Hallo an alle,
mein Mann hat bis jetzt KU an seinen 17-Jährigen Sohn gezahlt, der aufgrund einer Berechnung entstanden ist, wo wir noch nicht verheiretet waren und er dementsprechend Lohnsteuerklase 1 hatte. In der Zwischenzeit haben wir geheiratet. Mein Mann hat jetzt die 3 und ich die 5, da ich noch studiere und nur wenig nebenbei verdiene. Aufgrund dessen haben wir natürlich eine große Steuererleichterung.
Jetzt möchte die Kindsmutter eine Neuberechnung. Kann es passieren, dass mein Mann mehr Unterhalt zahlen muss? Er verdient nicht viel mehr als bei der alten Berechnung, hat aber durch die andere Lohnsteuerklasse mehr raus.
Ich fände das sehr ungerecht. Sie würde dann durch unsere Heirat profitieren. Vom Jugendamt wurde uns bereits gesagt, dass ich bei der Berechnung überhaupt keine Rolle spiele. Das kann ich nicht ganz verstehen. Laut § 1609 II BGB würde ich dem minderjährigen Sohn gleichstehen, und somit ebenfalls einen Unterhaltsanspruch haben.
Wenn ich schon bei der Berechnung keine Rolle spiele, fände ich es nur gerecht, dass das JA dann auch nur von einem Gehalt ausgeht, als wenn wir nicht verheiratet währen. Oder ist es wirklich so, dass wir das dann so hinnehmen müssen?
Was würde eigentlich passieren, wenn der Sohn volljährig wird? Er befindet sich momentan in einer schulischen Ausbildung, bei der er nichts verdient. Erhöht sich dann sein Bedarf?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Junia
Hallo Junia,
ja es ist so, der Steuervorteil durch die Wiederheirat kommt auch dem Kind aus der ersten Ehe zu Gute.
Der Ex-Frau nicht, der würden keine Vorteile entstehen.
Es wird wohl so sein, daß er mehr zahlt, da er ja auch Netto mehr hat.
Gruß
Melly
Hallo Junia,
das BGH Urteil sagt leider nur sehr deutlich, dass der Splittingvorteil nur für die Ex nicht angerechnet werden darf, bei dem Unterhalt für das Kind ist das so eine Sache. Unsere Anwältin legt das Urteil so aus, dass das Geld komplett in der neuen Familie bleibt. Im Moment streiten wird desweg vor Gericht, da die Ex auch der Meinung ist, dass dem Kind dann mehr Unterhalt zusteht, wie gesagt unsere Anwältin sieht das anders.
Gruss Leny
Hallo,
Das JA meint, dass dein Einkommen nicht zählt bei der Berechnung, da Du mit dem Kind nichts zu tun hast.
Deep Thought ist der kompetente Ansprechpartner in allen Unterhaltsfragen.
Gruß Romy
Hallo,
ich danke euch für die Antworten, auch wenn es teilweise nicht sehr optimistisch für uns aussieht.
Romy, du hast mich scheinbar falsch verstanden. Ich hatte geschrieben, dass ich laut JA keine Rolle bei der Unterhaltsberechnung spiele. Also dass ich keinen Anspruch habe, obwohl ich selbst kaum was verdiene und noch mitten im Studium bin. Ich hätte eigentlich ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, aber das JA sieht das anders.
Leny, das was du schreibst, klingt sehr interessant. Ich sehe diese ganze Geschichte nämlich auch so. Wir haben diesen Steuervorteil nur, weil ich nicht viel verdiene, und wir deshalb die Steuerklassen gewechselt haben. Und jetzt soll die Kindsmutter davon profitieren, obwohl ich doch gar nichts mit diesem Kind zu tun habe.
Mein Mann und ich können nicht mal über ein eigenes Kind nachdenken, weil wir uns das aufgrund solcher Ungerechtigkeiten nicht leisten können. Wir waren schon mal beim Anwalt und hatten uns erkundigt. Der meinte, dass das andere Kind immer unserem voranstehen würde und unserem nur noch der Rest oder gar nichts mehr zustehen würde.
Sorry, aber irgendwie muss man mal Dampf ablassen. Es ist nicht so, dass ich es dem Kind meines Mannes nicht gönnen würde. Natürlich steht ihm Unterhalt zu. Aber doch dann bitte nur insoweit, dass die neue Familie dadurch nicht benachteiligt wird. Und dieses Geld, was wir durch unsere Heirat mehr haben, hat doch mit dem Kind absolut nichts zu tun und dürfte auch nicht beansprucht werden.
Hallo Junia!
Also der KU-Berechnung liegt das bereinigte Netto-Einkommen deines Mannes zu Grunde.
Ich war einmal dem Irrtum aufgesessen, dass der Splittingvorteil sich auch auf den KU bezieht und musste/ durfte mich hier im Forum eines besseren belehren lassen.
Das entsprechende Topic finde ich gerade nicht, aber stöbere doch einfach beizeiten mal in den älteren Topics im Unterhaltsforum. Da wurde eine ähnliche Frage schon einmal gestellt.
Da das bereinigte Netto-Einkommen deines Mannes nach eurer Heirat und dem Steuerklassenwechsel höher ist, müsst ihr euch ggf. (nach Blick in die DT) mit einem höheren KU abfinden-auch wenn es unfair ist.
Ich selbst bin auch das was man hier "Zweitfrau" nennt. Wir sind zwar ( 2 Jahre zusammen aber ) nicht verheiratet, aber haben während seiner Trennungszeit schon sehr viel gemeinsam durchgemacht. Und es ist ganz einfach so, dass man zurückstecken muss.
Damit müssen wir uns leider abfinden.
Wir hätten auch am liebsten schon ein eigenes Kind, aber es ist finanziell einfach nicht machbar.
Wie sieht es denn bei euch mit der Ex aus. Bekommt sie EU von euch / deinem Mann?
Denn es ist im Endeffekt nicht ganz so, dass euer eigenes Kind in allem hinten anstehen würde.
Im Falle, dass ihr ein eigenes Kind bekämet würde ( laut Info unseres RA ) der EU neu berechnet werden, da dann dem bereinigten Netto- Einkommen nicht nur der KU für das erste Kind, sondern auch der fiktive KU für euer Kind in Abzug gebracht werden. Nach Abzug und Aufrechnung aller weiteren Faktoren dürfte sich dann ein geringerer EU für "eure" Ex ergeben.
Ist im Endeffekt zwar eh weg das Geld, denn euer Kind würde ja auch nicht von Luft und Liebe existieren, allerdings würde weniger Geld auf die Seiter der Ex fließen.
Ich dachte bloß, dass würde dich vielleicht interessieren, da du von eigenen Kindern sprichst.
Eine Zweitfamilie hat es halt nicht leicht und ist in den deutschen Gesetzen auch nicht grad mit Unterstützung gesegnet.
Was mich interessieren würde ist, wie alt das Kind deines Mannes ist und ob/wieviel Umgang ihr habt.
Alles Gute und liebe Grüße
Tinka
Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!
Hallo Junia,
ich weiß, das hier im Forum ein Hinweis ist, aberich habe über Google mal gesucht:
"Geschiedene dürfen Steuervorteil behalten
Ein Geschiedener, der wieder heiratet und deshalb im Zuge des Splittingtarifs wieder einen Steuervorteil bekommt, darf diesen behalten. Er muss den Vorteil nicht im Rahmen des Geschiedenenunterhalts an den früheren Ehepartner weitergeben. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach dem Urteil der Richter sind alle Ehen grundgesetzlich geschützt. Deshalb müssen Steuervorteile, die der Gesetzgeber für eine bestehende Ehe vorsieht, auch dieser zugute kommen. Der ehemalige Partner geht in diesem Falle leer aus. (AZ 1 BvR 246/93; 1 BvR 2298/94)
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Link:
www.bundesverfassungsgericht.de
Gruß
maigruen
Hallo Tinka,
vielen Dank für deine nette Antwort.
Die Ex bekommt keinen EU, da mein Mann und sie nie verheiratet waren. Der Sohn, um den es hier geht, ist bereits 17 und hat jetzt gerade seine Ausbildung angefangen. Da diese Ausbildung in Vollzeit in der Schule stattfindet und er deshalb kein Lehrlingsgeld bekommt, kann natürlich mein Mann die nächsten drei Jahre kräftig zahlen. Und laut Tabelle geht der Unterhalt, wenn er 18 ist, ja noch mal rauf. Das macht uns jetzt schon Angst.
Die Ungerechtigkeit ist dabei, dass ich mich genauso noch in Ausbildung befinde. Mein Studium dauert noch eine Weile. Somit hätte ich im Prinzip auch einen Unterhaltsanspruch. Mein Mann muss ja auch schon etwas an mich zahlen. Vom BAföG-Amt wurde er verdonnert, mir einen Teil des BAföGs zu zahlen. Diese Unterhaltsverpflichtung müsste er doch eigentlich bei der Neuberechnung des KU mit angeben können. Aber die auf dem Jugendamt meinten nur, dass das sein Pech sei und dass er eben nicht hätte heiraten dürfen. Warum wird man so bestraft als neue Familie?
Hallo,
wie schon geschrieben sieht es so aus:
vom bereinigten Netto müssen erstmal die Pflichten des Kindesunterhalts abgezogen werden.
Da spielt es keine Rolle ob die neue Frau nix verdient oder in der Ausbildung ist.
Pech gehabt, oder nicht informiert.
Das Kind hat Anspruch auf mehr Unterhalt, wenn sich das Netto durch Wiederheirat erhöht.
So ist das Gesetz und daran wird sich nix ändern.
Verwechselt da doch bitte das eine mit dem anderen nicht.
Nachehelicher Unterhalt ist ne ganz andere Baustelle wie der Kindesunterhalt.
Beim nachehelichen Unterhalt sieht das anders aus, da hat die Ex keinen Vorteil. Der Vorteil bleibt insoweit in der Familie, wenn KEINE Kinder aus der ersten Beziehung da sind.
Also...mehr Kindesunterhalt zahlen...weil wieder geiehratet.
Ich denk jetzt hat es jeder begriffen.
Gruß
Melly
Hallo,
ich hab keine Lust zum Zanken, aber Erfahrungen 😉
Mein Mann und ich haben beide die Steuerklasse 4 gewählt. Er arbeitet in Vollzeit, ich bin arbeitslos. Monatlich wird mir 40 Euro vom Einkommen meines Mannes auf die Alhi angerechnet. Außerdem zahlt mein Mann KU für 4 Kinder, keinen EU.
Die Steuererklärung brachte uns aufgrund des Splittingvorteils eine gute Summe Taler zurück. Davon wollte die Ex über die Hälfte angerechnet haben, wir hingegen nur den Teil, den mein Mann bekommen hätte, wenn er nicht verheiratet gewesen wär. Der Richter schlug einen Kompromiss vor, dieser wurde von der Gegenseite abgelehnt. Der Richter forderte beim Finanzamt eine Berechnung an, was mein Mann denn ohne mich für ein Nettoeinkommen gehabt hätte. Dieser Betrag deckt sich mit unseren angegebenen Zahlen. Ein Urteil soll in den nächsten Wochen gefällt werden.
Beim Unterhalt, Mangelfall, rechnet der Richter so, dass die zur Verfügung stehende Masse bis 920 Euro auf 4 Kinder und mich prozentual aufgeteilt wird. Danach geht es nochmal runter auf 820 Euro, diese 100 Euro werden auf die 4 Kinder aufgeteilt. Das liegt daran, dass mein Mann mir gegenüber einen größeren Selbstbehalt hat, als gegenüber seinen minderjährigen Kindern.
Zudem hat der Richter durchblicken lassen, dass er 30 Euro für Umgangskosten durchaus für anrechnungsfähig auf den Unterhalt hält. Nicht wundern wegen der Zahlen, es handelt sich um Schleswig-Holstein.
So, und nun warten wir auf das Urteil.
Gruß
eskima
Hallo Melly,
warum bist du so unfreundlich? Du hast einen ziemlich rüden Ton angeschlagen. Auf welcher Seite stehst du? Du redest wie die Leute vom Jugendamt. Dass mein Mann eben nicht wieder hätte heiraten dürfen. Somit würde doch jedem, der Kinder aus einer anderen Beziehung hat, verwehrt, wieder einen neue Familie zu gründen. Und wir versuchen doch auch nur unsere Rechte durchzukämpfen.
Das Gesetz mag so sein und ist in dieser Angelegenheit unfair ausgerichtet. Es haben aber nicht nur die Unterhaltsverpflichteten Pflichten, sondern auch die Empfänger, denen sie aber meistens nie nachkommen, weil sie es nicht für nötig halten. Wie z. B. bei der Informationspflicht. Auch das Kind ist verpflichtet anzugeben, wenn sich bezüglich Ausbildung und Vergütung etwas ändert. Stattdessen muss mein Mann das Kind bzw. die Kindsmutter immer wieder anwaltlich auffordern, dieser Informationspflicht nachzukommen. Ohne diese anwaltliche Verstärkung tut sich nämlich überhaupt nichts.
Wir waren mittlerweile bei unserem Anwalt. Und der meint, dass mir selbstverständlich auch Unterhalt zusteht. Es handelt sich dabei um Unterhalt innerhalb der Ehe. Vielleicht solltest du dich doch noch mal informieren, bevor du einen mit deinen Aussagen irritierst.
Im Übrigen gibt es immer mehr Anwälte, die gegen diese Ungerechtigkeiten vorgehen und auch vor Gericht Recht bekommen. Der Fall von Eskima zeigt das. Das was durch die Neuheirat an Netto mehr rauskommt, gehört in die neue Familie und kommt auch nur dadurch zustande. Hätten wir nicht geheiratet, wäre schließlich auch nicht mehr zu holen.
Eskima, es wäre schön, wenn du nach Abschluss des Prozesses schildern könntest, was dabei rausgekommen ist.
Gruß Junia
Hallo Junia,
ich wollte keinen angreifen, nur klar stellen wie es wirklich ist.
Sicherlich steht Dir als ehefrau Unterhalt zu, aber der Unterhalt wird erst errechnet, wenn vom NETTO des Mannes der Kindesunterhalt abgezogen ist.
Ob das nun gerecht ist oder nicht, mußt Du beim Bundesgerichtshof klären lassen.
Du wirst sehen, sobald es zu einem Prozess kommt sieht die Rechnung so aus:
Jetziges Netto, davon Abzug des Kindesunterhalts, dann kannst Du ja ausrechnen, was Dir in der Ehe zustehen würde.
Das ist der normale Weg einer Untehraltsberechnung wenns um Kinder geht.
Ich kann Dir als Beispiel mal sagen, daß wir zwar keine Kinder haben, mein Mann aber mir rein theoretisch auch unterhaltspflichtig wäre.
ABER..laut Gesetz bekommt erstmal die Ex ihren Aufstockungsunterhalt. Da könnte man bis zum ST.Nimmerleinstag klagen...es steht aber so im Gesetz.
Das interessiert keine alte Socke, ob wir das Geld auch gut brauchen könnten.
Wäre dann noch ein unterhaltspflichtiges Kind da(zum Glück ist die Tochter schon raus !), würde die Rechnung so aussehen.
Netto vom Mann, Kindesunterhalt ab, dann Aufstockungsunterhalt für die Ex ab und am Ende kann ich mal gucken was übrig bleibt.
Der einzige Vorteil wäre und ist bei uns, daß die Ex keinen Cent von unserer guten Steuerklasse bekommt. Dank BGH.
Aber bei Kindern ist das nun mal anders.
Ich steh auf keine Seiten..ich steh lediglich zu Männern, die Unterhalt für die Ex abdrücken müssen, obwohl die Ex selbst genug verdient und nicht mit Geld umgehen kann.
Ich werd nen Teufel tun, als Nicht-Mutter mich auf Jugendamtseiten zu stellen ect.
Les einfach mal die Gesetzestexte durch, wie soch Berechnungen ablaufen.
Ich denke wir haben einen sehr guten Anwalt, der mehr als 25 Jahre seinen Job macht.
Er hat uns das auch erklärt, was wäre wenn ein Kind aus der ersten Ehe da wäre, was unterhaltspflichtig wäre.
Sicherlich hat Dein Anwalt Recht, wenn er sagt, Du hast auch Anspruch auf Unterhalt, aber wie gesagt, erst nach Abzug des KU.
Gruß
Melly
Ps: die Zweitfamilie ist in diesem Staat so ziemlich die ärmste Familie was es gibt und viele Paare heiraten schon nicht um nicht weiter mehr und mehr zahlen zu müssen.
So traurig wie es ist.
Hallo Melly,
unser Anwalt hat uns wiederum erklärt, dass ich dem Sohn meines Mannes in Sachen Unterhalt laut Gesetz gleich stehe, da ich selbst noch in Ausbildung bin und theoretisch somit nicht selbst in vollem Maße für meinen Lebensunterhalt arbeiten kann. Das heißt, dass ich bei der Berechnung wie ein minderjähriges Kind gezählt werde und somit zwei gleichberechtigte Unterhaltsempfänger da sind, unter denen der zur Verfügung stehende Unterhalt aufgeteilt wird. Also nicht erst Kind von meinem Mann und dann ich, sondern gleich durch zwei geteilt.
Es macht eben der Unterschied, dass ich selbst noch in Ausbildung. Wenn ich einfach keiner Arbeit nachgehen würde und zu Hause wäre, sähe die Geschichte wieder anders aus.
Unser Anwalt macht seinen Job ebenfalls gut. Er hat bezüglich solcher Unterhaltsgeschichten bereits viele Erfolge vor Gericht erzielen können. Das Gesetz hat viele Lücken, die man ausnutzen kann. Wie bereits gesagt, nicht nur wir haben Pflichten. Kind muss, sobald es in Ausbildung ist, nachweisen, dass es noch bedürftig ist. Also noch Anspruch auf Unterhalt hat. Dabei spielt es laut unserem Anwalt keine Rolle, dass er noch keine 18 ist.
Gruß Junia
Junia,
ich arbeite auch nicht, da ich durch schwere Erkrankung arbeitsunfähig wurde.
Es isteressiert auch keinen, ob ich schwerbehindert bin und wir somit mehr Kosten (Arzt, Rezepte etc) haben.
Kinder und Ex-Frauen gehen immer vor.
Warum bekommen Mütter keinen Unterhalt mehr, wenn die Kinder den Vater durch KU schon auf den Selbstbehalt gesetzt haben?
Da guckt die Mutter, die nur Hausfrau und Mutter war auch in die Röhre.
Hab was im Netz für Dich gefunden:
Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens werden die Steuern vom Einkommen abgezogen. Grundsätzlich ist vom tatsächlichen Nettoverdienst auszugehen, d.h. dass grundsätzlich (nur) die tatsächlich gezahlten Steuern vom Einkommen abgezogen werden können. Es gibt allerdings Ausnahmen:
Heiratet der Unterhaltspflichtige erneut und nimmt er in der neuen Ehe die Steuerklasse III, dann muss er weiterhin nur Ehegattenunterhalt nach der Steuerklasse I zahlen. In Bezug zum Ex-Ehegatten wird er also so behandelt, als wäre er gar nicht neu verheiratet. Es muss dann theoretisch ausgerechnet werden, wie hoch sein Nettoeinkommen bei Steuerklasse I wäre.
Das gilt aber nur für den Ehegattenunterhalt. Beim Kindesunterhalt ist immer die wirkliche Steuerklasse maßgeblich. Wenn also z.B. der unterhaltspflichtige Vater neu heiratet und in der neuen Ehe die Steuerklasse III nimmt, dann muss er an sein Kind aus erster Ehe den Unterhalt nach seinem neuen (höheren) Nettoeinkommen zahlen.
Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, steuerliche Vorteile, die ihm möglich sind, auch wahrzunehmen. Er muss daher Steuerfreibeträge, die ihm zustehen, auch eintragen lassen. Anderenfalls wird er einfach so behandelt, als hätte er die Freibeträge eintragen lassen, es wird also eine fiktive niedrigere Besteuerung angesetzt. Ebenso ist der Unterhaltsverpflichtete gehalten, in einer neuen Ehe mindestens die Steuerklasse IV zu wählen. Er darf also nicht Steuerklasse V nehmen. Tut er es dennoch, so wird der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eine fiktive Besteuerung nach Steuerklasse IV zugrundegelegt.
Steuervorteile wirken sich grundsätzlich in voller Höhe auf die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen aus. Ist das Nettoeinkommen also wegen eines Steuerfreibetrages z.B. um 3.000,- Euro höher als ohne diesen Freibetrag, so ist entsprechend mehr Unterhalt zu zahlen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings für solche Steuervorteile, denen auf der anderen Seite Ausgaben gegenüber stehen, die ihrerseits nicht abziehbar sind.
Gruß
Melly
Hallo,also ich kann dazu nur sagen,bei uns(Sohn meines Mannes ist 16 u.er war auch nie mit der KM verheiratet)berrechnet das JA den Unterhalt so:Nach Abzug des Selbstbehaltes wird die zur Verfügung stehende Summe prozentual nach Anspruch berechnet.Das heißt ich werde mit meinem Unterhaltsanspruch dem Sohn im Rang gleichgestellt.Also wird nicht erst der KU abgezogen und dann ist der Rest für mich!!
Gruß Nicole
Hallo getme,
dann ist es bei euch eine Mangelfallberechnung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, ob Mangelfall oder nicht,aber das zeigt doch das ich gleichrangigen Unterhaltsanspruch habe?!Und das war doch auch u.a. Junia's Frage? Bei der KU Berechnung wurde nach meinem Einkommen gefragt und wenn ich keine Angaben mache, würde ich keinen Anspruch erheben.
Wieso sollte sie laut JA keinen Anspruch haben.Das Thema EU für EX ist ja in diesem Fall eh auszuschließen da KV nie mit KM verheiratet war.
Gruß Nicole
Hallo Nicole,
da er genug Geld verdient, kann er den KU leisten, ohne in den Selbstbehalt zu rutschen.
Da liegt der Wurm begraben.
Das Jugendamt interessiert sich normal nicht die Bohne ob die neue Frau genug zum Futtern hat, die wollen nur den KU sichern.
In den obigen Fall gehts ja jetzt darum, daß er durch Steuerklasse 3 ein höheres Netto hat als vorher ohne Wiederheirat.
Es wird da sicherlich kein Mangelfall eintreten.
Fakt ist auch, daß der Richter klar sagen kann...gute Frau Sie wissen, der Vater ist dem Sohn unterhaltspflichtig, also nicht meckern sondern Nebenjob suchen.
So hart es klingen mag, aber die Realität sieht heute so aus.
Da der Sohn ja bald 18 Jahre alt wird, sollte man das Geld nicht unbedingt in teure Anwälte stecken, da mit 18 Jahren die Unterhaltsberechnung schon wieder ganz anders abläuft und die Selbstbehalte steigen.
Das was Jörg mit dem Mangelfall schreibt stimmt auch.
Ein Mangelfall tritt dann ein, wenn der Mann zuwenig Netto hat um KU und EU zu sichern.
Das ist dann aber oft nur dann, wenn tatsächlich EU zu zahlen ist...bei Scheidung zb.
Es interessiert heute wirklich keinen wie die Zweitfamilie durchkommt, guckt Euch Tinka an, die nicht heiraten wollen, da sie sonst noch mehr Geld zahlen müßten.
Gruß
Melly
Hallo Jörg,
dann ist es bei euch eine Mangelfallberechnung.
Heißt das etwa, dass Zweitfrauen in der Mangelfallberechnung eher ihren Unterhaltsanspruch verwirklichen können, als in der ganz normalen Berechnung?
*staunend guck*
eskima
Hallo,mir scheint wir reden aneinander vorbei.Mir ging es um Junia's Satz:Vom JA wurde uns bereits gesagt das ich bei der Berechnung überhaupt keine Rolle spiele.
In unserem Fall werde ich aber in die Berechnung einbezogen.Ohne meinen Unterhaltsanspruch gäbe es keine Mangelfallberechnung.
Und wieso geht es immer um Zweitfrauen??Weder Junia's noch mein Mann waren mit der KM verheiratet.
Das der KU nach dem höheren Netto der Stk.3 berechnet wird ist klar,aber gleichzeitig hat sie auch Unterhaltsanspruch.Wenn er mind.1682€ netto hat,dann ist eh alles klar,weil er dann beide Ansprüche voll bedienen kann.Hat er aber weniger,verringert sich doch der KU.
Ist das denn so unterschiedlich von JA zu JA??
Oder bin ich zu blöd um das zu kapieren?? :redhead:
Gruß N.