Unterhalt in der No...
 
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Unterhalt in der Not

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Hallo,

welcher Sinn steckt dahinter, wenn man doch irgendwann geschieden ist und die Unterhaltszahlungen, sofern er welche bekommt, an den Ehegatten geklärt sind?

Kommt der der das Geld verdient niemals aus dieser Sache raus und muß damit rechnen bis zum seeligen Ende zahlen zu müssen (in einer Notlage des Ehegatten)? Welche Möglichkeiten gibt es dies auf Gegenseitigkeit auszuschließen?

RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 09:06
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rp,

ich hab den nachehelichen Ehegattenunterhalt "auch im Falle der Not" mit meiner Exfrau per notarieller Vereinbarung ausgeschlossen.

Lt. Auskunft der Notarin war es hierbei wichtig und mußte auch in der Vereinbarung stehen, dass wir beide von unseren Familienrechtlichen Anwälten und zusätzlich noch von der Notarin über evtl. Folgen dieses Verzichts aufgeklärt worden sind. Weiterhin mußten wir beide (Ex und ich) in der Vereinbarung unterschreiben das wir unseren Lebensunterhalt selbst bestreiten können (zum Zeitpunkt der Unterschriften).

Die Notarin erklärte noch das es wohl hin und wieder Gerichte gibt die, falls dies alles nicht explizit in der Vereinbarung steht, anfechten wollen um der Staatskasse Geld zu sparen.

Also viel Glück und alles Gute
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 10:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Notarin erklärte noch das es wohl hin und wieder Gerichte gibt die, falls dies alles nicht explizit in der Vereinbarung steht, anfechten wollen um der Staatskasse Geld zu sparen.

Und auch dieser Passus hat seine besten Tage wahrscheinlich hinter sich:
http://blog.beck.de/2011/03/31/volkstuemliche-irrtuemer-im-familienrecht-xii

Wenn die Meere erst mal leer gefischt sind, müssen die Maschen der Netze eben immer enger geknüpft werden um auch noch die letzten Kreaturen raus holen zu können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 12:09
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig

Das ist ja lustig wie wenn es in diesem s.g. Rechtsstaat gute Sitten geben würde :rofl2:

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Geschrieben : 01.04.2011 12:29
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

soweit ok, nur wenn zum Zeitpunkt des Treffens der notariellen Vereinbarung keine Notlage vorliegt, ist das dann auch so?

Und ist es nicht auch so, wenn der erstmal keine unterhaltspflicht vorliegt nach der Scheidung ist dann der Unterhaltsanspruch eh verwirkt?

"weil damit die auf der Ehe beruhenden Familienlasten zum Nachteil des Sozialhilfeträgers..." Wie lange beruhen denn die Familienlasten auf der Ehe???

Wenn ich jetzt geschieden bin und meine Ex in X-Jahren ein Sozialfall wird, kann es dann etwa sein, dass man, trotz notarieller Vereinbarung, nach Jahren zur Kasse gebeten wird?
z. Bsp.: meine Ex kündigt hier Ihren Job, zieht weg (ohne neuen Job), macht ne Bauchlandung und rutscht in ALG2, was dann? (kein unwahrscheinliches Scenario)
Grüsse
Peter

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Geschrieben : 01.04.2011 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was beim Ehegattenunterhalt entschieden wird ist weniger denn je vorhersagbar.
Erst recht nicht in X Jahren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 01.04.2011 12:40
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Also bedeutet dies, keine Schulden abzahlen, nur die Zinsen bedienen, Tilgungsraten zu Haus unter das Kopfkissen und immer schön am Selbstbehalt bleiben, zumindest auf den Bankauszügen... bis der oder die Ex das zeitliche gesegnet hat?

Diese Vereinbarung hat mich ne Menge Nerven und Geld und Zugeständnisse  an Ex gekostet und alles für den A...?

Grüsse
Peter

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Geschrieben : 01.04.2011 12:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

100%ige Sicherheit gibt es in der Tat diesbezüglich nicht.

Das aufgeführte Urteil sollte aber dennoch nicht zu allzu viel Schwarzmalerei anregen ...

Hier ging es um Mann (verheiratet), der Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollte, und Frau, die es - mit Hinweis auf Gütertrennung und Ehevertrag - ablehnte, in die finanzielle Betrachtung einbezogen zu werden:

„Wir verzichten gegenseitig und völlig auf jeden Unterhalt, vor, während und nach der Ehe, insbesondere auch auf Unterhalt für den Fall der Not und nehmen den Verzicht gegenseitig an.“

Das Vater Staat sich das nicht gefallen lässt, empfinde ich als durchaus nachvollziehbar.

Gruß
United

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Geschrieben : 01.04.2011 12:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist zwar richtig, nur glaube ich trotzdem nicht daran, dass die staatlichen Beutegreifer sich noch lange von so einem Passus aufhalten lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 01.04.2011 12:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hier ging es um Mann (verheiratet), der Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollte, und Frau, die es - mit Hinweis auf Gütertrennung und Ehevertrag - ablehnte, in die finanzielle Betrachtung einbezogen zu werden:
Das Vater Staat sich das nicht gefallen lässt, empfinde ich als durchaus nachvollziehbar.

ich auch. Ansonsten gäbe es mit Sicherheit demnächst Konstrukte, in denen Eheleute (zur Erinnerung: Ehe bedeutet "Einstehen füreinander") solche Verträge miteinander abschliessen, weil der eine gut und der andere wenig oder nichts verdient - mit der Folge, dass zum vorhandenen Einkommen jeden Monat noch ein warmer Regen aus dem Sozialtopf hinzukommt. Das ist wirklich nicht der Sinn des Ganzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.04.2011 12:53




(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.....
nun denn; ich sehe das aber auch regelmäßig von der anderen Seite. Als ganz passabel bezahlter Arbeitnehmer, der seit 30 Jahren seines 48jährigen Lebens arbeitet und Steuern zahlt, sehe ich eben auch jeden Monat meine Abzüge nach Steuerklasse 1. Und ich wünsche mir schon, dass dies Geld auch wirklich richtig und sinnvoll angelegt wird (was wahrlich nicht immer passiert!). Um damit dann auch noch Sozialmißbrauch zu finanzieren, ist es jedenfalls nicht gedacht! Und gerade die Konstellation, die hier angesprochen  ist, kommt dem sehr nahe.
Eine "ewige" Haftung auch lange über das Ende einer Ehe hinaus wird allerdings von mir auch nicht befürwortet! Es muss nach einer gewissen Zeit nachehelicher Solidarität auch mal Schluss sein.....
Gruß
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

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Geschrieben : 01.04.2011 13:00
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

die Frage von rp war ja ursprünglich, ob Ex Ehepartner ein Leben lang für den anderen zahlen müssen und wie man dieses ausschließen kann. Klar das es nicht funktioniert bei ALG 2 Anspruch während der Ehe darauf zu verweisen "wir haben aber einen Vetrag".

Es kann doch aber wohl nicht sein, das man Jahre nach der Scheidung, ohne das bisher Unterhalt gezahlt wurde, plötzlich zur Kasse gebeten wird weil der oder die Ex Bedürftig geworden ist oder? Noch dazu wen man das ganze in einer Nachehelichen Folgevereinbarung (notariell) ausgeschlossen hat, Oder?

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 13:09
 elwu
(@elwu)

Es kann doch aber wohl nicht sein, das man Jahre nach der Scheidung, ohne das bisher Unterhalt gezahlt wurde, plötzlich zur Kasse gebeten wird weil der oder die Ex Bedürftig geworden ist oder?

Hallo,

das ist zumindest sehr unwahrscheinlich. Denn in solchen Fällen existierte niemals eine Unterhaltsverpflichtung. Somit konnte keine Unterhaltskette beginnen. Man muss sich aber selbst im exgattinnenunterhaltsirrsinnigen Deutschland in seiner Lebensplanung nicht darauf einrichten, vielleicht nach zig Jahren doch noch unterhaltspflichtig zu werden.

Bekannte Ausnahme: die Bedürftigkeit war in der Ehe angelegt. In diese Richtung wird nach meiner Beobachtung immer häufiger argumentiert, etwa mit absurder Rabulistik eine angeblich in der Ehe begonnene Depression behauptet, die halt erst zehn Jahre nach der Scheidung so richtig ausgebrochen ist.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 13:24