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Unterhalt für Volljährigen bei Kontaktabbruch w/Anrechung Stipendium

 
(@tomatenfisch)
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Liebe Community,

nun dachte ich, dass in meinem Leben endlich mal unterhaltstechnisch Ruhe eingekehrt sei, nachdem meine beiden Kids erwachsen, im außerhäusigen Studium und damit aus der Sphäre meiner Ex entkommen sind.

Leider gibt's nun neue Querelen:

Meine Devise war, beiden Kindern jeweils den Betrag für Studierende abzüglich Kindergeld abzüglich eigener Einkünfte zu zahlen - ohne Anrechnung des Verdienstes der Kindsmutter, da ich auf die ganze Quotenregelung mit Austausch der Einkommensnachweise, Abzugs- und Hinzurechungsposten aufgrund von Wohneigentum, Altersvorsorge usw. usf. mit entsprechendem Diskussionspotential keinen Bock hatte. Ob, und wieviel die Kinder von ihrer Mutter zusätzlich bekommen, sollen sie mit ihr aushandeln.

Mein älterer Sohn bezieht Einkünfte aus einem Stipendium von 300 EUR aufgrund seiner guten Leistung, sodass ich seinen Unterhalt auf 930-250-300=380 aufgerundet auf 400 EUR bemessen hatte. Damit hat er 400+300+250=950 zur Verfügung.

Meine jetzt studierende Tochter wollte ich mit einem ähnlichen "verfügbaren Betrag" ausstatten, sodass ich für sie EUR 200 mehr und damit 600 EUR zahle. Damit hat sie 600+250=850 zur Verfügung. 

Mit dem um 100 EUR höheren verfügbaren Betrag wollte ich die gute Leistung meines Sohnes anerkennen.

Diese Konstellation hat nun dazu geführt, das sich mein Sohn über einen geringeren Zahlbetrag echauffiert und er hat seinen Kontakt nach Erpressungsversuchen und Beschimpfungen zu mir abgebrochen.

Natürlich bin ich über diesen Kontaktabbruch tief enttäuscht, und überlege, ihm den Unterhalt zu kürzen oder gar ganz auszusetzen. 

Wie seht ihr das? 

Wie sehen die rechtlichen  Grundlagen für eine Unterhaltsminderung aus?

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2023 00:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

wenn Junior meint er will das so nicht mehr (weil er mehr will), dann würde ich sofern kein Titel besteht ihn auffordern seine Bedürftigkeit nachzuweisen sowie zu einer gerechten quotenaufteilung der Elternteile die Einkünfte der Mutter anfordern.

und ihm erklären, dass du von dem ihm zustehenden 930€ als Aushäusig wohnenden Studenten das Kindergeld und das Stipendium abziehst. Und da du davon ausgehst, dass die Mutter in gleicher Höhe wie du leistungsfähig bist von dem restlichen Betrag nur noch 50% überweist, bis er die Unterlagen der Mutter und die Berechnung vorlegt.

 

die Tochter würde ich bitten das ebenfalls zukünftig so zu handhaben. Ob du mit ihr vereinbarst, dass sie dir die Differenz nach der Berechnung zurückzahlt oder du ihr auch nur noch die Hälfte zahlst, musst du entscheiden.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2023 07:11
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @tomatenfisch

Diese Konstellation hat nun dazu geführt, das sich mein Sohn über einen geringeren Zahlbetrag echauffiert und er hat seinen Kontakt nach Erpressungsversuchen und Beschimpfungen zu mir abgebrochen.

Natürlich bin ich über diesen Kontaktabbruch tief enttäuscht, und überlege, ihm den Unterhalt zu kürzen oder gar ganz auszusetzen

Wie seht ihr das? 

Wie sehen die rechtlichen  Grundlagen für eine Unterhaltsminderung aus?

Die Hürden für eine Unterhaltsverwirkung (auch eine teilweise) sind sehr hoch. Kontaktabbruch oder -verweigerung allein reicht nicht aus. Da muss schon noch einiges mehr vorgefallen sein.

Schwere tätliche Angriffe oder sogar ein nach dem Leben trachten führt zu Verwirkung. Vermutlich führt auch eine rechtskräftige Verurteilung wegen Erpressungsversuchen zur Verwirkung.

Bei Beschimpfungen und Beleidigungen wäre ich vorsichtig.

Nicht selten wird versuchter Prozessbetrug im Unterhaltsverfahren vorgebracht, z.B. bei Verschweigen von Einkünften oder Vermögen des Kindes. Das kann zur Verwirkung führen, wird je nach Schwere unterschiedlich von Richtern gehandhabt. Also immer Einzelfallentscheidung. 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2023 15:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst selbstverständlich auf einer ordnungsgemäßen Berechnung des Unterhalts bestehen. D.h. das Kind hat seine Bedürftigkeit nachzuweisen (imma-Bescheinigung) und die Unterlagen beider Eltern beizubringen und gegenseitig zur Verfügung zustellen damit der Unterhalt berechnet werden kann. Solange das nicht erfolgt ist, musst Du erst einmal auch keinen Unterhalt zahlen, da ja nicht klar ist wie hoch der Unterhaltsbedarf ist. (Es sei denn es besteht ein Titel, aber so wie Du zahlst sieht es nicht nach einem Titel aus.)

Der Unterhaltsbedarf bei einem Studierenden, der nicht mehr zu Hause wohnt, sind 930 Euro (also auch für die Tochter), davon abzuziehen ist das volle Kindergeld und ggf. Bafög. Dabei besteht die Verpflichtung einen Bafög-Antrag zu stellen (es sei denn es ist offensichtlich, dass es kein Bafög gibt). Dabei wird auch ein Leistungsstipendium (ich vermute, dass es ein Deutschlandstipendium ist) als Einkommen angerechnet. Für Deinen Sohn sind es

930 - 250 - 300 = 380 Euro, die nun zu quoteln wären. 

Beim quoteln gemäß dem Einkommen der Eltern wird der angemessene Selbstbehalt von z.Z. 1650 Euro zugrunde gelegt. Außerdem muss keiner mehr zahlen als alleine. 

Unterm Strich heißt das, dass für ihn nicht mehr Geld insgesamt herausspringen kann und Du ihm gern die Rechtslage erklärst. Unterhalt dient dem Lebensunterhalt und ist kein "Sparschwein".

U.U. hat der Kontaktabbruch aber auch andere Gründe. Prinzipiell ist ein Kontaktabbruch aber kein Grund keinen Unterhalt zu zahlen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2023 01:12
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Und Ich denke, es geht Tomatenfisch hier weniger um die Rechtslage (dieses Bereichnungsgedöns wollte er ja gerade vermeiden), sondern um eine unkomplizierte Lösung, die allen Seiten gerecht wird.

Du, Tomatenfisch, hast ja bereits versucht, Deinen Beitrag so aufzuteilen, dass einerseits die Tochter mehr oder weniger ausreichend versorgt wird und gleichzeitig der Sohn als Anerkennung seiner besonderen Leistung etwas mehr zur Verfügung hat. 

Nun sieht sich der Sohn aber ungerecht behandelt, da immerhin 2/3 seines sicher unter erhöhtem Lernaufwand erzielten „Extrageldes“ ihm nicht zugute kommt. Das ist auch irgendwie verständlich. (Zynischerweise könnte man ihm sagen, das sei eine gute Vorbereitung aufs reale Leben, denn so wird in Deutschland mit Leistungsträgern  immer umgegangen).

Andererseits würde es für Dich natürlich ziemlich teuer, sein Stipendium bei der Unterhaltsberechnung völlig außen vor zu lassen. Ein schwieriges Problem mit einer philosophischen Dimension (was ist gerecht?). Ich denke, ich würde in der Situation eher noch einen Hunderter für den Sohn darauflegen, damit er für seine Extraleistung angemessen belohnt wird. Ich sehe es als großes Glück an, wenn Kinder aus eigenem Antrieb leistungsbereit sind und würde das so gut wie möglich unterstützen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2023 08:06
(@tomatenfisch)
Zeigt sich öfters Registriert

Stimmt - in erster Linie ist es eine Gerechtigkeitsfrage. 

Bekommt jedes Kind den gleichen Zahlbetrag von mir - und das Kind mit Deutschlandstipendium hat damit 300 EUR mehr in der Tasche - oder versuche ich die Zahlbeträge anzupassen, damit ein ähnlicher verfügbarer Betrag entsteht?

Ich hatte mich für den 2ten Weg entschieden und dem stipendierten Kind noch eine kleinen Bonus obendrauf belassen, um seine Leistung anzuerkennen.

Nun hab ich den Salat und den Streit mit den Kindern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2023 20:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tomatenfisch,

Geschrieben von: @tomatenfisch

Nun hab ich den Salat und den Streit mit den Kindern.

Falls es dich beruhigt: Das, woran du gerade im Kleinen scheiterst, ist eines der Dinge, an denen auch die Gesellschaft im Großen scheitert - und ja, ...

Geschrieben von: @tomatenfisch

Stimmt - in erster Linie ist es eine Gerechtigkeitsfrage.

... es ist die Frage der Gerechtigkeit.

Das Blöde dabei ist, dass "Gerechtigkeit", je nachdem wen du fragst, zwei völlig unterschiedliche Dinge bedeuten kann, die sich noch dazu wechselseitig ausschließen.

An deinem Beispiel erklärt:

Geschrieben von: @tomatenfisch

Bekommt jedes Kind den gleichen Zahlbetrag von mir - und das Kind mit Deutschlandstipendium hat damit 300 EUR mehr in der Tasche

Das ist Leistungsgerechtigkeit: Wer eine überdurchschnittlich hohe Leistung erbringt, der erhält unterm Strich auch eine höhere Auszahlung als jemand, der keine so hohe Leistung erbringt.

Geschrieben von: @tomatenfisch

oder versuche ich die Zahlbeträge anzupassen, damit ein ähnlicher verfügbarer Betrag entsteht?

Das ist Verteilungsgerechtigkeit: Alle sollen unterm Strich eine gleich hohe Auszahlung erhalten, also insbesondere auch unabhängig von ihrer persönlichen Leistung.

Geschrieben von: @tomatenfisch

Ich hatte mich für den 2ten Weg entschieden und dem stipendierten Kind noch eine kleinen Bonus obendrauf belassen, um seine Leistung anzuerkennen.

Genauer gesagt, du hast dich nicht für den zweiten Weg in seiner reinen Ausprägung entschieden, sondern du hast vernünftigerweise sogar den Spagat versucht zwischen Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit, mit der Maßgabe, dass ein kleiner Bonus bedeutet: Dein Schwerpunkt liegt auf der Verteilungsgerechtigkeit, und an genau dieser Stelle fühlt sich jetzt dein Stipendiat ungerecht behandelt. Von den 300 Euro, die er durch seine besonders gute Leistung zusätzlich erwirtschaftet hat, bleiben unterm Strich gerade mal 100 Euro mehr als bei seiner Schwester.

Das fühlt sich für ihn vermutlich ungefähr so an, wie es sich für dich und mich anfühlen würde, wenn der Finanzminister den Einkommenssteuersatz auf 66 Prozent festgelegt hätte ...

Eine Lösung für das Problem habe ich nicht; nur, wie eingangs schon geschrieben: An dem Zwiespalt zwischen Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit scheitern auch ganz andere Leute.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2023 21:36
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