Hallo,
mein Sohn 22 Jahre (bei der Mutter lebend) hat nach 2 Jahren Informatik Studium es abgebrochen. Nun ist er seit Oktober daheim und hat mich vor 2 Wochen darüber informiert das er nicht mehr studiert sondern sich einen Ausbildungsplatz als Informatiker sucht und hat schon 2 Bewerbung geschrieben.
Daraufhin habe ich ihm geschrieben er solle mir die Unterlagen schicken wo er sich beworben hat. Das machte er dann auch und ich stellte fest er bewirbt sich für Herbst 2016.
Nun meine Frage.
1. Muss ich weiterzahlen?
Nein,
außer es gäbe einen Titel, der dich dazu verpflichtet. Dann wäre jetzt der Zeitpunkt deinen Sohn zur Herausgabe aufzufordern und wenn er das nicht freiwillig tut, ihm in Aussicht zu stellen ,dann eben auf Herausgabe klagen zu müssen. Was im Zweifelsfall zu seinen Lasten gehen wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Antwort,
nein es gibt keinen Titel aber ich glaubte das man 4 bzw. 6 Monate Zahlen müsste bis das volljährige Kind einen Job gefunden hätte.
Moin Commander,
aus dem Trennungs-FAQ:
Das volljährige Kind hat nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht sowie für Überbrückungszeiten von allerhöchstens vier Monaten. Es muss in der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule seinen notwendigen Lebensbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst decken. Unbezahlte Praktika sind nur statthaft, sofern sie für die gewählte Berufsausbildung vorgeschrieben sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, S. 165) Das volljährige Kind trifft eine Erwerbsobliegenheit, d.h. es muss nachweisen können, dass es sich um eine Anstellung bemüht hat. Die Anforderungen an die Nachweisführung ist wie bei den unterhaltsverpflichteten Eltern zu bemessen (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2005 - 5 UF 85/05). In wohlbegründeten Fällen darf das Kind auch ein Studium oder eine Ausbildung einmal wechseln, ohne den Unterhaltsanspruch zu verlieren. Hat das Kind eigenes Vermögen, ist dies erst aufzubrauchen.
Also dem Sohni mitteilen, wie lange Du noch gedenkst (max. die 4 Monate) Unterhalt zu zahlen. Solange hat er Zeit sich was neues zu suchen. Danach ist dann erstmal Schluss. Gruß Inog
Moin
Nach Ausbildungsabbruch oder -ende besteht kein Anspruch auf Unterhalt, zumal nach 2 Jahren sprich 4 Semestern. Die Überbrückungszeit von 4-12 Monate (je nach OLG) besteht zw. Schulabschlus und erster Aufnahme eines Ausbildungsplatzes (analog Studienplatz). Falls allerdings handfeste Gründe vorliegen (z.B. Gesundheit), die einen Abbruch oder Wechsel notwendig machen, könnte ich mir vorstellen, dass auch zw. 2 Ausbildungen UH-Anspruch besteht. (siehe auch diesen Thread). Freiwillig kannst Du natürlich auch weiterhin UH leisten. Durch die Artverwandtheit der beiden Ausbildungsrichtungen könnte könnte ich mir vorstellen, Sohn war mit dem Studium überfordert. Das ist kein handfester Grund nach 2 Jahren. Hast Du da Einblick?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Durch die Artverwandtheit der beiden Ausbildungsrichtungen könnte könnte ich mir vorstellen, Sohn war mit dem Studium überfordert. Das ist kein handfester Grund nach 2 Jahren. Hast Du da Einblick?
In eine ähnliche Richtung hatte ich anfangs auch gedacht. Die Entscheidung ist eine - wenn auch späte - Einsicht, was ich als handfesten Grund akzeptieren hätte können. Und auch die Bewerbung erst zum kommenden Ausbildungsjahr 2016 klang nicht ganz überraschend. Also alles Gründe, die mich dazu bewogen hätten, als Vater gemeinsam mit Sohn den Zukunftsplan und dessen Finanzierung, ggf. inkl. von Aushilfsjobs auszuarbeiten. Und nicht so formal
Daraufhin habe ich ihm geschrieben er solle mir die Unterlagen schicken wo er sich beworben hat. Das machte er dann auch und ich stellte fest er bewirbt sich für Herbst 2016.
Nun meine Frage.1. Muss ich weiterzahlen?
zu agieren...
Wenn man aber den alten Thread des TO liest kann ich seine Verbitterheit verstehen. und dass er Mittel und Wege sucht möglichst wenig zu bezahlen.
Gruß. toto
Bei "schon 2 Bewerbungen" musste ich erstmal grinsen. Das ist nicht gerade das, was man als intensive Suche bezeichnen möchte.
Was "Herbst 2016" angeht, nehme ich na, dass es sich um den 1.9. handelt, und das ist angesichts der Tatsache, dass da gewöhnlich ein Ausbildungsjahr anfängt nicht zu beanstanden. Einen früheren Ausbildungsplatz wird er schwerlich finden.
Ein Grund mehr, dass er sich umgehend um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen hat und nicht erst in 4 Monateen, da er ja offensichtlich keine "Orientierung" benötigt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Studium wurde abgebrochen weil er in einen Fach 3 mal die Prüfung nicht schafte und dadurch dann nicht mehr weiter studieren durfte, hier bei Informatik. Er wusste am 31.07.2015 das er die Prüfung nicht geschafft hat ist aber angeblich bis zum 30.09.2015 Student weil er solange eingeschrieben ist.
Er bewirbt sich für Herbst 2016 weil da ja die Ausbildungen wieder anfangen.
Jetzt meine Zusatz Frage laufen die 4 Monate ab da wo er wusste das er nicht weiterstudieren kann also 31.07.2015 oder ab 30.09.2015 solange war er Student?
Seit er damals zum Anwalt ging habe ich nur noch E-Mail verkehr vor allem weil ich im Recht war. Und ich habe schon immer gesagt das er kein Studium schafft, aber nicht auf mich hören wollen, hatte sogar schon einen Ausbildungsplatz besorgt wollte er aber nicht. Darum wird nur noch "formal agiert".
Moin Commander,
Unis erstellen in der Regel Exmatrikulationsbescheinigungen. Die soll er Dir vorlegen und daran siehst Du auch wie lange er "formal" Student war.
Aus meiner Sicht solltest Du - trotz allem Ärger - Dich einfach streng an die Fakten halten. Er legt Dir eine Bescheinigung bis zum 30.09. vor? Also rechnest Du mit diesem Zeitpunkt. Also gibt es ab Ende Januar keine Kohle mehr. Das würde ich Sohni mal ganz freundlich mitteilen.
"Lieber Sohn,
falls Du es noch nicht getan hast, lege mir bitte Deine Exmatrikulationsbescheinigung vor / vielen Dank für die Bescheinigung. Gerne zahle ich den Unterhalt bis zum 30.01. in Höhe von ...xx Euro. Wie Du weisst, bist Du danach selbst, bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung, für Dein Auskommen selbst verantwortlich.
Solltest Du eine weitere Ausbildung aufnehmen bitte ich Dich schon jetzt, mir dann zeitnah die entsprechenden Bescheinigungen bzw. auch Einkommensnachweise zukommen zu lassen. MfG Commander" Gruß Ingo
Ich sehe überhaupt keinen Anlass, vier Monate zu warten. Das mit dem 31.7. und 30.9 ist doch Augenwischerei, man kann an jedem beliebigen Tag ins Büro gehen und sagen man möchte exmatrikuliert werden. Und dann hätte er bequem am 1.9. eine Ausbildung anfangen können, oder es zumindest versuchen. So oder so, die 4 Monate, für die ich wie gesagt überhaupt keinen Anlass sehe, laufen in 5 Tagen ab. Für Dez würde ich schon nichts mehr zahlen.
Moin Commander,
So oder so, die 4 Monate, für die ich wie gesagt überhaupt keinen Anlass sehe, laufen in 5 Tagen ab. Für Dez würde ich schon nichts mehr zahlen.
Das sehe ich genau so.
Möchte aber ergänzen, daß diese vier Monate aus dem Beschluß irgendeines OLGs nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis führen, daß sich kein Richter findet, der einen UH-Anspruch von vornherein negiert.
Fakt ist aber: Freiwilliges Weiterzahlen bis zum Sanktnimmerleinstag fördert nicht die Eigenverantwortlichkeit, sondern bewirkt das Gegenteil.
Insofern meine Meinung:
Zahlungen einstellen mit dem freundlichen Hinweis, auch weiterhin etwas finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn er denn beweist, daß er auch einen Betrag leistet ...
Gruß
United
Hallo,
soweit ich weiss wird man zwangsexmatrikuliert, wenn die Einspruchsfrist/Einsichtsfrist der Prüfung abgelaufen ist.
Das hängt nicht von den Semesterzeiten ab.
Sophie
Hallo an alle Antwortenten,
vielen dank für die rege Info werde heute eine E-Mail ähnlich wie Ingo30 an meinen Sohn schreiben mal schauen was er Antwortet.
Moin Commander,
ergänzend kannst Du ja noch aufnehmen "sollte ich bis zum xx.12 nichts von Dir hören bzw. eine Exmatrikulationsbescheinigung von Dir erhalten, gehe ich davon aus, dass Du Deinen Lebensunterhalt selber bestreiten kannst und werde meine Zahlungen an Dich einstellen". Gruß Ingo
Hallo an alle Antwortenten,
vielen dank für die rege Info werde heute eine E-Mail ähnlich wie Ingo30 an meinen Sohn schreiben mal schauen was er Antwortet.
Warum, bzw was heißt ähnlich? Deine Unterhaltspflicht endet nicht am 31.1. sondern irgendwann zwischen 31.7. und in vier Tagen.
Hallo,
erst mal danke an das Forum finde ich super hier das man fachliche Antworten auf seine Fragen bekommt und schon kommt die nächste Frage.
Habe die Zahlungen seit Januar eingestellt weil Sohn nicht mehr in der Ausbildung. Jetzt habe ich seinen Lehrvertrag zugesendet bekommen das er am 01.09.2016 eine Ausbildung beginnt und im 1. Lehrjahr 891€ verdient.
Wieviel muss ich dann Unterhalt zahlen?
Hallo,
kurz gesagt: Nix.
Unterhalt nach Stufe 10 der DDT wären (KG schon abgezogen) 636 Euro. Da sein Einkommen (891 Euro - 90 Euro Ausbildungspauschale) angerechnet wird, bleibt als Zahlbetrag (636 -801 = negativ) nichts übrig.
Gleiches würde gelten, wenn er außer Haus wohnen würde. Da ist der Betrag auf 735 Euro ausgelegt, KG wird ebenfalls in Abzug gebracht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Commmander,
und im 1. Lehrjahr 891€ verdient.
Sicherheitshalber nachgefragt: brutto oder netto? Wenn die 891 Euro netto sind, dann gilt uneingeschränkt das, was Lausebackesmama im vorigen Beitrag gerechnet hat.
Wenn die 891 Euro brutto sind, dann dürfte das zwar noch gerade eben so lohnsteuerfrei sein, aber es gehen halt ca. 20% Sozialversicherungsbeiträge runter, d.h. sein Nettoeinkommen wäre dann ca. 710 Euro.
Allerdings ist auch dieses Einkommen hoch genug, dass schon rein rechnerisch entweder gar kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, oder (wenn du wirklich sehr gut verdienst) ein nur geringer Unterhaltsanspruch übrig bleibt. Im ersteren Fall kannst du eventuellen Unterhaltsforderungen mit größtmöglicher Gelassenheit entgegensehen; in letzterem Fall kannst du dir überlegen, ob du die vielleicht zwanzig Euro Unterhalt aus der Portokasse zahlst, oder ob du die Frage aufwirfst, ob denn nach einem dermaßen spät abgebrochenen Studium grundsätzlich überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch für den nächsten Versuch besteht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. trotz der Vorgeschichte aber natürlich auch einen Glückwunsch an den jungen Mann, dass er einen recht gut bezahlten Ausbildungsplatz an Land gezogen hat.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.