Mahlzeit zusammen,
meine Trennung kommt jetzt langsam in die Gänge. So wie es aussieht, wird es aber noch einige Zeit dauern, bis wir getrennte Wohnungen haben. Größtes Problem wird sein, daß meine Frau sich strikt auf den Standpunkt stellt, daß ihr das Kind allein gehört, ohne sie nicht leben kann und ich ihn nicht mehr sehen werde, weil ich ja schließlich jetzt beide auf die Straße setze. Eine gütliche Einigung ist also in weiter Ferne, solange nicht ihr Anwalt sie ein bißchen zum Einlenken bewegt. Angesichts der Tatsache, daß ich das jetzt seit über einem Jahr erfolglos versuche ist die Chance eher gering, aber ich will nicht jammern.
Also Tatsache ist, wir leben aktuell in unserer gemeinsamen Ehewohnung und nachdem meine Frau bis letzte Woche noch groß tönte, daß sie selber genug Geld hat und von mir nichts braucht oder haben will, soll ich ihr jetzt ihren Anwalt bezahlen und überhaupt hat sie ja kein Geld. Beratungshilfeschein kann sie unmöglich beantragen, weil sie dafür doch keine Zeit hat. Ich denke, ich gebe ihr jetzt einfach mal einen gewissen Betrag als Trennungsunterhalt und sie soll damit machen, was sie will.
Nur, wieviel? Hat jemand Erfahrung, wie das in einer gemeinsamen Wohnung ist?
Servus!
Ich würde ihr zunächst mal gar nix geben...vielleicht kommt dadurch etwas mehr Bewegung in die Sache!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Genau das hat meine Anwältin am Telefon gerade gesagt 🙂
Allerdings war sie auch der Meinung, ich müsste ihren Anwalt bezahlen, was ich absolut nicht verstehe. Aber seis drum, warten wir mal ab, soll sie einen Beratungshilfeschein holen.
Gehe ich denn richtig in der Annahme, daß ich nicht zur Übernahme von utopischen Kosten verpflichtet bin, sondern nur der RVG Kosten? Sprich, wenn sie eine Vergütungsvereinbarung macht und der Rechtsanwalt drei Tage lang Gesetzestexte wälzt, bezahlt sie das selber?
Gehe ich denn richtig in der Annahme, daß ich nicht zur Übernahme von utopischen Kosten verpflichtet bin, sondern nur der RVG Kosten? Sprich, wenn sie eine Vergütungsvereinbarung macht und der Rechtsanwalt drei Tage lang Gesetzestexte wälzt, bezahlt sie das selber?
Nu ja, wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. Wenn Ihr beide Interesse habt an einer einvernehmlichen und "gütlichen" Vereinbarung, kann man sich über die Kostenteilung unterhalten; wenn aber die Fronten verhärtet sind würde ich ausschließlich nur das zahlen, wozu ich vom Gericht (und nicht von irgendwelchen Anwälten) "verdonnert" werde und keinen Cent mehr.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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