Unterhalt mit Bankk...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt mit Bankkredit und Eigentum

 
(@vinke90)
Schon was gesagt Registriert

Seid gegrüßt. Wie verhält es sich eigendlich zwischen Unterhalt und "Eigentum". ?
Ich habe ein Kind aus grauer Vorzeit für das ich unterhaltspflichtig bin. Mit meiner jetzigen Frau erwarte ich das dritte gemeinsame Kind.

Nun ist es so das wir statt Miete zu zahlen, uns dazu entschlossen haben einen Kredit aufzunehmen und damit ein Haus zu kaufen.
Nun zahlen wir statt Miete einen Kredit ab.

Nun verhält es sich laut der Dame vom Jugendamt so, dass sie zu meinem Gehalt,
die theoretische Miete die ich bekommen könnte , wenn ich das haus vermieten würde anrechnet. Was zur hölle ist das denn für ein Schwachsinn?? Abgesehen davon das sich meine Ausgaben und einnahmen nicht verändert haben und ich das haus nicht vermiete, profitiert das Kind (alle Kinder) doch irgendwann davon. Diesen Irrsinn muss mir mal jemand erklären. Jetzt zahle ich viel mehr Unterhalt und werde zusammen mit meiner Familie bestraft weil ich statt Miete einen Kredit abbezahle wovon das unerhaltspflichtige Kind doch später eigendlich profitiert.  Jetzt sollen wir das Haus wieder verkaufen um in eine Teurere und kleinere Wohnung ziehen, damit ich weniger Unterhalt zahle und somit unterm Strich mehr Geld für meine Familie raus habe und die Kinder nichts erben. In mir kocht es unfassbar. 

 

Danke für eure Expertise !! 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2024 13:59
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @vinke90

Wie verhält es sich eigendlich zwischen Unterhalt und "Eigentum". ?

Bei Leistungsfähigkeit sind nur die tatsächlichen Erträge des Vermögens unterhaltsrelevant.

Geschrieben von: @vinke90

Jetzt zahle ich viel mehr Unterhalt

Tatsächlich?

Wer hat das berechnet?

Hast du alle berücksichtigungsfähigen Lasten/Kosten (z.B. Zins und Tilgung) angegeben? Evtl. Tilgungsleistungen als sekundäre Altersvorsorge?

Genaueres dazu siehe Punkt 5 (Wohnwert) der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Z.B. Leitlinien des OLG Frankfurt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2024 18:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @vinke90,

Geschrieben von: @vinke90

Ich habe ein Kind aus grauer Vorzeit für das ich unterhaltspflichtig bin. Mit meiner jetzigen Frau erwarte ich das dritte gemeinsame Kind.

Das dritte gemeinsame Kind ist folglich dein viertes Kind, richtig?

Geschrieben von: @vinke90

Nun verhält es sich laut der Dame vom Jugendamt so, dass sie zu meinem Gehalt,
die theoretische Miete die ich bekommen könnte , wenn ich das haus vermieten würde anrechnet. Was zur hölle ist das denn für ein Schwachsinn??

Das ist leider kein Schwachsinn, sondern Unterhaltsrecht. Okay, in gewisser Weise ist Unterhaltsrecht ein Sonderfall von Schwachsinn, aber das ist wieder ein anderes Thema.

Die erste Frage ist mal, ob bei diesem fiktiven Einkommen aus ersparter Miete korrekt geschätzt wurde, wie hoch die bei Fremdvermietung zu erzielende Miete tatsächlich wäre.

Die zweite Frage ist, wie @tacheles es schon geschrieben hat, ob von dieser "Miete" auch alle relevanten Kosten abgezogen wurden, denn nur das, was dann noch übrig bleibt, darf dir als fiktives Einkommen bei der Unterhaltsberechnung auf dein echtes Einkommen draufgeschlagen werden.

Die dritte Frage ist, ob denn das zweite und dritte Kind bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurden, denn das Geld muss schließlich für alle Kinder reichen, nicht nur für das erste.

Und zu guter Letzt wirst du aufpassen müssen, dass die Unterhaltsberechnung mit Blick auf das vierte Kind nicht jetzt schon dauerhaft festgeschrieben wird - hast du dem Jugendamt bereits mitgeteilt, dass sich da demnächst etwas ändert? Es kommt nämlich nicht nur ein viertes Kind dazu, sondern bis zum dritten Lebensjahr dieses Kindes müsste deine jetzige Frau dann in der Berechnung ebenfalls mit berücksichtigt werden.

Wenn du magst, dann stelle mal die Daten dieser Jugendamts-Berechnung hier ein, dann können wir mal schauen, inwieweit es dabei mit rechten Dingen zugegangen ist.

 

Abschließend noch ein grundsätzliches Wort zu diesem hier:

Geschrieben von: @vinke90

Jetzt zahle ich viel mehr Unterhalt und werde zusammen mit meiner Familie bestraft weil ich statt Miete einen Kredit abbezahle wovon das unerhaltspflichtige Kind doch später eigendlich profitiert.

Einerseits ja, aber andererseits muss das unterhaltsberechtigte Kind halt in der Gegenwart versorgt werden - da kann man nicht auf ein eventuelles Erbe in der Zukunft verweisen.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2024 19:11
(@vinke90)
Schon was gesagt Registriert

Grüße euch Leute.
Also zuallererst : wenn wir die Berechnung vom JA erstmal zahlen, sind wir dann auf ne gewisse Zeit daran gebunden ? Im August kommt ja unser 3. Kind spätestens dann muss ja eine Neu Berechnung erfolgen.
Ich möchte halt ungern jetzt direkt die Berechnung vom JA abschmecken, weil dann geht's ja sicher vor Gericht, und da wir unsere Chancen noch nicht kennen. Wäre das doof.

Zweitens : wegen der Nachforderung von letztem Jahr. Der Mindestunterhalt war ja letztes Jahr 377 und davor das Jahr bei 345 , als auch die letzte Berechnung war.
<span;>Ich habe durchweg die 345 gezahlt. Bei den letzten Berechnungen wurden auch keine Rückwirkenden Forderungen gemacht. Jetzt meinten einige es käme darauf an ob ich einen dynamischen Titel habe, und wieder jemand anders meinte das ein dynamischer sowieso jedem Kind zustünde und es egal wäre ob ich was unterschrieben habe, ich also sowieso automatisch jedes Jahr an die Tabelle angleichen muss.

Was stimmt nun ?

Ein weiteres Problem ist unser Haus und der daraus resultierende Wohnvorteil.
Ich sehe das Konzept ja irgendwo ein.
Aber in unserem Fall finde ich es nicht fair.

Wir haben uns eben dazu entschieden statt Miete einen Kredit abzubezahlen.
Wohl gemerkt das unterhalt erhaltene Kind profitiert ja hoffentlich später als früher ja auch davon zwecks Erbe.

So nun zahlen wir mit sämtlichen Nebenkosten genauso viel , wie als wenn wir eine Wohnung in benötigter Größe mieten würden.

Das Problem, das Haus hat insgesamt ca. 280 qm. Wir bewohnen davon 180 qm.
Im Erdgeschoss ist eine separate kleine Wohnung die leer steht. Es ist ein altes Haus von 1900 an dem noch viel gemacht werden muss und die Wohnung im Erdgeschoss ist in dem Zustand auch nicht bewohnbar.

Aber um auf den Mindestunterhalt zu kommen rechnen die halt die vollen 280qm an. Fiktives Geld das ich nicht habe.

Und somit soll das unterhaltsberechtigte Kind dieses Jahr die vollen 427 Euro kriegen. Ich hab ca 2000 raus. Und somit bekommen die Kinder die bei mir leben fast nichts von meinem Geld.

Im Umkehrschluss , damit mein Geld auf alle Kinder gerecht verteilt wird, müssten wir also für die gleichen Umkosten eine Wohnung mieten, und das unterhaltsberechtigte Kind hätte dann auch nichts zu Erben. Das ist doch Irrsinn ?!

Unser einziger Vorteil ist das wir halt mehr Platz haben, aber das war unsere Arbeit unser Engagement. Ist ja auch nicht so das wir finanziell besser dastehen, wir zahlen trotzdem genauso viel wie wenn wir mieten würde .

Das will mir und meiner Frau einfach nicht in den Kopf.

Solang wir nicht wissen ob man es irgendwie hinkriegt das man mit den  bewohnbaren 180qm rechtlich durchkommt, kann das JA auf den Mindestunterhalt pochen, und ne Gegenrichtung bringt da nicht viel.

Das JA kann doch nicht auf ein altes Haus in dem 100 qm  baufällig sind , auf die komplette Fläche einen Irgendeinen qm preis nehmen der garnicht dem haus entspricht oder ?

Nur weil wir uns dafür entschieden haben einen Kredit zu bezahlen und Glück hatten ein Haus zu finden was etwas größer ist, muss ich unter der Selbstbehaltgrenze leben bzw bekommen die bei mir lebenden Kinder nur das fiktive geld vom wohnvorteil. Sie bekommen quasi statt Geld mehr Platz.
Funktioniert aber finanziell nicht...

Das ist mir einfach zu hoch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2024 13:14
(@vinke90)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

 

Ich sehe ein das das unterhaltsberechrigte Kind versorgt werden muss. Aber die Kinder die bei mir wohnen müssen auch finanziell versorgt werden. Und das klappt nicht mit fiktivem Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2024 13:19