Unterhalt im Krankh...
 
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Unterhalt im Krankheitsfall

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ich wollte mich mal schlau machen und euch um Hilfe bitten.

Im Moment wird gerichtlich der GTU (Trennungsunterhalt), KU und der nachehel. UH bestimmt.

Leider bin ich dieses Jahr bereits 6 Wochen krank gewesen und werde noch weitere Wochen ausfallen. Welche Auswirkungen hat dies auf die beiden UH Zahlungen fürs Kind und die Ex?

Ich zahle im voraus am letzten des Vormonats. Kann ich es im Nachhinein verrechnen?

Wenn ja wie?
72% * Netto = Lohnfortzahlung und dann das Schema der gerichtl. Berechnung anwenden abzüglich Fahrtkosten. In Ordnung so?

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2019 12:07
(@wasserfee)
Registriert

hallo,

schwierig....
würde ein Titel existieren müsstest du ihn weiter in voller Höhe bedienen. Da hätte es erstmal keine Auswirkungen, da man Lohneinbußen von bis zu 6 Monaten als vorübergehend ansieht.

Natürlich kannst du ohne Titel machen, was du willst aber es kann mWn dann dazu kommen, dass du nachzahlen musst (je nachdem, wie das laufende Verfahren ausgeht.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2019 12:14
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Danke, es gibt einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, dem ich das Berechnungsschema entnehmen werde und wende es dann an.

Es ist abzusehen, dass ich langfristig weniger arbeiten werden kann (Klarstellung: Ich möchte arbeiten!) oder erst nach Jahren wieder voll belastbar sein werde.

Nach der Antwort ist es sinnvoll das Thema bereits jetzt vor einer KU+GTU Entscheidung anzusprechen und berücksichtigen zu lassen. Dann werde ich meine Anwältin darum bitten und die ärztlichen Befunde vorlegen.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2019 12:34
(@wasserfee)
Registriert

ja, wenn der Unterhalt aktuell in der Klärung ist solltest du das JETZT ansprechen und alles einfließen lassen, was du hast (Befunde, Krankengeldabrechnungen etcpp.).

Einen bestehenden Titel(und nichts anderes steht ja am Ende der gerichtlichen Klärung) nach unten zu korrigieren ist weit schwerer.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2019 12:57