So, nachdem ich jetzt also grad das ABR für meine beiden Jungs, 1,5 und 3,5 Jahre alt, an die KM verloren habe, gehts ans Zahlen.
Kann mir jemand sagen wieviel bzw. wie sich das errechnet ?
KM arbeitet bislang nicht, KV arbeitet seit diesem Monat nur noch halbtags, sagen wir mal 1200€/Monat netto.
Dann noch ne Frage:
KM hat in ihre neue Wohnung viele Sachen mitgenommen, die KV für die Kids angeschafft und bezahlt hat.
Wer hat ein Anrecht drauf (nicht verheiratet !).
RoKe
Hallo RoKe,
KM hat in ihre neue Wohnung viele Sachen mitgenommen, die KV für die Kids angeschafft und bezahlt hat.
Da die Sachen für die Kids angeschafft worden sind, gehören die auch dahin wo die Kids sind.
Da sind sie (die Sachen) am besten aufgehoben, es wäre schön, wenn Du Dich mit diesem Gedanken vertraut machst.
Gruß
Thorsten
Hallo,
man(n) nehme die 1200€ und ziehe den SB 900€ + berufsbedingte Aufwendungen ab...und schon hast du den zu zahlenden Betrag.
Also fast ganz einfach...wenn da nicht evtl. fiktive Einkommen hinzugerechnet werden würden...da man als Unterhaltsschuldner einer gesteigerten Erwerbspflicht unterliegt.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Klingt doch bis jetzt relativ einfach.
Weitere Fragen:
Was sind berufsbedingte Aufwendungen ?
Fahrt-Km, denk ich mal, ab dem wievielten Km, wieviel pro Km, Hin. und Rück ?
Um das ABR für die Jungs zu erkämpfen habe ich als Betreuung-Schema:
- Kids vormittags im KiGa, nachmittags daheim
- KV vormittags auf Arbeit, nachmittags daheim
-> deshalb 50%
Hierzu wurde ein spezieller Arbeitsvertrag unterschrieben mit gültigem Ende-Termin (März 2010) und anschliessender Neuverhandlung.
Laut Arbeitsvertrag ist mir eine Zweitbeschäftigung "ohne Einwilligung des Arbeitgebers" untersagt.
Wie ist das dann mit der "Gesteigerten Erwerbspflicht"?
Gruß RoKe.
Hallo,
berufsbedingte Aufwendungen sind pauschal 5% vom Einkommen mit mindestens 50€ bis maximal 150€ pro Monat.
Sollten Kosten darüber hinaus entstehen so sind diese gesondert nachzuweisen.
Die "Fahrtkostenregelung" findest du in den Richtlinien Deines OLG's.
Das du Dein Betreuungsschema schon dingfest gemacht hast ist egal...es wird u.U. das Einkommen zu Grunde gelegt, was du vorher erzielt hast oder erzielen könntest.
(Wenn da nicht so wäre...könnte ich mir auch einen Halbtagsjob gut vorstellen :wink:)
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@lupuss
Was meinst Du z.B. zu Auto-Kindersitzen ?
Die habe ich bezahlt, und ich muss die Kinder holen und wiederbringen.
Ich brauch der der KM für "ihre Zeit" die Auto-Kindersitze nicht zu geben, oder ?!
@papa74
Das du Dein Betreuungsschema schon dingfest gemacht hast ist egal...es wird u.U. das Einkommen zu Grunde gelegt, was du vorher erzielt hast oder erzielen könntest.
Wenn ich nun nicht mehr 2.400€ sondern wg. 50% nur noch 1.200€ verdiene, dann kann doch nicht sein, dass 2.400€ die Berechnungsgrundlage sind ?
Wenn dann Kids zusammen 500€ bekommen und die KM etwa auch 500€, bleiben mir 200€.
Klär mal auf wie das gehen soll.
Hallo roke2,
Was meinst Du z.B. zu Auto-Kindersitzen ?
Eine ideale Möglichkeit für Streitigkeiten!
Nur einmal angenommen: Du willst die Sitze haben und Deine Ex rückt sie nicht heraus.
Was dann? :gunman:
Die Argumente, die sich dann gegenseitig an den Kopf geworfen werden, kann man in der Regel alle in die Tonne drücken!
Wie wäre der Vorschlag? Die Sitze sind immer da wo die Kinder sind. Schließlich sitzen die Kinder auf den Sitzen und sonst niemand. 😉
Gruß
Thorsten
Hallo,
Klär mal auf wie das gehen soll.
Das hättest du früher einkalkulieren müssen. Die Richter werden Dir schon sagen, dass es geht. Du musst jetzt ganz schnell mit Deinem AG sprechen..oder Zeitungen austragen. Woher die Kohle kommt interessiert niemanden, der Richter wird sogar sagen, dass du Deine Finanzsituation fahrlässig beigeführt hast.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Fahrlässig, weil ich nach Wegzug der Mutter die Kinderbetreuung organisieren will ? - Jetzt gehts wohl los.
Schliesslich war bis gestern völlig offen, wer das ABR erhält, und bis gestern war die Kinderbetreuung hälftig geteilt.
Ausserdem bleiben die Jungs 3 Wo bei KM, dann 1 Wo bei KV - da kann ich nicht Arbeiten, weil KiGa auch nicht geht wegen Hauptwohnsitz bei KM
Hallo,
du verkennst die Situation...ich/wir wollen Dir nichts böses.
Fakt ist es aber...das DU den Job reduziert hast und kein anderer.
Das ist so als würde ich mir heute ein Lottolos kaufen und meinen Job kündigen weil ich ja gewinnen könnte...und wenn ich dann nicht gewonnen habe, verlange ich dann von der Allgemeinheit, dass diese dann meine Zahlungsverpflichtungen übernehmen...Funktioniert nicht....
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Das klärt mich aber immer noch nicht drüber auf, wie ich mit 200€ im Monat klar kommen soll.
Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben und nicht mehr rückgängig zu machen.
So, nachdem ich jetzt also grad das ABR für meine beiden Jungs, 1,5 und 3,5 Jahre alt, an die KM verloren habe, gehts ans Zahlen. Kann mir jemand sagen wieviel bzw. wie sich das errechnet ? KM arbeitet bislang nicht, KV arbeitet seit diesem Monat nur noch halbtags, sagen wir mal 1200€/Monat netto.
Hallo,
wie du mit 200€ im Monat klarkommen sollst interessiert zunächst mal keinen. Bei dem geringen Einkommen wärst du übrigens auch als alleinerziehender Vater auf ergänzende Hilfe vom Staat angewiesen. Das aber ist nun die Mutter auf jeden Fall, die geht also zwangsläufig zur ARGE und zum Anwalt.
Wie sich das errechnet wird sich zeigen, da musst du die sicherlich bald folgende Unterhaltsklage abwarten. Von der KM ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht noch auf längere Sicht keine eigene Erwerbsarbeit zu erwarten. Die Gegenseite wird natürlich fordern, dass du nach der gefallenen ABR-Entscheidung sofort wieder auf Vollzeit gehst.
Dem wäre entgegen zu halten, dass die neue Umgangsvereinbarung dir gar nicht erlaubt, Vollzeit zu arbeiten, und dass dein Arbeitgeber nicht bereit ist, den Vertrag wieder abzuändern. Darauf wird natürlich die Gegenseite fordern, dass du dir einen anderen Job suchst, und die Umgangsvereinbarung abzuändern.
Sofern die ABR-Sache nicht abgeändert wird (sofern die Entscheidung so ausfällt wie du erwartest), dürfte die Gegenseite mit ihren Forderungen bei Gericht durchdringen.
/elwu,
Zu den Sachen die KM mitgenommen hat: die sind nun halt bei ihr, die siehst du nicht wieder. Aber die werden ja wohl auch weiterhin von den Kindern benutzt, nicht von ihrer Mutter.
Hallo,
ja was soll ich Dir denn nun sagen...??? Musst du Dir wohl fix einen neuen Job suchen...
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Das ist eine Katastrophe.
Wenn ich mit meinem Anwalt zusammen die Teilzeitbeschäftigung diskutiere, müsste der mich dann nicht gleich über diese Zusammenhänge aufklären ?
Ich kann meinen Job nicht wechseln, 20 Jahre dabei, Betriebsrente in Aussicht, Superjob, ...
Hab für meine Jungs die Teilzeit gemacht, und laut Anwältin, dass ich bessere chancen habe auf ABR.
Wenn ich mit meinem Anwalt zusammen die Teilzeitbeschäftigung diskutiere, müsste der mich dann nicht gleich über diese Zusammenhänge aufklären ?
Hallo,
ich hoffe dich musste niemand über die Möglichkeit aufklären, dass du verlieren könntest?
/elwu
Das war mir schon klar mit dem Verlieren.
Und da versucht man doch alles Bestens zu machen, dass die Gewinn-Chancen hoch sind.
Nur bin ich der Meinung, wenn ein Anwalt so etwas mit unterstützt, so muss er auch die evtl. Konsequenzen mit ansprechen.
Ich hab keine Ahnung wie's jetzt weitergehen soll, zumal ich noch Beschwerde beim OLG einlegen wollte.
Das geht ja auch nicht ganz umsonst von statten.
Hallo,
das du verlieren könntest und die Wahrscheinlichkeit in Deutschland recht hoch als Vater sind, dass hätte Dein RA Dir sagen können.
Letztendlich ist das jetzt aber auch egal...jetzt musst du nach vorne schauen und versuchen alles irgendwie glattzubügeln.
Ich kann Dir nur den Rat geben, dass du mit Deinem Chef redest und Deiner Geschäftsführung und dort evtl. eine Vollzeitstelle wieder geschaffen wird.
Sollte dieses nicht klappen, so musst du wohl oder übel Dir einen neuen Job suchen oder ggf. Nebenjobs.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hey
Das war mir schon klar mit dem Verlieren.
Und da versucht man doch alles Bestens zu machen, dass die Gewinn-Chancen hoch sind.
Dann sollte einem doch auch klar sein, das man nicht Dinge regelt, fest u das auf so einen Zeitraum, ohne zu wissen was passiert..
Da wäre es doch sinnvoller man klärt sowas mit dem Arbeitgeber ab u schafft dann erst die Fakten, wenn man weiß wie es ausgegangen ist.
Das Thema hattest du aber hier nicht wirklich angesprochen, noch weniger das du das schon so geregelt hast, da hätte denk ich, dir jeder gesagt, das das mit Vorsicht zu genießen ist..u man natürlich auch das Ergebnis abwarten muß..
Hätte aber auch dir klar sein müsssen, denn es kann eben auch anders ausgehen..wie es nun passiert ist..
Dem RA jetzt nun das in die Schuhe schieben wird nicht gehen, warum auch, er kann dir was raten, klar u Tipps geben, dennoch sollte klar sein, das das Urteil eben anders ausgehen kann, u das sollte man eben mit bedenken, auch du selber, auch ein RA kann dich nicht vor allem schützen u dir sagen was du jetzt haargenau tun mußt..
Ich denke du solltest jetzt erstmal kurz durchatmen, zur Ruhe kommen, dich sammeln und dann entsprechend die Dinge angehen, auch das mit dem Job..u dann auch überlegen ob es wirklich erfolgversprechend ist weiter zu gehen..
Auch evtl. einen neuen RA dir suchen..usw.
Aber atme jetzt mal kurz durch!
Gruß
Jens
Hey
Was meinst Du mit
Das ich mir das nochmal überlegen soll und lieber mit gleichem Anwalt weitermache ?
Oder ist es ein Rat über RA-Wechsel nachzudenken ?
Ich glaub du bist im Moment wirklich etwas durch den Wind...
Versuch mal ne Miute abzuschalten u dich zu sammeln..sonst wird das nichts...
"Auch evtl. einen neuen RA dir suchen..usw. " ..naja sagt doch der Satz aus..wenn du weiter machen willst, mußt u solltest dir evtl. eben auch überlegen ob du bei deinem RA jetzt bleibst oder dir einen anderen suchst..
Die Entscheidung kannst nur du fällen, nicht wir..
Aber erst dich sammeln u dann die Dinge angehen..
Gruß
Jens