Hallo zusammen,
ich zahle einen titulierten Unterhalt für meine Kinder.
Meine Exfrau hat nun ein Einkommensprüfung angkündigt und ist der Meinung, wenn ich bisher zu wenig gezahlt (mehr Einkommen gehabt hätte, bzw. sich mein Einkommen verändert hat) hätte, so müßte ich den Unterhalt nachzahlen.
Stimmt das so?
Grüße
Peter
Hi Peter,
wenn sich ein höherer Zahlbetrag bei der Überprüfung ergibt mußt du diesem ab dem Zeitpunkt nachzahlen ,ab dem sie dich nachweislich und korrekt in Verzug gesetzt hat.
Fordert sie dich also im Februar 2012 auf dein Einkommen neu zu belegen undmehr KU zu zahlen kann sie ab Februar 2012 den höheren Unterhalt nachfordern.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
HalloTina,
also ist es nicht so, dass ich ab dem Zeitpunkt der Gehaltserhöhung automatisch verpflichtet bin dieselbe anzuzeigen und entsprechend mehr Unterhalt zu zahlen? (Nur zur Sicherheit nochmal genauer gefragt.)
Grüsse
Peter
Nein.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Auskunft