Unterhalt neu berec...
 
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Unterhalt neu berechnen

 
(@rabauz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich habe 2 Kinder 11 und 13 Jahre . Ich habe ein Einkommen von ca 1900 Euro habe jeden Monat 600 Euro Unterhalt bezahlt.

Die KM verdient ungefähr das gleiche , hat aber noch eine Eigentumswohnung ( nicht vermietet ) jetzt möchte sie mehr unterhalt haben . Ich habe Fahrkosten von ca 200 Euro zur Arbeit , habe Fixkosten von 700 Euro und habe ein paar schulden abzuzahlen , Dispo von 2000 Euro was ich mit 100 Euro im Monat abbezahle . Habe privat ein  Auto gekauft was ich monatlich mit 200 Euro abzahle

Komme ohne Unterhalt auf 1200 Euro plus Unterhalt 1800 Euro

Können meine o.g Punkte angerechnet werden ?

Verstehe nicht wieso die Mutter so viel verdienen kann wie sie möchte ohne das es angerechnet wird

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2021 16:03
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

deine Fixkosten sind deine private Angelegenheit. Auch, ob die KM ne ETW hat oder nicht. Wenn sie wirklich signifikant mehr verdienen würde als du wäre das war anderes. Ist aber ja nicht der Fall.
Du zahlst es schon unterhalb des Mindestunterhalts. Dieser wäre 364,50 für das 11-jährige und 445,50 für das 13-jährige Kind.

Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, d.h. ein Gericht könnte erwarten, dass du dir einen Nebenjob suchts um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2021 16:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gilt leider der Grundsatz, dass das Einkommen der KM erst dann relevant wird, wenn es dass doppelte oder dreifache Deines Einkommens ist.
Dein Selbstbehalt beim KU sind 1160 Euro. Normalerweise sollte Dein Einkommen bereinigt werden. Dabei sind die größten Abzugsposten in der Regel die berufsbedingten Aufwendungen, also die Wegstrecke zwischen Arbeit und Wohnung (doppelt).
Damit würdest Du vermutlich ein Mangelfall. Im Mangelfall wird aber noch härter gerechet, insbesondere könnte Dir auch ein fiktiver Nebenjob angerechnet werden.

Unterm Strich bleibt Dir nur Dich mit der KM zu einigen, z.B. dass es bei den 600 Euro bleibt, oder eine gerichtliche Bestimmung des Unterhalts, wobei hier zum einen Anwaltszwang herrscht und zum anderen Dir ein Nebenjob angerechnet und abverlangt werden könnte.

VG Susi

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Geschrieben : 19.11.2021 17:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Du zahlst es schon unterhalb des Mindestunterhalts. Dieser wäre 364,50 für das 11-jährige und 445,50 für das 13-jährige Kind.

Kleine Korrektur: Obige Zahlen sind die Zahlbeträge laut Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, Mindestunterhalt sind "nur" 341,50 Euro bzw. 418,50 Euro. Ändert aber nichts daran, das es hier um einen ziemlich klaren Mangelfall geht.

@Rabauz, auf welche Art und Weise sind diese 600 Euro festgesetzt worden: Gerichtsbeschluss? Jugendamtsurkunde? Freiwillige Vereinbarung zwischen dir und der Mutter der Kinder?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 19.11.2021 17:29
(@rabauz)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure antworten. Die 600 wurde durch UV vestgesetzt

Meine Frage war ob diese genannten posten anzurechnen sind?

Bevor die Antwort kommt Öpvn statt Auto , muss ich sage. Das ich im öpvn tätig bin . Das heißt bei früh Dienst fährt kein Bus und bei spät komme ich nicht nach Hause

Deswegen 200 Euro Spritkosten.

Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2021 17:52
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

die Fahrtkosten u.U. ja,  nicht aber dein privater Dispo oder die Raten für das Auto.

Wie geschrieben, es kann passieren, dass dir ein fiktives Einkommen angerechnet wird wenn es vor Gericht geht.

@Malachit: da bin ich wohl in der Zeile verrutsch, ändert aber - wie du schon engemerkt hast - nichts am grundsätzlichen Sachverhalt.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 19.11.2021 17:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rabauz,

Danke für eure antworten. Die 600 wurde durch UV vestgesetzt

UV = Unterhaltsvorschusskasse?

Von denen dürfte im Moment wenig Gefahr drohen, denn der Unterhaltsvorschuss beträgt 232 Euro bzw. 309 Euro, d.h. mit deinen 600 Euro zahlst du sowieso schon etwas mehr als die Unterhaltsvorschusskasse selbst blechen müsste. Zumindest hat dieses Amt somit derzeit kein eigenes Interesse daran, sich zusätzliche Arbeit aufzuhalsen.

Allerdings ändert sich diese Situation, sobald das jüngere Kind 12 Jahre alt wird.

Bevor die Antwort kommt Öpvn statt Auto , muss ich sage. Das ich im öpvn tätig bin . Das heißt bei früh Dienst fährt kein Bus und bei spät komme ich nicht nach Hause

Diesen Punkt dann nicht nur beachten, wenn es um die Berücksichtigung von Fahrtkosten geht - wenn sie, wie in deinem Fall, unvermeidlich sind, um den Job überhaupt ausüben zu können, dann müssen sie eigentlich auch im Mangelfall anerkannt werden.

Sondern auch, wenn es um die gesteigerte Erwerbsobliegenheit geht und somit um die Pflicht, einen Nebenjob anzunehmen. Hier kannst du ggf. argumentieren, dass bei deinen Dienstzeiten ein Nebenjob gar nicht möglich ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 19.11.2021 18:16
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wasserfee
Ich sehe das mit dem Fiktiven Einkommen welches angerechnet werden soll, etwas kritisch. Der TO ist wie erschreibt im ÖPNV  tätig ( und dadurch Wechselschicht hat und wahrscheinlich auch noch durch den Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag stehen hat) und kann wegen der Wechselschichten nicht zu einer Nebentätigkeit angehalten werden, bzw. kein fiktives Einkommen angerechnet werden.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2021 18:18
(@rabauz)
Schon was gesagt Registriert

Ja unerhaltsvorschuss Kasse hat die 600 Euro festgelegt

Die 232 Euro was die Zahlen ist das pro Kind ?

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Themenstarter Geschrieben : 19.11.2021 18:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie würden bis zu 232 Euro für das jüngere und 309 Euro für das ältere Kind zahlen, wenn du nicht oder nicht voll leistungsfähig wärst. Sofern du aber für jedes Kind die Summe lt. UHVG zahlst, gibt es nichts von der UHV-Kasse. Ich weiß nicht, wie deine 600 sich auf die Kinder verteilen, abrr vermutlich so, dass kein Kind einen Restanspruch auf UHV hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2021 19:02




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange Du soviel KU zahlst wie die UV-Kasse zahlen würde, kann die UV-Kasse von Dir nichts fordern.

Ist das JA als Beistandschaft mit dabei?

Auch wenn die UV-Kasse sich nur für ihre Zahlungen interessiert und sogar, wenn das JA einverstanden ist, kann die KM Dich auf höheren KU verklagen, wenn sie glaubt, dass Du für mehr KU leistungsfähig bist.

Die Spritkosten sind in der Regel irrelevant, da es um die berufsbedingten Aufwendungen geht und da geht es um die Entfernung Wohnung -- Arbeitsplatz. Da kann auch mehr als die 200 Euro herauskommen, da die ersten 30km  mit 30 Cent und die weiteren mit 20 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden und die Fahrtstrecke Hin- + Rückweg ist.

Dein reales Problem ist die KM. Was bei einer Unterhaltsklage herauskommt kann ich nicht sagen.
Den Unterhalt letzendlich festlegen kann nur ein Gericht, alles andere sind Vereinbarungen, die solange gelten wie Du und die KM euch einig seid.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2021 19:56