Unterhalt nach abge...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt nach abgebrochener Lehre und Überziehung der Regelstudienzeit

 
(@zahlmeister63)
Schon was gesagt Registriert

Ein nettes Hallo an Euch alle!

Meine Tochter begann nach dem Abi zunächst eine Krankenschwesternlehre, brach diese aus "gesundheitlichen Gründen" nach einem Jahr ab.
Seitem studiert sie.

Letztens hat sie mir mitgeteilt, dass sie mit Ihrem Studium nicht fertig wird, weil sie ein Zwischensemester eingefügt hat.
Damit überschreitet sie ihre Regelstudienzeit, und je nachdem wie der Professor Zeit hat, würde sie vielleicht im nächsten Februar oder März fertig.
Bafög bekommt sie nicht.

Muss ich immer noch weiter zahlen? Was habe ich für Möglichkeiten endlich aus der Nummer rauszukommen?
Ich finde, ältere Leute haben auch wieder mal ein Recht auf sich selber.
Und für manchen Jugendlichen, wenn man das mit Mitte 20 überhaupt noch so sagen kann, wäre es auch nicht verkehrt, wenn man es mal mit Arbeit probieren würde.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2008 14:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zahlmeister,

Deine Frage hat eine rechtliche und eine moralische Komponente. Rein rechtlich bist Du nur zur Finanzierung einer Ausbildung verpflichtet. Rein rechtlich hat Deine Tochter auch alles zu unternehmen, um eine Ausbildung zügig, also innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit, abzuschliessen.

Aber: Die Rechtssprechung geht davon aus, dass junge Menschen sich auch mal irren können - nach einem Jahr das Fach bzw. die Ausbildung zu wechseln gilt daher meist nicht als Unterhaltshindernis. Gleiches beim der Studiendauer: Nicht alles ist vorhersehbar; ein oder zwei zusätzliche Semester sind jedenfalls kein Indiz für ein "nicht ernsthaftes Verfolgen" der Ausbildungsziele.

Kannst Du mit Deiner Tochter reden? Besteht regelmässiger Kontakt? Manchmal hilft es schon, die eigene Sichtweise zu verändern: Wenn Du Dir selbst nach einem Gespräch mit Deiner Tochter beispielsweise sagen kannst "Strenggenommen müsste ich vielleicht nicht, aber ich sehe, dass sie das ernsthaft betreibt, und da bin ich natürlich gerne mit im Boot" ist was anderes als "wenn ich jetzt nicht mehr weiterzahle, kommt gleich ein böser Anwaltsbrief", auch wenn Dir das kein Geld spart.

Wegen einem oder zwei zusätzlichen Semestern würde ich persönlich jedenfalls keinen Aufstand machen, wenn der Rest stimmt und insbesondere kein "Bummelstudium" zu vermuten ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2008 15:55