Unterhalt gerecht?
 
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Unterhalt gerecht?

 
 Ifaw
(@ifaw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich habe 2 Kinder 12 und 14 Jahre alt

Bin von der KM 10 Jahre getrennt

Ich bezahle 670 Euro Unterhalt

Die Kindesmutter hat Einkommen , und eine Eigentumswohnung die sie ihrem neuen Partner als Büro zuverfügung stellt .

Ich habe unseren Mietspiegel angesehen und sie kann Miete in Höhe von 540 Euro ohne nk verlangen

Dadurch hat sie einen höheren Einkommen als ich . Natürlich wenn Unterhalt dazugerechnet wird. Ist es normal das diese Wohnung nicht als das Einkommen zählt ? Ist doch ein wohnvorteil

Kann ich ihr Einkommen auch berechnen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2021 23:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Der kindesunterhalt ist kein Einkommen der Mutter.
Die Mutter müsste das doppelte oder mehr an Einkommen haben wie du. Bei Minderjährigen Kindern liegt die Beweislast bei dir. Die Mutter muss ihr Einkommen nicht auf deine Aufforderung hin offen legen. Du musst begründet darlegen können was die Mutter an Einkommen ohne kindesunterhalt undohne Kindergeld hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2021 01:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

herzlich willkommen.

Ergänzend zu den richtigen Ausführungen zu AnnaSophie, kannst du näheres aus den Unterhaltsleitlinien des (für das Kind zuständige) OLG herauslesen. Da sehe drin, unter welchen Umständen der BET (Betreuungselternteil) auch Barunterhaltspflichtig wird.

Richtig ist, dass eine Eigentumswohnung einkommenserhöhend ist. Dabei ist es unerheblich, ob sie diese jemanden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Wieviel Einkommen sie persönlich hat, kann man schätzen, indem man schaut, welchen Beruf sie ausübt und wie die Durchschnittsgehälter hierbei sind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2021 16:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ifaw,

und willkommen im Forum.

Ich habe 2 Kinder 12 und 14 Jahre alt (...) Ich bezahle 670 Euro Unterhalt

Da möchte ich mal nachfragen, wie und warum der Unterhalt in dieser Höhe festgelegt wurde.

Ich nehme jedenfalls an, diese 670 Euro sind für beide Kinder zusammen? Dann ist das aber nicht mal der Mindestunterhalt laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, denn das wäre in der Altersgruppe "zwölf bis siebzehn Jahre" bereits zweimal 418,50 Euro, in Summe also 837 Euro.

Heißt dies, dass es eine Mangelfallberechnung war, und dein Netto-Einkommen nach Abzug von notwendigen berufsbedingten Kosten bei ungefähr 1.830 Euro liegt? Wenn ja, dann passt der Betrag in etwa; denn 1.830 Euro minus 670 Euro sind 1.160 Euro, und das ist der Selbstbehalt, der dir auf alle Fälle bleiben muss.

Wenn du mehr verdienst, dann halte lieber die Füße still, denn es könnte sonst sogar teurer werden für dich.

Wenn du weniger verdienst, dann ist es ggf. neben einem möglicherweise hohen Einkommen der Ex noch eine weitere Möglichkeit, die Mangelfallberechnung neu aufzurollen - insbesondere für den Fall, dass die ursprüngliche Berechnung noch aus der Zeit stammt, als das jüngste Kind oder sogar beide Kinder noch in der günstigeren Altersgruppe "sechs bis elf Jahre" waren.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2021 18:28