Hallo liebe Leute,
ich bin neu hier.
Auf das Forum bin ich gekommen, da ich plötzlich und unerwartet Unterhalt für mein nun mittlerweite 24-jähriges Kind zahlen soll. Das Kind hat beschlossen zu studieren, Bafög wurde bereits bewilligt. Das Kind ist der Meinung, das im Bafög-Bescheid angegebene "monatlich angerechnete Einkommen des Vaters" ist gleichzeitig der Unterhaltsbetrag, der ihm zusteht. Ich behaupte das Gegenteil (was auch immer das Gegenteil sein mag) und habe mal an paar Zahlen zusammengeschrieben. Mein Versuch liegt als PDF in der Dropbox.
https://dl.dropbox.com/u/30481715/Unterhalt/Unterhalt_2011.pdf
Könnte vielleicht jemand mal ein bis zwei Äuglein draufwerfen, ob ich richtig oder total falsch liege? Kann eine private Zahnzusatzversicherung überhaupt abgezogen werden???
Falls es zu unübersichtlich oder unlogisch, stelle ich auch gern die Excel-Tabelle rein oder schreibe es nochmal anders zusammen.
Vielen Dank schonmal für Eure Mühe im Voraus.
Gruß
Moin.
Der Bedarf eines aushäusigen Studenten beträgt 670,-.
Davon sind dann Kindergeld und Bafög abzuziehen, 670-184-323=163,- € Restbedarf.
Dieser ist zwischen beiden Eltern nach Einkommen zu quoteln.
Er muss dir zur Ermittlung der Quote auch das Einkommen der Mutter belegen, genauso wie umgekehrt.
Er hat auch nicht das Recht, sich nur auf dich zu stürzen, mit der Behauptung, "Muttern hat nix".
Wie ist denn sonst dein Verhältnis zu ihm?
Hat er seinen Wunsch auch mit einem "Bitte" unterfüttert und dich über seine Ausbildungspläne und Erfolge aufgeklärt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank. Dann meine Rechnung natürlich Quatsch mit Soße.
Nein, kein gutes Verhältnis. Kind hat einmal pampig den Unterhalt gefordert. Daraufhin habe ich von ihm Auskunft gefordert, bzgl. wirtschaftliche Verhältnisse des Kindes und der Kindsmutta und Zusammenhang zwischen Erstausbildung und der jetzigen Bildungsmaßnahme (ich weiß nämlich nix).
Statt zu antworten ist das Kind zum Bafög-Amt gegangen und hat behauptet, dass ich die Unterhaltszahlung verweigere.
Nun darf ich nächste Woche zur Anhörung. Dabei weiß ich garnicht, was ich mir anhören soll. Ich habe schließlich meine Daten gegenüber dem Bafög-Amt offen gelegt. Bin ziemlich gefrustet ...
Also vielen Dank nochmal und einen schönen Abend noch ...
Volljährige Patzköppe müssen sich schon weit mehr anstrengen Unterhalt zu bekommen als Minderjährige oder Mütter.
Da reicht es nicht, einfach die Hand aufzuhalten und zu sagen, "Aldder haste ma'n paar Euro?"
Er muss dir zunächst seinen Bedarf, sowie den Fortgang seiner Ausbildung darlegen und, wie oben gesagt, auch das Einkommen seiner Mutter.
Erst dann musst du überhaupt reagieren und Auskunft geben.
Aber was ist denn das für ne Anhörung?
Wer hört dich da an?
Wenn du denen schon Auskunft gegeben hast, hast du doch alles gemacht. Was wollen sie denn noch?
Aufgrund von welcher Rechtsgrundlage sollst du denn da zum Verhör?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Schreiben auszugsweise ...
Durchführung des Anhörungsverfahrens gem. §36 Bafög
Sehr geehrter Herr Blabla,
der vorgenannte Auszubildende hat beim Bafög-Amt einen Antrag auf Vorleistung von Ausbildungsförderung nach §36 Bafög gestellt, da Sie den nach Bafög angerechneten Unterhaltsbetrag i.H.v 249,00€ nicht leisten.
Aufgrund des genannten Paragrafen sind Sie zur Sache zu hören. Wir geben Ihnen deshalb hierzu Gelegenheit [...]. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskünfte zu erteilen und Urkunden vorzulegen [... wobei das ja alles bereits erledigt ist ...]
Werden Auskünfte nicht richtig, nicht vollständig oder nicht innerhalb der gesetzten Frist erteilt [... hier folgen diverse Drohungen wie z.B. hängen, vierteilen, rädern, ... auf dem Marktplatz]
Wie gesagt, alles aufgrund der Tatsache , dass das Kind behauptet hat, ich verweigere die Zahlung. Tatsächlich habe ich jedoch nur Auskunft gefordert und alle Unterlagen über wirtschaftliche Verhältnisse wurden meinerseits dem Bafög-Amt bereits vorgelegt bzw. eingesandt.
Entweder ich lass mich überraschen oder ich gehe morgen gleich zum Anwalt ...
Wer hat denn diesen Unterhaltsbetrag errechnet?
Auf welcher Basis?
Wo sind die Ausbildungsnachweise deines Sohnes?
Wo die Einkommensauskunft der Mutter?
Wenn du das nicht weißt, würde ich genau diese Fragen dem Inquisitor stellen.
Allerdings schriftlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wer hat denn diesen Unterhaltsbetrag errechnet?
Das Bafög-Amt ....
Auf welcher Basis?
Von mir eingesandte, weil vom Amt angeforderte Einkommens- und Steuerunterlagen ...
Wo sind die Ausbildungsnachweise deines Sohnes?
Ggf. beim Bafög-Amt. Mir liegt nix vor ....
Wo die Einkommensauskunft der Mutter?
Ggf. beim Bafög-Amt. Mir liegt nix vor ....
Wie schon erwähnt, das Kindelein läßt mich, kommunikationstechnisch gesehen, am ausgestreckten Arm verhungern.
Ich vermute, das Kind weiß, dass es keinen Unterhalt bekommt, wenn es keinen wesentlichen inhaltlichen oder zeitlichen Zusammenhang zwischen Erstausbildung und der gewünschten Fortbildungsmaßnahme gibt. Da scheint der Hase begraben zu sein. Jedenfalls wird "gemauert" was das Zeug hält.
Vom Geschwisterchen des Kindes weiß ich allerdings, dass vor einigen Jahren eine Berufsausbildung gemacht wurde. Ich weiß aber nicht, welcher Beruf und ob diese mit Erfolg abgeschlossen wurde; und ich weiß auch nicht, welcher Abschluss jetzt angestrebt wird. Nix genaues weiß ich leider nicht, aber ich kann mir schon denken, dass daher der Wind weht.
Moin malsehen,
das BAFÖG-Amt hat nach meiner Kenntnis keinerlei "Verhörbefugnisse"; es ist ja kein Gericht. Ich an Deiner Stelle würde da jedenfalls mit Sicherheit NICHT hingehen (und damit am Ende meinem rotzigen Nachwuchs noch einen Beleg dafür liefern, dass er mich tanzen lassen kann.) Dioeses Amt hat auch keine Möglichkeit, Sanktionen gegen Dich zu verhängen; es kann "schlimmstenfalls" sagen "wir bewilligen keine Ausbildungsförderung, da die Unterlagen nicht komplett sind". Aber das ist nicht Dein Problem.
Wenn Dein Kind der Ansicht ist, es gäbe einen unterhaltsauslösenden Sachverhalt (was beispielsweise der Fall sein könnte, wenn es einen Sachzusammenhang zwischen - erfolgreich abgeschlossener - Erstausbildung und jetzt geplantem Studium gäbe), ist es ihm zuzumuten, Dir höflich (!) seine Pläne darzulegen, die Einkommenszahlen des anderen Elternteils dazuzulegen und zu fragen "wie können wir das regeln?"
Wenn Dein "Kind" keine Kinderstube hat, kann es stattdessen auch zu einem Anwalt gehen und Dich auf Unterhalt verklagen. Spätestens im anschliessenden Gerichtsverfahren wird es erfahren, dass dieser Weg nicht der richtige war und dass es für schlechtes Benehmen keine Verfahrenskostenhilfe gibt. Das ist also auch keine gut Idee.
Die Tatsache, dass ein BAFÖG-Amt eine Aus- oder Weiterbildung für förderungswürdig hält, löst jedenfalls noch keine elterliche Unterhaltspflicht aus. Es trägt zur Allgemeinbildung Deines "Kindes" bei, wenn Du Dich NICHT am Nasenring durch die Manege führen lässt; notfalls muss es sich dafür mal ein paar Sätze rote Ohren abholen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
"Sehr geehrtes Bafög-Amt.
Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie den genannten Unterhaltsanspruch gegen mich berechnet haben und Ansprüche gegen mich stellen.
Hierfür legen Sie mir bitte die entsprechenden Nachweise über die die Bedürftigkeit meines Sohnes X, seinen Ausbildungsgang seit Ende der allgemeinbildenden Schule und die entsprechenden Leistungsnachweise, sowie über das Einkommen seiner Mutter.
Da eine korrekte Berechnung eines Unterhaltsbetrages ohne diese Unterlagen nicht möglich ist, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Informationen vorliegen.
Sollte ich bis zum (2 Wochen) diese Auskünfte nicht von Ihnen oder meinem Sohn erhalten, betrachte ich ihr Schreiben als Gegenstandslos."
Mit freundlichen Grüßen
malsehen"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus brille007,
Deine Ausführung macht Mut, vielen Dank.
Wenn ich so manche Artikel hier im Forum lese, dann habe ich so meine Bedenken. Lassen viele Beiträge doch vermuten, dass das Recht eher im Sinne der Unterhaltsbedürftigen gebrochen gesprochen wird.
Nun ja, ich harre jetz einfach mal der Dinge die da kommen mögen, oder auch nicht.
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder, sofern Interesse besteht ...
Gruß aus den Südstaaten
Moin malsehen,
es gibt ein berühmtes Bonmot von Albert Einstein: „Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein.“
Bedeutet in Deinem Fall: Wenn Du fleissig über die Stöckchen springst, die man Dir hinhält, weil Du ansonsten schlimme Konsequenzen für Dich befürchtest, löst das Begehrlichkeiten und Häme aus. Wenn Dir jemand eine Rechnung schickt, für die keine Gegenleistung erbracht wurde, bezahlst Du ja auch nicht einfach, sondern lässt Dir die Anspruchsgrundlage belegen und wirst Dich von einer Klageandrohung auch nicht erschrecken lassen.
Ja, es kann tatsächlich sein, dass Dein "Kind" Dich verklagt, wenn Du NICHT einfach springst - aber was soll daran schlimm sein? Dann wird das Ganze eben "amtlich" geklärt - und diese Klärung fängt damit an, dass der Unterhaltsbegehrende den (möglicherweise) Unterhaltspflichtigen in die Lage versetzt, seine Unterhaltspflicht nach Art und Höhe überhaupt erst beurteilen zu können. Das ist bislang nicht geschehen; Du weisst überhaupt nichts über die Ausbildung, die Du mitfinanzieren sollst.
Dem BAFÖG-Amt ist es vollkommen egal, ob Du Unterhalt bezahlst; verklagen wird es Dich sicher nicht. Du hast denen sowieso schon viel zu viel Material geliefert, denn nicht dieses Amt muss Dir die Unterhaltsberechtigung Deines "Kindes" belegen; das muss dieses schon selbst tun.
Ich an Deiner Stelle würde mich jetzt daher einfach zurücklehnen und erst einmal gar nichts mehr weiter tun. Für einen Abkömmling, der Mitte zwanzig noch keine bessere Idee hätte als zwar mein Geld zu wollen, aber mir nicht einmal "Hallo" zu mir sagen und ein eigenes Anliegen vertreten zu können, hätte ich eine ganze Menge Verachtung übrig...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Kannst Du bitte mal angeben, wie der Ausbildungsweg des 24-jährigen Kindes bisher ausgesehen hat? Wann hat es was in welchem Zeitraum gemacht?
Hattest Du im Bafög-Antrag oder sonst irgendwann angegeben, dass Du keinen UH leistest?
Bist Du Dir sicher, dass erwähnte 323€ auch der förderungsfähige Bafög-Zuschuss sind oder nicht doch bereits obige 249€ auch beinhaltet? Hast Du den Bafög-Bescheid gesehen?
Dein Versuch im PDF beschreibt Deine max. Leistungsfähigkeit, aber nur bedingt den geschuldeten UH.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Kannst Du bitte mal angeben, wie der Ausbildungsweg des 24-jährigen Kindes bisher ausgesehen hat? Wann hat es was in welchem Zeitraum gemacht?
Nein, ich weiß nur, dass das Kind eine Ausbildung hat. Das Kind läßt mich diesbezüglich unwissend.
Hattest Du im Bafög-Antrag oder sonst irgendwann angegeben, dass Du keinen UH leistest?
Nein, im Gegenteil. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich bereit bin Unterhalt zu leisten, sofern ein Rechtsanspruch besteht. Falls kein Rechtsanspruch besteht, würde ich auch finanziell unterstützen. Aber diese Möglichkeit hat das Kind nun vergeigt.
Bist Du Dir sicher, dass erwähnte 323€ auch der förderungsfähige Bafög-Zuschuss sind oder nicht doch bereits obige 249€ auch beinhaltet? Hast Du den Bafög-Bescheid gesehen?
Kopie des Bafög-Bescheides gesehen und gelesen:
"Festsetzung des monatlichen Förderungsbetrages - Zuschuss (kein Darlehen) 323,00"
"Festestzung des monatlichen angerechneten Einkommen/Vermögens des Vaters 248,69 / der Mutter 0,00"
Ich möchte das Bafög-Amt nicht dumm sterben lassen, also darüber informieren, dass ich einfach keine Zeit für den Quatsch habe. Kann man das (rechtlich) so Schreiben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen bereits ordnungsgemäß Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt.
Mein Kind ist seit geraumer Zeit volljährig, und wenn mich mein Taschenrechner nicht trügt, mittlerweile bereits 24 Jahre alt. Man könnte fast vermuten, dass das Kind, zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht, auf eigenen Beinen stehen könnte.
Meines Wissens besteht eine Unterhaltspflicht nur im Rahmen einer beruflichen Erstausbildung. Wenn ich richtig informiert bin hat das Kind bereits eine Ausbildung absolviert. Leider habe ich keine genaueren Kenntnisse von seinem beruflichen Werdegang. Aus diesem Grunde habe ich beim (möglicherweise) Unterhaltsbedürftigen entsprechende Informationen angefordert. Konkret mit meinen Schreiben vom 13.11.12 und 30.11.12 an das Unterhalt fordernde Kind.
Ich erwarte Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkünfte, Vermögen) des Kindes und der Kindsmutter, sowie Auskunft über den fachlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen der beruflichen Erstausbildung und dem derzeit angestrebten Bildungsabschluss.
Statt mir Auskunft zu erteilen hat das Kind Ihnen gegenüber scheinbar behauptet, dass ich die Unterhaltsleistung verweigern würde. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. In meinen o.g. Schreiben habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich bereit bin Unterhalt zu leisten, sofern ein Rechtsanspruch besteht. Ich habe sogar angeboten, dass Kind finanziell zu unterstützen auch wenn kein Anspruch auf Unterhalt besteht, da ich davon ausgehe, dass ein gut qualifiziertes Kind langfristig gut verdienen wird und bestimmt auch bereit ist, hoffentlich erst in sehr vielen Jahren, seinem alten kranken Vater Unterhalt zu leisten.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände werde ich Ihre Vorladung zum Verhör ignorieren. Ich würde mich außerordentlich darüber freuen, wenn es Ihnen möglich wäre, mein Kind auf seine Auskunftspflicht hinzuweisen und mich nicht weiter zu belästigen
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Bla Bla
Es geht mir nur um das Rechtliche, dass das dreist formuliert ist, weiß ich selbst.
Vielen Dank für Euer Interesse und Eure Unterstützung.
Moin malsehen,
Es geht mir nur um das Rechtliche, dass das dreist formuliert ist, weiß ich selbst.
genau das "Rechtliche" ist aber hier vollkommen irrelevant; ein solches Schreiben entfaltet nicht mehr Wirkung als wenn Du es an Deine lokale Bäckersfrau schicken würdest. Das BAFÖG-Amt ist nicht in der Position, Unterhaltsbeträge festzulegen oder einzufordern (das ist denen auch vollkommen egal); insofern ist es unsinnig bis schädlich, denen irgendwelche weiteren Informationen zur Verfügung zu stellen. ("Schädlich", weil dieses Schreiben möglicherweise auch Deinem "Kind" in Kopie zur Verfügung gestellt wird und Du damit vielleicht Munition verschiesst, die Du noch anderweitig brauchen kannst.)
Das Amt mag einen Zuschussbetrag von 323 EUR festgestellt und genehmigt haben. Meinetwegen auf Basis der Annahme, dass Du weitere 248 EUR leistest und die Mutter 0 EUR. Das kann Dir aber egal sein: Wenn Dein "Kind" diese 248 EUR von Dir haben möchte, wird es nicht umhin kommen, Dich über seine Ausbildungspläne zu informieren; Du hast da keine "Holschuld". Es kann auch versuchen, Dich stattdessen auf Unterhalt zu verklagen (das wäre dann mutwillig und wird teuer). Oder es kann sagen "es ist mir zu blöd, mit dem Alten zu reden; gehe ich halt jobben und verdiene mir die fehlende Kohle selbst."
Du selbst musst (und solltest) unter den momentan gegebenen Bedingungen überhaupt keine Aktivitäten entfalten. Auch wenn auf irgendeinem Briefbogen etwas von "Amt" steht. Denk an das Einstein-Zitat...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich gebe zu, juristisch habe ich nix drauf. Das Bafög (also das Gesetzeswerk) habe ich nur kurz überflogen.
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/gesetz/paragraph36.html
und weiter unten heißt es
36.1.9 Den Eltern sind bei der Ladung zur Anhörung die Angaben des Auszubildenden mitzuteilen; sie sind zugleich auf die Folgen des Unterlassens einer Äußerung nach §§ 58 und 47 sowie nach Tz 36.1.11 und 36.1.13 hinzuweisen.
Wenn ich es richtig verstehe ist das Amt schon berechtigt Bußgelder zu verhängen, bei Verweigerung der Anhörung.
Mir persönlich ist das etwas zu riskant dort kommentarlos nicht zu erscheinen. Einstein hin oder her ....
Moin malsehen,
Wenn ich es richtig verstehe ist das Amt schon berechtigt Bußgelder zu verhängen, bei Verweigerung der Anhörung.
im Moment sehe ich vor allem eine Verweigerung von Auskünften durch das unterhaltsbegehrende Kind. Im übrigen hast Du ja Auskunft erteilt.
Sätze wie
Mein Kind ist seit geraumer Zeit volljährig, und wenn mich mein Taschenrechner nicht trügt, mittlerweile bereits 24 Jahre alt. Man könnte fast vermuten, dass das Kind, zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht, auf eigenen Beinen stehen könnte.
[...]
Aus diesem Grunde habe ich beim (möglicherweise) Unterhaltsbedürftigen entsprechende Informationen angefordert. Konkret mit meinen Schreiben vom 13.11.12 und 30.11.12 an das Unterhalt fordernde Kind.Ich erwarte Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkünfte, Vermögen) des Kindes und der Kindsmutter, sowie Auskunft über den fachlichen und inhaltlichen Zusammenhang zwischen der beruflichen Erstausbildung und dem derzeit angestrebten Bildungsabschluss.
Statt mir Auskunft zu erteilen hat das Kind Ihnen gegenüber scheinbar behauptet, dass ich die Unterhaltsleistung verweigern würde.
[...]
da ich davon ausgehe, dass ein gut qualifiziertes Kind langfristig gut verdienen wird und bestimmt auch bereit ist, hoffentlich erst in sehr vielen Jahren, seinem alten kranken Vater Unterhalt zu leisten.
[...]
Ich würde mich außerordentlich darüber freuen, wenn es Ihnen möglich wäre, mein Kind auf seine Auskunftspflicht hinzuweisen und mich nicht weiter zu belästigen
sind kontraproduktiv und verbessern Deine Rechtsposition nicht.
Mir persönlich ist das etwas zu riskant dort kommentarlos nicht zu erscheinen. Einstein hin oder her ....
Es ist Deine Entscheidung, ob Du Dich am Nasenring durch die Manege führen lassen möchtest. Aber wenn Du ein besonders guter Bürger sein und Rückmeldung geben möchtest, genügt der Satz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen bereits ordnungsgemäß Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Trotz anderer Ansichten, vielen Dank für die Info ... :thumbup: