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Unterhalt nach Arbeitslosigkeit in neuer Beziehung

 
(@calimero1970)
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Hallo
Wie sicher einige schon gelesen haben,bin ich seit einiger Zeit geschieden und lebe in einer neuen Beziehung mit meiner LG und ihrer 13Jährigen Tochter.Kurz vor der Trennung von meiner Ex wurde ich Arbeitslos,und beziehe mittlerweise AG II. und war dadurch bisher von Unterhaltszahlungen den Kids gegenüber befreit..Werde aber in einiger Zeit wieder einen Vollzeitjob bekommen. Meine Frage ist nun, Wie hoch, wird der eventuelle Unterhalt bei einem Einkommen von ca 1100,00.-€ Netto sein? was wird von deem Einkommen der LG angerechnet,was von mir für die LG? da wir ja bei der Agentur für Arbeit als Bedarfsgemeinschaft leben.
Vilen Dank im Vorraus

Ein Mann ist dann erfolgreich wenn er mehr Verdient als eine Frau ausgeben kann. Eine Frau ist dann Erfolgreich wenn sie so einen Mann gefunden hat!!!!*M. Adorf*

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2009 08:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Calimero,

der SB ggü. deinem Kind beträgt 900 €, ggü. deiner Ex 1.000 €. Bei deinem Einkommen ist nur KU drin und das wohl auch nur nach einer Mangefallberechnung.

Bei der Berechnung wird weder Einkommen deiner LG bei dir zugerechnet, noch wird bei dir Unterhaltsmindernd beachtet, das du mit ihr zusammenlebst.

Evtl. wird versucht dein SB zu drücken, da du ja weniger Ausgaben hast, dadurch das du mit einer Frau zusammenlebst (auch wenn es ab und an versucht wird, das müßtest du dir nicht ggefallenn lasen)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.05.2009 09:19
(@calimero1970)
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Hallo Midnightwish
Dank Dir für den Tipp.
Wie sieht es aber mit meiner Exe aus? sie lebt seit 2 Jahren mit ihrem LG zusammen hat auch ein Kind von ihm. Bin ich da immer noch ihr gegenüber UH pflichtig?

Ein Mann ist dann erfolgreich wenn er mehr Verdient als eine Frau ausgeben kann. Eine Frau ist dann Erfolgreich wenn sie so einen Mann gefunden hat!!!!*M. Adorf*

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Themenstarter Geschrieben : 05.05.2009 23:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,.

jein.

eigentlich wäre nur der neue LG zum Unterhalt ihr ggü. verpflichtet, aber da ihr ein gemeisames Kidn habt bist du theoretisch mit im Boot.

Das hängt aber von mehreren Dingen ab: Ward ihr verheiraet, wie alt ist euer Kind, hat sie bisher von dir BU/EU erhalten?

Aber bei deinem Einkommen ist für Mama-Geld eh keine Luft. Das reicht gerade mal für KU.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.05.2009 09:08
(@calimero1970)
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Dank dir Tina
Also Verheiratet ja, bis Feb.08.Kinder 2 (junge7 Mädchen 5) nun, ich denke bei den Unterhaltsansprüchen gegenüber der Kinder steht sie immer außen vor,glaube ich.
Oder sehe ich dass falsch?
Ich muß ehrlich gestehen, egal wieviel ich verdienen würde. Ihr Unterhalt zahlen hätte ich ein Problem mit.Sorry

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 11:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verständlich.

Aber bei 2 Kindern wirst du eh nicht in die verlegenheit kommen. Und da ist ja auch noch der Neupapa 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.05.2009 11:15
(@calimero1970)
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Dank Dir vielmals
Speziell diese Frage lag mir auf den Herzen. Denn bei aller Liebe zu meinen Kindern,sehe ich nicht ein,einen Rentner zusammen mit meiner Exe noch den Lebensabend zu finanzieren. Aber dass hat sich dann wohl erledigt(Gott sei dank) 🙂

Ein Mann ist dann erfolgreich wenn er mehr Verdient als eine Frau ausgeben kann. Eine Frau ist dann Erfolgreich wenn sie so einen Mann gefunden hat!!!!*M. Adorf*

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Themenstarter Geschrieben : 07.05.2009 00:41