Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation: ich habe mit meiner Ex-Freundin ein 8-jähriges Kind, wofür ich auch Unterhalt zahle. Unsere Tochter lebt bei meiner Ex, sie bekommt auch das Kindergeld. Wir beide teilen uns das Sorgerecht. Seit letztem Jahr bin ich verheiratet. Mit der KM war ich nicht verheiratet.
Momentan zahle ich der KM monatlich 350 Euro Unterhalt. Das ganze Thema Unterhalt haben meine Ex und ich ohne Anwalt und ohne Jugendamt unter uns geregelt. Als Richtwert haben wir die Düsseldorfer Tabelle verwendet.
Der Umgang mit ihr ist allgemein als OK anzusehen, bisher gab es keine nennenswerten Probleme, auch wenn es darum geht meine Tochter zwischendurch zu sehen oder die Wochenenden zu tauschen. Urlaub in den Ferien teilen wir uns, was bisher auch immer gut geklappt hat. Das ist von beiden Seiten kein Thema. Meine Tochter ist jedes zweite Wochenende (Freitag - Sonntag) und alle zwei Wochen zwei Tage unter der Woche bei uns.
Jetzt ist es ja so, dass meine Tochter wesentlich öfter bei uns ist als es "üblich" ist, also mehr als alle zwei Wochen am Wochenende und in den Ferien bis zu zwei Wochen. Das bedeutet auch, dass wir für diese Zeit einen gewissen Mehraufwand haben. Kleidung wird viel für meine Tochter von uns gekauft, und logischerweise isst sie bei uns.
Ist es denn möglich und vertretbar, diese Mehrkosten vom Unterhalt abzuziehen oder ist das ein absolutes "No-Go"? Ich bin da leider etwas unschlüssig und dachte, ich frage mal die erfahrenen Leute 😉
Viele Grüße,
der Esel
Da du den Unterhalt direkt mit der KM geregelt hast und Anwalt, JA &. Co., was erstmal sehr gut ist. wirts du nicht umhin kommen mit ihr ins Gespräch zu gehen bzgl. einer Kürzung. Aber einfach mal so unangekündigt kürzen würde ich nicht machen, sondern darüber sprechen und die Fakten sachlich und emotionslos auf den Tisch legen. Vielliecht sieht sie es ja auch ein, dann ist das doch gut.
Servus Esel1980!
Ist es denn möglich und vertretbar, diese Mehrkosten vom Unterhalt abzuziehen oder ist das ein absolutes "No-Go"?
Wie Brave schon richtig schrieb, rede erst mal mit KM und versuche auf diesem Weg eine Einigung zu finden.
Du solltest hierbei wissen, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass der betreuende ET (in Eurem Fall KM) den vollen KU erhält, wenn das Kind überwiegend (bis 49,99%) von ihm betreut wird.
Im Fall von WM wird dann der KU gequotelt (so sehen es die Verordnungen vor), es gibt aber auch die Möglichkeit (so wie wir es seinerseits geregelt haben), dass jeder seinen eigenen Betreuungskosten trägt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo ihr beiden,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe das leider etwas unglücklich geschrieben. Der KM werde ich nicht einfach hinter ihrem Rücken den Unterhalt kürzen. Das wäre eher kontraproduktiv. Ich habe vor ihr das sachlich zu erklären und hoffe dass sie Verständnis dafür hat.
Hallo @Esel1980,
gib uns bitte mal einen dezenten Hinweis, wie viel du ungefähr verdienst - der Schuss kann nämlich ggf. auch gewaltig nach hinten losgehen. Ein Wechselmodell ist das jedenfalls noch nicht, und in puncto Unterhalt ist es aus juristischer Sicht leider völlig egal, ob dein Betreuungsanteil nun 20% oder 35% beträgt. Erst wenn du dich der 50% näherst, könnte man über eine alternative Berechnung reden; aber bis dahin gilt für dich, wenn's hart auf hart geht, die Standardberechnung, und somit gilt:
Für ein achtjähriges Kind beträgt der Mindestunterhalt laut der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 345,50 Euro (Zahlbetrag, d.h. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mutter das volle Kindergeld erhält). Bereits bei einem bereinigten Netto-Einkommen ab 1.901 Euro pro Monat wärst du aber schon in der zweiten Zeile der Düsseldorfer Tabelle, und folglich mit 368,50 Euro dabei; das wäre also bereits mehr als das, was du derzeit tatsächlich zahlst, und es wäre für deine Ex dann auch ziemlich einfach, dieses vor Gericht durchzusetzen.
Und außerdem gibt es da noch die Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle: Wenn du neben dem achtjährigen Kind sonst niemandem zu Unterhalt verpflichtet bist, dann kannst du ggf. sogar bei einem Einkommen unterhalb von 1.900 Euro in die zweite Zeile der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft werden! Das liegt einerseits an den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes, und andererseits auch an der Tageslaune des zuständigen Richters, wenn die Sache vor Gericht gehen würde. Jedenfalls, bereits wenn dein bereinigtes Netto mehr als ca. 1.530 Euro beträgt, besteht eine gewisse Gefahr, dass du am Ende nicht weniger, sondern sogar mehr Unterhalt zahlst. Unterhalb von ca. 1.530 Euro allerdings Entwarnung, denn da würde dein Selbstbehalt greifen. Ebenfalls Entwarnung, wenn du ein weiteres Kind versorgen musst oder wenn deine Frau auf deine Unterstützung angewiesen ist - in diesen Fällen würde Anmerkung 1 nämlich nicht greifen, eben weil es noch eine zweite unterhaltsberechtigte Person gäbe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Fragen kannst du deine Ex natürlich jederzeit, d.h. mit dem Hinweis, dass die Düsseldorfer Tabelle ja eigentlich auf einen Standard-Umgang ausgelegt ist, und das der Klamottenkauf eigentlich die Aufgabe des Unterhaltsempfängers ist. Einen Streit riskieren würde ich an deiner Stelle aber allenfalls dann, wenn das Geld bei dir knapp ist, im Sinne der zuvor genannten Zahlen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
in der DDT ist beim Zahlbetrag das Kindergeld berücksichtigt, denn der Zahlbetrag ist der um das halbe Kindergeld reduzierte Unterhalt.
Ein erweiterter Umgang, also mehr als der Standardumgang kann beim Unterhalt berücksichtigt werden. Dann kann 1-2 Stufen heruntergestuft werden, es kann aber nicht unter Mindestunterhalt gehen.
Wie bereits gesagt ist die DDT auf 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt, wenn Du nur eine unterhaltsberechtigte Person hast, also das 8-jährige Kind und sonst niemanden, dann wird in aller Regel in der DDT eine Stufe höher eingestuft.
Hättest Du mit Deiner Ehefrau ein weiteres Kind, dann wird sich die Situation auch nicht wesentlich ändern, weil es nur sehr schwer ist unter Mindestunterhalt zu zahlen.
VG Susi
Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Ich verdiene ca. 2000-2100 Euro netto im Monat.
Tatsächlich bin ich froh, dass meine Ex und ich uns außergerichtlich einigen konnten und sie momentan auch diese Regelung akzeptiert. Ich befürchte dass durch solch eine Aktion schlafende Hunde geweckt werden, vor allem weil ich momentan etwas zu wenig zahle. Vor Gericht sitzt sie am längeren Hebel, das weiß ich. Ich schätze sie aber so ein dass es nicht vors Gericht geht, aber man weiß ja nie.
Auf der anderen Seite zahlen wir relativ viel für die Kleine außer der Reihe, was tatsächlich die Mutter machen sollte, Stichwort Kleidung. Wir machen das gerne, keine Frage, aber so langsam wird es immer mehr.