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Unterhalt für volljährige Tochter?

 
(@samadhi)
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Hallo und einen schönen Tag an alle!

Ich lese schon eine Weile mit und heute habe ich selber Fragen. Bestimmt habt ihr den einen oder anderen Tipp...

Mein LG ist seit ewigen Zeiten (über 10 Jahre) geschieden. Kinder sind 15 (Sohn) und 19 (Tochter). Zur Ex-Frau besteht kein Kontakt, das Verhältnis zu den Kindern ist seit Frühjahr 2005 deutlich abgekühlt (Hintergründe sind kompliziert bzw. "lange Geschichten" - wie so oft).

Tochter hat im Mai ihr Abitur gemacht. Bereits im Juli vergangenen Jahres hat ein Gespräch zwischen ihr und LG stattgefunden, in dem es um die Zeit danach ging. Damals sagte sie erst, sie wolle eine Ausbildung machen um so schnell wie möglich auf eigenen Beinen zu stehen (beide Kinder leben bei ihrer Mutter). LG bot ihr seine Unterstützung hinsichtlich Berufsausbildung an, wovon sie aber keinen Gebrauch machte. Kurze Zeit später hieß es, sie wolle doch studieren und ihr Vater versuche ja nur, sie in eine Ausbildung "zu drängen" um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen...

Seit ihrem Geburtstag im Januar versuchte LG, einen Termin mit ihr vereinbaren um u. a. auch über ihre "berufliche" Zukunft zu sprechen. Mal war sie krank, mal musste sie lernen, mal war sie in Urlaub, ... Sie hatte keine Lust mit ihm persönlich zu sprechen. Im Juni oder Juli sprachen die beiden am Telefon und auf seine Frage, was sie denn jetzt vorhabe, kam nur die Frage "Wieso?" - hm?!? Wochenlang meldete Tochter sich nicht. Vor ca. drei Wochen hat LG ihr einen Brief geschrieben und angekündigt, dass er ab September keinen Unterhalt mehr für sie überweisen würde (nach vorheriger Rücksprache mit seiner Anwältin). Tags darauf schellte das Telefon. Tochter fühlt sich "massiv unter Druck gesetzt", schließlich sucht sie ja eine Lehrstelle (jetzt schon!?) und übrigens wolle sie eine Berufsfachschule besuchen und er müsse Unterhalt zahlen so lange sie zur Schule geht.

Nun meine Frage(n): Das mit der Schule hat sie sich spontan überlegt, davon bin ich überzeugt. Und um einen Ausbildungsplatz hätte sie sich schon vor einem Jahr kümmern müssen/sollen.

Kann sie mit Abitur (= höchster allgemeiner Schulabschluss) nach belieben weitere Schulen besuchen mit der Konsequenz, dass LG weiterhin Unterhalt zahlen muss?

Die Anwältin sagt, Berufsfachschule wäre als Vorbereitung für einen zukünftigen Ausbildungsplatz zu sehen und damit quasi eine weitere schulische Qualifikation. Gut und schön, aber bei einer Abiturientin???

Nebenbei bemerkt: Sie arbeitet (kellnert in einer Kneipe), aber natürlich schwarz.

Was können oder sollen wir bzw. LG tun?

Danke für eure Hilfe und liebe Grüße

Samadhi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2005 17:57
 elwu
(@elwu)

Was können oder sollen wir bzw. LG tun?

Hi,

Unterhalt ab September einstellen, Tochter davon vorher per Einschreiben informieren. Mit gleicher Post darauf hinweisen daß LG seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht weiter nachkommen wird sofern Töchterchen ebenfalls ihren Pflichten nachkommt: Nachweis, welche Art der Ausbildung sie nun eingeht, ggf. Einkommensnachweise. Dann wird neu gerechnet. Davon abgesehen ist ja nun auch ihre Mutter prinzipiell barunterhaltspflichtig. Details dazu erklärt euch eure Anwältin.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2005 19:24
(@samadhi)
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Danke elwu für deine Antwort.

Inzwischen wissen wir mehr: Tochter (= Abiturientin) hat sich zu einer einjährigen Höheren Handelsschule angemeldet (Hals über Kopf, nach der Information ihres Vaters, dass er zukünftig keinen Unterhalt mehr zu zahlen gedenkt). Weil: Solange sie zur Schule geht muss er zahlen (so jedenfalls hat sie es ihm erklärt.) Ist allerdings Quatsch.

Nach meinen Recherchen liegen die Dinge etwas anders: Dieser einjährige Ausbildungsgang führt nach Angaben der Schule (Quelle: Homepage - gut, dass es sowas gibt!) nicht zu einem wie auch immer gearteten Schulabschluss, sondern zu "erweiterten beruflichen Kenntnissen". Na ja, ist ja auch was... Allerdings löst nur der Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses weitergehende Unterhaltspflichten bei volljährigen Schülern aus (dazu gibt es einen BGH-Leitsatz zum § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB).

Das wird ihr nicht gefallen... Wir werden sehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2005 22:20
(@Aniram)

Ist jetzt nur eine Vermutung von mir...

...aber in meinen Augen setzt sich hier ein Verhaltensmuster und die
Auffassung der Mutter fort.

Dieses Annehmen, der Ex oder eben Vater, ist für die Aufbringung der
Lebenshaltungskosten zuständig. Immer und in jedem Fall. Volljährig
hin oder her.

Weil anders kann ich es mir nicht erklären, wie erwachsene Kinder, so
sie nicht wirklich eine Lehre, berufsbildende Schule oder Studium
absolvieren, auf die Idee kommen, fröhlich dem Nichtstun zu fröhnen
und erwarten, daß der Papa zahlt.

Frei nach dem alten Gassenhauer "Der Papa wird's schon richten......."

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2005 22:42
(@samadhi)
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Ist jetzt nur eine Vermutung von mir...

...aber in meinen Augen setzt sich hier ein Verhaltensmuster und die
Auffassung der Mutter fort.

Marina


... Volltreffer. Ist das nicht ätzend? Und vor allem ist doch ein Schulabschluss ein absehbares Ereignis. Und er hat ihr doch noch angeboten, sie bei der Ausbildungsplatzsuche zu unterstützen. Der Hammer war, dass sie (Tochter) seinerzeit den Termin mit ihrem Vater abgesagt hat mit dem Hinweis, sein Support sei nicht nötig, ihre Mutter und ihre Tante würden ihr helfen.

Ähm - schön. Zumindest ihre Mutter scheint dafür auch perfekt qualifiziert. Hat sie selber doch keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, keinen Job - nicht einen Tag in ihrem Leben hat die Dame gearbeitet. Hoffentlich kriegt Tochter die Kurve und hält sich dran... Denn auch mit Abitur kommt halt kein potenzieller Ausbilder ZU DIR, du musst immer noch selber aktiv werden.

Der Postbote hat gestern eine Benachrichtigungskarte für ein Einschreiben eingeworfen. Töchterchen hat nämlich die Briefpost und speziell das "Einschreiben" entdeckt. Mal sehen was es gibt...

Euch allen einen schönen Samstag 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2005 09:11
(@samadhi)
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Hallo Ihr Lieben,

wünsche allen ein schönes WE gehabt zu haben.

Möchte mich mal wieder melden:

Gestern bekam LG Post vom Anwalt seiner Tochter. (Am Rande: Wie finanziert man Anwälte ohne Geld?)

Anwalt schreibt sinngemäß: Tochter macht Höhere Handelsschule als "Vorbereitung auf einen Ausbildungsplatz" und ist bedürftig, also her mit dem Unterhalt. Und wo wir schon dabei sind: Einkommensnachweise und Steuerbescheid her. Wird kein Unterhalt gezahlt, wird geklagt.

Mit dieser Familie erlebt man Sachen... Aber wem erzähle ich das?

Fakt ist, dass Tochter das Abitur (= allgemeine Hochschulreife) in der Tasche hat und jetzt eine "Einjährige Höhere Handelsschule für Abiturienten" besucht. Dieser Bildungsgang führt zu keinem weiteren Schulabschluss. Die Absolventen bekommen eine Zertifikat und fertig. Nach dem Leitsatz des BGH ist das Ding juristisch so viel wert wie das legendäre "Jodel-Diplom". Und dafür, dass sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz gekümmert hat, kann ihr Vater ja nix.

Sehr ungern nur möchte LG sein Einkommen offen legen (ist eine "prinzipielle Sache" und irgendwie ja auch zu verstehen). Wie ist das? Sofern dem Grunde nach kein Unterhaltsanspruch besteht, kann doch auch keine Informationspflicht bestehen, oder ?

Abgesehen davon hat Tochter ihrem Anwalt natürlich auch nicht erzählt, dass sie außer dem Kindergeld noch weiteres Einkommen hat, sie arbeitet ja schließlich. Wobei wir nicht wissen ist, ob sie in der Kneipe legal oder illegal beschäftigt ist. Im Ergebnis aber auch egal - dafür, dass sie dort arbeitet, gibt es auch Zeugen. Und eigentlich will ihr Vater ihr ja nix. Die Sache mit dem Job könnte ja eine Menge Schwierigkeiten bringen. Ist schon ein starkes Stück, das eigene Einkommen so mir nichts dir nichts unter den Tisch fallen zu lassen...

Hilft alles nix: Jetzt heißt es erstmal wieder ab zur Anwältin. Wenn man sonst schon nicht weiß wohin mit dem Geld... (Vorsicht: Ironie).

Euch allen einen guten und friedlichen Start in die neue (sonnige) Woche! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2005 23:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Also, den Anwalt finanziert sie sich über den Beratungsschein, weil sie ja kein Einkommen hat, sie bekäme dann auch Prozesskostenhilfe.

Das Einkommen muss er offenlegen, WENN er unterhaltspflichtig ist.

Ich würde auf den Wert des Jodeldiploms hinweisen, zur Offenlegung IHRER Einkünfte aus dem Job auffordern (anmerken, dass Zeugen da sind) und zur Not auf die Klage ankommen lassen. Vorsorglich Unterhalt, der gezahlt werden müßte, auf die Seite legen, falls ihr die Klage verliert.

Das wäre mein Vorschlag.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 04.09.2005 23:47
(@arwen)
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die höhere handelschule führt doch später zu einer möglichen verkürzung der lehre. kann es sein, dass so argumentiert wurde? kenn mcih da nicht sonderlich aus!

Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2005 07:36
(@samadhi)
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Tach auch, und danke @Lausebackesmama und @arwen für eure Antworten.

Die "normale" zweijährige HöHa kann tatsächlich dazu führen, dass die Ausbildungszeit sich verkürzt, weil die HöHa angerechnet wird. Wenn (wenn!) Tochter sagen wir mal Realschulabschluss hätte und würde dann die zweijährige HöHa machen, wäre ja alles im Lack.

So hat Tochter aber bereits das Abitur, schulabschluss-technisch ist damit Ende im Gelände. Der Anwalt schreibt, Unterhaltsansprüche hätte Tochter auf jeden Fall (hört, hört!), solange sie die Höhere Handelsschule besucht, und die würde sie besuchen, weil sie eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich machen möchte und für dieses Jahr keinen Ausbildungsplatz erhalten hat.

Ja, wie doof muss man denn sein? Wer sich nicht bewirbt braucht sich doch über fehlende Ausbildungsplatzangebote nicht zu wundern, oder?

Ich schätze, der Anwalt weiß entweder nur die Hälfte und/oder hat den Brief zwischen "Suppe und Kartoffeln" runtergeschrieben und gut ist.

Dafür spricht auch, dass LG den Unterhalt für August und September überweisen soll, obwohl der Augustunterhalt gar nicht strittig ist - jedenfalls bis jetzt nicht .

😎

Na ja, die Welt hat wirklich größere Sorgen als die Begehrlichkeiten der Miss.

Wenn's Neuigkeiten gibt, melde ich mich wieder.

Bis dahin macht's gut 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2005 11:37