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Unterhalt macht meine Familie arm

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(@Dik78)

Hallo zusammen
Habe folgendes Problem

Bin verheiratet und habe in Haushalt drei Kinder (10M, 6J, 12J) ,zwei Kinder sind leiblich (10M und  6J),plus Ehefrau die nicht arbeitet.

Ich habe 1632 Euro Netto in Monat Gehalt
Meine Wohnungsmiete 630 Euro  und 110 Strom
Ich habe 150 Euro Unterhalt in Monat für meinen 14 Jare alten Sohn bezahlt
1632-630-110-150=720 in Monat für fünf Personen

Meine Ex meinte das 150 Euro ihr zu wenig sei und hat Jugendamt beauftragt mich zu Überprüfen

Heute kam der Brief  von Jugendamt mit folgende Rechnung
1000 für mich und 548 für Kinder
220 muss ich meinen Sohn überweisen und 328 bleibt für meine andere Kinder da
1632-630-110-220=672  in Monat für fünf Personen

Ich bin schlimmer dran als Hartz IV 4, ALG II Empfänger  :knockout:

Ist das normal das keiner mir da helfen kann ? ;(

Zitat
Geschrieben : 23.10.2014 18:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dirk,

als erstes bist Du ein Mangelfall und das macht es nicht einfach zu rechnen. Was mir auffällt ist, dass Du Unterhalt für 3 Kinder aufzubringen hast, das 4. Kind (12 J) ist nicht von Dir, gibt es für dieses Kind Unterhalt?

Ansonsten kann das JA Dich zwar auffordern Nachweise zu bringen, sie können Dich aber nur per Gerichtsbeschluss zwingen das auch zu zahlen.

Wichtig wäre zu pürfen von wievielen Unterhaltsberechtigen die Rechnung des JA ausgeht, wie im Mangelfall Deine Ehefrau zu berücksichtigen ist und wie das bei Dir lebende Kind zu berücksichtigen ist, dabei wird es natürlich darauf ankommen wieviel Unterhalt es für dieses Kind gibt. Erst dann kann "richtig" gerechnet werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:15
(@mimamause)

hi,
wieso geht deine Frau nicht arbeiten? Das sollte sie schnellstmöglich tun, denn dein großer Sohn kann ja nichts dafür, dass du noch 3 weitere Kinder in die Welt gesetzt hast.
Wenn es finanziell so eng ist, wieso hast du denn eine so große Zweitfamilie geplant?
Du hättest dir da selber helfen können, in dem du anders geplant hättest.
220.- für einen 14-jährigen ist weit unter Mindestunterhalt, da bist du noch gut bedient.
Lass deine Frau nach der EZ arbeiten gehen, dann klappts auch mit den Finanzen für alle deine Kinder.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:16
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

1. Stell doch die Berechnung des JA hier mal ein, dann lässt sich überprüfen ob diese stimmt.

Mal vorausgesetzt das die 548€ and Verteilmasse für die Kinder stimmen, dann hat sich das JA mal - sicherlich ganz ausversehen - zu deinen Ungunsten bei der Verteilung verrechnet.

Ich Komme auf:
Kind 14J: 211,53€
Kind 6J: 180,29€
Kind 10M: 156,73€

GGF hast du Anspruch auf ergänzendes ALG II.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:17
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wichtig wäre zu pürfen von wievielen Unterhaltsberechtigen die Rechnung des JA ausgeht, wie im Mangelfall Deine Ehefrau zu berücksichtigen ist und wie das bei Dir lebende Kind zu berücksichtigen ist,

Gerade das zu überprüfen ist in diesem Fall UNWICHTIG.
Im Mangelfall gibt es keine Berücksichtigung von Ehefrau und Stiefkind. Von daher kann das JA sich da schonmal in keinem Fall zu seinen Ungunsten verrechnet haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja Habakuk hat leider recht. Viel wird sich deshalb ohne genaue Zahlen nicht sagen lassen, außer, dass es sehr eng bleiben wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

MMM, nicht mal der BGH hat sich getraut, armen Leuten das Kinderkriegen zu untersagen oder die jüngeren Kinder schlechter zu stellen als die Älteren.
Und dabei lassen die sonst keine Gelegenheit aus, die Unterhaltsverpflichtungen nach oben zu schrauben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 19:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@habakuk, Deine Rechnung kann nicht stimmen, da Kind 6J und Kind 10M in der gleichen Altersgruppe sich befinden, Du aber unterschiedliche Beträge ausgerechnet hast. Ausgehend von der DT komme ich zu folgendem Resultat:

Verteilmasse lt. JA: 548€
Bedarf:
Kind 6J:      272€
Kind 10M:    272€
Kind14J:      334€
zusammen: 878€
Quote:        100% x 548€/878€ = ~62,4%

Zahlbeträge:
Kind 6J:      272€ x 62,4% = 170€
Kind 10M:  272€ x 62,4% = 170€
Kind14J:    334€ x 62,4% = 209€
zusammen:  549€

Dabei sollte aber auch beachtet werden, daß Dein Einkommen mit 84€  bereinigt wurde, was ungefähr der 5%-Pauschale entspricht (ich komme auf 81,60€). Das muß keine Selbstverständlichkeit im Mangelfall sein.
Wieso geht Deine Frau nicht arbeiten? Erhält sie ALG2 oder vergleichbares?

Gruss oldie

PS: Das erhöhte KG ab dem 3. Kind habe ich mal weggelassen, da diese Regelung eventuell nicht zum Tragen kommt und 3€ Differenz auch nicht so viel ausmachen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 20:04
(@mimamause)

@beppo,
klar kann jeder sovoel Kinder bekommen, wie er/sie kann und möchte.
Aber jammern, wenn nichtmal der Mindestunterhalt gefordert wird ist oll  :phantom:
Da kann man der KM nichtmal Geldgier unterstellen, zumal sie sich wohl all die Jahre mit 150€ begnügt hat.
mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 20:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn Dirk darauf nicht geantwortet hat, so gehe ich doch davon aus, dass es im konkrten Fall zweie gibt, nämlich Dirk, der überhaupt zahlt, wenn auch nicht den Mindestunterhalt, und den KV des 12 J Kindes, der vermutlich  gar nicht zahlt. Würde für das 12J Kind der Mindestunterhalt gezahlt, dann wäre es auch für das Kind von Dirk machbar.

Ansonsten gibt es nur den Weg zu prüfen ob ergänzendes Hartz4 beantragt werden kann oder ob die Ehefrau ncht zumindest einen Minijob ausüben kann. Eine wirkliche Einkommensverbesserung wird es nur durch Einkommen der Ehefrau geben. Wenn das jüngste Kind jetzt oder nächstes Jahr in die Schule kommt, dann sollte eine Halbtagtätigkeit oder wenigstens ein Minijob drin sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 20:53




(@Dik78)

Danke an alle erst mal

So meine Frau arbeitet nicht, da die noch stillt und bei uns in Stuttgart mit Kindergarten schwierig ist ein platz zu bekommen
Unterhalt für Stieftochter gibt es nicht. Außer Kindergeld bekommt sie nichts.

So hat Jugendamt ausgerechnet:
Selbstbehalt 1000
Einkommen mtl.1548 euro
Spesen 1/3 62 euro

Verteilmasse lt. JA: 548€
Bedarf:
Kind 6J:       272€
Kind 10M:    225€
Kind14J:      334€
zusammen: 831€
Quote:        100% x 548€/831€ = ~65,94%

Zahlbeträge:
Kind 6J:      272€ x 65,94% = 179€
Kind 10M:   225€ x 65,94% = 148€
Kind14J:     334€ x 65,94% = 220€
zusammen:  548€    
--------------------------------------------

Also etwas stimmt hier gewaltig nicht   😡

Ich habe Brutto 2000 und Netto 1570
das heißt das ich laut Düsseldorfer Tabelle in 2. Spalte bin
das heist :
Selbstbehalt 1100
Einkommen mtl.1548 euro
Spesen 1/3 62 euro

Verteilmasse lt. JA: 448€ +62€=532
Bedarf:
Kind 6J:       291€
Kind 10M:    241€
Kind14J:      334€
zusammen: 888€

Oder liege ich da falsch?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 21:09
(@mimamause)

ich weiß nicht, ob man sich da ungerecht behandelt fühlen sollte...deine Ex fordert weniger als Mindestunterhalt, schau, das du das zusammenbekommst.
Und für dein Betreuungsproblem in Stuttgart ist deine Exe auch nicht verantwortlich.
Kind 14 Jahre: 220€.
Der Rest ist Familieneinkommen, netto 1370€
mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 21:22
(@Dik78)

Wenn meine Ex das Geld für das Kind braucht dann Ok ich esse selber nicht
Aber wenn meine Ex zwei Autos ein Hund unterhalten kann dann tut es mir Leid

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke auch, dass das JA in diesem Fall ziemlich richtig rechnet.
Das muss man erstmal würdigen, ist nämlich keineswegs selbstverständlich.

Mit dem Bedarfskontrollbetrag hast recht.
Aber auch nur theoretisch.
Da sowieso nicht mal der Mindestbedarf raus kommt, wirst du die 100,- € vor Gericht kaum retten können.

Und es ist nunmal Fakt, dass du für dein Stiefkind gar nicht zuständig bist und für deine Frau nur nachrangig.

Ihr solltet also auf jeden Fall aufstockendes H4 beantragen.
Da kommt in eurer Konstellation sicher deutlich mehr bei rum, als mit dem Familienrechtlichen SB.
Naja und auf mittlere Sicht muss deine Frau sicher so schnell wie möglich einen Job antreten, denn nur mit deinem Einkommen alleine lässt sich deine Familie nunmal nicht finanzieren.

Beim Ausfüllen des H4 Antrages können wir dir auch helfen, nur solltest du ihn unbedingt noch diesen Monat einreichen, denn nur dann gibt es auch für diesen Monat noch Geld.
Um die Frist zu wahren, muss der Antrag auch gar nicht vollständig sein.
Das kannst du alles nachtragen.
Also Antrag aus dem Internet holen, ausfüllen so weit du kannst und hin bringen.
Wichtig ist, dass der Eingang quittiert wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 21:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, du liegst falsch.

Zum einen hat das JA dich völlig korrekt nach unten gestuft. Die DDT geht von 2 Unterhaltspflichtigen aus. Gibt es mehr, dann wird um eine oder mehrere Stufen heruntergegangen. Bei dir um eine, mehr geht nicht.

Damit ist der SB bei 1000 €. Aber auch wenn das JA nach Stufe 2 rechnen würde, würde es dir nichts bringen, da beim Mangelfall eben derr niedrigste SB angesetzt wird und nicht der angemessene (in den höheren Stufen)

Ich denke das JA hat hier durchaus fair gerechnet. Es könnte dir auch bis zu 25 % Haushaltsersparnis durch das zusammenleben mit deiner Frau auf dein Einkommen aufschlagen.

Und das deine Stieftocher keinen KU bekommt kann nicht zulasten deiner anderen Kinder gehen. Da sollte deine Frau mal tätig werdne und dafür sorgen, dass der KV etwas zahlt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 21:48
(@Dik78)

Und Moral von der Geschichte ist das meine Frau mich verlässt und zum Jobcenter geht
Meine EX kauft sich neue Alufelgen
Und noch eine Familie geht kaputt, danke Frau Merkel  😡
Nur eins verstehe ich nicht für was sind andere Gesetze ? Familienrecht? Sozialrechte?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 22:02
(@mimamause)

hä?

deine Frau verläßt dich, weil du Unterhalt für frühere Kinder zahlen musst und ihr nicht den Boppes vergolden kannst?
Wie wäre deine Alternative?
Die Allgemeinheit zahlt für deinen Großen?
Deine Einstellung ist ziemlich verquer und deine Frau, mit Verlaub, nicht die beste Wahl gewesen.
mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 22:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und Moral von der Geschichte ist das meine Frau mich verlässt und zum Jobcenter geht
Meine EX kauft sich neue Alufelgen

Warum sollte deine Frau dich verlassen?
Ihr könnt auch gemeinsam zum JC gehen.
Dafür muss sie sich nicht von dir trennen.

Wenn sie es trotzdem tut, ist es wohl auch nicht die richtige.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 22:17
(@mimamause)

Meine EX kauft sich neue Alufelgen

das ist sowas von irrelevant für den KU, leg mal deinen Neid schnell beiseite

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 22:24
(@Dik78)

Es geht hier um Kinder nicht um uns
Der Jobcenter rechnet nur brutto und sagt es recht euch
Unterhalt interessiert nicht
Jugendamt sagt das ich und zwei Kinder sollen sich mit  1328 Euro  glücklich sein
Meine Frau ohne mich würde besser weg kommen mit drei Kinder oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2014 22:28




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