Hallo und guten Morgen zusammen☺️Ich hoffe ihr könnt mir eine Auskunft geben bzw helfen:
Laufbahn des Kindes:
Realschule
Fachabitur Medien u. Kommunikation mit einer Ausbildung zum Staatlich geprüften Gestaltungsassistent Fachrichtung Mediendesign, abgeschlossen Juli 22
Im Anschluss Praktikum bis Nov 22, bis dahin Unterhalt gezahlt.
Jetzt möchte er studieren, November 23,
Regenerative Energiewirtschaft und Versorgungdtechnik.
Frage:
Unterhaltsberechtigt?
Erstausbildung abgeschlossen, zeitlicher Zusammenhang, enger Zusammenhang der Ausbildung und Studium?
Danke
Servus Michel71,
Gegenfrage: hast Du mit Sohnemann gesprochen, wie er sich das vorstellt (zumal Du seit knapp einem Jahr kein KU leistest)?
Theoretisch könnte es mit seiner abgeschlossenen Ausbildung für sich selbst sorgen, insofern m.E. nicht mehr KU-berechtigt.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco, es besteht kein Kontakt. Er lebt bei der Kindesmutter in einer anderen Stadt. Der ganze Kontakt lief nur über das Jugendamt und seit er 18 ist über Anwälte.
Wenn kein Titel existiert würde ich warten, ob Sohni sich überhaupt meldet (oder ist das schon geschehen, da Du den Werdegang kennst?).
Falls er das tut, sollte er auch einen etwaigen Unterhaltsanspruch mit entsprechenden Rechtsgrundlagen begründen/belegen können.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!