Unterhalt nach verl...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt nach verlorenem ABR

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin RoKe,

mindestens ebenso wichtig wie das Anwaltsthema ist die Frage, wie Du den Unterhalt erwirtschaftest. Was Du mit Deinem Arbeitgeber in Erwartung eines bestimmten Prozessausgangs vereinbart hast, ist juristisch und unterhaltstechnisch nämlich ohne Belang. Auch Betriebsrenten o. ä., die erst in Jahrzehnten bezahlt werden, spielen dabei keine Rolle; davon können Eure Kinder heute nichts essen. Wenn die zu erwartende, demnächst eintrudelnde Unterhaltsklage Deine Unterhaltspflichten für Mutter und Kinder festschreibt - ggf. auf Basis eines fiktiven Einkommens - hast Du jedenfalls 123 andere Sorgen als den Gang zum OLG; dann muss erst einmal Kohle auf den Tisch. Dein OLG-Vorhaben enthebt Dich nicht von Deinen Unterhaltspflichten, solange die Kinder bei der Mutter wohnen; egal, ob Du damit einverstanden bist oder nicht.

Ob Du das OLG wirklich bemühen willst, findest Du im Zweifel über einen PKH-Antrag heraus: Wenn dieser abgeschmettert wird, kannst Du das als ungefähre "Vorschau" eines dort zu erwartenden Urteils werten und Dir die Mühe ggf. sparen. Das OLG prüft nicht, ob das bisherige Urteil Dir passt. Es prüft auch nicht, wer von Euch der "bessere" Elternteil ist, sondern nur, ob das bisherige Urteil Rechtsfehler enthält; beispielsweise, weil urteilsrelevante Fakten nicht oder nicht ausreichend geprüft und berücksichtigt wurden. Das teure Privatgutachten wird dabei ebenfalls keine Rolle spielen; das bisherige Gericht musste es nicht einmal zur Kenntnis nehmen.

Deine nächsten Schritte sollten sich daher nicht an Fiktionen, sondern an Realitäten orientieren, also beispielsweise an einer möglichst umgehenden Wieder-Ausweitung Deiner Erwerbstätigkeit, die den zu erwartenden Unterhalt erst einmal sicherstellt. Erst danach kommt der zweite Rechtszug ins Spiel - denn der KANN wunschgemäss ausgehen, aber er muss es nicht. Und dann kommen zum laufenden Unterhalt auf der Basis einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit auch noch erhebliche Nachzahlungen für die Vergangenheit auf Dich zu. Ein wie auch immer geartetes "Recht", Dein Leben nur auf einen einzigen Verfahrensausgang auszurichten, besteht jedenfalls nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 18:43
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab für meine Jungs die Teilzeit gemacht, ...

Das finde ich sehr gut !

Und ich würde es ohne zu zögern genau so machen ...

Egal was danach kommt !

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2008 18:56
(@roke2)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich habe heut nachmittag mit meiner Anwältin telefoniert.

Ihrer Meinung nach wird der Unterhalt berechnet nach meinem jetzigen 50%-Teilzeit-Verdienst.
Einfach deshalb, weil ich diese Maßnahme auf Grund der bevorstehenden Kinderbetreuung getätigt habe.
Es geschah nicht, um den Unterhaltszahlungen zu entkommen, und weil der Teilzeitvertrag aus Arbeitgebersicht nicht rückgängig zu machen ist.
Diesbezüglich muss ich zwar mit Streitigkeiten sprich Unterhaltsklage rechnen, aber nicht mit negativem "100%-Unterhalt-Ergebnis".

Weitere Angaben gehören nicht zum Unterhaltsrecht sondern hierher:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13089-start-125.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2008 20:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus RoKe!

Ihrer Meinung nach wird der Unterhalt berechnet nach meinem jetzigen 50%-Teilzeit-Verdienst.
Einfach deshalb, weil ich diese Maßnahme auf Grund der bevorstehenden Kinderbetreuung getätigt habe.

Für KU-Berechnungen werden grundsätzlich die Einkünfte der letzten, vergangenen 12 Monate zu Grunde gelegt, hier irrt IMHO Deine Anwältin gewaltig; Unrehaltsberechnungen werden nicht aufgrund zu erwartender Geschehnisse  erstellt.
Alleine deswegen würde ich mir Gedanken über ihre Kompetenz machen....

Der Verlauf für Dein Vorhaben sieht einfach so aus:
Weiterhin Vollzeit, bis in Hinblick auf Kinderbetreuung was anderes ausgeurteilt wird.
Nach dem von Dir erhofften Urteil auf 50% runterfahren, um die Betreuung zu gewährlesiten.

Du kannst nicht zuerst aufs Pferd springen und danach erst satteln...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 10:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ihrer Meinung nach wird der Unterhalt berechnet nach meinem jetzigen 50%-Teilzeit-Verdienst.

Bei Deiner Rechtsvertretung wäre ich sehr vorsichtig...du bist schon einmal böse gelandet.

Diesbezüglich muss ich zwar mit Streitigkeiten sprich Unterhaltsklage rechnen, aber nicht mit negativem "100%-Unterhalt-Ergebnis".

Ich habe langsam das Gefühl, dass du etwas Beratungsresistent bist. Ein Sprichwort sagt: "Rechne mit dem Schlimmsten und hoffe auf das Beste".
Also, bevor du Dich weiterhin in falschen Annahmen verrennst...denke nach und betrachte rückwirkend Dein handeln und dessen Ergebnisse.

@hamburger2000

Und ich würde es ohne zu zögern genau so machen ...

Egal was danach kommt !

Auch wenn man(n) alles für seine Kinder tun will & sollte, so ist es besser im Vorfeld zu planen und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und dann erst handeln.
Wohin vorschneller Aktionismus führt, dass sieht man ja hier...auch wenn es der Opener noch nicht ganz erfasst hat.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 10:49
(@roke2)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt mal unabhängig vom Unterhalt.

Nach dem verlorenem ABR wurde Umgangsrecht vereinbart, dass Kids bei KM 3 Wochen, bei KV 1 Woche. -> 75%
Alle 14 Tage Wochenende entfällt, da aufgrund der Fahrerei lediglich der Samstag als "Ganztag" übrig bleibt.
Das sieht auch der für den KV imABR-Streit negativ entscheidende Gutachter so.

Dass ich als KV natürlich gern noch mehr Umgangsrecht habe möchte, wird jeder nachvollziehen können.
Deshalb hat meine Anwältin vorgeschlagen auf Fortführung des wochenweisen Wechsels zubestehen, bis zu einer entgültigen Entscheidung vor dem OLG.
Wenn ich dann Glück habe, dann gibts den Umgang KM 2 Wochen, KV 1 Woche. -> 66%

Wenn die Kinder dann eine ganze Woche hier sind, dann kann ich natürlich nicht zur Arbeit.
Geplant hatte ich ja die beide Kinder vormittags in KiGa unterzubringen, und ich geh zur Arbeit -> 50%
Jetzt muss ich erst mal sehen, was mit dem KiGa-Plätzen passiert, da der Hauptwohnsitz der Kinder wechselt, also evtl. kein KiGa u auch keine Arbeitsmöglichkeit.

Ausserdem möcht ich mich selbst um die Kinderbetreuung kümmern, wenn die Jungs schon mal sind.

Der Arbeitgeber ist ein Grosskonzern.
Da geht man nicht einfach so mal zum Chef und sagt, heute so, morgen anders.
Eine Änderung der Arbeitszeit verlangt von Personalabteilung einen Antrag mind. 3 Monate vorher.
Dann muss erstmal die Werkleitung zustimmen.
Momentan sind alle auf Spartrip, sprich Personalabbau. Deshalb hat man gerne auf halben Mitarbeiter (bei mir) verzichtet.
Entsprechend ablehnend wird reagiert werden, wenn ich jetzt wieder Vollzeit will.
Selbst nach Ablauf des Teilzeitvertrags muss erst wieder verhandelt werden, automatische Hochstufung auf Vollzeit erfolgt nicht.

RoKe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 11:03
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Wenn die Kinder dann eine ganze Woche hier sind, dann kann ich natürlich nicht zur Arbeit.

Also nochmal: Das interessiert keinen Menschen!!! Du bist zum Unterhalt verpflichtet und wenn du nicht arbeiten kannst...dann musst du wohl im Lotto gewinnen...der KU wird trotzdem fliessen müssen!!!

Du sollest jetzt mal langsam aufwachen und von Deiner Wolke runterschweben...ich weiß nicht wer Dir Deine Ideen und Vorstellungen vermittelt hat...aber hat verdammt gute Arbeit geleistet und Dir damit einen sehr sehr schlechten Dienst erwiesen.

Ich empfehle Dir, dass du jetzt mal nach Lösungen suchst und Deine Ausflüchte vergisst...

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 11:21
(@roke2)
Nicht wegzudenken Registriert

So, nachdem Eure besänftigenden Worte anscheinend gefruchtet haben, hab ich etwas nachgedacht.

Also das mit Einbehaltung der Kindersitze macht sicherlich wenig Sinn. Sicherlich kann ich die KM damit ärgern, aber auch verärgern.
Habe auch grade mit ihr telefoniert und über das Umgangsrecht gesprochen, dass ja momentan 3Wo KM und 1Wo KV vorsieht.

Sie zeigt sich verständig, dass 3Wo weg vom Papa sehr lange ist, wollte sich aber vor Anwaltstermin auf Nichts festlegen.
Ihre Frage nach meinem Wunsch beantwortete ich mit wochenweisen Wechsel.
Ich denke mal, wenn ich mich weiterhin brav (und nicht verärgernd) zeige, können wir uns irgendwo mittig einigen.

Gehen wir mal davon aus, das Umgang 2Wo/1Wo mit ihrem Einverständnis beschlossen wird.
Und KM darauf besteht, dass Kinder entweder im KiGa sind oder von mir betreut werden.
Und gehen wir weiterhin davon aus, dass AG den Teilzeitvertrag nicht ändert.
Ändert sich dann was an den Unterhaltsansprüchen ?

Weiterhin sagt sie kann sie nicht auf Arbeit, weil der Kleine erst mit 2 Jahren in KiGa kann, und auch nur, wenn sie Arbeit hat.
Das wäre dann in 03/2009. Was würde sich dann ändern, wenn sie sagen wir mal 600€ netto hätte.

Was wäre, wenn KM wochenweisen Wechsel zustimmt ?
Gibt es dann auch nur hälftigen Unterhalt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 16:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nochmal:

Ändert sich dann was an den Unterhaltsansprüchen ?

Nichts!!! Du hast zu zahlen und wenn die KM nicht arbeiten gehen kann...dann zahlst du noch für Sie auch!!!
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Dein altes Einkommen zu 100% berücksichtigt...das wird sich nach 2000mal nachfragen auch nicht ändern!!!

Was wäre, wenn KM wochenweisen Wechsel zustimmt ?

Das würde das Wechselmodell bedeuten und keiner zahlt Unterhalt...aber wie hoch ist die Chance darauf, dass sich die KM darauf einläßt.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:42
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Roke jetzt mal ehrlich, glaubst du etwa noch an den Weihnachtsmann??

Das doch nicht dein ernst..meinst dei KM ist so "blöd"?

Ändert sich dann was an den Unterhaltsansprüchen ?

Nö...

Bei 1:1 würde sie keinen Anspruch auf KU mehr haben...und glaubst das sie da mitspielt?? Sicher wohl eher nicht...

U bei 2Wochen : 1 Woche, meinst das du da einen Kigaplatz bekommst?..

Davon abgesehe löst das dein Problem für den KU nicht...

Was würde sich dann ändern, wenn sie sagen wir mal 600€ netto hätte.

Am KU ändert sich sowieso nichts..

Irgendwie erweckst du den Eindruck als wenn du die Realität versuchst krampfhaft dir zu verbiegen..

Ok versuche es, aber das wird mit großer Wahrscheinlichkeit nichts werden was du dir da erhoffst...

Mach dir lieber auch Gedanken darüber wie es wirklich real weiter gehen kann..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:47




(@roke2)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist doch immerhin schon positiv, wenn sie mit mir darüber redet.
Sie mit mir einig ist, dass 3Wo zuviel sind, und dass sie bzgl wochenweisen Wechsel nicht gleich dagegengesprochen hat.

Es geht mir erstmal drum viel mit meinen Jungs zusammenzusein, und der KM ist dies freundlicherweise bewußt, dass Jungs das brauchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2008 16:53
(@lupuss)

Hallo RoKE,

Es ist doch immerhin schon positiv, wenn sie mit mir darüber redet.

Unbedingt!

Einvernehmlich könnt ihr alles regeln, ohne Frage.

Aber wenn man getrennt lebt, dann hat das auch seine Gründe.
Die sprechen meistens dagegen, dass man nun auf einmal alles einvernehmlich regeln kann.

Gruß
Thosten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Roke, das ist gut wenn es so ist und das solltest du auch so weit wie möglich nutzen, nur wird sich das niemals auf deine Unterhaltspflicht auswirken, es sei denn, sie verzichtet freiwillig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 16:59
(@papi74)
Registriert

Hallo,

um es nochmal zu verdeutlichen...du hast 2 wenn nicht sogar 3 Baustellen die Deine AUfmerksamkeit "real" bedürfen.

1. Umgang mit den Kids
2. Kindsunterhalt
3. ggf. Betreuungsunterhalt

alle 3 Sachen haben nichts miteinander zu tun und bedürfen eigene Strategien.

Das Thema KU wird Dir der Richter sicherlich ganz schnell verklickern...

Der Umgang ist eine andere Sache...hier solltest du natürlich versuchen, dass max. für Dich herauszuholen.
Wenn die KM redebereit ist...schön, dass erleichtert so manches.

Das Thema Wechselmodel...eher fragwürdig ...

Betreuungsunterhalt...wenn Dein altes Einkomen zugrunde gelegt wird...wahrscheinlich...

Mfg

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2008 17:00
Seite 2 / 2