Unterhalt nach Neu-...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt nach Neu-Heirat

Seite 2 / 2
 
(@Melly)

Zweitfamilie sagt man deswegen, daß ein Kind oder Ex vorher schon Unterhalt bekommen hat.
Gibt ja auch Beziehungen wo der Mann Betreuungsunterhalt zahlen muß.
Aber da ist es ja nicht so schlimm, da der "nur" 3 Jahre dauert.
Zweitfrauen bze Zweitfamilien ist halt so nen Begriff, den man da anwendet.
Du Hast es aber soweit erkannt getme...wenn der Mann eh ein normales Einkommen hat, gibts keine Mangelfallberechnung.
Heißt also er zahlt weiterhin den KU und den evtl auch höher durch die bessere Steuerklasse.

Sollte der Mann ein so schlechtes Einkommen haben, daß er dann mit dem KU auf den Selbstbehalt rutscht, kann man von einem Mangelfall ausgehen.
Aber...jedes Gericht entscheidet da anders. Jeder Richter entscheidet anders.
Guckt Euch nur Ulis Tagebuch an, das sagt alles aus.
Uli hat 2 Kids zum versorgen, soll aber an seine Ex , die null Kindesunterhalt zahlt weiterhin EU zahlen.
Es ist immer eine Art Glücksspiel wie Richter entscheiden.
Es ist natürlich auch OLG-abhänig wie die Richter zu entscheiden haben.
Der Anwalt mag schon sagen...Leute Euch steht das zu...warum sollt er es auch nicht?
Bei einem Prozess verdient er verdammt gute Kohle und am Ende wird der Vater der sein, wo noch tiefer in die Tasche langen muß.
Dann muß er die eigenen Anwaltskosten zahlen und auch die der gegnerischen Partei.
Die Gerichtskosten werden ihn auch noch aufs Auge gedrückt.
Das alles kostet weit mehr als jetzt noch 12 Monate KU für ein nicht volljähriges Kind.
Wenn man sich die DT anguckt, kann es sich monatlich eh nur um ca 50-60 Euro handeln die mehr zu zahlen sind.
Anwaltskosten und Gerichtskosten können da schonmal erheblich höher sein.
Gruß
Melly

[Editiert am 29/9/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 13:18
(@Junia)

Hallo Melly,

uns die Anwaltkosten zu sparen, wäre uns natürlich auch lieber. Aber wie ich bereits geschrieben hatte, bekommen wir ohne die Unterstützung eines Anwaltes keinerlei Informationen von der Kindsmutter, was der Sohnemann denn macht. Und dann sind uns die Anwaltkosten lieber, als dass er vielleicht schön die ganze Zeit Lehrlingsgeld kassiert ohne uns das mitzuteilen. Und mein Mann würde dann immer noch brav den festgelegten Unterhalt zahlen, obwohl der sich vielleicht verringern würde. Und vom Jugendamt bekommt ein Kindsvater doch in der Hinsicht keinerlei Unterstützung. Da muss man sich eben zu einem Anwalt begeben.

Im Übrigen habe ich einen Nebenjob. Aber wie du dir sicher denken kannst, kann ich damit absolut nicht meinen Lebensunterhalt bestreiten, da die meiste Zeit für mein Studium drauf geht. Bin also auf Unterhalt angewiesen. Ich weiss, dass leider immer noch viele denken, dass man als Student ein schönes Leben führt und massig Zeit hat. Dem ist aber nicht so. Wenn andere abends von der Arbeit nach Hause kommen und Feierabend haben, ist bei mir noch lange nicht Schluss. Dann geht nämlich die Paukerei los. Wie soll ich denn da noch so viel nebenbei jobben, dass es für mich zum Leben reicht? Dass was ich da verdiene ist allenfalls da, um uns auch mal etwas leisten zu können und eine Freude zu machen. Sicher, es gibt BAföG. Den meisten Teil davon muss aber mein Mann zahlen. Somit haben wir von außen auch nicht viel mehr zur Verfügung.

Ich merke schon Melly, dass du unsere Lage nicht ganz nachvollzeihen kannst und willst. Aber wie der Fall von Getme zeigt, geht es auch anders. Und unser Anwalt sieht das ebenfalls so.

Junia

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 17:22
(@Melly)

Hallo Junia,

Du scheinst alles etwas durcheinander zu bringen.
Ich hab nicht euren speziellen Fall gemeint.
Ich weiß sehr wohl, was Studenten für Zeit haben oder nicht.
Es dreht sich hier im Moment ja nur darum, ob das Kind nun vorrangig ist oder nicht.
Da Dein Mann soviel verdient, daß er den Ku leisten kann und nicht auf den Selbstbehalt gerutscht ist, liegt auch kein Mangelfall vor.

Viele hunderte, wenn nicht tausende Zweitfamilien kämpfen ums Überleben, da es ihnen nicht anders geht als Euch.
Es wird dabei aber keine Rücksicht vom Staat genommen, da es Gesetze gibt, die man oft nicht ganz nachvollziehen kann.
Es haben schon mehr Familien versucht, den Kindesunterhalt zu drücken.
Aber ohne Erfolg.
Wenn Du ein Kind hättest, sehe die Sache etwas anders aus, da Dein Kind auch in der gleichen Rangfolge steht wie der Sohn, aber Du hast kein Kind.
Der Richter wird sicher auch fragen, von was Du vor der Heirat gelebt hast.
Denk mal, der Staat ist immer darauf aus, soviel Geld wie möglich aus den Vätern (auch Müttern) zu drücken, daß sie nicht per Sozialhilfe und Co. unterhaltspflichtig werden.

Wie schon oben reinkopiert kannst Du viele Urteile und Gesetze im Internet nachlesen, da steht immer das selbe drin...der Unterhalt des Sohnes wird zuerst berechnet, dann kommt die Ehefrau dran.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 17:44
(@Junia)

Hallo Melly,

ich bringe überhaupt nichts durcheinander. Ich habe schon verstanden, wovon du redest. Nur leider schreibst du in jeden Beitrag immer wieder das gleiche. Du bist kein Stück von deiner Meinung und deinem Standpunkt abzubringen. Ob und was in unserer Unterhaltsangelegenheit entschieden wird, hast Gott sei dank nicht du zu entscheiden.
Hast du dir mal die anderen Antworten richtig durchgelesen? Darin schreiben einige, dass es nicht immer so abläuft, wie du es beschreibst. Es kommt nicht immer erst das Kind. Und ob mein Mann genug verdient und ob bei uns eine Mangelfallberechnung vorliegt, kannst du wohl kaum beurteilen, da ich dazu keine Angaben gemacht habe.

Und dass ich in meinem letzten Beitrag soviel Persönliches geschrieben habe, liegt daran, dass du mich mit deiner Einstellung immer wieder angreifst. Es war doch deine Meinung, dass ich doch gefälligst arbeiten gehen soll. Dazu muss ich aber erst einmal, wie auch der Sohn meines Mannes, meine Ausbildung beenden können!!

Und es dreht sich hier nicht einzig und allein, um die Frage, ob der Sohn vorrangig ist. Sondern darum, ob er überhaupt noch bedürftig ist aufgrund seiner Ausbildung und wie der Unterhalt zwischen ihm und mir aufgeteilt wird. Und dass ich dem Sohn in Sachen Unterhalt gleich stehe, wurde ja hier schon zur genüge erläutert und auch von anderen bestätigt.

Bezüglich des von dir erwähnten eigenen Kindes kann ich nur dazu sagen, dass ich bereits schwanger war. Nur leider konnten wir uns aufgrund der noch bestehenen Unterhaltspflicht meines Mannes und zahlreichen Krediten, die ja bei der Unterhaltsberechnung auch keine Rolle spielen, das Kind nicht leisten. Somit musste ich mich leider für einen Abbruch entscheiden. Das tat uns beiden sehr weh. Mein Mann muss für ein für mich fremdes Kind zahlen und aufgrund dessen können wir uns kein eigenes leisten. Denn sonst würden wir ja auch Sozialschmarotzer werden! Mein Mann dürfte ja nicht einmal Erziehungsurlaub nehmen, weil er gesetzlich verpflichtet ist, dennoch seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Das könnte er dann aber nicht. Stattdessen müsste ich den Unterhalt zahlen. Kann ich aber auch nicht, weil ich noch studiere. Was ist also an der ganzen Geschichte noch fair? Uns werden doch nur Steine in den Weg gelegt.
Aufgrund dessen haben wir uns einen Anwalt genommen. Denn wir mussten leider schon am eigenen Leib erfahren, dass das JA auch nicht immer rechtens entscheidet. Sie tun immer nur alles zugunsten des Kindes und versuchen dabei aber die Unterhaltsverpflichteten oftmals über den Tisch zu ziehen und mit falschen Berechnungen zu besch... Da man sich mit der Sache nicht auskennt, kann man natürlich nicht nachvollziehen, ob diese Berechnungen immer richtig sind. Das kann nur ein Anwalt. Mittlerweile wurde uns nämlich auch erläutert, dass Kredite sehr wohl auch mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden müssen. Kommt natürlich auf den Kredit hat. Kredite, die nicht lebenswichtig sind oder nicht zur Aufrechterhaltung der Arbeit dienen, zählen selbstverständlich nicht. Oder dass mein Mann nicht nur 5 % berufsbedingte Ausgaben, sondern auch mehr, geltend machen kann. Aber so etwas erfährt man nicht vom Jugendamt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 20:00
(@Melly)

Hallo Junia,

also nochmal...
1: gönne ich jedem das Geld was er mehr hat, wenn man sich das erkämpft hat.
2: hab ich nie gesagt, daß Dein Mann ein Mangelfall ist, wir haben generell das Problem "Mangelfall" in den Raum geworfen.
3: interessiert es mich nicht, was Dein Mann verdient.
4: kann man nur das wiedergeben, was man in den Gesetzestexten liest.
5: ist es immer wie schonmal geschrieben die Entscheidung der Richter, ob die neue Frau berücksichtigt wird oder nicht.
6: hab ich noch nie gehört, daß die neue Frau berücksichtigt wurde, nur die neuen Kinder
7:hast Du nie darüber gesprochen, daß der Sohn eine Ausbildung macht, die Fragestellung war die, daß Du gefragt hast, ob der Steuervorteil der neuen Familie bleibt, oder ob der Sohn Anrecht hat.
8: kann man nie zuwenig Geld haben um ein Kind groß zu ziehen, dafür gibts Hilfe vom Staat...aber das ist jedem seine Entscheidung.
9: steht bei den anderen Usern ja noch nicht fest, was dabei raus kommt, die Sachlage ist weit anders, da sind noch Kinder da.
10: bei Getme gehts um ne Mangelfallberechnung,also wieder was ganz was anderes.

Mal ein aktuelles Beispiel meines Onkels.
Er war 18 Jahre lang unterhaltspflichtig, da er unehelich Zwillinge hat .(manche erwischt es eben doppelt!)
Der Sohn geht jetzt gütigerweise arbeiten.
Die Tochter ist dumm wie Rotz und quält sich von einer Aufbauschule in die nächste.
Er hat eine Frau, die jetzt wegen schwerer Erkrankung berentet ist und leider keiner Arbeit mehr nachgehen kann.
Rente ist winzig.
Die Beiden haben geheiratet, da sie dachten mit 18 ist mal Schluß mit Unterhalt.
Mein Onkel hat vorm OLG verloren, daß seine Frau im Unterhalt beürcksichtigt wird, es war dem Gericht sowas von egal, daß die Frau durch Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig war.
Er muß weiter 600 Euro Unterhalt für die Tochter abdrücken, da die Mutter natürlich nix arbeitet. Die bekommt ein Kind nach dem anderen.

Ich wollte dieses Beispiel eigentlich nicht bringen, aber ich will Dir mal klar schreiben wie es ausgehen kann.
Mein Onkel ist mit seiner Frau der Verlierer.
Erst haben sie 18 Jahre aus Steuergründen nicht geheiratet, dann aber in Anbetracht dessen, daß die Kinder jetzt mal auf eigene Füße kommen den Schritt doch gewagt.
Tja er ist bis aufs OLG..alles für die Katz.
Er zahlt jetzt fleißig weiter Unterhalt bis die Lütte vielleicht mal irgendwann eine abgeschlossene Berufsausbildung hat 🙁
mindestens aber bis 27!

Ich glaub Jörg kann da auch noch helfen, da gibt es doch auch Foren von Zweitfamilien, die das selbe Problem haben.
Jörg...wo findet man die?
Gruß
Melly

[Editiert am 29/9/2004 von Melly]

[Editiert am 29/9/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 21:31
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

ich heiße zwar nicht jörg, aber trotzdem.... 😉

www.zweitfrauen.de

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 21:38
(@Melly)

Hallo Tortour,

jupp das meinte ich 🙂
Hab auch schon etwas geschmöckert und auch genug Infos zu diesem Thema gefunden, was mir wieder Recht gibt.
Da sind viele Frauen, die das selbe Problem haben.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 21:56
(@Junia)

Hallo Melly,

wie ich bereits geschrieben hatte, du liest dir die Beiträge scheinbar nur halb durch. Lässt aber gleich deinen Senf dazu ab ohne alle Fakten zu kennen. Geh mal ganz an den Anfang dieses Topics zurück, ich habe bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass Sohn sich in Ausbildung befindet. Das haben wir aber auch nur nach langen hin und her unseres Anwalts und der Kindsmutter herausgefunden. Besser noch, wir haben eine großen Anteil daran, dass Sohn diese Ausbildung jetzt überhaupt macht. Er wollte sich nämlich erst mal nach der Realschule auf die faule Haut legen und nichts machen und dennoch Unterhalt kassieren. Sicher ist das Gesetz so, dass er das sogar könnte. Aber unser Anwalt sah das anders. Sobald er die Schule fertig hat, muss er sich um eine Ausbildung bemühen. Heißt, er muss nachweisen, welche Aktivitäten er vollzogen hat, um an einen Ausbildungsplatz oder etwas ähnlichem zu kommen. Und sollte er damit keinen Erfolg haben, ist er verpflichtet Bewerbungen vorzulegen, wo er sich vorgestellt hat, damit man sieht, dass er sich bemüht.

Außerdem zu der Problematik, ob die Ehefrau berücksichtigt wird. Es steht sogar im Gesetz, dass ich dem Sohn gleich stehe! § 1609 II BGB.

Und dass, was es vom Staat für ein Kind gibt, ist doch ein Witz. Damit können Mutter und Kind doch nicht von leben. Als alleinstehende Mutter mag man vielleicht sehr viele Zuschüsse erhalten, aber nicht als verheiratete. Da ja mal wieder das Einkommen des Ehegatten herangezogen wird. Und würde mein Mann den Erziehungsurlaub übernehmen, was er ja leider, wie bereits geschrieben, aufgrund seiner Untzerhaltsverpflichtung gegenüber dem Sohn nicht darf, hätten wir so gut wie gar nichts. Sozialhilfe bekomme ich als Studentin nämlich nicht.

Junia

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 11:31
(@Melly)

Hallo Junia,

also Ausbildung heißt noch lange nicht, daß man dafür Kohle bekommt*smile
Wie gesagt, die tochter meines Onkels bekommt keinen Cent.
Also kann man nicht gleich darauf ableiten, daß er Ausbildungsvergütung bekommt.

Also Du mußt mir nicht erzählen, daß eine Familie die wenig Geld hat keine Hilfe vom Staat bekommt.
Ich bin viel in Sozialhilfeforen unterwegs um Frauen zu helfen, die nicht mit viel Geld gesegnet sind.
Es spielt dabei keine Rolle ob Student oder nicht.
Die Mutter hat noch immer Anrecht auf Kindesunterhalt, kann der Vater nicht zahlen, bekommt sie Unterhaltsvorschuß.

Aber lassen wir das Thema.

Um auf Deine Ursprungsfrage zurück zu kommen.
du fragst hier uns alle ob Du berücksichtigt wirst oder nicht.
Schreibt man dann genau das Gegenteil von dem, was Du gerne lesen willst, machst die Leute an und schreibst immer und immer wieder man kann nicht lesen.
Ich kann wohl lesen und glaub mal, ich lese sehr viel in Foren und Urteilen, hab mich mächtig damit befasst.
Grad was das Urteil meines Onkels betrifft, seine tochter ist jetzt 20!
Ich hab Dir nen Link hier gelassen von Zweitfamilien.de aber da wirst Du wohl nicht lesen wollen, da die Antworten da noch negativer sind als was Du sie hier bekommst.

Was fragst Du dann, wenn Du meinst der Anwalt weiß alles 100%?
Wenn ich dem Mann 100% glaube, frag ich nicht in Foren nach.

Aber eins will ich Dir noch mit auf den Weg geben:

Gerichte entscheiden immer anders, als was Anwälte sagen und was man von der Justiz erhofft.
Man will Dir hier nur aufzeigen, daß die Berechnung vor Gericht gaaaaanz anders laufen kann, als der Anwalt einem vorgibt.
Hier und in vielen anderen foren ist das gut zu sehen.
Da schüttelt man den Kopf über so manche Urteile.
Ich denke nicht, daß Ihr nen speziellen Bonus habt.
Gruß
Melly ..die sich jetzt aus dieser wirklich sinnlosen Diskussion verabschiedet.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 12:06
Seite 2 / 2