(...)die muss nämlich spätestens 2 Jahre nach Bekanntwerden von Gründen angestrengt werden. Du weißt wahrscheinlich selbst, dass es unklug war die Vaterschaft einfach so anzuerkennen ohne die Frau zu kennen. Aber nach 20 Jahren mit dem Argument zu drohen funktioniert rechtlich leider nicht.
Jein.
Er kann 20 Jahre davon ausgegangen sein, dass er der Vater ist. Nun hat die KM in einem Wutanfall geäußert, dass er garnicht der Vater ist, sie das Geld aber die ganzen Jahre gerne genommen hat. Das haben auch XY und YZ gehört ... unter diesen Umständen möchte er die Vaterschaft klären. Schon gibt es keine zwei Jahresfrist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Herzlichen Dank Machalit für den sehr ausführlichen, verständlichen Beitrag der sehr hilfreich ist.
Ich habe ihn mir 3 mal durchgelesen und verstehe langsam um was es wirklich geht und das es freilich
Ecken und Kanten und verschieden Sichtweisen gibt.
#Max
die Sache ist insgesamt, wie ich bemerke natürlich komplexer als erwartet. Da ich nie Rentenversicherung bezahlt
habe, deswegen auch keine bekomme, hatte ich die Idee mir die Rente mit Immobilien zu finanzieren.
Im Oktober bezahle ich die letzte Rate mit 10.000 € und bin zu meinem 65. praktisch schuldenfrei.
Danach lebe ich, sollte ich nichts mehr arbeiten, von diesen 2000 Einnahmen brutto. Das reicht schon. Ich kann mir nicht
vorstellen, das man mir diese kleine Rente streitig machen kann mit Immobilienbesitz.
Die Sache mit dem Vaterschaftstest beabsichitge ich nur, um mir auch sicher zu sein für "meine" Tochter zu bezahlen.
Ich drohe ja nicht und will nur Gewissheit. Ja, es war dumm damals, aber ich hatte ja auch familiäre Gründe.
Das gleiche Gefühl hatte ich vor 6,7 Jahren wo mir der Test leider verweigert wurde was mich dann etwas
stutzig gemacht hat. Wenn ich nun wirklich der Vater bin, gehe ich dann ganz anders an die Sache heran.
Wenn nicht, gibt es natürlich auch Konsequenzen, die die Tochter nicht riskieren wird.
LG
Sonny
Hallo Sony und Kasper,
bloße Vermutungen, dass die Vaterschaft falsch ist reichen nicht für eine Vaterschaftsanfechtung, in Kaspers Beispiel könnte die Mutter dem widersprechen oder behaupten, dass sie in Wut gelogen hat. Dann gibt es keinen Grund mehr. Ich würde sogar Geld drauf setzen, dass du die Vaterschaft nicht mehr angefochten bekommst, wenn die Tochter nicht mitspielen möchte. Der einzige Glückskeks, der noch möglich wäre: wenn du die Blutgruppe deiner Tochter und deiner Ex kennst, könnte sich, falls du nicht der Vater bist, eine mögliche Konstellation ergeben. Aber wie gesagt: ist eher ein Glückskeks.
Zu deinen Einnahmen: du hast 2000€ Mieteinnahmen, aber wo wohnst du selbst? Zahlst du Miete? Wie sieht es mit deiner privaten Krankenversicherung aus, was kostet die? Ab 60 ist ja schon der gesetzliche Zuschlag weggefallen, ab Renteneintritt nochmal die Absicherung von Krankentagegeld, aber das ist ja nicht so viel Beitrag.
Jein.
Er kann 20 Jahre davon ausgegangen sein, dass er der Vater ist. Nun hat die KM in einem Wutanfall geäußert, dass er garnicht der Vater ist, sie das Geld aber die ganzen Jahre gerne genommen hat. Das haben auch XY und YZ gehört ... unter diesen Umständen möchte er die Vaterschaft klären. Schon gibt es keine zwei Jahresfrist.
Gruß
Kasper
naja die 2- Jahresfrist gibt es schon. Die fängt halt nur erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem der "vermeintliche" Vater Kenntnis von dem Umstand hat (Aussage der KM im Wutanfall) nicht der biologische Vater zu sein ...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
naja die 2- Jahresfrist gibt es schon. Die fängt halt nur erst ab dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem der
"vermeintliche" Vater Kenntnis von dem Umstand hat (Aussage der KM im Wutanfall) nicht der biologische Vater zu sein ...
Das wollte ich damit aussagen ....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Max, hallo Kasper, hallo Kakadu,
die Diskussion um die mögliche Anfechtung der Vaterschaft macht hier in der Unterhaltsfrage keinen Sinn. Der TO ist schon verunsichert genug und sollte erst die Unterhaltsangelegenheit klären.
@ Sonny,
vor dem Hintergrund das du wohl mehrere Mietobjekte dein Eigentum nennst solltest du dir aber schon darüber im klaren sein das deine evtuelle "nicht"Tochter rechtlich deinen Kindern gleichgestellt ist und dich somit auch beerben würde.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
der Einwand mit dem Erbe macht durchaus Sinn. Ggf. wäre hier ein Gang zum Notar mit dem Ziel der Verschenkung an die Kinder unter Eintragung eines Nießbrauchrechts sinnvoll?!
Max, diese Idee hatte ich auch schon. Wird wohl auch so werden, wenn ich noch ein Weilchen lebe. Wenn sie nun meine Tochter
ist, hat sie nun einmal auch ein Recht auf ein bißchen Erbe. Deshalb ja auch die Idee mit dem Test und
wie erwähnt mit den Konsequenzen. Ich denke, ich kann den Test gut verkaufen und bin vorbereitet!
Sturkopp hat da schon recht. Erst ist der Unterhalt wichtig, der Rest macht noch keinen richtigen Sinn. Das könnte
dann die nächste Problematik sein mit der ich mich aber noch nicht beschäftigen will. Noch lebe ich.
Leider hat die Tochter auf meinen Vorschlag sich Montag oder Dienstag mit mir zu treffen noch nicht geantwortet, obwohl sie
es gelesen hat. Sie wird wohl noch mit der KM beraten ob es für sie Sinn macht. Ihr seht, guter Wille ist da nicht angebracht
es gab immer Ausreden sich nicht zu treffen und die KM konnte ja nichts dafür wenn die To nicht will.
Irgendwann wird sie es tun, wenn ich nichts überweise denke ich, oder die Mutter textet mich wieder zu
mit Beleidigungen und Vorwürfen. Mal abwarten
LG
Sonny
Was das Erbe angeht. Da sollte eine gute Beratung stattfinden. U.U. steht ihr ja immer zumindest der Pflichtteil zu. Und da gibt es Spitzfindigkeiten, wenn andere Kinder bereits Immobilien bekommen haben, aber ein Nießbrauch besteht, kann die 10-Jahresfrist gehemmt sein und der Pflichtteil dann sich doch auf den Immobilienwert erstrecken..
Dann lieber die Häuser an die Kinder verkaufen und sich ne Art Rente von ihnen zahlen lassen oder so
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Mutter würde ich ja auf allen Kommunikationswegen blockieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen,
jetzt auch mal mein Senf.
Auch ich würde die Mutter auf allen Wegen komplett abschalten. Kommunikation findet nur mit Deiner "Tochter" statt.
Wegen einer Vaterschaft würde ich die hier angesprochenen Wege gehen. Wenn Sie keine Unterlagen beibringt, gibt es keinen Unterhalt.
Im Gegensatz zu manch anderen finde ich nämlich, dass sie (unabhängig einer Beeinflussung der Mutter) mit 21 den Vater anhören sollte.
So Sprüche wie er/sie hatte eine schwierige Kindheit und deswegen darf die Strafe nur milde ausfallen kotzen mich nämlich an.
Grüße
Hallo Sony,
falls du es überlesen hast: oben schrieb ich bereits, dass du, falls du in der Rente mietfrei in deiner eigenen Immobilie lebst, den WOhnvorteil zu deinen 2000€ Mieteinnahmen addieren musst.
Wie andere schon erwähnt haben: es gibt bei Übertragungen auf potenzielle Erben einige Fallstricke, also mach es lieber heute als morgen, denn heute mag es dir gut gehen, aber kannst du deine Hand dafür ins Feuer legen, dass es in 10 Jahren auch noch so ist?
Der Einwand ist richtig, mit dem Nießbrauch kommt man rechtlich nicht um den Pflichtteil rum, aber man kann den Wert der Immobilie drastisch reduzieren, zumindest wenn du deiner Frau weit genug vertraust, dass eure Ehe bis zu deinem Tod hält. Wenn ihr euer Grundstück und Haus beide zur Hälfte besitzt, dann kannst du deiner Frau zu Lebzeiten ein Nießbrauchsrecht am Grundstück (und ggf. auch Haus) einräumen. Anschließend setzt du sie als Alleinerbin ein (Berliner Testament mit Pflichtteilsregelung, sodass deine anderen Kinder einen Anreiz haben bei deinem Tod nichts zu fordern). Wenn nun deine Tochter aus erster Ehe auf ihren Pflichtteil besteht, so wird der Wert des Grundstücks und ggf. auch Gebäudes nicht objektiv angesetzt, sondern es wird berücksichtigt, dass es mit einem Nießbrauchsrecht eines fremden Dritten belegt ist. Damit ist die Erbmasse deutlich weniger Wert.
Ich Wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben mit dem Test und deinen "Konsequenzen", aber mir fällt kein Grund ein, warum sie den machen sollte. Den ihr zustehenden Unterhalt kann sie im Zweifel einklagen, wenn die ihr mehr anbietest ist fraglich, ob sie den Kuhhandel im Zweifel nicht durchschaut, denn sie wird wissen, ob sie deine Tochter ist (durch die Mutter).
ich hatte mal 1996 an meinem Geburtstag betrunken einen one-night-stand und bin da wohl in eine
Babyfalle getappt. Mit der Mutter wurde ich ich dann einig mit dem Unterhalt.
Sie lebt wahrscheinlich von Harz IV und hat noch eine uneheliche Tochter mit 17.
So so, durch die Mutter weiß sie also wessen Tochter sie ist??
Servus!
So so, durch die Mutter weiß sie also wessen Tochter sie ist??
Hier muss ich meinen Vorrednern recht geben:
Letztendlich ist es egal, da der TO meines Wissens die Vaterschaft mit allen daraus resultierenden vor allem Pflichten anerkannt hat.
Aus dieser Nummer kommt er nur schwer -wenn überhaupt- raus; insofern ist zur Klärung der VS viel Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick erforderlich.
Mit Drohung, Erpressung und dergl. wird der TO diesbzügl. nix erreichen...ergo bleibt nur ein "klärendes" Gespräch mit Tochter und hoffen, dass diese an der Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft ebenfalls interessiert ist
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Tja Marco,
bei so einer Aussage solltest Du mal über den 2ten Satz Deiner Signatur nachdenken.
Möglicherweise muss der ein wenig relativiert werden?
So so, durch die Mutter weiß sie also wessen Tochter sie ist??
Ich meinte damit, dass sie weiß, ob er sicher der Vater ist (Mutter sagt ihr, es gab nur den Einen) oder ob eben Zweifel bestehen. Wenn Zweifel bestehen wird sie einem Test sicher nicht zustimmen, solange sie Unterhalt haben will.
Im Grunde auch egal.
Tatsache ist, die "Tochter" will was und hat zur ordentlichen Berechnung auch was zu liefern.
Richtig Pegasus, eigentlich egal, die Tochter will was und muss erst mal liefern. Ich warte hier erst einmal ab
und schaue, ob sie sich überhaupt auf mein Angebot sich mit mir zu treffen, einläßt. Wenn es dann zur Sache geht
wechsle ich in den Schriftverkehr. Die KM werde ich in Zukunft einfach wegdrücken oder blockieren.
Ansonst hat Marco schon recht. Ich verlasse mich auch ein wenig
auf mein Verhandlungsgeschick, die Logik und mein Feingefühl. Einfach mal schauen was eine Frau mit
22 so von sich gibt und mit welcher Argumentation sie alles untermauert und wieso sie noch mit Mama lebt.
Ich bin gespannt ob sie mit mir redet.
Ihre kleine Schwester ist mit 18 ausgezogen. Alles in allem gehe ich gestärkt in diesen battle und bedanke mich
nochmal bei der community für die aktive Teilnahme und die fachlichen Beiträge. Daumen hoch!!
Max ich habe es nicht überlesen und weiß, das es so ist. Als ich eine Zeit den Unterhalt bar bezahlt habe, hat die KM
dem Sozialamt mal geschrieben sie hätte nichts bekommen weil sie dadurch mehr Geld bekam.
Natürlich wollte das Amt das Geld von mir zurück und ich wurde durchleuchtet wieviel ich dem Amt nachbezahlen muss. Da war das
auch so und ich habe auf dem Amt noch gelacht und mit der Mitarbeiterin gescherzt. Sie war auf meiner Seite und
hat mir sehr geholfen damals. Seitdem überweise ich 🙂
mal sehen wie es weitergeht.
LG
Sonny
Hallo liebe Kenner der Szene,
wie schon erwähnt hatte ich nun doch noch die Gelegenheit zu einer Tasse Kaffee mit
meiner "Tochter". Sie hatte sich wohl nur darauf eingelassen wegen dem Bedarf an Unterhalt.
Ansonst bin ich ein Fremder der bezahlen soll, wie es das Recht sagt. Etwaige Unstimmigkeiten
sollte ich mit Ihrer Mutter klären und gehen sie nichts an. Einleuchtent!
Nach einigen menschlichen und sachlichen Vorträgen, machte ich Ihr das Angebot, sie
weiterhin mit eine paar Euros zu unterstützen. Dafür wäre für mich aber nötig zu wissen, ob sie nun
wirklich meine Tochter wäre, was für mich in letzter Zeit sehr fraglich wäre, weil nun auch
ihr Geburtstermin um 10 Tagen nicht mit der Zeugung übereinstimmt !
Etwas überrumpelt gab sie mir eine DNA-Probe zur Kontrolle.
Das Einverständnis zur Prüfung wollte sie mir aber nun nicht unterschreiben und verlangte im Gegenzug
etwas schüchtern eine DNA-Probe von mir. Alles andere war im Café in der kurzen Zeit nicht möglich.
Tja, trotzdem zufrieden verließ ich den Ort mit der Speichelprobe in der Hand und nun versuche ich schon seit einigen Tagen
hier zuhause jemand zu finden der es mir analysiert. Leider haben alle kompetenten Labore und Ärzte abgewunken
und meinten das wäre rechtlich nicht machbar. Beide Personen müßten in die Praxis oder ins Labor kommen.
Dort wird Blut genommen etc. Hm, was sagt die Community dazu?
Gibt es denn einen Tip vielleicht mit dem Ausland? Wo geht es? Ich will ja eigentlich
nun erstmal wissen, ob es nun tatsächlich meine leibliche Tochter ist oder nicht.
Auf das eher fragliche Angebot in der Apotheke für 20 € kann ich ja immer noch zuückgreifen.
Gruß Sonny
LG Sonny
Google doch mal Vaterschaftstest Niederlande...