Unterhalt Hilfe ?!?...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt Hilfe ?!?!

Seite 1 / 4
 
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

JA hat Beistandschaft übernommen und fordert von mir Kontoauszüge und sonstige Belege?

ist das rechtens?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 10:21
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

ich habe dass JA zur neuen Unterhaltberechnung beauftragt nun wollen die Kontoauszüge und infos zu allen einkünften auch falls ein Nebenjob vorhanden ist wollen die auch wissen?

wie verhalten? anwalt zur neuberechnung hinzuziehen?


@Mili196, ich habe diesen Beitrag aus einem anderen Beitrag abgetrennt und hier eingefügt. Inhaltlich gehört's in dein eigenes Thema rein; ich vermute, du hast das nur versehentlich anderswo gepostet. Viele liebe Grüße, Malachit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 10:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du musst eine vollständige Einkommensauskunft geben; 12 Monate Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheid.
Dazu kannst du berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge geltend machen, wenn du Altersvorsorge ansparst.
Und weitere Unterhaltsberechtigte, wenn die der Beistandschaft nicht bekannt sind.

Was verlangt die Beistandschaft noch zusätzlich?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 10:24
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

die Abrechnungen sind abgeliefert....nun wollen die ne info über evtl zusätzliche geldeingänge in form von kontoauszügen haben auch bzgl nebenjob haben die angefragt ob ich einen hätte....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 10:25
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du einen Nebenjob?
Wenn nein, das schriftlich verneinen und für die Forderung von Kontoauszügen die Rechtsgrundlage einfordern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 10:45
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

wie verhält sich das mit den auszügen? ist das rechtens, dass die die anfordern?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 10:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn nein, das schriftlich verneinen und für die Forderung von Kontoauszügen die Rechtsgrundlage einfordern.

Genauso würde ich es auch machen -  und zwar nicht nur eine Negativerklärung für einen Nebenjob sondern auch betreffend anderes Einkünfte (zB Vermietung & Verpachtung, Kapitaleinkünfte (Zinsen) in nenneswerter Größenordnung, selbständige Tätigkeiten etc.). Natürlich nur, wenn dem so ist, sonst musst Du das natürlich angegeben.

Mich wundert immer wieder, wie das JA auf so eine abstruse Forderung wie Kontoauszüge kommt... Steuerbescheid, aus dem alle zu versteuernden Einkommen hervorgehen könnte ich mir ja noch vorstellen..

wie verhält sich das mit den auszügen? ist das rechtens, dass die die anfordern?

mE nein, deshalb nicht liefern bzw.

die Rechtsgrundlage einfordern.

Sophie

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 10:51
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

kennt sich jemand aus? wg nebenjob wie das da wäre....?

kann ich auch für die vergangenheit angeprangert werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 10:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du einen Nebenjob?
Den musst du angeben. Rückwirkend kann aber nur ab Auskunftsforderung berücksichtigt werden.
Es sei denn, du bist ein Mangelfall und hast dich verpflichtet Mehreinnahmen mitzuteilen. Wobei ich nicht weiss ob das rechtens ist.
Zahlst du Mindestunterhalt?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 11:14
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

habe dich eben angeschrieben, kann es sein, dass private nachrichten nicht ankommen?

genau ich bin ein mangelfall und die wollen jetzt alles wissen bzgl alle anderen einnahmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 11:19




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Nachrichten sind angekommen.
Aber was sollen sie aussagen?

Hier im Forum sind viele, die Ahnung von der Materie haben, ich würde mich nicht als absolute Spezialistin bezeichnen.
Deswegen ist ein Schreiben in diesem Thread mit Sicherheit zielführender.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 12:01
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

ich habe bis zum jetztigen zeitpunkt immer den mindestunterhalt gezahlt nun geht es nicht mehr, daher die veränderte situation

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 12:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mill196,

das Problem ist, dass das Unterhaltsrecht einen Mangelfall um fast jeden Preis verhindern will.

Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird, ist alles relativ einfach aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG berechenbar. Im Mangelfall gelten andere Regeln.
Als erstes gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber Minderjährigen, die Konsequenz davon ist, dass bei der Unterhaltsberechnung Abzugsposten nicht oder nicht im vollem Umfang berücksichtigt werden.

Weiterhin kann eine Nebentätigkeit gefordert werden. Zwar brauchst auch Du nicht mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, aber einen geeigneten Nebenjob zu finden ist nicht unbedingt so einfach. Trotzdem kann Dir der Nebenjob, eben fiktiv, angerechnet werden.

Zusammenleben mit einer neuen Partnerin kann zur Haushaltsersparnis (i.Allg. 10% des bereinigten Einkommens, aber durchaus auch 20%) angerechnet werden. Lebst Du alleine passiert das natürlich nicht.

Das JA hat nur das Recht die letzte vorliegende Steuererklärung und die Lohnzettel der letzten 12 Monate zur Berechnung zu fordern. Trotzdem bist Du damit nicht aus dem Schneider.

Ob Du tatsächlich ein Mangelfall bist kann ich nicht einschätzen (und vermutlich auch niemand anders im Forum). Das JA kann zwar sein Berechnung anstellen, akzeptieren musst Du sie nicht. Dann geht es aber in aller Regel vor Gericht und da spielen die oben genannten Dinge eine Rolle.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 12:51
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

wenn ich neu verheiratet bin zusammen lebe und ein weiteres kind dazu kommt, wie verhält es sich dann?

wie ist das mit dem satz zu verstehen : "Zusammenleben mit einer neuen Partnerin kann zur Haushaltsersparnis (i.Allg. 10% des bereinigten Einkommens, aber durchaus auch 20%) angerechnet werden. Lebst Du alleine passiert das natürlich nicht."

danke im voraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 12:54
(@psoidonuem)
Registriert

Wenn Du in der finanziellen Situation noch ein weiteres Kind in die Welt setzt ist Dir sowieso nicht mehr zu helfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 13:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mili196!
Wie wäre es, wenn Du einfach mal die Gesamtsituation darstellst anstatt häppchenweise Infos/Fragen zu posten?

Zu Deiner Frage:

wie ist das mit dem satz zu verstehen : "Zusammenleben mit einer neuen Partnerin kann zur Haushaltsersparnis (i.Allg. 10% des bereinigten Einkommens, aber durchaus auch 20%) angerechnet werden. Lebst Du alleine passiert das natürlich nicht."

Heißt einfach, dass diese Haushaltsersparnis zu Deinem Einkommen addiert wird, womit Du möglicherweise aus der Mangelfallberechnung fällst...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 13:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

[...]
Mich wundert immer wieder, wie das JA auf so eine abstruse Forderung wie Kontoauszüge kommt... Steuerbescheid, aus dem alle zu versteuernden Einkommen hervorgehen könnte ich mir ja noch vorstellen..
mE nein, deshalb nicht liefern bzw.
toto

unabhängig von der abstrusen (und meine Meinung nach jeder Rechtsgrundlage enbehrenden) Forderung kann es gelegntlich notwendig sein, aus eigenem Interesse Beweise/ Nachweise in Form von
Kontoauszügen beizubringen, so bei mir:
Ich bin in der Gewerkschaft, Beiträge der Gewerkschaft werden monatlich eingezogen (Einzugsermächtigung). Diese Beiträge sind bei der Unterhaltsberechnung vom Nettogehalt abzugsfähig.
Hier erfolgt(e) dann bei der 2-jährigen Überprüfung meines Einkommens dann auch regelmäßig der Nachweis durch mich per Kontoauszug... Ist eine mühselige Angelegnheit, da der Rest der Auszugsdaten unkenntlich gemacht wird (werden sollte)...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 15:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mili196,

Zu Deiner Frage:Heißt einfach, dass diese Haushaltsersparnis zu Deinem Einkommen addiert wird, womit Du möglicherweise aus der Mangelfallberechnung fällst...

Auch wenn's am Ende irgendwie auf dasselbe hinausläuft, aber zur Klarstellung: Die Haushaltsersparnis wird nicht auf das Einkommen draufgeschlagen, sondern vom Selbstbehalt abgezogen. Mal ein Beispiel:

Angenommen, jemand hat ein (bereinigtes) Nettoeinkommen von 1.250 Euro und ein Kind im Kindergartenalter. Dann beträgt der Mindestunterhalt eigentlich 246 Euro, aber weil der Unterhaltspflichtige dann nur noch 1.004 Euro übrig hat, ihm aber eigentlich der Selbstbehalt von 1.080 Euro verbleiben muss, wäre das zunächst ein Mangelfall und der Unterhalt wäre auf 170 Euro zu kürzen, damit dem Unterhaltspflichtigen eben dieser Selbstbehalt verbleibt.

Wenn der Unterhaltspflichtige aber mit jemandem zusammenlebt, dann könnte der Richter eine Haushaltsersparnis annehmen (denn nach Juristenlogik kosten zwei Schnitzel im Durchschnitt weniger als eines), und daher den Selbstbehalt nach Gutdünken auf z.B. 1.000 Euro senken - et voilà, schon ist Mann wieder leistungsfähig für den Mindestunterhalt, denn 1.250 Euro minus 246 Euro sind 1.004 Euro. Also ist der entsprechend zurechtgebogene Selbstbehalt gewahrt - so ein Zufall aber auch ...

Es gibt noch andere juristische Kniffe, einen Mangelfall schönzurechnen, aber das führt mir im Moment zu weit; wichtig wäre nämlich zunächst einmal dieses hier:

Wie wäre es, wenn Du einfach mal die Gesamtsituation darstellst anstatt häppchenweise Infos/Fragen zu posten?

Insbesondere: Alter des Kindes, dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate (und wenn die Situation jetzt anders aussieht als in der Vergangenheit, dann bitte auch, was genau sich da verändert hat), und wenn's geht, dann nenne uns auch das Oberlandesgericht, das am Wohnort des Kindes zuständig ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 15:26
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

Alter 11 Jahre, durschnittsnetto der letzten 12 monate 1480 €. neue situation: 2. kind mit aktueller partnerin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 18:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

durschnittsnetto der letzten 12 monate 1480 €.

Berufsbedingte Aufwendungen?
Nebentätigkeiten?
Besteht ein Titel?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 18:42




Seite 1 / 4