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Unterhalt im FSJ zahlen?

 
(@nacktschnecke)
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Moin,
meine Tochter,18 Jahre alt, hat im letzten Monat ihr Abitur bestanden und beginnt am 22.07.2013 ihr freiwilliges soziales Jahr.Muß ich im FSJ Unterhalt zahlen?Sie bekommt dort 330 Euro Taschengeld,zuzüglich 70 Euro Verpflegungsgeld.Ich zahle ihr momentan 304 Euro Unterhalt,darauf haben wir und geeinigt,vorher waren es 356 Euro.

mfg Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 15:59
(@kruemelmonster)
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Moin Nacktschnecke,

also ich musste während des FSJ von meinem Sohn keinen Unterhalt zahlen. Unterhalt wird nur während einer Schul- oder Berufsausbildung geschuldet. FSJ ist keins von beiden. Allerdings besteht eventuell eine Unterhaltspflicht, wenn das FSJ für den gewünschten Beruf als Voraussetzung betrachtet werden kann.

Aber auch dann muss man rechnen, ob evtl. der Unterhaltsbedarf schon durch die Zahlungen des FSJ Trägers + Kindergeld gedeckt ist. Dann würde halt auch keine Zahlung von dir fällig sein.

Viel Erfiolg wünscht dat Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Geschrieben : 01.07.2013 16:58
(@habakuk)
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Tja,

mit dem Freiwilligendienst hat die Regierung zusammen mit der Rechtsprechung einen ganz ganz feinen Coup gelandet (OLG Celle, : 10WF300/11)
Die Finanzierung des Freiwilligendienster wurde vom Bund auf die Eltern verlagert - das nenne ich mal clever.

Das OLG Celle hat da sehr klar ausgeführt: Die Bundesregierung behauptet, anders als beim bisherigen FSJ ist der Bundesfreiwilligendienst ganu besonders dazu geeignet um die Bildungsfähigkeit und die Sozialkompetenz zu fördern.
Aus diesem Grunde gilt selbiger also ganz pauschal als "zur Berufsausbildung gehörend", ganz egal um welche konkrete Dienststelle und um welche spätere Ausbildung es sich handelt.

Ja, warum jetzt in der Praxis die Stellen exakt die gleichen sind die Früher FSJ bzw. Zivi waren, darüber schweigt sich das Gericht aus. Es reicht das die Regierung sagt "das ist ja jetzt ganz anders".

Ein eventuelles Taschengeld aus dem Freiwilligendienst ist anzurechnen, allerdings ist das Kind in seiner Stellenwahl völlig frei.

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Geschrieben : 01.07.2013 18:55
(@nacktschnecke)
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Okay,
dann brauche ich ja nichts zahlen,ich müßte 304 Euro zahlen,Kind bekommt 330 Euro Taschengeld,plus 70 Euro Verpflegung.Kindergeld bekommt sie auch weiter.Welche Ausbildung Töchterchen machen möchte,weiß sie noch nicht,daher erst mal ein freiwilliges soziales Jahr. 😉

mfg                Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2013 21:33
(@nacktschnecke)
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Nabend,
soeben rief Exi an und fragte,warum denn weniger Unterhalt auf Töchterchens Konto sei(bis 21.07),weil Kind am 22.07.2013 das FSJ beginnt.Aufklärung meinerseits,ich wäre dann ja raus,wurde überhört,ich solle gefälligst bis Ende August artig weiterzahlen,weil Kind dann ja erst Geld bekommen würde.Mein Einwand,dann würde ich ja Unterhalt zahlen,der nicht mehr gezahlt werden muß,wurde abgeschmettert,wovon solle das arme Kind denn leben.Meine Frau solle gefälligst auch arbeiten gehen,nun werde anwaltlicher Rat eingeholt,also gehts wieder mal von vorne los.Hat hier jemand einen Rat für mich?

mfg                Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 02.07.2013 23:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du eine friedliche Lösung willst, könntest Du anbieten den Unterhalt für September sehr frühzeitig (um den 15. August zu überweisen), dann kann Kind davon leben und für Oktober überweist Du dann wie immer Ende September.

Ich vermute aber, dass KM mit dieser Lösung auch nicht einverstanden ist.

VG Susi

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Geschrieben : 03.07.2013 01:39
(@friese)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen Nacktschnecke,
mal ne Frage von mir: arbeitet Deine Ex? Deine Tochter ist volljährig und somit ist die Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig.
Wohnt Deine Tochter bei der Mutter?
Warum diskutierst Du mit der Mutter über den KU und nicht mit der Tochter?

Grüße Friese

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Geschrieben : 03.07.2013 10:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

Deine Ex kann so viel anwaltlichen Rat einholen wie sie möchte - am Ende müsste Deine (volljährige) Tochter klagen und nicht Muddi. Und sie müsste auch gegen Dich UND Deine Ex klagen, denn sie kann sich nicht aussuchen, von wem von Euch beiden sie Unterhalt möchte.

Das bekommt Deine Ex aber von jedem (sachkundigen) Anwalt gesagt, den sie deswegen aufsucht. Insofern: Lass sie doch...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 03.07.2013 11:17
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Nacktschnecke,

Deine Ex kann so viel anwaltlichen Rat einholen wie sie möchte - .... Insofern: Lass sie doch...

Das seh ich auch so! Besonders, da sie diesen anwaltlichen Rat dann auch noch bezahlen darf. Vielleicht lernt sie daraus :rofl2:
400 EUR vom FSJ Träger + 184 KG sind zusammen 584 EUR. Falls Tochter bei Muddi wohnt (davon gehe ich jetzt mal aus, wenn Muddi sich so engagiert) müsstest du bereinigt zwischen 2701 und 3100 EUR netto haben, um dann 2 ( in Worten: Zwei) EUR überweisen zu müssen.

Also lehn dich entspannt zurück und warte ab (ausser du hast deutlich mehr als 3100 bereinigtes Netto)

Gruß und viel Erfolg

vom Krümelmonster

P.S. @ Brille: Deine Signatur find ich Klasse!

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

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Geschrieben : 03.07.2013 12:58
(@nacktschnecke)
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Mahlzeit,
also,Töchterchen wohnt noch bei Mutti und Mutti verdient zwischen 800 und 935 Euro,damit se keinen Unterhalt zahlen muß!
da ich mich mit Töchterchen auf 304 Euro Unterhalt geeinigt hatte(Dezember 2012)bin ich jetzt erst mal raus!Jedesmal ,wenn ich mit Töchterchen telefoniere,habe ich anschließend Exi dran und dann legt diese los,anschließend wird aufgelegt,Töchterchen ist von Mutti total beeinflußt.ich überlege jetzt,ob ich nicht doch auf Herausgabe des nicht befristeten,dynamischen Titels klage,weil die Drohung einer Pfändung immer im Raum steht.Im übrigen zahle ich auch noch für Söhnchen,16 Jahre alt,356 Euro,dieselbe Summe habe ich vor der Einigung auch für Töchterchen gezahlt.Heute abend will Töchterchen mit mir reden,ich werde mich dann wieder melden.

mfg                Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 03.07.2013 14:03




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Heute abend will Töchterchen mit mir reden,ich werde mich dann wieder melden.

Und was ist dabei rausgekommen ?

Auf Titelherausgabe musst Du nicht klagen, wenn Töchting Dir einen Vollstreckungsverzicht bestätigt.
Du kannst ihr deutlich klar machen, dass die Grundlagen des Titels sich maßgeblich verändert haben und sie im Klagefalle nicht nur den Titel los ist, sondern auch noch nen Schwung Anwaltskosten zahlen darf (wobei ich mir die Frage stelle, wieso Du vor einem halben Jahr noch einen unbefristeten Titel hast ausstellen lassen).

warum denn weniger Unterhalt auf Töchterchens Konto sei(bis 21.07),weil Kind am 22.07.2013 das FSJ beginnt.

Da Unterhalt monatlich im Voraus zu leisten ist, würde ich eine Diskussion über 100 EUR nicht wirklich führen wollen.

Gruß
United

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Geschrieben : 06.07.2013 12:33
(@nacktschnecke)
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Nabend,
Töchterchen hat wohl verstanden,das ich momentan keinen Unterhalt zahlen muß,United-ich habe keinen neuen Titel ausstellen lassen,wir haben uns per Anwalt darauf geeinigt,das Töchterchen 304 Euro bekommt,da Exi ja auch Unterhalt zahlen muß(theoretisch)Ich habe angeboten,mir Vollstreckungsverzicht zu unterschreiben,oder den Titel rauszugeben(den verwahrt Exi wohl im Safe)...Töchting überlegt noch,sie ist schließlich damit überfordert,das arme Kind... :amen: :againstwall:

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2013 00:16