Hallöchen,
ich bin hier neu im Forum und benötige bitte mal eure Hilfe da ich aktuell aus meiner Situation nicht ganz schlau werde.
Aktuell bezahle ich knapp 290 EUR Unterhalt für meinen fast 5 Jährigen Sohn. Ich hab Darlehen laufen weil meine Ex damals alles auf pump auf meinem Namen gekauft hat und mich am Ende heraus geworfen hat. Möbel hat sie natürlich behalten. Mich damit erpresst, damit ich mein Kind sehen darf wenn sie die Möbel behalten darf. Schriftlich festgehalten. Kind durfte ich damals aber nicht mehr sehen. Heute ist sie mit meinem ehemaligen besten Freund zusamen, hat mit dem ein Kind und entzieht mir mein Kind trotz Umgangsbeschluss mal wieder. Kind geht nicht zur Kita und sie wird ständig ohne mein Kind gesehen. Ich hab mein Kind in dem Vergangen Jahr trotz Beschluss knapp 15 mal stundenweise gesehen. Zwischendurch kam ein Schreiben von ihrer RA ich sollte bitte 290 EUR zahlen. Das mache ich seitdem. Jetzt wollte ich es prüfen lassen weil es mir spanisch vorkam, da Bekannte mir erzählten die bezahlen gleich aber deren Kinder sind über 9 Jahre alt. Kann mir jemand helfen und mir das mal ausrechnen?
Einkommen 1800 EUR
Darlehen Möbel und Auto (benötige ich für die Arbeit da kein ÖVP fährt) 400 EUR
Neue Küche 150 EUR
Fahrtkosten zur Arbeit ca. 130 eur
KU aktuell 290 eur
Es kommen ständig neue Dinge dazu. Gerichtskosten. Anwalt. Pachtgarten den sie vergessen hat zu bezahlen ... Die Räumung dessen durfte ich bezahlen weil Madame zu schwanger war ums zu räumen ...
Ich fühle mich irgendwie vom Anwalt und vom Jugendamt ein wenig verarscht. Kann mir mal bitte jemand genau erklären wie nun was berücksichtigt wird ? Das JA sagt mir nur ich solle froh sein das ich so wenig bezahle ich müsste theoretisch 310 EUR bezahlen. Gilt hier die Düsseldorfer Tabelle nicht? Ich bdkomme keine Auskunft und keine Berechnung, die Mutter müsste das angeblich machen. Für mich ist das OLG Naumburg zuständig. Die Darlehen werden angeblich gar nicht berücksichtigt. Bin quasi selber Schuld das sie alles behalten hat und soll mir ein zweiten Job suchen um alles zu finanzieren. Damit ich mein Kind nicht sehen darf ist auch nicht so schlimm, dem geht's dort sicher gut wo er ist ... Ja supi ... Danke JA.
Ich bin über jeden Hinweis dankbar. Ich weiß das Geld steht dem Kind zu, nur leider denke ich, dass nicht viel davon beim Kind ankommt. Mutter ist übrigens noch nie arbeiten gegangen.
Ich danke euch.
Hallo erstmal...
ich bin auch relativ neu hier und gebe mal mein Bestes... Die Profis stoßen bestimmt noch dazu.
Einkommen ist 1800,- Euro netto?
Damit liegst du in Stufe 1 der DD - also netto bis 1900,- Euro. In der Tat ist die neue Küche deine Privathochzeit und auch Darlehen Möbel und Auto ebenso. Aber im Grunde ist spielt das auch kaum eine Rolle... Denn wenn du 1800,- netto hast und davon mal die Fahrkosten abrechnest, bleiben 1670,- Euro. Dein Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro. Selbst wenn ein Gericht gnädig wäre und dir das Darlehen für den Wagen zur Hälfte zubilligt, dann bleiben noch 1470,- Euro ... also immer noch 390,- Euro übrig für den Unterhalt.
Kind ist 5 Jahre - laut DD musst du zahlen: 348,- (bis 5 Jahre) bzw. 399,- (wenn Kind zwischen 6 und 11 ist). Davon halbes Kindergeld runter. Bleibt also: 251,- Euro. Wie das Jugendamt/der Anwalt jetzt auf knapp 290,- Euro kommt??? Mehrbedarf Kita oder so?
Das Jugendamt - also nicht gerade die Stelle, wo du dir Verständnis, Fairness oder Wissen herleiten kannst. Das Jugendamt ist NICHT dein Freund. Die handeln im Interesse des Kindes und bis das 18 ist auch im Interesse der Mutter!
Mangelndes Umgangsrecht wirst du einklagen müssen... Bzw. das Jugendamt zum Gespräch auffordern. Mit dir alleine, mit dir und KM ... Nicht locker lassen!
Wenn es außer dem Kind keine weitere(n) unterhaltsberechtigten Personen gibt, dann kann in der DDT um eine Stufe hochgegangen werden.
Damit wäre es tatsächlich 302 €, die zu zahlen wären.Von daher würde ich gegen die 290 € nicht angehen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
mit Deinen Angaben kann man nicht wirklich rechenen. <a href="https://olg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/olg/pdf/2018/Unterhaltsleitlinien-2018.pdf>Hier</a>" sind die aktuellen Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg.
Ich gehe mal davon aus, dass Du nur Dein Arbeitseinkommen, ev. Weihnachts- und Urlaubsgeld, ev. eine Steuererstattung hast. Dazu kämen ggf. Zinseinkünfte.
Dann sind davon absetzbar gemäß 10.2 berufsbedingte Aufwendunge, also der Weg zur Arbeit (hin und zurück), die ersten 30 km mit 0,30 Euro, die nachfolgenden mit weniger (nicht spezifiziert).
Außerdem wäre nachgewiesene Altersvorsorge (Riester) bis zu 4% vom Brutto abzugsfähig.
Schulden sind in 10.4 geregelt. Als erstes müssen Schulden berücksichtigungswürdig sein. Das ist nicht weiter erläutert. Berücksichtigt werden in aller Regel eheprägende Schulden, wenn ihr nicht verheiratet wart, dann ist es leider allein Deine Sache.
Selbst wenn man die Schulden berücksicht, konkret welche? Auto würde vermutlich unter 10.2 berücksichtigt, es verbleiben also nur die Konsumkredite.
Egal, was man dabei rechnet, es dürfte ein Einkommen unter 1900 Euro dabei herauskommen, aber nicht unterhalb des Selbstbehalts von 1080 Euro.
Damit ist es Stufe 1 und Du wirst eine Stufe höher eingestuft (Unterhaltsleitlinien 11.2), weil Du nur eine unterhaltsberechtigte Person hast (Dein Kind), die DDT aber für 2 ausgelegt ist.
Damit geht es in die 2. Stufe. Für ein Kind zwischen 0 und 5 (Dein Kind ist 5) sind es dann 366 Euro. Davon werden 97 Euro (halbes Kindergeld) abgezogen, so dass der Zahlbetrag 269 Euro wären.
Ab dem Monat, in dem das Kind 6 wird gilt dann die nächste Altersstufe und es wären dann 322 Euro.
Ich kann nicht erkennen, dass das OLG Naumburg einen Bedarfskontrollbetrag vorsieht. Wäre dem so, dann müssten Dir 1300 Euro nach Abzug des KU mindestens bleiben. Das kann man aber nur mit konkreten Zahlen wirklich prüfen und die Frage der Anrechenbarkeit der Schulden ist kompliziert.
VG Susi