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Unterhalt - grobe Hausnummer zur Finanzplanung

 
(@littlerocketman)
Schon was gesagt Registriert

In meinem ersten Thread kam das Thema Unterhalt auf, das mir auch unter den Nägeln brennt. Daher eröffne ich meinen zweiten Thread um nach eurer Meinung zu fragen.

Noch leben die KM und ich zusammen. Wenn der Auszug vollzogen sein wird, sieht die Planung so aus:

Ich hole die Kinder ca. 12 Uhr ab und betreue sie in der Wohnung der KM bis ca. 15:15 Uhr. Sollten die Kinder krank sein, werde ich sie auch von ca. 8 Uhr bis 15:15 Uhr betreuen in der Wohnung der KM. Jedes zweite Wochenende habe ich die Kinder bei mir in meiner Wohnung.

Die geschätzten Nettolöhne von uns beiden werden später sein:

KM: 2146,00 Euro
Ich: 2270,00 Euro

Für die Abholung der Kinder habe ich jeden Tag gut 14 Kilometer Fahrtstrecke zzgl. die Strecke zu meiner eigenen Wohnung (habe ich noch nicht).

So wie sich die Sache für mich darstellt muss ich mit 668 Euro Unterhalt rechnen, sodass mir rund 1600 Euro bleiben würden. Die KM bekäme dann neben dem Unterhalt noch das Kindergeld und hätte rund 2650 Euro über.

Die KM hatte bereits eine Erstberatung bei einer Anwältin. Die Anwältin soll ihr angeblich gesagt haben, jede Stunde die ich betreue würde mir anteilig angerechnet. So würde ich nachher mit meinem Geld dastehen und sie selbst müsste schauen wo sie bleibe. Entweder bin ich völlig auf dem falschen Dampfer, die KM lügt oder die Anwältin hat keine Ahnung. Überall liest man ja, selbst bei der Aufteilung 4 Tage / 3 Tage müsse der volle Unterhalt gezahlt werden. Darauf angesprochen reagiert die KM gleich mit einem Wutausbruch und es ginge doch um meine Kinder und nicht um sie etc. Ich hatte das Thema angesprochen, weil ich um Entgegenkommen bat, da ich davon ausgehe, nachher knapp bei Kasse zu sein und dann noch Benzinkosten für die Abholung habe.

Davon abgesehen bleibt sie in der 80m²-Wohnung, die inklusive Strom und Heinzung keine 500 Euro kostet und ich muss wahrscheinlich mit 500-600 Euro für eine Wohnung rechnen, die im besten Fall zwei Zimmer hat.

Eine anwaltliche Erstberatung möchte ich auch bald in Anspruch nehmen, allerdings stockt meine Frau auf (schon einberechnet oben) und ich möchte die genauen Summen abwarten. Bei den Summen oben sind schon die zukünftigen Steuerklassen berücksichtigt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2021 10:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) allerdings stockt meine Frau auf (schon einberechnet oben) und ich möchte die genauen Summen abwarten.

As heißt das genau?
Sie hat 2146 Euro Nettoeinkommen mit Hilfen?

nur mal so nebenbei. Sollte Sie ARGE Leistungen bekommen, dann werden Unterhaltszahlungen - je nach Gestaltungsart - gegen gerechnet und dann hat sie nicht unbedingt mehr, du aber weniger.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 10:52
(@maxmustermann1234)
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Also hast du wohl ein Kind in der ersten und ein Kind in der zweiten Altersstufe. Bei deinem Gehalt sollte deine Annahme richtig sein, außer du hast noch viel sonstige berufliche Aufwendungen bzw. sparst Altersvorsorge an.

Ein Gericht könnte dich noch wegen erweitertem Umgang auf Mindestunterhalt abstufen, dann wärst du bei 625 EUR. Darunter wirst du aber nicht kommen.

Ich denke, dass die Mutter lügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Anwältin so einen Quatsch erzählt. Auch hast du dich irgendwie verrechnet: die Mutter hat neben ihren 2146 EUR noch 219*2 EUR Kindergeld und 668 EUR Unterhalt, macht also 3252. Du wirst bei deinen 1600 EUR landen.

Du musst selbst entscheiden, ob du deine Kinder unter der Woche betreuen willst und dafür diese Kosten auf dich nimmst. In Endeffekt spart die Mutter die Kosten einer Fremdbetreuung, die du dafür alleine trägst. Was ich persönlich allerdings auf keinen Fall machen würde: in der Wohnung der Mutter betreuen.

Darauf angesprochen reagiert die KM gleich mit einem Wutausbruch und es ginge doch um meine Kinder und nicht um sie etc.

Ich übersetze mal: stell dich nicht so scheiße an, ich will die Kohle haben. Deine Belange sind mir egal.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 10:54
(@littlerocketman)
Schon was gesagt Registriert

Auch hast du dich irgendwie verrechnet: die Mutter hat neben ihren 2146 EUR noch 219*2 EUR Kindergeld und 668 EUR Unterhalt, macht also 3252. Du wirst bei deinen 1600 EUR landen.

Stimmt. Ich bin in einer Excel-Tabelle verrutscht. Die von mir genannte Summe wäre nach bisherigem Gehalt. Mit ihrerer Aufstockung kommt sie dann auf die 3552 Euro.

außer du hast noch viel sonstige berufliche Aufwendungen bzw. sparst Altersvorsorge an.

Ich habe eine Riesterrente (40€ monatlich) und eine private Rentenversicherung (300€ monatlich), die ich bespare.

As heißt das genau?

Das heißt, dass sie ihr Deputat aufstockt und mehr Wochenstunden arbeitet. ARGE-Leistungen erhält sie nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2021 11:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du siehst schon, dass deine Frau eine kostenlose Kinderbetreuung von dir haben möchte ohne ihrerseits eine Gegenleistung zu erbringen?

Wie ich in deinem anderen Thread bereits geschriebenhabe, würde ich das auf keine. Fall machen.

Nach der Trennung ist jeder selbst für seine Zeit mit den Kids verantwortlich diese zu organisieren. Und dies vor allem auch, wenn sie anscheinend vom stamme nimm ist.

Wie gesagt Betreuung in deiner Zeit regelst du selbst und in ihrer Zeit sie. Auch wenn die Kids in ihrer Zeit krank sind muss sie das regeln.

Und du versuchst einen erweiterten Umgang zu bekommen, da die Betreuung vermutlich bislang sich so war wie die Mutter vorgeschlagen hat und deswegen du die Kids ziemlich viel betreut hast.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 11:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ok, gerade mal nachgerechnet: du würdest tatsächlich auf Mindestunterhalt sinken, aber es können nur 4% des Vorjahresbruttos angesetzt werden. Also kannst du nur unter 50% der 340 EUR ansetzen. Also wirst du wohl eher in der höheren Stufe bleiben. Macht jetzt aber auch nicht so den riesen Unterschied. Du hast momentan andere, wichtigere Fragen, die dich beschäftigen sollten als die 43 EUR Unterschied zwischen den beiden Stufen.

edit: hast du auch bedacht, dass deiner DEF auch Steuerklasse 2 zusteht? Das könnte ihr auch nochmal gehörig was brignen beieinem Freibetrag von 4000 EUR.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2021 11:48
(@littlerocketman)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe kein Problem damit die Kinder tagsüber zu betreuen, wenn sie krank sind oder der kleine einen Pausentag macht. Ich arbeite ja eh erst am Nachmittag. Was ich mir halt wünschen würde wäre ein Entgegenkommen meiner Frau, weil sie eben nicht einsieht oder einsehen will, dass sie bei dem geplanten Modell sehr gut wegkommt und ich nicht. Aber das würde wohl nur auf freiwilliger Basis klappen, was momentan nicht so aussieht.

Ja, dass sie für die Betreuung ansonsten selbst bezahlen müsste weiß ich. Aber ich kann und möchte mich ja auch nicht hinstellen wenn die Kinder krank sind und sagen "Für 20 Euro komme ich"...

Ja, Steuerklasse 2 habe ich bei meiner Frau berücksichtigt in den Zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2021 09:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du sollst halt im Vorfeld klären, dass du dir bei vollem Unterhalt das nicht leisten kannst jeden Tag 30 km ans Bein zu binden für die Betreuung. Und das deine Nochfrau bei einem residenzmodell das alleine wippen muss. Du aber gerne bereit bist sie zu unterstützen, dass das aber nicht wie zu ehezeiten laufen kann, da du dort nicht mehr wohnst. Und dich wird das mindestens eine Tankfüllung im Monat kosten, unabhängig von weiteren Kosten fürs Auto.

Sondern du jetzt dein eigenes Leben hast und es hier dann um Absprachen und Entgegenkommen von beiden Seiten geben muss.

Denn, wenn sie sich ausrechnet, dass. Sie entweder jemand bezahlen muss für die Betreuung oder ihre Stunden reduzieren muss, dann wird sie sich schon überlegen, ob sie dir nicht ein Stück weit entgegenkommt.

Zumal bei deinem Einkommen auch kein Spielraum ist für nachehelichen Unterhalt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2021 10:35