekümmert habe. Letztendlich bin ich nicht der Vater, höchstens der Erzeuger.
Enkelchen oder nicht
Mal sehen ob sie nächste Woche sich mit mir trifft.
LG Sonny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2019 22:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie noch bei Mama lebt, dann richtet sich er Bedarf nach Altersstufe 4 der DDT und dem Gesamteinkommen beider Elternteile (Stufe bzw. %-Satz)

Was heißt Enkelchen hin oder her?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2019 22:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sonny,

Inzwischen ist sie 22 und schreibt freundlich, dass sie ab September 2019 nun doch studieren geht. Sie möchte mich darauf hinweisen, dass sie ab sofort wieder Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser liege laut Ihren Unterlagen bei 527 € monatlich laut Düsseldorf Tabelle,

zu meinem weiteren Vorgehen. Stand der Dinge ist aktuell, dass ich am und ab 15. September 527 € und dann monatlich und Folgejahre bis sie fertig ist bezahlen soll.

Die Forderung deiner Tochter in Höhe von 527 Euro beweist zunächst einmal nur, dass das Frollein die Düsseldorfer Tabelle bis hierhin noch nicht einmal ansatzweise verstanden hat. Na gut, das kann man ihr kaum übelnehmen, das ganze Unterhaltsrecht ist strubbelig ohne Ende 😉

Jedenfalls: In der Düsseldorfer Tabelle kommt ein Betrag von 527 Euro an genau einer Stelle vor, nämlich auf Seite 1 in der Spalte für die Altersgruppe ab 18 Jahren (korrekt), in der Zeile für ein bereinigtes Einkommen von 1.900 Euro oder weniger (nicht korrekt, dein Einkommen ist höher, aber da hat sie sich dann zu ihren eigenen Ungunsten vertan, oder sie wollte dich nicht nach deinem Einkommen fragen).

Der wesentliche Punkt ist aber: Die Beträge, die auf Seite 1 gelistet sind, das sind die reinen Tabellenbeträge für den Unterhaltsbedarf, und davon ist allemal das Kindergeld abzuziehen. Siehe dazu auch die Beträge, die in der Düsseldorfer Tabelle auf Seite 6 unten aufgeführt sind. Diese 527 Euro überweist du also bitte auf gar keinen Fall!

Was ist, wenn sie Bafög einfach verweigert und Ihren kleinen Nebenjob einfach aufgibt? Viele kleine Stolperfallen.

Yo, viele kleine und einige große Stolperfallen.

Was ihren Nebenjob betrifft, den kann sie allerdings an den Nagel hängen, ohne dass man ihr einen Strick daraus drehen könnte. Studium gilt unterhaltsrechtlich i.d.R. als eine vollzeitausfüllende Beschäftigung.

Was Bafög betrifft, da kommt sie nicht drum herum, denn wie hier bereits mehrfach gesagt wurde, für Studenten ist Bafög vorrangig vor den Unterhaltsforderungen zu beantragen. Weigert sie sich, dann schätzt du mit Hilfe eines Bafög-Rechners "großzügig" ab, wie viel Geld ihr aus der Bafög-Kasse zustehen würde, und kürzt den Unterhalt entsprechend. Anschließend ist es ihr Problem zu beweisen, dass sie so viel Bafög aber gar nicht bekommen würde.    

Was ändert sich denn an dem Betrag 765 € o. 851, wenn die Tochter mit Ihrer Mutter zusammen wohnt? (...) Wenn nun, wie schon gerechnet die Eltern zusammen 70.000 brutto verdienen (...). Muss ich da wieder in die DDT schauen?

Für die Unterhaltsberechnung ist das Brutto-Einkommen von untergeordneter Bedeutung, es kommt auf das Netto-Einkommen an und das wird auch noch um ein paar Posten bereinigt, d.h. nach unten korrigiert (z.B. können berufsbedingte Kosten sowie zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden).

Der für dich ungünstigste Fall besteht darin, dass deine Tochter (a) den Nebenjob schmeißt und sie (b) aus welchen Gründen auch immer doch nicht für Bafög in Frage kommt. Für diesen Fall nehme ich jetzt mal das hier als Ausgangspunkt:

Ich hatte 2017 noch gut 3000/monatl. netto Einkünfte. Die Mutter arbeitet wie sie sagt in irgendeinem Büro. Nehmen wir mal an für 1200 netto (...)

Ich rechne bei beiden Einkommen mal pauschal mit einer Bereinigung um 5%, dann sind das bei dir 2.850 Euro und bei der Mutter 1.140 Euro als bereinigtes Einkommen, in Summe also 3.990 Euro.

Wenn die junge Dame noch bei Muttern wohnt, dann werden eigentlich die beiden Einkommen von Vater und Mutter addiert, der Unterhaltsbedarf in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen, und dieser Betrag wird dann anteilig nach Einkommen zwischen Vater und Mutter aufgeteilt. Allerdings, dafür werden nicht einfach die beiden Einkommen ins Verhältnis gesetzt (d.h. es wird eben nicht gesagt, dass deine 2.850 Euro ca. 71,4% und die 1.140 Euro der Mutter ca. 28,6% des addierten Einkommens ist, und der Unterhalt dann anhand dieser Prozentzahlen zwischen euch aufgeteilt wird), sondern jeder kann vorab einen "Freibetrag" abziehen, den sogenannten "angemessenen Selbstbehalt", und der beträgt 1.200 Euro - und das bedeutet im Klartext, dass der mütterliche Anteil in diesem Fall exakt Null Prozent beträgt!

Diesen Teil der Berechnung können wir uns also sparen, der wird erst relevant, wenn die Mutter deutlich mehr als 1.200 Euro netto nach Hause bringt. Für dich gilt hier die Regelung, dass du nicht mehr zu zahlen brauchst, als wenn die Mutter gar kein Einkommen hätte, also ignorieren wir das Einkommen der Mutter und rechnen nur mit deinem bereinigten Einkommen von 2.850 Euro weiter.

In der Düsseldorfer Tabelle findest du dieses Einkommen in Zeile 4, also ein Tabellenbetrag von 607 Euro (Seite 1 der DT) bzw. nach Abzug des Kindergeldes ein Zahlbetrag von 403 Euro (Seite 6 der DT).

Nun hast du aber außer dieser Tochter noch zwei Söhne, die ebenfalls studieren und unterhaltsberechtigt sind, richtig? Dann bist du insgesamt drei Personen unterhaltspflichtig, und deshalb schaust du in der Düsseldorfer Tabelle mal auf Seite 1 in Anmerkung 1:

Die Tabelle (...) weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte (...). Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

Im Klartext heißt das: Hättest du zwei Unterhaltsberechtigte, dann bliebe es für dich bei Zeile 4. Da du aber mehr als zwei Unterhaltsberechtigte hast, gewährt die Düsseldorfer Tabelle dir einen kleinen Abschlag. Bei drei Unterhaltsberechtigten ist es üblicherweise eine Zeile niedriger, bei dir somit Zeile 3. Und das wäre dann ein Tabellenbetrag von 580 Euro, bzw. ein Zahlbetrag von 376 Euro. Also deutlich weniger als die 527 Euro, die das Frollein gerne hätte (und die sich sich somit in den Wind schreiben kann).

Wohlgemerkt: Diese 376 Euro habe ich keineswegs aggressiv "schöngerechnet". Die erste Annahme zu deinen Ungunsten war ja, dass deine Tochter ihren 450-Euro-Job hinwirft. Die zweite Annahme war, dass ihr aus irgendwelchen Gründen kein Bafög zusteht. Die dritte Annahme war, dass bei Muttern effektiv nichts zu holen ist, und du folglich der alleinige Zahldepp bist. Und die vierte Annahme ist, dass wir dein Netto-Einkommen nur um 5% bereinigen können - bei vielen Oberlandesgerichten gibt's diese 5% bereits pauschal für berufsbedingte Kosten, zusätzliche Altersvorsorge könntest du dann noch außerdem abziehen, und vielleicht sind deine tatsächlichen berufsbedingten Kosten sogar höher als diese 5%. Die nächstniedrigere Zeile der Düsseldorfer Tabelle wäre bei 2.700 Euro erreicht - wenn von deinen 3.000 Euro also statt 150 Euro sogar 300 Euro als abzugsfähige Posten anrechenbar wären, dann ginge es nochmal eine Zeile nach unten, d.h. im Endergebnis dann Zeile 2 statt Zeile 3. Und sobald du im Ruhestand bist, wird sowieso nochmal neu gerechnet!

Achtung, ein Hinweis noch hinsichtlich einer Sache, die deine Unterhaltspflicht doch wieder etwas in die Höhe treiben könnte: Wenn deine Tochter nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung familienmitversichert ist, dann werden ihre Krankenversicherungsbeiträge auf den regulären Unterhaltsbedarf noch draufgeschlagen; ebenso eventuelle Studiengebühren. Siehe dazu Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 9 auf Seite 2.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2019 00:34
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

, den sogenannten "angemessenen Selbstbehalt", und der beträgt 1.200 Euro

ich möchte nicht als Klugscheisser dastehen, aber es werden ihm immer wieder falsche Zahlen mit auf den Weg gegeben so wie hier, der angemessene SB gegenüber volljährigen beträgt 1300,-€ und nicht 1200,-€

@ Sonny,

ich würde deine Tochter dazu auffordern eine korrekte Unterhaltsforderung zu erstellen.
Die dazu nötigen Unterlagen von dir wirst du ihr zur Verfügung stellen.

Mit der Berechnung der Unterhaltsforderung erwartest du dann alle Unterlagen ( Bafögbescheid, Einkommen KM, eigenes Einkommen und Nachweise über Vermögen) um die Berechnung zu prüfen.

Das für den Bafögantrag benötigte Formblatt 3, gibt es im I-Net als Download(am PC ausfüllbar), würde ich ihr im Brief direkt mitschicken incl. der benötigten Steuerbescheide. Sollte sich dein Einkommen seit 2017 nach unten verändert haben lege auch direkt einen Anpassungsantrag incl. neuem Steuerbescheid bei.

Die KM ist für dich als Ansprechperson nicht mehr relevant und kann ignoriert werden. Sollte sie ihre Daten nicht offen legen muss sich die Tochter damit rumschlagen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2019 10:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen, ich habe noch einige Anmerkungen:

- Bei 450€-Jobs von Studenten werden häufig 100€ pauschal vom Einkommen abgezgogen.

- Sony hat Wohneigentum in nicht unerheblichen Maße. Die Mieten, die du erzielst werden (abzgl. Zinsen, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung) deinem Einkommen zugeschlagen. Bewohnst du die Immobilie selbst, wird die eine fiktive Miete angerechet (sog. Wohnwert). Das ist in der heutigen Zinswelt nicht gerade wenig. Von daher wäre es relevant zu erklären wie deine gesamte Vermögenssituation aussieht, denn dazu gehört auch dein Immobilienbesitz, die zugehörige Finanzierung aufgeteilt nach Zins und Tilgung und sonstige Aufwendungen für diese...

- Mit der Nicht-Feststellung der Vaterschaft würde ich nicht drohen, denn du hast kein Recht dazu einen Vaterschaftstest zu verlangen, den kann sie allemal freiwillig anbieten. Ohne ihre Zustimmung kannst du auch keine Vaterschaftsanfechtungsklage führen, die muss nämlich spätestens 2 Jahre nach Bekanntwerden von Gründen angestrengt werden. Du weißt wahrscheinlich selbst, dass es unklug war die Vaterschaft einfach so anzuerkennen ohne die Frau zu kennen. Aber nach 20 Jahren mit dem Argument zu drohen funktioniert rechtlich leider nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2019 11:29




Seite 4 / 6