Unterhalt mit Gehal...
 
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Unterhalt mit Gehalt + Prämie (Düsseldorfer Tabelle)

 
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe.
Single, Lohnsteuer 1, 1 Kind, Miete warm 480€
Ich habe einen Grundgehalt von Brutto 2.968 €
darin sind aber enthalten:
Gehalt 2400 €
und eine monatlich schwankende Prämie von ca. 350€ bis 700€
Somit meist ein Netto Verdienst von ca. 1650€ bis ca. max 1850€
Wird die Prämie mit in den Netto Verdienst eingerechnet ?.
Oder gilt nur das wahre Gehalt.
Ich hatte die letzen Monate sehr viel mehr Verkauft, bekomme somit oft viel dann aber
wieder gar keine Prämie, je nachdem wie das Geschäft eben läuft.
Bin für alle Antworten Dankbar.
Ausschlaggebend hierfür war das Ex Wind bekommen hat das ab 2010 neue Werte erreicht werden.
Das JA meinte zur Ex das wenn wir miteinander Reden können solle ich Ihr einen Brief geben in dem
Lohnabrechnungen über 3 Monate drinne sind ?.
Die Sie wiederum dann zum JA bringt ?.
Ich meinte dann bringe ich Sie hin *nein das will sie nicht* ?.
Normal Reden  :gunman:
Danke für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 21:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lies dir mal die DT und vor Allem den Anhang durch.
Da steht das eigentlich ziemlich genau.

Deine Prämie ist auch Einkommen und um das zu glätten werden immer die letzten 12 Monate heran gezogen und nicht die letzten 3.

Außerdem liegst du trotz der Schwankungen immer in Stufe 2 mit deinem Einkommen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 21:34
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Beppo,
das heißt ich muß 383 € bezahlen ?.
oder die 272 € nach der Anlage.
Da ich mit Miete (480 €) dann ja unter den Selbstbehalt von 1000 € komme.
Halt mich nicht für blöd, aber sowas muß erst noch in mein Gehirn :o)
Ist es eigentlich egal ob ich die kleine alle 2 WE hole, ex kommt mir da gar nicht entgegen.
Ich fahre Samstag 4 x 50km und So. 4x 50km.
Heißt das, das Ex besser dasteht wie ich ( Ex verdient halbtags 1280€ + Kindergeld 183€ + meinen Unterhalt von 383€ = 1846€ ???????) -Kindergeld 1646 €
Heißt ich lebe am Minimum und Ex im maximum ???.
Dankeschön

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 21:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du musst den Betrag aus der Zahlbetragstabelle zahlen. Umgangskosten muss i.d.R. der Umgangselternteil tragen (wieso eigentlich 4x pro Tag?). Sie muss Dir da nicht entgegen kommen, nur unter gewissen Umständen werden die Betreuungselternteile dazu verdonnert, sich an den Kosten oder den Strecken zu beteiligen, zB wenn sie die Entfernung geschaffen haben.

Wenn Du von 1650 Euro 272 zahlst, bleiben Dir etwas mehr als 1300. KM hat zwar mehr zur Verfügung, muss aber auch mit zwei Personen davon leben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 21:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo joysilence,

nur damit hier keine Gerüchte aufkommen:

Da ich mit Miete (480 €) dann ja unter den Selbstbehalt von 1000 € komme.

Dein Selbstbehalt beträgt beim KU nur 900 Euro, nicht 1000 Euro. Und in diesem Selbstbehalt ist ein gewisser Anteil für die Miete enthalten (frag' mich bitte nicht, wie hoch der irgendwann mal angesetzt worden ist). Wenn deine tatsächliche Miete höher ist als das, was im Selbstbehalt berücksichtigt wird, dann ist das erst mal dein Problem. (Im Klartext: Wer in einem Ballungsraum mit hohen Mieten lebt, der hat bei diesem bundesweit einheitlichen Selbstbehalt die A.rschkarte gezogen, aber das ist wieder ein anderes Thema.)

Im übrigen kriege ich jetzt gerade deine Zahlen nicht auf die Reihe:

Somit meist ein Netto Verdienst von ca. 1650€ bis ca. max 1850€

Sagen wir mal, im Durchschnitt 1750 Euro, dann bleibst du mutmaßlich auch nach Bereinigung um berufsbedingte Aufwendungen und Zusatz-Altersvorsorge (so vorhanden) in der Einkommensgruppe von 1501 Euro bis 1900 Euro, also Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Da du aber nur für ein Kind unterhaltspflichtig bist (oder bekommt die KM auch noch Unterhalt für sich selbst von dir?), dürftest du normalerweise sogar in Zeile 3 hochgestuft werden. Und das wären dann jedenfalls nicht ...

das heißt ich muß 383 € bezahlen ?.
oder die 272 € nach der Anlage.

... diese Beträge, denn das ist Zeile 2 (nämlich Tabellenbetrag gleich 383 Euro, zugehöriger Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergeldes wäre 291 Euro) bzw. Zeile 1 (nämlich Zahlbetrag gleich 272 Euro, zugehöriger Tabellenbetrag vor Abzug des halben Kindergeldes wäre 364 Euro).

Wie gesagt - ich schätze, du landest in Zeile 3, d.h. ein Tabellenbetrag von 401 Euro und damit ein Zahlbetrag von 309 Euro. Es sei denn, die KM bzw. ihre Rechtsverdreher verzichten auf die Hochstufung; oder du kannst dein Einkommen so weit herunterrechnen, dass du nach Bereinigung bei 1500 Euro oder knapp darunter landest, sodass du zunächst in Zeile 1 landest und dann in Zeile 2 hochgestuft wirst. Also: Hast du erhebliche berufsbedingte Kosten, z.B. Fahrtkosten? Hast du eine zusätzliche Altersvorsorge (z.B. Riesterrente, Lebensversicherung)? Dann könnten wir mal mit dem spitzen Bleistift rechnen ...

Die 272 Euro aus Zeile 1 halte ich in deinem Fall allerdings für einigermaßen unrealistisch. Bessere Nachrichten hab' ich leider nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 22:38
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank an Euch für die Bemühungen, Danke.
Vor allem an Malachit  🙂  so viel Bemühung an einen Menschen den man nicht kennt, danke Dir, obwohl die Nachrichten nicht ganz so dolle sind.
Aber schließlich muß man sich einreden das es für das Kind ist.
Danke euch allen für eure Bemühungen.
Werde nun, da ich am Montag eh in der Nähe bin zum JA gehen und meine Lohnabrechnungen selbst vorbeibringen, also der Ex vorkommen, sonst hat Ex
wieder ein Mittel das sich Papa nicht kümmert (worauf Sie auch aus ist).
Dankeschön für Eure Bemühungen,Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2010 22:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo joysilence,

Werde nun, da ich am Montag eh in der Nähe bin zum JA gehen und meine Lohnabrechnungen selbst vorbeibringen,

Denk dran: Zwölf Monate. Wenn in diesen Zeitraum irgendwas außergewöhnliches fällt, z.B. Einmalzahlungen die es in Zukunft nicht mehr geben wird, gleich darauf hinweisen - wenn die es unbedingt berücksichtigen wollen, dann sollen sie es bitte wenigstens über einen größeren Zeitraum als nur ein Jahr verteilen (und dadurch die Auswirkung auf den Durchschnitt wenigstens etwas mildern). Der letzte Steuerbescheid (also mutmaßlich der fürs Jahr 2008) ist u.U. ebenfalls nötig; falls du eine Steuerrückzahlung bekommen hast, rückst du den Steuerbescheid allerdings nur auf Nachfrage heraus. Wenn du Steuern nachzahlen musstest, kannst du denen eine Kopie des Steuerbescheides natürlich auch freiwillig liefern.

Falls du höhere berufsbedingte Kosten hast (oder wenn das OLG am Wohnort deines Kindes keine Pauschale zulässt), dann liefere den Burschen auch gleich eine Aufstellung darüber; Belege kannst du notfalls noch nachreichen. Ebenso, wenn du eine Zusatz-Altersvorsorge hast. Wenn die schon rechnen wollen, dann sollen sie wenigstens auch gleich das korrekte bereinigte Netto ausrechnen 😉

Werde nun, da ich am Montag eh in der Nähe bin zum JA gehen und meine Lohnabrechnungen selbst vorbeibringen, also der Ex vorkommen, sonst hat Ex wieder ein Mittel das sich Papa nicht kümmert (worauf Sie auch aus ist).

Nur zur Information: Jugendämter werden in Unterhaltsfragen i.d.R. nur auf Betreiben der Kindesbesitzerin tätig, nicht auf Wunsch des Zahldeppen. Erwarte also nicht unbedingt, dass man dir großartige Erläuterungen gibt oder dir gar hilft; kommt natürlich auf den jeweiligen Sachbearbeiter an. Wie ist das - hat deine Ex dem JA bereits den "Auftrag" gegeben, dass da demnächst eine Unterhaltsberechnung ansteht und sie nur noch auf deine Unterlagen warten muss; oder weiß das JA noch gar nichts von seinem Glück?

Vor allem an Malachit so viel Bemühung an einen Menschen den man nicht kennt,

Ich sollte jetzt virtuell rot werden 😉 aber wie auch immer: gern geschehen. Betrachte dich hiermit als eingeladen, dass du einfach weiterhin dabei bleibst und selber anderen hier hilfst ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 23:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sollte jetzt virtuell rot werden 😉

Mensch Malachit, wo ist das Problem? Guckst Du:  :redhead:

Sorry für off topic

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2010 23:32
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Malachit,
Exe kam mit anruf ob ich wisse das ab 2010 höhere Unterhalskosten anfallen.
Ich meinte ok dann sehe ich mir das mal an.
Dann meinte Sie ich solle Ihr sagen was ich verdiene.
Als ich sagte das ich Ihr das nicht so am telefon mitteile rastete si wie immer aus (mit Kind im hintergrund).
2 Tage später ruft exe wieder an und meinte das das JA sagte das wenn wir uns noch halbwegs vertragen
sie nicht tätäige werden, ich soll der exe 3 Monatsauskünfte zusenden die sie dann wiederrum dem JA vorlegt ???.
Ich sagte wieder nein (ich weiß das sie vor 3 Jahren 1200€ bekam,was sie seither bekommt sagte sie mir nie- ich teilte es Ihr während unseres zusammenseins mehrmals mit).
Gut mein Freund (sagte sie) dann regelt das eben das JA, du wolltest es ja so ???????
Somit meinte ich kommen ich dem JA entgegen und bringe die Abrechnungen selbst vorbei.
Dankeschön euch allen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 11:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo joysilence,

Somit meinte ich kommen ich dem JA entgegen und bringe die Abrechnungen selbst vorbei.

Nun gut, dann sollte das ja soweit passen 😉

2 Tage später ruft exe wieder an und meinte das das JA sagte das wenn wir uns noch halbwegs vertragen sie nicht tätäige werden, ich soll der exe 3 Monatsauskünfte zusenden die sie dann wiederrum dem JA vorlegt

Auch wenn ich nicht gerade ein Freund der Jugendämter bin, halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass irgendein JA-Mitarbeiter deiner Ex einen derartigen Schwachsinn erzählt hat. Drei Monatsabrechnungen reichen nicht, es müssen zwölf sein. Übrigens auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der jeweiligen Unterhaltsempfängerin - nur wenn die Abrechnungen der letzten zwölf Monate vorliegen, kann man einigermaßen sicher sein, dass man alle jährlichen Sonderzahlungen erwischt.

Was das "sich vertragen" betrifft: Auch das ist im Grunde genommen ein Blödsinn, deine Ex entscheidet ganz allein, ob sie das JA mit ins Boot nimmt, und dafür hat sie im Prinzip zwei Möglichkeiten. Entweder, sie lässt sich dort nur beraten und sich anhand deiner Daten ausrechnen, was du zu zahlen hast; mit dieser Berechnung dackelt sie zu dir und ihr einigt euch hoffentlich friedlich. Oder, sie richtet beim JA eine Beistandschaft ein, dann hast du es direkt mit dem JA zu tun, nicht mehr mit der KM. Wobei mir im Moment noch unklar ist, für welche dieser beiden Varianten deine Ex sich entschieden hat; aber das wirst du dann vermutlich recht bald erfahren.

(ich weiß das sie vor 3 Jahren 1200€ bekam,was sie seither bekommt sagte sie mir nie- ich teilte es Ihr während unseres zusammenseins mehrmals mit).

Es geht dir um ihr eigenes Einkommen? Dann tut es mir leid, es so hart sagen zu müssen, aber das geht dich zur Zeit auch einen feuchten Schmutz an. Für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes ist ausschließlich dein eigenes Einkommen maßgeblich, demzufolge hast du auch keinen Auskunftsanspruch über ihr Einkommen - denn es ist für die Unterhaltsberechnung ungefähr genau so relevant wie deine oder ihre Schuhgröße. Anders sieht die Situation aus, wenn eine KM für sich selbst nachehelichen Unterhalt haben will (da kommt es, vereinfacht gesagt, auf den Einkommensunterschied der beiden Ex-Partner an); und ebenfalls anders sieht es bei volljährigen Kindern aus (da wird nämlich auch der bisherige Betreuungselternteil barunterhaltspflichtig). Aber so weit ich sehe, trifft keiner dieser Fälle bei dir zu.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 14:13




(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank Malachit,
hab verstanden  🙂
Also abwarten und Tee trinken.
Danke euch allen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 16:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi joysilence

JA's sind in der Regel nur dann zurückhaltend, wenn sie rechtlich auf schwankendem Boden stehen oder keinen Auftrag (Beistandschaft) haben. Sage doch bitte, wann Du das letzte mal aufgefordert wurdest, Auskunft über Dein EK zu geben. Auch wenn es durch die neue DDT zu einer Erhöhung des KU's kommt, rechtfertigt diese Tatsache alleine keinesfalls eine erneute Auskunft, die gesetzl. Vorgaben sind da eindeutig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 01:29