Liebes Forum
folgendes Beispiel: Mann hat Affäre mit einer Frau, diese wird Schwanger.
Die Beiden kennen sich erst seit 2 Wochen und haben logischerweise, getrennte Wohnungen.
Die Frau ist zz arbeitslos und bekommt Unterstützung vom Amt.
Der Mann hat ein Einkommen von ca. 1500 mtl. Das er Unterhalt für das Kind zahlt, ist logisch... aber nun zu meinen Fragen:
Muss er bezogen auf das Beispiel auch Unterhalt an die Mutter zahlen?
Habe gelesen, dass die Mutter ca. 770 Eu bekommt + dann noch das Unterhaltsgeld fürs Kind, wäre man ja schon bei über 1000 Eu.
Oder zahlt er alles was über seinem Selbstbehalt liegt, in dem Beispiel ca 500 Eu an Mutter und Kind?
Wenn man durch den Selbsterhalt nun also ca. 500 euro Unterhalt für Mutter und Kind zahlen kann, wird der durch das Amt "ausgeglichene"
Unterhaltsbetrag - für die nichteheliche Mutter - später wieder vom Amt zurückgefordert und es "häufen" sich für den Mann Schulden an?
Ergänzung: also muss quasi der "Unterhaltsvorschuss" - für die nichteheliche Mutter - , welcher ja vom Amt kommt, später vom KV zurückbezhalt werden? oder wird der mögliche Unterhalt für die Mutter (zb für die ersten 3 Lebensjahre) vom Amt gezahlt und dann auch nicht vom KV zurückgefordert?
Hallo bruce-almighty
Herzlich Willkommen
So allgemein gefragt kann auch nur allgemein und somit hypothetisch geantwortet werden.
Besagte 1500€ sind erst einmal zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, pivate Altersvorsorge etc. Dann wird geschaut, ob der KV mehr als 1500€ hat oder weniger. Denn dies ist wichtig für die Eingruppierung - vermutlich weniger. Das heisst, dass Kind bekommt den Mindest-KU von derzeit 225€ und alles, was dann noch oberhalb von 1050€ liegt (Selbstbehalt), wird als Betreuungsunterhalt fällig. Der KV sollte sich also darauf einstellen, dass ihm höchstens neben seinen Aufwendungen noch 1050€ verbleiben.
Ergänzung: also muss quasi der "Unterhaltsvorschuss" - für die nichteheliche Mutter - , welcher ja vom Amt kommt, später vom KV zurückbezhalt werden?
Nein. Sowas gibt es nur beim Kindesunterhalt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo
keine besonders gute Situation!!!Einkommen 1500 Euro -Kinderunterhalt für sein neues Kind - 5%Berufsbedingteaufwendung-max.5% Rentenvers. sonst... schnell noch machen.
Der Mutter des Kindes würden 770 Euro min. Unterhalt zustehen +KInderunterhalt.Also es sieht nicht besonders gut aus in deinem Fall.
wichtig genaue Fakten wie Kinder ,Schulden ,Nebeneinkünfte usw.
Gruß Guru
Ergänzung: also muss quasi der "Unterhaltsvorschuss" - für die nichteheliche Mutter - , welcher ja vom Amt kommt, später vom KV zurückbezhalt werden? oder wird der mögliche Unterhalt für die Mutter (zb für die ersten 3 Lebensjahre) vom Amt gezahlt und dann auch nicht vom KV zurückgefordert?
Wenn der KV nicht gleich zahlt und das Amt in Vorleistung geht, kann es den Anspruch gegenüber dem KV geltend machen. Dies ist jedoch begrenzt auf die Höhe, in der er auch leistungsfähig ist.
Grüße
MalteW
danke für die antworten. also wenn man wie im beispiel 1500 eu verdient und vlt noch auf montage arbeitet und
deswegen auch 2 wohnungen bezhalt, kann man dann ja seine montagearbeit aufgeben.
weil dann kann man sich ja quasi auch was mit weniger verdienst am heimatort suchen, um keinen unterhalt an die
uneheliche ex zahlen zu müssen?
Hi Bruce,
denk bitte einfach mal so, dass der Gesetzgeber es zu 99 Prozent so eingerichtet hat, dass erstmal immer einer zahlt: Du. Und wenn Du dein Einkommen mutwillig absenkst, kann Dich u.U. das Gericht dazu verdonnern, weitere Arbeit anzunehmen. Gruß Ingo
kann man dann ja seine montagearbeit aufgeben.
weil dann kann man sich ja quasi auch was mit weniger verdienst am heimatort suchen, um keinen unterhalt an die
uneheliche ex zahlen zu müssen?
Du. Und wenn Du dein Einkommen mutwillig absenkst, kann Dich u.U. das Gericht dazu verdonnern, weitere Arbeit anzunehmen.
Wenn der Mindestunterhalt für's Kind gezahlt wird, kann man darüber streiten.
Gruss Wedi
Hallo,
also wenn man wie im beispiel 1500 eu verdient und vlt noch auf montage arbeitet und
deswegen auch 2 wohnungen bezhalt, kann man dann ja seine montagearbeit aufgeben.
weil dann kann man sich ja quasi auch was mit weniger verdienst am heimatort suchen, um keinen unterhalt an die
uneheliche ex zahlen zu müssen?
Bedenke, dass die Ex gezwungenermaßen ein Kleinkind betreut, dass auch deines ist und ebenso gezwungenermaßen zunächst nicht oder nur sehr eingeschränkt berufstätig sein kann.
Denk doch deinen Gedanken mal ein Stück weiter, dann macht er erst Sinn:
weil dann kann man sich ja quasi auch was mit weniger verdienst am heimatort suchen, um keinen unterhalt an die
uneheliche ex zahlen zu müssen?
... und vielleicht hast du ja dann auch die Möglichkeit, dich entsprechend an der Betreuung zu beteiligen,
um keinen unterhalt an die
uneheliche ex zahlen zu müssen
. Biete ihr das doch an.
Gruß
Kurt
wie ist das eigentlich mit unterhaltsvorschuss für das kind?
wenn man durch zb seinen job nur 900-1000 eu netto im monat verdient und über jahre keinen unterhalt zahlen kann.
dann häufen sich ja "schulden" in die tausdende an, die man selbst wenn man irgendwann mal eine lohnerhöhung von 100 eu bekommt,
nie wieder zurückzahlen kann. bleiben diese unterhaltsschulden/unterhaltsvorschuss des kv gegenüber dem amt, dann immer bestehen???
Moin.
Du musst gegenüber dem JA klar stellen, dass du Unterhalt im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit zahlst.
Dann laufen keine Schulden auf.
Das musst du denen aber deutlich schreiben und Belege dafür die nächsten Jahre aufbewahren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
und da macht das ja immer mit?
und wie wäre es denn im folgenden beispiel mit unterhalt für uneheliche mutter und kind?
kv verdient 1500 , hat nie mit mutter zusammengelebt (war ons)
kv arbeitet auf montage, es entstehen kosten für unterkunft am arbeitsort ca 400 mtl und 500 am heimatort.
kv hat montalich auch noch 250 an kredit fürr auto zu zahlen, sind ja schon 1150 eu dazu kommt dann noch bausparer, geld für lebensmittel etc
wie und was soll er dann an unterhalt zahlen???
Servus b-a!
wie und was soll er dann an unterhalt zahlen???
Gegenfrage: Was kann das Kind dafür, dass bei dem ONS wohl kein allzu großer Wert auf Verhütung gelegt wurde?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
@BA: Vorm KU kann Dich keiner retten...
@Marco: Du hast recht, nur manchmal frage ich mich, wieso der Kindsvater immer finanziell alleine für das Kind aufgrund von Verhütungsfehlern beider Eltern gerade stehen muss.
Wie dem auch sei, das bringt niemanden weiter, bei 1500€ wird es kaum möglich sein, den Mindestunterhalt nicht zu zahlen. Zumal ein Auto zu den veräußerbaren Luxusgütern zählen dürfte.
mfg
Hallo Dantes,
@Marco: Du hast recht, nur manchmal frage ich mich, wieso der Kindsvater immer finanziell alleine für das Kind aufgrund von Verhütungsfehlern beider Eltern gerade stehen muss.
mfg
Da ist wohl ein Gedankenknoten deinerseits vorhanden:
1. Hat Mutti u.U. erhebliche Verdienstausfälle (UH oder Arge decken nur einen Teil davon).
2. Deckt der KU nicht vollumfänglich die Kosten eines Kindes, so dass auch die KMs für den "Verhütungsfehler" gerade stehen müssen.
denkt Pinkus
Pinkus, mit Punkt 1 hast du zweifellos recht.
Punkt 2 bezweifle ich, bzw. rufe das Kindergeld in Erinnerung und behaupte, dass man mit 409,- bis 781,- im Monat ein Kind schon ganz gut durchbringen kann.
Wer mehr ausgeben möchte, dem steht das natürlich frei. Bedarf ist das aber sicher nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
dass man mit 409,- bis 781,- im Monat ein Kind schon ganz gut durchbringen kann.
du meinst hier allein fürs Kind? Oder Wohnung, Nebenkosten, Strom, Schule, Betreuung, Hobbies usw einbezogen?
Ich erhalte für meinen Junior keinerlei Unterhalt und mein monatlicher Verdienst plus Kindergeld decken den Bedarf mal eben so.
Trotz allem gebe ich Pinkus recht, ein Kind ist eine finanzielle Einbuße egal auf welcher Seite.
Gruss Kruemel2
aber fakt ist doch, dass mann mit 1500 netto und berufsbedingt 2 unterkünfte, also ca 800 miete -> bleiben also noch 700 netto
keinen unterhalt zahlen kann. wenn das ja den unterhalt an die km zahlt, muss dann der vater irgendwann alles nachzahlen?
wie siehts im europäischen ausland aus zb österreich oder der schweiz, sind die männer da auch so am a...?
man könnte ja als mann mit seiner freundin einen notariellen vertrag machen, dass sie nicht schwanger werden will und gewissenhaft verhütet. mit der klausel das wenn eine schwangerschaft "passiert" sie finaziell keine ansprüche an den kv stellt :question: 😉
Moin,
wenn Du so hohe Werbungskosten hast, bekommst Du ja vermutlich die Einkommensteuer komplett erstattet. Die ist dann auch Einkommen (wenn Du Miete unterhaltsmindernd geltend machst, ist deren Erstattung durch Steuerrückzahlung auch Einkommen). Oder Du musst Dir die Werbungskosten gleich auf die Steuerkarte als Freibetrag eintragen lassen.
Und Dein AG zahlt Dir keinerlei Unterkunftskosten? Das kann ich kaum glauben....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Bruce,
wie siehts im europäischen ausland aus zb österreich oder der schweiz, sind die männer da auch so am a...?
Na, da hast du allerdings gleich die richtigen Kandidaten benannt: Deutschland, Österreich und die Schweiz rangeln sich mit schöner Regelmäßigkeit um den Spitzenplatz in dem Wettbewerb, möglichst viel Geld aus den Unterhaltssklaven herauszupressen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.