Hallo zusammen.
Ich habe am 1. September einen neuen Job angefangen, bei dem mein Gehalt geringer ausfällt als bei meinem vorherigen Arbeitgeber. Nachdem ich nun den Jugendamt meine neue Gehaltsabrechnung mit der Bitte um Neuberechnung geschickt habe, erhielt ich als Antwort das die nicht möglich ist, da eine einzelne Abrechnung keine Grundlage einer Neuberechnung ist.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Wenn ich arbeitslos wäre, hätte ich ja noch weniger Geld. Hätte man es da dann auch abgelehnt?
Einen Unterhaltstitel habe ich, falls die Frage aufkommt.
Ich danke schon Mal für die Antworten.
Viele Grüße und schönes verlängertes Wochenende
Vielleicht hilft eine Kopie des Arbeitsvertrages zusammen mit einer substantiierten Begründung für die freiwillige Einkommensreduzierung.
Hallo,
Deine Vorstellung wie das JA arbeitet sind naiv. Das JA vertritt die Interessen des Kindes bzw. dessen, der das Kind in Obhut hat, also der KM. Du hast keinen Anspruch darauf, dass das JA für Dich rechnet.
Wenn es aber einen Titel gibt, dann wirst Du nicht umhin kommen Dich mit der KM und ggf. mit dem JA einigen zu müssen. Dazu müsstest Du darlegen, dass Du nicht mutwillig die Arbeit gewechselt hast und, dass Dein Einkommen in Zukunft so aussehen wird. Dann kannst Du auf der Grundlage Deines Einkommens vorrechnen wieviel Du zahlen kannst. Dann wäre zu klären, ob der Titel abgeändert wird oder nicht. Wird keine Einigung erzielt bleibt Dir die Möglichkeit der gerichtlichen Abänderung.
VG Susi