Unterhalt neu berec...
 
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Unterhalt neu berechnen lassen

 
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielleicht kann ich hier eine Antwort auf mein Problem erhalten. Ich habe 3 Kinder und 2 sind davon erwachsen und aus dem Haus. Das dritte Kind lebt bei seiner Mutter und ich durfte es seit es 1,5 Jahre alt ist nicht mehr sehen. Vor Gericht war ich über 4 Jahre mit Gutachten und begleiteten Umgang und all den unwirksamen juristischen Maßnahmen, aber egal dass ist eine andere Geschichte. Seit dem die Kleine auf der Welt ist zahle ich Unterhalt und den habe ich immer an Hand der Berliner bzw Düsseldorfer Tabelle berechnet, leider wahrscheinlich falsch, denn ich habe immer nur mein Netto gesehen und den entsprechenden Betrag bezahlt. Der Kontakt zur Kindesmutter ist Null. Im Jahre 2008 bekam ich ohne Anzeichen eine Gehaltspfändung über zu wenig bezahlten Unterhalt, dieser Betrag wurde von meinem Einkommen abgezogen, danach wurde ich noch genauer und bezahlte wie gesagt den Betrag aus der Dü Tabelle. Aber was soll ich sagen vor vier Tagen erhielt ich erneut ein Schreiben über eine Pfändung von 2800 € zuzüglich Gebühren in Höhe von ca 500€. Also konsultierte ich heute eine Anwältin die mich auf den Prozentsatz aufmerksam machte von 117%. Wie verhält sich dieser Faktor? Sie sagte mir auch, dass die Beträge im Jahr 2000 berechnet worden sind, leider hat sich mein Einkommen seit 2000 merklich verschlechtert und im vorigen Jahr war ich das Jahr krank. Wie kann man seine Berechnung ändern und gibt es überhaupt eine Möglichkeit.
Vielen Dank
und einen schönen Abend
rc30

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 21:48
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hätte noch eine Frage, mein Netto beträgt 1700€ und meine Tochter ist 13 in der Urkunde steht....ab 01.03.2011 Unterhalt in Höhe von 117% des Regelbetrages der dritten Altersstufe, kann mir bitte jemand den rechenweg erklären.

Vielen Dank 

rc30

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Die 117% entstammen der alten Rechenformel der DT vor dem Jahr 2008.
Die Umrechnungsregeln findest du in der neuen DT
(Ich habe das nie begriffen)

Je nach dem, ob deine älteren Kinder noch Unterhalt bekommen müsstest du nach neuem Recht zwischen 334,- und 377,- bezahlen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 23:04
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank, aber wieso kommt die gegnerische Anwältin auf 407€ ohne meine Gehaltsnachweise zu haben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2012 23:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Weil der alte Prozentsatz - unrechtmässig - auf die aktuelle DT angewendet wurde. Es wurde schlicht und ergreifend "geschummelt". Ja, auch RA's sind manchmal nur Menschen. Ob nun bewusst oder unwissend, das sei dahin gestellt.

Für ein Kind im Alter zw. 12-17 Jahren legt die DT als Mindestunterhalt 426€ fest, ebenso das BGB.

426€ * 117% - 1/2 Kindergeld = 498,42€ - 92€ = 407€ (aufgerundet)

Alles klar?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 23:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es wurde schlicht und ergreifend "geschummelt". Ja, auch RA's sind manchmal nur Menschen.

Also Ersteres halte ich nicht unbedingt für einen Beleg für Letzteres. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2012 23:34
(@Inselreif)

Hi RC30,

Pfändung von 2800 € zuzüglich Gebühren in Höhe von ca 500€

also wenn da wirklich schon Kosten in solcher Höhe aufgelaufen sind, dann hat da mehr als ein Vollstreckungsversuch stattgefunden, ich schätze mal ganz grob sechs bis acht.
Unabhängig von der Frage, ob die Hauptforderung korrekt berechnet wurde, lass Dir unbedingt eine Forderungsaufstellung geben, woher diese Kosten alle kommen sollen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 00:28
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, aber wie soll ich mich jetzt verhalten?

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 01:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bist Du ausschliesslich Deiner minderj. Tochter zu Unterhalt verpflichtet? Oder gibt es noch andere Menschen, die einen Anspruch haben könnten?

Der normale Weg ist, Dein bereinigtes Monatseinkommen zu berechnen. Dazu werden sämtliche Einnahmen der letzten 12 Monate addiert und durch 12 geteilt. Heraus kommt Dein jahresdurchschnittliches Nettoeinkommen. Dieses kann um bestimmte Aufwendungen deinerseits bereinigt werden. Dazu gehören priv. Altersvorsorge (auch viele LV, Tilgung für Wohneigentum), machnche Versicherungen, Arbeitsweg sprich berufsbedingte Aufwendungen. Aus all dem ist bei Dir entscheidend, ob hinterher ein bereinigtes Netto von unter oder über 1500€ herauskommt.

Grundsätzlich ist jedoch der Zahlungsaufforderung zu widersprechen mit Verweis auf die Änderung der Berechnungsgrundlage seit der Unterhaltsreform 2008 un der dort geänderten allg. Berechnungsgrundlage für KU. Rein formell, ohne auf Details eingehen zu müssen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 24.04.2012 02:18
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt brauche ich wohl nur noch einen Guten Anwalt in Berlin, der sich in diesem Bereich auskennt... Vielen Dank, absolut Super! wünsche Euch eine gute Nacht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 02:22




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm - der Vollstreckung eines Titels wiedersprechen weil sich vor 4 Jahren was geändert hat ???
Also den Titel rückwirkend angreifen ???

Da wird sich der OP dann zurecht erklären lassen müssen das er den Titel dann in 2008 hätte anfechten müssen, und nicht in 2012 wenn mal vollstreckt wird.

Selbst Unterhaltsforderungen - die ja von der Justiz extrem gefördert werden - können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Titeländerungen schon zweimal nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 11:31
(@Inselreif)

Hi habakuk,

nein, der Titel kann und soll nicht materiell angegriffen werden. Es geht hier, wie oldie schon schrieb, nur darum, wie das was tituliert ist, korrekt zu berechnen ist.
Dann kann man sich noch ansehen, ob in der Vergangenheit Vollstreckungsversuche mit zu hohen Forderungen stattfanden und die Kosten dieser Vollstreckungsversuche daher zu reduzieren sind.
Vielleicht auch zu lange mit der Vollstreckung hingewartet wurde und rückständige Ansprüche verwirkt sind.

Dazu bräuchte man aber den Titel im Wortlaut und eine sehr präzise Auflistung, was wann passiert ist.

In einem zweiten Schritt könnte man überlegen, den Titel selbst abändern zu lassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 11:57
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
also ich hatte heute morgen einen Termin beim Jugendamt in Strausberg zu meinem Thema, leider kann man mir dort nicht helfen, da die Kindesmutter einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Aber man verriet mir das seit 2010 dies 117,2% umgerechnet werden auf 98,9% und da die Kleine in der 3. Altersstufe ist beträgt der Unterhalt 330€. Leider konnte Sie mir auch keinen Anwalt nennen, denn nur mit dem käme ich weiter.

vielen lieben Gruß
rc30

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 15:35
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Inselreif: Das klang für mich anders. SO wird ein Schuh draus.

Allgemein ist zu sagen das Unterhaltsrückstände nach 1 Jahr verwirkt sind wenn diese nicht eingefordert wurden.
Bei den Beträgen lohnt sich der Gang zum Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 16:34
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi RC30

Jetzt brauche ich wohl nur noch einen Guten Anwalt in Berlin, der sich in diesem Bereich auskennt...

ich habe dir eine PN geschickt

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:31
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und schönen guten Abend,
so ich war heute bei bei einem Fachanwalt für Familienrecht, der war zwar zu Anfang recht unfreundlich und ich wollte gleich gehen, aber dann änderte sich die Situation. Seine Meinung war, ich sollte eine Abänderungsklage machen und ich solle die Forderung begleichen, da ich die Änderung schon früher hätte gestalten sollen, denn jetzt wäre es zu spät!...und im Nachhinein konnte man nichts ändern, also sollte ich ihm Lohnbescheinigungen und Einkommensteuererklärung geben und er würde alles neu berechnen. Dann erzählte ich Ihm von meiner Abfindung und sein Gesicht verdunkelte sich. Denn dies müsste dazu gerechnet werden und wahrscheinlich auf drei Jahre, dadurch würde sich mein Einkommen ändern und ich müsste dann so um die 600€ bezahlen, er würde mir raten zu warten und in ca 3 Jahren die Änderung durchzuführen.
ach so und für die Stunde berechnet er 449€ +Mwst
so und jetzt einen schönen guten Abend 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 00:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ach so und für die Stunde berechnet er 449€ +Mwst

Hmm, ich würde ernsthaft über einen RA-Wechsel nachdenken. Was ist denn das für ein Früchtchen? Dem würde ich nicht ein Wort glauben geschweige denn vertrauen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 00:57
 RC30
(@rc30)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

ja, da hast du nicht ganz unrecht, war auch nicht sehr sympathisch, aber ich denke der ist Fachanwalt und wem sollte man dann trauen?
also ich soll nach der Urkunde 117% bezahlen, es dreht sich dabei wohl nicht um mein Einkommen, diese Berechnung hätte ich wohl ändern lassen sollen, habe ich aber nicht und da ich nach 16 Jahren gekündigt wurde und eine Abfindung erhalten habe, wird diese als "Einkommen " angerechnet...also so weit glaube ich dem schon...

vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 02:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber ich denke der ist Fachanwalt und wem sollte man dann trauen?

Wenn du viel Glück hast, ist das Ausdruck von Fachkompetenz aber keinesfalls ein Beweis für Vertrauenswürdigkeit.
Einen Anwalt zu finden, der kompetent, engagiert und vertrauenswürdig und nicht gierig ist, ist extrem schwierig bis unmöglich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 08:52