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Unterhalt neu berechnen lassen?

 
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein HAAALLOOOO,

Mein Anliegen. Ich habe einen unehelichen 4 jährigen Sohn der bei seiner Mutter in Franken lebt. Ich bin aus Sachsen. Wir hatten uns privat (schriftlich) auf eine Unterhaltszahlung von 100,00 EUR geeinigt. Nun ist es aber so, das ich der Meinung bin, dass ich zu viel Unterhalt zahle. Hab ein Einkommen von ca. 950,00 EUR netto, noch ein Unterhaltspflichtiges Kind (1 Jahr) mit meiner jetzigen Lebensgefährtin und weitere laufende Kosten (Autorate, Schulden, Miete).

Mir wurde damals auch vom Jugendamt gesagt, das ich alles tun müsste um den Mindestunterhalt zahlen zu können z.B. Nebenjob. Ein Nebenjob kann ich aber nicht nachgehen, da ich schon über 200 Std./Monat Arbeitszeit habe. Das Jugendamt gibt mir leider keine Auskunft mehr, was das Thema "Unterhaltszahlung", da die Beistandschaft für meinen Sohn abgelegt wurde.

Nun meine Frage:

Wie und wo kann ich meinen Unterhalt neu berechnen lassen wenn möglich ohne Anwalt???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 18:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bastian,

erst mal, willkommen hier.

Wie und wo kann ich meinen Unterhalt neu berechnen lassen wenn möglich ohne Anwalt???

Da bist du hier schon genau richtig ;-). Auch wenn ich demnach gerade die wenig erfreuliche Aufgabe habe, dich auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

Eine Unterhaltsneuberechnung also. Wobei es in deinem Fall weniger um "Berechnung" als vielmehr um "Kaffeesatzleserei" geht, denn wenn du es auf eine Neuregelung ankommen lässt und die Sache am Ende vor einem Familienrichter landet, dann kann der in diesem Fall je nach seiner persönlichen Neigung und Laune fast jeden nur denkbaren Unterhalt ausurteilen. Ich nenne dir mal die beiden Extrempositionen:

Fall 1:
Du hast beim Kindesunterhalt einen Selbstbehalt von 900 Euro. Bei deinem Einkommen stehen also nur 50 Euro zur Verfügung, und das muss für zwei Kinder reichen. Demzufolge, und da beide Kinder in der gleichen Altersgruppe sind (nämlich 0 bis 5 Jahre): Unterhalt für Kind Nr. 1 gleich 25 Euro. Ich sag' dir allerdings gleich, dass dieser Fall extrem unwahrscheinlich ist, da Familienrichter fast alles dafür tun, den Mindestunterhalt ausurteilen zu können (oder diesem zumindest nahe zu kommen).

Fall 2:
Man unterstellt dir zwei Dinge. Erstens, ein fiktives Einkommen, d.h. der Richter ist der Meinung, du könntest auch deutlich mehr verdienen als diese 950 Euro, wenn du nur wolltest - also schätzt er, wie viel du seiner Meinung nach verdienen könntest, und berechnet den Unterhalt nicht aus deinem tatsächlichen, sondern aus diesem geschätzten Einkommen. Zweitens, eine Haushaltsersparnis, wenn du mit deiner Lebensgefährtin zusammen wohnst; im Klartext heißt das, man gönnt dir nur einen niedrigeren Selbstbehalt als die üblichen 900 Euro. Beides zusammen wird dafür sorgen, dass der Richter ohne mit der Wimper zu zucken den Mindestunterhalt laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle festsetzt, der für ein vierjähriges Kind mal eben fröhliche 225 Euro beträgt (die automatische Erhöhung auf 272 Euro ab dem sechsten Geburtstag des Kindes wird in diesem Fall gleich mit enthalten sein).

Kannst dir also überlegen, ob du wirklich an der bestehenden Regelung mit den 100 Euro rütteln willst. Es gibt eine Chance (allerdings eine sehr geringe), dass es etwas billiger wird; aber ein ziemlich großes Risiko, dass es deutlich (!) teurer wird als bisher. Meiner Meinung nach: Wenn überhaupt, könntest du bei passender Gelegenheit die Mutter des ersten Kindes ganz, ganz vorsichtig und höflich fragen, ob sie vielleicht wegen des Halbgeschwisterchens vorübergehend auch mit ein paar Euro weniger zufrieden wäre, du würdest dich ja auch um einen besser bezahlten Job bemühen, bislang allerdings vergeblich usw. usw.

Aber je nachdem, wie sie gerade drauf ist, könnte sich sogar diese Bitte als Schuss in deinen eigenen Fuß erweisen, nämlich dann, wenn sie das zum Anlass nimmt, sich beim JA o.ä. erneut nach ihren Ansprüchen zu erkundigen. Was sie dort erzählt bekommt, dürfte weitgehend identisch sein mit dem, was ich dir als "Fall 2" aufgeschrieben habe.

Wie und mit welchen Argumenten kam es seinerzeit zu dieser Hundert-Euro-Regelung?

Nun ist es aber so, das ich der Meinung bin, dass ich zu viel Unterhalt zahle.

Meinungen sind so eine Sache. Ich z.B. bin der Meinung, dass es keine besonders gute Idee gewesen ist, ein zweites Kind in die Welt zu setzen, wenn es schon für das erste Kind hinten und vorne nicht reicht. Ich könnte es aber durchaus nachvollziehen, wenn du in diesem Punkt anderer Meinung bist 😉

weitere laufende Kosten (Autorate, Schulden, Miete).

Autorate und Schulden sind dein "Privatvergnügen", und im Selbstbehalt ist ein Anteil für Miete enthalten. In puncto Kindesunterhalt ändert sich dadurch rein gar nichts.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 19:49
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

erstmal will ich vielen Dank sagen für diese ausführliche und schnelle Antwort. Bin echt schwer begeistert!

Wie und mit welchen Argumenten kam es seinerzeit zu dieser Hundert-Euro-Regelung?

Die Regelung kam so zustande, dass ich mich auf Krampf zurückgehalten habe was eine monatl. Zahlung anging. der Grund lag daran, das Sie mir meinen Sohn entfremden wollte bzw. noch will, sowie Ihr jetziger Ehemann. Ich hatte meinen Sohn knapp 1 Jahre nicht sehen dürfen obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Konnte auch nicht mit Ihm telefonieren. Ich hab Ihr telefonisch mitgeteilt, das ich mich weiterhin weigern werde Unterhalt zu zahlen, wenn wir uns nicht bald einigen werden was das Besuchsrecht angeht. Ich hab es dann irgendwie geschafft, das Sie zum Jugendamt geht um die Beistandschaft abzulegen. Danach haben wir uns privat auf diese 100 Euro geeinigt. Da hatte es auch geklappt mit besuchen (auch wenns nicht so oft ist). Nun ist die gleiche Situation wieder dass ich Ihn nicht sehen darf.

Meinungen sind so eine Sache. Ich z.B. bin der Meinung, dass es keine besonders gute Idee gewesen ist, ein zweites Kind in die Welt zu setzen, wenn es schon für das erste Kind hinten und vorne nicht reicht. Ich könnte es aber durchaus nachvollziehen, wenn du in diesem Punkt anderer Meinung bist 😉

Es reicht hinten und vorn schon aus. Es geht mir hier ums Prinzip... Ich will mich mal doof ausdrücken: Warum soll ich denn zahlen für ein Kind was man nicht hat. Klar ist es mein Kind und ich liebe Ihn auch und kämpfe auch schon um meine Rechte vor Gericht und mit Anwalt, aber es tut weh wenn man zahlt und weis nicht warum.

Also nochmal danke für deine Antwort und Gruß Bastian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 20:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bastian,

Es geht mir hier ums Prinzip... Ich will mich mal doof ausdrücken: Warum soll ich denn zahlen für ein Kind was man nicht hat. Klar ist es mein Kind und ich liebe Ihn auch und kämpfe auch schon um meine Rechte vor Gericht und mit Anwalt, aber es tut weh wenn man zahlt und weis nicht warum.

Du vermischst Unterhalt und Umgang. Das ist ein verständlicher Reflex - aber gibt ein böses Eigentor, wenn's zur gerichtlichen Klärung des Unterhalts kommt. Das von Malachit beschriebe Szenario ist dann recht wahrscheinlich - ohne dass auch nur über Umgang geredet wird. Deine Unterhaltspflicht hat juristisch nun einmal nicht das Geringste damit zu tun, ob, wie oft und wie lange Du Dein Kind sehen darfst; das ist eine komplett andere Baustelle. Mit Deiner oben stehenden Argumentation würdest Du Dir nur ein tiefes Loch schaufeln, das Dich dem Umgang mit Deinem Sohn keinen Zentimeter näherbringt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:28
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Glück Auf Martin,

da geb ich dir vollkommen recht. Is halt echt ne beschissene Situation in der ich hier stecke. Ich zahle auch den Unterhalt von 100,00 Euro damit ich mir nicht selbst ans Bein pinkel. Muss mich wohl langsam aber sicher damit abfinden, dass ich halt nur zahlender Vater bin.

Grüße Bastian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 20:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bastian,

Es geht mir hier ums Prinzip... Ich will mich mal doof ausdrücken: Warum soll ich denn zahlen für ein Kind was man nicht hat. Klar ist es mein Kind und ich liebe Ihn auch und kämpfe auch schon um meine Rechte vor Gericht und mit Anwalt, aber es tut weh wenn man zahlt und weis nicht warum.

Genau so doof ausgedrückt: Weil das nun mal gesetzlich so geregelt ist in diesem unserem Lande.

Etwas ausführlicher: Als Vater des Kindes hast du die Pflicht, für dein Kind Unterhalt zu zahlen; unabhängig davon hast du ein Umgangsrecht mit deinem Kind. Bis hierhin wäre das ja alles OK, nur gibt es da eine gewaltige Schieflage in Deutschland: Wenn du als Vater deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommst, rückt dir der Staat rasendschnell mit einem entsprechenden Gerichtsurteil und anschließend mit dem Gerichtsvollzieher auf die Pelle. Wenn allerdings die Mutter des Kindes das Umgangsrecht sabotiert, dann ist das dem gleichen Staat nicht einmal so viel Aufmerksamkeit wert wie jemand, der bei roter Ampel über die Straße geht. Klingt verrückt, ist aber so.

Mit Gerechtigkeit hat das deutsche Familienrecht meiner bescheidenen Meinung nach jedenfalls nichts zu tun. Allerdings hilft dir diese Meinungsäußerung auch nicht weiter.

Die Regelung kam so zustande, dass ich mich auf Krampf zurückgehalten habe was eine monatl. Zahlung anging.

Wie gerade schon angedeutet, war das ein riskantes Spiel; in diesem Fall scheint es zu deinen Gunsten ausgegangen zu sein (gemessen an dem, was dir im deutschen Familienrecht blühen kann).

Da hatte es auch geklappt mit besuchen (auch wenns nicht so oft ist). Nun ist die gleiche Situation wieder dass ich Ihn nicht sehen darf.

Hast du eine Vermutung, woran das liegen könnte?

Ach so, wie in solchen Fällen üblich, eine meiner Standard-Fragen: Bist du dir sicher, dass du wirklich der Vater dieses Kindes bist? Ich rede jetzt mal wieder ein bisschen bösartig - aber vielleicht waren der KM die freiwilligen 100 Euro lieber als ein Verfahren, in dessen Verlauf eventuell auch mal die Frage nach einem Vaterschaftstest gestellt werden könnte ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 20:45
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke das ich verstanden habe und werde eure Tipps annehmen.

Hast du eine Vermutung, woran das liegen könnte?
Ach so, wie in solchen Fällen üblich, eine meiner Standard-Fragen: Bist du dir sicher, dass du wirklich der Vater dieses Kindes bist?

Sie will mir einfach nur schaden. Wenn ich jetzt die Geschichte erzählen würde was in den Jahren los war, wüde ich erstens nicht fertig werden mit schreiben und du würdest aus dem Kopfschütteln nicht mehr rauskommen. Sie nutzt die Macht als Mutter in unseren Staat aus und wenn alles auf Lügen aufgebaut ist.

Zu der zweiten Frage... Ich bin zu 99,99999% der Vater. Habe aus eigenem Interesse nen Test machen lassen, da es ja für uns Väter nun einfacher geworden ist mit nem test.

Grüße Bastian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2010 21:03