Hallo,
Ich habe ein großes Problem mit meiner Tochter.
Sie wohnt, in einer eigenen Wohnung und bezieht von mir Unterhalt. Auch das Kindergeld reiche ich ihr durch.
Genau das wird aber jetzt zum Problem weil sie aufgrund von Krankheit (psychisch bedingt) seit längerem nicht am Unterricht teilnimmt.
Die Schule weiß Bescheid, unternimmt aber nichts.
Sie hatte im letzten Halbjahr über 140 Fehlstunden, war wohl angeblich in der Klinik.
Nun sollte sie in die Klinik, hat sie aber nicht gemacht.
Stattdessen fährt sie mit Ihrem Freund, mal hier hin und mal dort hin und postet das auch noch auf Facebook.
Sie sagte mir auch über Facebook. Das sie nicht mehr zur Schule gehen will, und erst mal zur Ruhe kommen will.
Dann will sie FSJ machen und dann ihr ABI in Abendschule nachholen.
Bei der Schule hat sie sich aber nicht abgemeldet.
Ich möchte mir das nicht länger anschauen und erreichen, das sie entweder zum Unterricht geht, oder in die Kinik, damit sie wieder irgendwann leistungsfähig ist.
Wie bekomme ich das am besten hin?
Job-Center ist von mir informiert. Die wollen sie anschreiben. Auf Kontakt-Versuche vom Jugendamt, Betreuungspersonen der AWO ...usw. reagiert sie überhaupt nicht. Ihr derzeitiges persönliches Umfeld besteht eher aus ebenfalls kranken Personen. Das ist nicht abwertend gemeint, ist aber Tatsache.
Ab wann kann ich Unterhalt/Kindergeld verweigern?
MfG
Hallo,
was das Kindergeld angeht: wenn sie nichts macht gibt es nur eine gewisse Zeit in der das Kindergeld weiter gezahlt wird. Evtl. solltest du ihr mitteilen, dass sie einen eigenen Antrag auf das Kindergeld stellen soll und der Familienkasse mitteilen, dass der Anspruch auf deine Tochter übergegangen ist und du nicht mehr berechtigt bist das Kindergeld zu beziehen. Dann stellt die Kindergeldkasse die Leistung ein und sie muss selbst beantragen. Das bewahrt dich davor das Geld an die Kasse zurückzahlen zu müssen.
Was den Unterhalt angeht; wenn sie nicht mehr zur Schule geht ist sie bei Volljährigkeit auch nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Allerdings, wenn sie gesundheitliche Probleme hat kann das etwas anders sein.
Sophie
Das Problem ist eher, das die Tochter einen tiefen Hass auf mich hat. Sicher kommt das auch durch ihr Krankheitsbild.
Sie macht viele Dinge nur um mir zu schaden.
Es existiert eine aktuelle Schulbescheinigung, sie geht aber nicht hin.
Die Therapeutin sagt, das sie in Klinik muß, sie weigert sich.
Und damit ist sie aus meiner Sicht nur dann Unterhaltsberechtigt, wenn sie entweder zur Schule geht oder in die Klinik.
Welche Mittel habe ich um sie dazu zu zwingen?
Moin,
Deine Sicht auf die Dinge ist die falsche. Wenn Deine Tochter volljährig ist, kannst Du sie zu nichts mehr zwingen.
Zum Kindergeld hat Dir AnnaSophie schon einen guten Tipp gegeben.
Zum Unterhalt: Existiert ein Titel? Ansonsten kannst Du den Unterhalt einstellen, wenn die Voraussetzungen für den
Unterhalt entfallen. Wenn sie eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegt, ist das so in Ordnung. Ob sie wirklich zur Schule
geht, geht Dich nichts an. Auch ob sie den Klinikaufenthalt wahrnimmt oder nicht. Vor allem wenn Hass in der Beziehung ist,
solltest Du den Druck rausnehmen, Gespräche anbieten, ihr aber auch konsequent die Voraussetzungen für den Unterhalt
klarmachen.
Mehr kannst du meiner Meinung nach nicht tun.
LG,
Mux
Ich merke, das ich noch ein wenig mehr ausholen muß, hatte aber eine doofe Arbeitszeit letzte Woche.
Ich bin seit einiger Zeit schon mit dem Job-Center und mit dem Jugendamt im Gespräch, und folgende Situation ist gegeben.
Das Gesetz zum Kindesunterhalt ist eigentlich dafür vorgesehen, das Eltern die aus irgendeinem Grund keine Bock haben Unterhalt zu zahlen, dazu verpflichtet werden.
Das ist gut so, und ich mag persönlich nicht, wenn man nicht zu seinen Kindern steht.
Und bevor ich was zu meiner Tochter schreibe....:
1. Ich habe sie abgrundtief lieb.
2. Ich werde nicht zusehen wie sie sich selbst, ihre Schwester, alle die sie lieben und nicht zu Letzt Mich und meine jetzige Familie fertig macht .
Fakt ist das Meine große Tochter psychisch gestört ist und eigentlich sich Klinisch behandeln lassen muß.
Sie wollte erst bei ihrer Mutter raus weil sie es nicht mehr ausgehalten hat. Dann wollte sie bei mir raus weil sie es auch nicht ausgehalten hat.
In gewisser Weise ist das auch ein normaler Abnabelungs-Prozess, wird jetzt der Eine oder Andere Denken.
Ja sie hat das hinter meinem Rücken mit dem Jugendamt probiert. Und im gemeinsamen Dialog mit dem Jugendamt habe ich dann auch zugestimmt das zu unterstützen.
Die ARGE sollte die Wohnung finanzieren.
Die lehnte erst mal ab.
Meine Tochter wollte dann aufgeben, und ich sagte nein du hast mich/uns so lang damit gestreßt du legst jetzt bitte Widerspruch ein.
Danach haben wir uns nur noch angeschrien. Und am nächsten Tag war sie weg. Und ab da gab es von ihrer Seite nur noch Terror.
(Übrigens hat sie dann doch noch Widerspruch eingelegt und die Wohnung bekommen - aber die Geschichte ist noch nicht fertig.
Zwischendurch zum auflockern ...... Denkt dran ich liebe meine Tochter ... und lest aufmerksam .... auch ich habe geschrien .... also jeder hat seinen Teil daran.
Sie hat sich bis sie die Wohnung hatte bei Freunden durchgeschlagen. Es gab zwischendurch noch Stress weil sie ihre Sachen nicht geholt hatte...usw. Und wir sie ins Treppenhaus gestellt haben nach 8 Wochen weil sie mit ihren Freunden gerne eine ganzen Tag lang räumen wollte ohne meine Anwesenheit.
Gut sie war in ihrer Wohnung und alles war erst mal gut. Sie schrieb über Facebook schön das die ARGE so was bezahlt.
Sie hatte ja eine Betreuerin von der AWO (vom Jugendamt bezahlt die ihr bei den wichtigen Sachen Behörden / Unterhalt / Schriftkram helfen sollte.
Dann war das Abschlussgespräch für die Betreuungsmaßnahme und Sie entließen sie guten Glaubens in die Welt in der sie von da an nicht mehr klar kam.
Sie beantwortete keine Briefe und Telefonate von der Betreuung und vom Jugendamt. Sie kümmerte sich nicht um ihre Pflichten. Sie vergraulte es sich mit ihren Mitschülern am Gymnasium.
Allen die ihr sagten, sprech Dich mit Deinem Vater aus, hat sie den Rücken gekehrt.
Das Job-Center will sie laden weil sie in der Schule nicht erscheint. Das Jugendamt ist sauer weil sie sich an keine Absprachen hält. Die Betreuung sagt ich sie redet nicht mit uns /geht nicht ans Telefon.
Ihre jüngere Schwester bat mich vorletzte Woche zu einem moderierten Gespräch bei der Diakonie, weil ihre Schwester sagt erzähl aber nichts dem Papa, die Mama sagt erzähl das nicht dem Papa, also so eine richtig häßliche Drucksituation.Als ich dann nacheinander wie verabredet meine große Tochter und ihre Mutter darauf ansprach hat die jünger massiven Druck bekommen.
Und ich hörte am nächsten Tag ich würde sie (von großen Tochter kam das) nicht in Ruhe lassen und sie stalken. Aber nur hinten rum über Mitschüler
Meine große Tochter zeigt zwar das sie mich nicht leiden kann, hat aber nicht gesagt das ich sie in Ruhe lassen soll.
So das ist erstmal die ganze Geschichte in "Kurzform"
Gut ... dann habe ich hier im Forum die Frage nach meinen Möglichkeiten gestellt.......
Die erste Antwort von AnnaSophie mit dem Kindergeld, ist nicht ganz so einfach. Die Kindergeldkasse macht das nur dann wenn keiner der Eltern mehr Unterhalt zahlen.
Dann kann die Tochter das selber beantragen. Noch ein Aber wenn die ARGE jetzt sagt,... und ddas steht wohl kurz bevor..., ... Mädchen du kommst Deinen Pflichten nicht nach, zieh mal zu Mama oder Papa, dann beißt sich Katz in den Schwanz. Dann kann sie schon wieder nicht das Kindergeld auf sich beantragen.
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Zu dem was Du Mux schreibst, so denke ich das Du Grundsätzlich Recht hast, aber was sind die Voraussetzungen für den Unterhalt?
Sie Muß zielstrebig Ihrer Ausbildung nach gehen, oder sich genauso zielstrebig um ihre Genesung kümmern. Und wofür ich auch bereit bin zu kämpfen, Sie muß mir das auch nachweisen.
Das mich das nichts angeht ist denke ich nicht richtig, wenn das Gegenteil offensichtlich ist. Ach ja und sie hat im Übrigen auch keinen Titel.
Ich habe ihr jetzt (in Kopie an Jugendamt und Job-Center) entsprechende Auflagen mitgeteilt, und ihr angekündigt erst dann weiter zu zahlen wenn sie entweder Nachweist das sie regelmäßig den Unterricht besucht oder, wie von Ihrer Therapeutin gefordert sich klinisch behandeln läßt und das nachweist.
Ich bin mal gespannt was das Job-Center macht. Auf welche Seite sie sich schlagen. So wie die Frau vom Job-Center mir das am Telefon sagte, würden sie Ihr auch mit entsprechenden Vorlagen kommen.
So das war jetzt ein Langer Text. Wenn Fragen.... hakt gerne nach.
Und bitte korrigiert mich wenn ich auf dem falschen Weg bin.
Mit Gespräche anbieten und Deutlich machen ist nicht, weil sie krank und gereizt auf alles reagiert
MfG 😉
Hallo,
du bist doch nicht verpflichtet deine Tochter wieder aufzunehmen. Sie ist ausgezogen und damit steht kein Platz mehr für sie zur Verfügung. Ende.
Ich würde an deiner Stelle ihrem Einzug nicht zustimmen.
Und auch deswegen mit dem Kindergeld. Wenn sie nicht mehr zur Schule geht holt sich im Zweifelsfall die Kindergeldbehörde das Geld - was du ihr weiter überwiesen hast - bei dir wieder.
Kriegt sie kein Kindergeld, dann eben nicht.
Aber da wird das Jugendamt oder das JobCenter bestimmt helfen.
Ist sie 18? Wenn ja, dann musst du nur Unterhalt zahlen wenn sie sich in schulischer/beruflicher Ausbildung oder in einem Studium befindet. Ansonsten bist du familienrechtlich nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Sophie
AnnaSophie!
Keine Sorge, ich glaube eher das sie sich gerade vorstellt zu ihren Freund zu ziehen, den sie auch in der Klinik kennen gelernt hat. Ich kenne ihn nicht und werde kein Urteil über ihn abgeben, nur könnte es sein das er meiner Tochter im Kritikfall nicht entscheidend entgegen treten kann.
Die letzte Bastion sind aber die Behörden und Richter, die darüber befinden, ob die Tochter mutmaßlich Sozialbetrug begeht, oder zwangseingewiesen wird, oder oder oder am Ende noch Recht bekommt.
Also,
fassen wir mal kurz zusammen und sortieren.
- Kind Ü18 und U25, mit eigener Wohnung, also nicht mehr priveligiert
- kein Titel
- KG wird per Abzweigungsantrag (teilweise) an Kind ausgezahlt; berechtigter KV (dieser ist auch in der Nachweispflicht, dass KG-Berechtigung vorliegt)
- ein Teil der Lebenskosten wird vom JC getragen
- aktuelle Schulbescheinigung liegt vor
- Kind geht nicht zur Schule, fehlt teilweise unentschuldigt
- Kind ist nachweislich krank, verweigert aber eine Behandlung.
- 0 Kommunikation, außer es fehlt Geld. Nachweise (Schulbescheinigung etc.) werden verweigert
Und nu? Weiterzahlen (wie lange dann auch immer)? KG anteilig weiterleiten und in Kauf nehmen es doppelt zu zahlen, wenn die Fam-Kasse evtl. doch zurückfordert, weil niemand weiss ob und wie lange es eine KG-Berechtigung gibt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
zum Kindergeld mal folgendes:
Vater bezieht das KG und reicht es weiter. Solange eine Schulbescheinigung vorliegt bzw solange die Nachweise, die die Familienkasse fordert vorgelegt werden,
kann es dem KV in dieser Hinsicht schnurz sein, ob sie zur Schule geht oder nicht. Moral mal beiseite gelassen.
Er muss aber aufpassen. Sollte die Vorlage der Bescheinigungen nicht mehr erfolgen, stellt die Familienkasse von selbst die Zahlung ein.
Knackpunkt ist, wenn KV nicht aufpasst und gezahlt wird ohne das eine Berechtigung vorliegt - dann muss er zurueckzahlen. Also aufpassen, beobachten und dann handeln, wenn notwendig.
Was das andere betrifft. Lasst sie in Ruhe. Kurz und knapp. Zwang wird alles verschlechtern. Offensichtlich ist viel schief gelaufen im Leben des Maedchens. Sie will nicht in die Klinik? Dann lasst sie. Sie will keinen Kontakt? Dann akzeptiert das.
Sie selbst muss und wird sich zurecht finden, sie braucht eben Zeit. Liebe kann man nicht erzwingen und mit zuviel Liebe erdrueckt man sie nur. Sie will zu ihrem Freund ziehen? Lasst sie. Vielleicht braucht sie das. Es ist doch ueblich (wenn auch nicht zwingend gesund), dass man sich mit "gleichen Leuten" umgibt, weil man meint, die verstehen einen.
Ich wuerde ihr vermutlich mitteilen, kurz und sachlich, dass KG und KU nur dann fliesst, wenn sie die geforderten Unterlagen bringt. Wenn kein Geld mehr fliesst, wird sie sich auf ihre Hinterbeine stellen (muessen).
Ist das nicht so ungefaehr das, was ihr jemandem anderen raten wuerdet?
LG riviera
Ich wuerde ihr vermutlich mitteilen, kurz und sachlich, dass KG und KU nur dann fliesst, wenn sie die geforderten Unterlagen bringt. Wenn kein Geld mehr fliesst, wird sie sich auf ihre Hinterbeine stellen (muessen).
Sehe ich auch so; zum Erwachsenwerden gehört nicht nur das "Abnabeln" sondern auch Übernahme von Eigenverantwortung, mit allen positiven als auch negativen Auswirkungen.
Dass dies im Fall von Töchting aufgrund der Ereignisse ihrer Vergangenheit schwerer ist, liegt nicht in Eurer Macht/Verantwortung. Möglicherweise ist der Lerneffekt aus "auf dem Boden schlagen und sich ´ne blutige Nase holen" lehrreicher als Eure Sorge und Liebe. Wichtig wäre nur, dass Ihr -vielmehr gerdmitpferd- da seid, um dem Mädel gegebenenfalls wider auf die Füsse zu helfen, wenn´s so weit ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!