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Unterhalt Nachfordern ?

 
 goo
(@goo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum.

Mich würde folgendes interessieren. Meine damalige Freundin hat ein Kind von mir bekommen, wollte aber von mir finanziell überhaupt nichts. Im Gegenteil. Sie blieb mit Ihrem damaligen Mann zusammen. Er hatte mit dem Kind auch überhaupt kein Problem. D.h. er war nach wie vor der gesetzliche Vater. Ein Vaterschaftstest stimmt er und Sie auch gleich nach der Geburt des Kindes zu. Ich wollte einfach wissen wo ich dran bin. Die beiden bleiben auch so knapp zwei Jahre zusammen dann habe sich die beiden scheiden lassen. Nach drei Jahren hat er dann die Vaterschaft angefochten. Obwohl ihm die Sache von Anfang an bekannt war, wer der Vater ist, hatten die beiden das so vor Gericht hingedreht, dass er zu keinem Zeitpunkt wusste dass er nicht der leibliche Vater sei. D.h. das Gericht wurde bewusst getäuscht. Jetzt möchte man Unterhalt von mir. Ich habe jetzt keine Ahnung was da auf mich zukommt. Ich dachte immer, dass eine Vaterschaftsanfechtung spätestens nach zwei Jahren stattfinden muss. Abgesehen dass er gleich nach der Geburt des Kindes wusste, dass es nicht sein Kind ist und dass beide nach drei Jahren Gericht belogen haben, möchte ich nun wissen, ob ich hierbei noch zu Unterhalt verpflichtet werden kann.

Vielleicht hat jemand von Euch schon so eine Erfahrung gemacht. Ich fühle mich irgendwie echt verarscht ....  😡
Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2014 04:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin goo,

Deine Ex und ihr Ex-Gatte werden vermutlich keine schriftlichen Bestätigungen für Dich verfasst haben, seit wann sie von Deiner Vaterschaft wussten. Wenn einer (oder auch beide) also halbwegs übereinstimmend vorträgt, die Nicht-Vaterschaft des Ex-Gatten habe sich erst kürzlich herausgestellt, wirst Du Schwierigkeiten haben, das Gegenteil zu beweisen.

Und natürlich kannst Du noch zum Unterhalt verpflichtet werden. In welchem Umfang das für die Vergangenheit gilt, kann man so noch nicht sagen; das hängt wesentlich davon ab, ob der Ex-Gatte Rückforderungen gegen Dich geltend macht. Für die Zukunft kannst und wirst Du aber auf jeden Fall auf Unterhalt in Anspruch genommen werden; in der Regel bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Kindes.

Ich fühle mich irgendwie echt verarscht ....  😡

naja, wenn man verheiratete Damen beschläft, sind drei Kondome übereinander oberste Bürgerpflicht. Verarscht hast Du Dich da vor allem selbst.

Jetzt wäre es eigentlich an Dir, aus den Gegebenheiten das Beste zu machen und nach Möglichkeit eine vernünftige Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Denn das Kind kann ja nichts für die Umstände seiner Entstehung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 04:52
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Oder gibt es vielleicht doch die eine oder andere Email, aus deren Kontext hervorgeht, dass er von Deiner Vaterschaft? Vielleicht die Zustimmung zum Vaterschaftstest sowie die Übermittlung des Ergebnisses? Ob und wie solche Beweise in das abgeschlossene(?) Verfahren eingebracht werden können, kann ich Dir leider nicht sagen.

Wobei ich dies

Jetzt wäre es eigentlich an Dir, aus den Gegebenheiten das Beste zu machen und nach Möglichkeit eine vernünftige Vater-Kind-Beziehung aufzubauen. Denn das Kind kann ja nichts für die Umstände seiner Entstehung.

auch für eine gute Alternative finde. Mit geschätzten knapp vier Jahren wirst Du auch noch eine sehr gute Vater-Kind-Beziehung aufbauen können.

Gib Dir nen Ruck, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 08:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Oder gibt es vielleicht doch die eine oder andere Email, aus deren Kontext hervorgeht, dass er von Deiner Vaterschaft? Vielleicht die Zustimmung zum Vaterschaftstest sowie die Übermittlung des Ergebnisses? Ob und wie solche Beweise in das abgeschlossene(?) Verfahren eingebracht werden können, kann ich Dir leider nicht sagen.

ich kann zumindest sagen, dass es beweistechnisch schwierig wird, emails (oder SMS) als Beweismittel in ein Gerichtsverfahren einzuführen; vor allem wenn sie lange her sind. Eine Mail beweist - maximal - nur, dass sie mal gelaufen ist, aber nicht, wer sie geschrieben hat.
Wenn allen Beteiligten von Anfang an alles angeblich so klar gewesen sein soll, müsste ein Familienrichter sich sowieso aussuchen, welchem Personenstandsfälscher er eher glauben will. Die Wahrscheinlichkeit, dass er den Fakten (durch DNA-Test beweisbare Vaterschaft) grösseres Gewicht einräumt als irgendwelchen Hypothesen darüber, wer wann wovon gewusst haben will, ist gross.

Wobei ich dies auch für eine gute Alternative finde. Mit geschätzten knapp vier Jahren wirst Du auch noch eine sehr gute Vater-Kind-Beziehung aufbauen können.

Selbstverständlich. Man könnte ja passend mit der Mutter verhandeln; beispielsweise "ich erkenne die Vaterschaft an, wenn gleichzeitig eine Sorgeerklärung und eine Unterschrift unter eine Umgangsvereinbarung erfolgt. Ansonsten musst Du eben mit mir streiten."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 12:21
 goo
(@goo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ...

Vielen Dank für die vielen Informationen. Und:

Ich habe den Vaterschaftstest gleich nach der Geburt durchführen lassen. Und wie Ihr ja wisst ist dafür die Zustimmung (ergo Unterschrift) der Mutter sowie des damaligen rechtlichen Vaters unerlässlich (wenigstens in Deutschland). Zudem gab es damals Situationen bei der meine Ex mit dem damaligen Mann meiner Feundlin offen gesprochen hat. D.h. meine Ex könnte hiebei auch Aussagen, dass er (also der damalige rechtliche Vater) genau gewusst hattte, dass das Kind nicht von Ihm ist. Klar, E-Mail Verkehr gab es auch.

Grüße + ein schönes Wo.Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 04:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Goo,

ich denke mal der Fall ist eher was für den Rechtsanwalt (insb. da es hier ja um Zahlungen für die nächsten Jahre / Jahrzehnte geht) bzw. musst Du für Dich rausfinden, was Du willst. Vater sein (und auch Unterhalt zahlen) oder Deiner Exe eine reinwürgen.

Ich finde Martins Idee mit dem "Deal" zum Sorgerecht gut. Das ist sicherlich auch eine Sache die man im Zweifel mal per Anwalt probieren könnte, wenn die KM nicht gesprächsbereit ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin goo,

Ich habe den Vaterschaftstest gleich nach der Geburt durchführen lassen. Und wie Ihr ja wisst ist dafür die Zustimmung (ergo Unterschrift) der Mutter sowie des damaligen rechtlichen Vaters unerlässlich (wenigstens in Deutschland).

mach Dich mal frei, das für gerichtsfeste Beweise zu halten, was Dir persönlich logisch und richtig erscheint. Hast Du ein (von Ex und damaligem Mann unterschriebenes) Papier mit einem passenden Datum, aus dem hervorgeht, dass 1. Du der leibliche Vater dieses Kindes bist, 2. der Ex-Ehemann damals zweifelsfrei von diesem Umstand wusste und sich 3. trotzdem bereit erklärt hat, als rechtlicher Vater in Deine Verpflichtungen einzutreten? Wenn Du dergleichen NICHT hast, sieht die Beweislage für Deine Behauptung richtig mau aus. Deine Vaterschaft lässt sich allerdings auch heute noch zweifelsfrei feststellen; das ist die Sorte Fakten, die Richtern deutlich lieber ist.

Zudem gab es damals Situationen bei der meine Ex mit dem damaligen Mann meiner Feundlin offen gesprochen hat. D.h. meine Ex könnte hiebei auch Aussagen, dass er (also der damalige rechtliche Vater) genau gewusst hattte, dass das Kind nicht von Ihm ist. Klar, E-Mail Verkehr gab es auch.

solche "Beweise" interessieren vielleicht bei Barbara Salesch, aber nicht im richtigen Leben: Wer wann mal was zu wem gesagt haben könnte, ist überhaupt nicht belastbar. Und die Echtheit von emails lässt sich ohne Vorratsdatenspeicherung nach so langer Zeit auch nicht mehr verifizieren - ganz abgesehen davon, dass auch die nur ihren Versand beweist, aber nicht den Wahrheitsgehalt ihres Inhalts.

Aber nochmal: Es geht um einen kleinen Menschen, der genauso das Recht auf seinen Vater hat wie in den vielen anderen Fällen, deretwegen Väter und Mütter hier Hilfe suchen. Alles andere sind juristische Spitzfindigkeiten, mit deren Hilfe Du Dich vielleicht vor Unterhaltszahlungen drücken könntest, aber nicht vor der moralischen Verantwortung, nun einmal der Vater dieses Kindes zu sein und daraus etwas Gutes zu machen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 19:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn die Unterschrift des rechtlichen Vaters auf dem Schriebs für den Vaterschaftstest drauf ist, sollte das ein ausreichendes Indiz dafür sein, dass er vor x Jahren schon Zweifel an seiner Vaterschaft zugelassen hat.

Ganz weg wischen kann man das sicher nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 20:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

wenn die Unterschrift des rechtlichen Vaters auf dem Schriebs für den Vaterschaftstest drauf ist, sollte das ein ausreichendes Indiz dafür sein, dass er vor x Jahren schon Zweifel an seiner Vaterschaft zugelassen hat.

Ganz weg wischen kann man das sicher nicht.

nach einem solchen Papier fragte ich ja in #6. Denn dass es (vor fünf Jahren oder so) mal einen Vaterschaftstest gab, bedeutet ja nicht, dass der TO diesen heute noch als Hardcopy besitzt oder überhaupt jemals besessen hat. Und die Ex oder ihr Ex-Gatte werden wenig Veranlassung haben, ein solches Papier herauszurücken oder auch nur von seiner Existenz zu wissen, selbst wenn sie es haben.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 20:35
 goo
(@goo)
Schon was gesagt Registriert

Einen schönen Abend euch allen.

Vielen Dank für die Antworten und Ratschläge. Ich werde mir das alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen und auch einen Anwalt aufsuchen.

Es ist halt so, dass ich 3 Jahre außen vor war und mir wurde klar gemacht, dass das Kind von den beiden groß gezogen wird. Ich hatte da nichts mehr zu suchen und war unerwünscht. Der Mann meiner Freundin hat das Kind damals so aktzepiert.
Dann ging die Sache mit denen nach drei Jahren doch noch auseinander und man hat sich erinnert, dass es da noch einen biologischen Vater gab. Na ja, so richtig lustig fand ich das dann nicht.

Aber gut, sobald ich mich entschieden habe und mehr weiß, lasse ich es Euch hier wissen.

Bis dahin nochmals vielen Dank an alle .....

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 02:51