Unterhalt nach Erst...
 
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Unterhalt nach Erstausbildung

 
(@michel71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen zusammen☺️Ich hoffe ihr könnt mir eine Auskunft geben bzw helfen:

Laufbahn des Kindes:

Realschule

Fachabitur Medien u. Kommunikation mit einer Ausbildung zum Staatlich geprüften Gestaltungsassistent Fachrichtung Mediendesign, abgeschlossen Juli 22

Im Anschluss Praktikum bis Nov 22, bis dahin Unterhalt gezahlt.

Jetzt möchte er studieren, November 23,

Regenerative Energiewirtschaft und Versorgungdtechnik.

Frage:

Unterhaltsberechtigt?

Erstausbildung abgeschlossen, zeitlicher Zusammenhang, enger Zusammenhang der Ausbildung und Studium?

Danke

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2023 08:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Michel71,

Gegenfrage: hast Du mit Sohnemann gesprochen, wie er sich das vorstellt (zumal Du seit knapp einem Jahr kein KU leistest)?

Theoretisch könnte es mit seiner abgeschlossenen Ausbildung für sich selbst sorgen, insofern m.E. nicht mehr KU-berechtigt.

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2023 12:41
(@michel71)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco, es besteht kein Kontakt. Er lebt bei der Kindesmutter in einer anderen Stadt. Der ganze Kontakt lief nur über das Jugendamt und seit er 18 ist über Anwälte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2023 13:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@michel71

Wenn kein Titel existiert würde ich warten, ob Sohni sich überhaupt meldet (oder ist das schon geschehen, da Du den Werdegang kennst?).
Falls er das tut, sollte er auch einen etwaigen Unterhaltsanspruch mit entsprechenden Rechtsgrundlagen begründen/belegen können.

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2023 12:41